Die Grundrechte machen zu wenig Krach
Der wissenschaftler Prof. Ekhardt hat mit seiner Kommentierung des Skandalurteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflug BBI/BER den Nagel auf den Kopf getroffen. Auch für dieses höchste Gericht spielt der Grundrechtsschutz nach Grundgesetz so gut wie keine Rolle mehr. Seine Entscheidung verkommt im allgemeinen Trend dem wirtschaftlichen Erfolg, der Gier, den Egoismen, alles unterzuordnen. Das Nachtflugurteil, mit seiner Festlegung von fünf Stunden ausreichender Nachtruhe für Kinder und Gebrechliche, für alle Menschen, ist Ausdruck dieser Verkommenheit.
Fluglärm vor dem BVerwG
Die Grundrechte machen zu wenig Krach
von: Prof. Dr. Felix Ekardt LL.M. M.A.
13.10.2011
Das BVerwG hat in seinem neuesten Urteil zum Berliner Flughafenausbau in Schönefeld nächtliche Flüge in Randzeiten erlaubt. Es bestätigt damit den begrenzten Schutz vor Fluglärm. Der Eindruck bleibt, dass das Gericht seinem für den deutschen Rechtskreis traditionellen begrenzten Interesse an Schutzgrundrechten und ihrer Wirksamkeit treu bleibt, kommentiert Felix Ekardt.
Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichtes – Schluss mit Illusionen!
Mit seiner Entscheidung, im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses „Nachtflug BBI/BER – Schönefeld“ 300 000 Menschen nicht nur am Tage sondern auch in der Nacht durch Flugbetrieb verlärmen zu lassen, hat sich der 4. Senat zum willfährigen Vollstrecker von Politikern wie Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD) gemacht. Diese Politiker, im Gefolge alle Parteien und ihre Abgeordneten, wollten den BBI/BER in Schönefeld, wollen 300 000 Menschen am Tage und in der Nacht verlärmen. Die Richter hatten gegenüber verrückt gewordenen Politikern nicht den Mut, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Nachtruhe und Gesundheitsschutz, zur Maxime ihrer Entscheidung zu machen. Sie haben es vorgezogen die zweifelhaften politischen Interessen, die zweifelhaften wirtschaftlichen Interessen von Fluggesellschaften und der staatseigenen Flughafengesellschaft (FBS) den Vorrang vor Grundrechten zu geben. Sie müssen sich darum fragen lassen, wie sie es verantworten, die Zeit der Nachtruhe für Generationen von Fluglärmbetroffenen auf fünf Stunden zu dezimieren. Sie müssen sich fragen lassen, wie sie es vor dem Hintergrund von Grundrechten verantworten können, wenn in der Nachtzeit zwischen 22:00 und 0:00 sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr bis zu 113 Flugbewegungen den Lärmterror bestimmen. Sie müssen sich fragen lassen, was sie geritten hat, als sie mit ihrer Entscheidung die Nachtzeit zur Hauptbetriebszeit des Flughafens gemacht haben.
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BVBB: Die Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für den BBI Schönefeld ist die Fortsetzung der Wirtschaftsförderung mit Hilfe von Richterentscheidungen
BVBB-Pressemitteilung vom 13.10.2011
Skandalurteil des BVerwG / Die Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für den BBI Schönefeld ist die Fortsetzung der Wirtschaftsförderung mit Hilfe von Richterentscheidungen
Wir sind nicht mehr bereit die Entscheidungen des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes, jetzt im konkreten Fall zur Nachtflugregelung des BBI/BER Berlin Schönefeld, kritiklos und mit Respekt zu akzeptieren, erklärte die Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. ( BVBB) Astrid Bothe. Jetzt wird ernsthaft geprüft, wie wir gegen das Urteil eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof begründen können.
Sicher ist, die katastrophal falsche Standortentscheidung wird nicht hingenommen. Der BVBB wird weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Deutschen Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Er ist zuversichtlich, das auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwingt. Weit über 100 000 Betroffenen werden sich über Generationen nicht dazu verurteilen lassen, unter gesundheitsgefährdendem Fluglärm zu leben. Sie werden Urteile, wie dieses Nachtflugurteil, nicht mehr akzeptieren. Sie werden erkennen, dass die Politik mit ihren rücksichtslosen Standortentscheidungen zu Infrastrukturprojekten jedes Maß an Akzeptanz verloren hat.
Die soziale Marktwirtschaft und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes – ein Trauerspiel
Gespeist von den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften und der Flughafengesellschaften trifft der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes seit Jahren Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Grundelemente unserer Wirtschaftsordnung. Dieser Senat genehmigt sich eine unmögliche Auslegung des Bedarfsbegriffes, der im ordnungspolitischen System der sozialen Marktwirtschaft eine feste Größe ist. Bedarf, so die ordnungspolitische Festlegung, ist die Nachfrage (der Konsument), die im Markt das Angebot und den Erfolg für Produkte und Dienstleistungen bestimmt. Dabei sind unumstrittene Erkenntnis und Erfahrung, dass fehlender Bedarf immer das Ergebnis fehlender Nachfrage ist.
