Leserbriefe
Hier lesen Sie Leserbriefe und Briefe an Vertreter des öffentlichen Lebens.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrtes rrb-online Team,
auf Ihrer Seite:
im Beitrag
Überlastung nach BER-Debakel
Tegel wird trotz Verbot auch nachts angeflogen
wir u.a. festgestellt
Zitat:
Die Anwohner des Berliner Flughafens Tegel mussten nach der geplatzten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens in diesem Jahr zahlreiche Nachtflüge ertragen - trotz des Flugverbots zwischen 23 und 6 Uhr. Bis Mitte November gab es in Tegel nachts mehr als 1.200 Starts und Landungen, wie der Senat mitteilte. Das entspricht knapp vier Flügen pro Nacht.
Gut jeder zweite dieser Flüge entfiel auf Post, Ambulanz, Militär oder Polizei, die von dem Verbot ausgenommen sind. Die übrigen Starts und Landungen müssen von der Luftaufsicht am Flughafen oder von der Oberen Luftfahrtbehörde genehmigt werden. "Wir sehen unsere Praxis bei der Zulassung von Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen als ausreichend restriktiv an", wiegelte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ab.
Zitat Ende
Das, was Sie da berichtet haben ist sicher sachlich richtig, muss aber im Kontext des gesamten Nachtflugaufkommens in der Region relativiert, ergänzt und insbesondere ursächlich betrachtet werden.
Wie Sie richtig schreiben, besteht in Tegel (TXL) eine Nachtflugbeschränkung auf die Nachtzeit von 22 - 23 Uhr. Das Flugverbot in den Nachtstunden von 23 - 6 Uhr betrifft nicht die gesamte Nacht, sondern nur 87,5% der Nachtstunden. Mit anderen Worten, für den Flughafen besteht ein eingeschränkter Nachtflugbetrieb und kein Nachtflugverbot. Die gesetzliche Nacht in Deutschland betrifft die Stunden zwischen 22 Uhr am Abend und 6 Uhr in der Frühe des Tages.
Der alte Flughafen in Schönefeld (SXF) läuft im 24-Stunden-Betrieb. Auch er hat kein Nachtflugverbot und es darf in 100% der Nachtstunden geflogen werden.
Für den neue Flughafen in Schönefeld (BER) besteht ein Flugverbot in Nachstunden zwischen 0 und 5 Uhr. Am BER in Schönefeld darf zukünftig also nur noch in 62,5 % der Nachtstunden geflogen werden. Auch hier gibt es dann den eingeschränkten Nachtfugbetrieb und weiterhin kein Nachtflugverbot.
Schaut man sich die Nachtflugbewegungen der Jahre 2008 - 2012 für beide Flughafenstandorte der Region an, so ergibt sich folgendes Bild:
Abb.1 Nachtflüge pro Jahr und Standort
Für 2013 liegen mir leider keine Daten der FBB vor, so dass ich hilfsweise auf Daten des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD; http://www.dfld.de/DFLD/index.htm) zurückgreife. Allerdings sind diese Daten nicht nach Anteilen von TXL und SXF separiert.
Gemäß der obigen Daten und Grafik ergibt sich aber für das Verhältnis der Flugbewegungsdaten der Standorte zueinander das folgende Bild:
Abb.2 Verhältnis Nachtflugbewegungen TXL zu SXF
In den Jahren 2008-2011 lag der Nachfluganteil TXL in der Region um die 70% des Aufkommens in SXF. Nach der Absage der BER-Eröffnung in 2012 stieg der Anteil TXL zu gut 5% über den Anteil SXF.
Es ist und bleibt für mich ein Geheimnis warum die Airlines und die FBB die Zahl der Nachtflüge über dichtest besiedeltem Stadtgebiet in TXL einfach beliebig erhöhen können, ohne von der Politik Auflagen, die das verhindern und dem Schutz der Bevölkerung dienen zu bekommen.
Den Übergang von 2012 nach 2013 (grün) habe ich mangels genauer Daten aus den FBB-Werten des 2. Halbjahres 2012, in der Hoffnung in 2013 etwa fortdauernd gleiche Verhältnisse zwischen TXL und SXF vorzufinden, entnommen. Im Mittel lagen die TXL-Werte 13,9% über denen von SXF. Im Maximum lag die Anzahl in Tegel 18,7% über denen in SXF.