Völlig verquer zur tatsächlichen Frage der Bedarfsdeckung stellt der Senat für sich, gegen die Regeln des Marktes, für die Marktbetroffenen im Luftverkehrsmarkt folgenden Leitsatz auf, mit dem er Flugrechte auch in der Nachtzeit genehmigt.
Passiver Schallschutz gesundheitsgefährdend – Die Lüge über gesunde Nachtruhe – ein Gutachten beweist, was der gesunde Menschenverstand weiss!
Eigentlich bedürfte es keiner Gutachten, um festzustellen, dass Schallschutzfenster geschlossen, Frischluftzufuhr durch Ventilatorbelüftung und Geräuschkulisse, Luftüberdruck in künstlich belüfteten Schlafräumen mit fehlendem Abluftsystem gesundheitsschädlich sind. Da reicht schon ein laienhaftes Verständnis, um zu erkennen, dass mit solchen Systemen der Teufel, der Fluglärm, mit dem Beelzebuben, dem Mief im Schlafzimmer, ausgetrieben werden soll.
Ebenso schlimm, wiederum gesundheitsgefährdend ist dieses System zum angeblichen Schallschutz in Kindergärten, Horten und Schulen so wie anderen sensiblen Einrichtungen. An der Spitze die Wowereits und Platzecks, im Gefolge Richter in roten Roben, verurteilen Hunderttausende Menschen unter krankmachenden Bedingungen des Fluglärms und der Folgen unnatürlichen Lebens in Akustikkäfigen eine Zukunft zu fristen.
Jetzt ist es heraus!
Bone-Winkel wollte und will nur die Interessen der Bürger erster Klasse in Berlin, besser in Berlin – Wannsee, vertreten. Bone-Winkel hat weder Herz noch Verstand für die Bürger, die durch den BBI/BER mit nachweisbar gesundheitlichen Gefahren rechnen müssen. Bone-Winkel begrüßt durch ihre KFB – Politik, dass Kinder in Akustikkäfigen ihre Jugend und Kindheit fristen, wenn es nur nicht ihre eigenen Kinder sind. Bone-Winkel ignoriert die gewollte Entwicklung des BBI/BER hin zu 550 000 möglichen Flugbewegungen/Jahr. Bone-Winkel ignoriert, dass selbst ein Fluglärm von 45-50 dB(A) die Lebensqualität Betroffener ebenso beeinträchtigt, wie deren Eigentum, nur ihr eigene Lebensqualität und ihr eigenes Eigentum darf nicht betroffen werden.
Jetzt hat sich die "Dame" demaskiert.
Der BVBB bittet alle anderen BIS: helft uns im Kampf gegen den Fluglärm und seine Folgen. Das ist ein Kampf gegen Folgen, die auch ihr ertragen müsst. Vor allem, glaubt nicht an Flugrouten, die Euch verschonen. Ja, es geht um den Standort; der den Fluglärm verursacht. Es geht um eine Perspektive unserer Region mit steigendem Fluglärm für Generationen oder um eine Lösung; die sachgerecht zu einem Großflughafen in Sperenberg führt, ohne die Investitionen am BBI/BER nutzlos zurückzulassen. Es geht um neues Denken, das zur Korrektur eine gewaltigen Standortfehlentscheidung führt. Es geht um Einigkeit der Betroffenen und nicht um "rette sich, wer kann" - weil sich in Wahrheit niemand retten kann, auch Frau Bone-Winkel nicht.
gez. Astrid Bothe (Vorsitzende)
gez. Ferdi Breidbach /Ehrenvorsitzender)
Nachfolgend der erhellende Emailwechsel, der auch zu uns gelangte:
Bürgermeisterstichwahl in Blankenfelde Mahlow, ein voller Erfolg für den BVBB-Kandidaten Matthias Stefke
Nachdem der von allen Parteien auch für die Stichwahl am 25. 09.2011, wieder angetretene O. Baier wieder ins Rennen um das Bürgermeisteramt in der 25 000 Einwohnergemeinde Blankenfelde Mahlow ins geschickt wurde, muss nun mit der Legendenbildung um seinen Wahlsieg Schluss gemacht werden. Die Wahrheit über seine schmutzige Wahlkampagne, gestützt von den Parteien, muss ans Licht.
- Flughafengesellschaft an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu übertreffen
- Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage
- F.Breidbach, in der mündlichen Verhandlung der BBI-Nachtflugklage am 22.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht
- Rede Ferdi Breidbachs vor der Demo/Menschenkette vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.09.2011
- Aus dem BVerw-Gerichtssaal
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