Nimmt man einmal für 2013 einen mittleren Wert von 15% für den 'Überschuss' TXL gegenüber SXF an, dann liegt die Anzahl der TXL-Nachtflüge bei ca. 8020. Nun fehlen noch etwa drei Tage an 2013, so dass sich diese Zahl unter den gegebenen Randbedingungen noch leicht erhöhen könnte. Die vom Senat angegebene Anzahl von 1200 Flügen in den Flugverbotszeiten machte so einen Anteil von ca. 15% des Nachtflugaufkommen aus.
Dennoch ist in Abb. 1 leicht zu erkennen, dass die Anzahl der Nachtflüge 2013 in TXL gegenüber 2012 etwa gleich geblieben ist. Gegenüber dem längerjährigen Durchschnitt 2008-2011 allerdings sind die Nachtflugbewegungszahlen in TXL um ca. 17% angestiegen.
Dagegen ist mit 6973 Nachtflugbewegungen in 2013 SXF die Anzahl nur auf etwa das längerjährige Mittel (6880) der Jahre 2008-2011 in TXL gesunken - .
Was man nach Ihrer Einleitung - Überlastung nach BER Debakel - wohl als Belastungsgrenze ansehen können sollte? Bedeutete das nun, dass die Schönefeld-Anrainer in 2013 nicht mehr überlastet worden sind?
Schaun wir in Sachen Überlastung noch auf die folgende Darstellung:
Abb. 3 Durchschnittliche Anzahl Nachtflüge pro 24 Stunden und Standort im Jahr
Während in TXL die mittlere Zahl der Nachflüge pro 24 Stunden im Verlauf der Jahre 2008 - 2013 leicht um die 20 pendelte, lag diese Anzahl für SXF im Mittel um etwa 6 Nachtflüge darüber. Für die Werte 2013 gilt wieder, sie wurden aus den Daten des DFLD abgeleitet, sind also nicht exakt. Desgleichen gilt s.o. für die Genauigkeit des Verhältnisse TXL zu SXF.
Die Anwohner des BER dagegen werden, so die Prognose für das Jahr 2020, 77 Flüge in der Durchschnittsnacht ertragen müssen. Das ist mehr als das 3-4fache heutiger Werte!
In den Zeiten des Flugverbots am BER (0 - 5 Uhr) werden 17 nichtplanmäßige Flüge (Post usw.) für die Durchschnittsnacht erwartet (s. Abschlussbericht Intraplan Consult GmbH). Das bedeutet, dass in den 5 Nachtstunden zwischen Mitternacht und 5 Uhr in der Frühe alle 17 Minuten und 38,8 Sekunden im Durchschnitt ein Überflug stattfinden wird.
Nehmen wir zum Vergleich Ihre eingangs für TXL erwähnten durchschnittlich 4 Nachtflüge in der Flugverbotszeit zwischen 23 und 6 Uhr an. Diese 4 Flüge dagegen finden durchschnittlich im Abstand von einer Stunde und 45 Minuten statt - .
Betrachten wir noch wie sich geplante zu tatsächlichen Nachtflügen verhalten. Dazu liegen mir im Moment nur die Daten aus 2008 vor:
Abb 4. Geplante und tatsächliche Nachtflüge 2008
In 3 der 7 Zeitsegmente der Nacht liegen die tatsächliche Anzahlen der Flüge über den Anzahlen der geplanten Flüge. Besonders interessant ist, dass zwischen 22:30 und 23:00 die Zahl der geplanten Flüge nicht erreicht wird. Dafür liegen die Zahlen tatsächlicher Flüge zwischen 23:00 und 24:00 deutlich über dem Plan.- Verspätungen also!
Die relativen Abweichungen sind:
Abb. 5 Prozentuale Abweichung tatsächlicher zu geplanten Flügen in Zeitsegmenten
Das am konkreten Beispiel von 2008 dargestellte Verhalten ist qualitatv gleichartig in allen Jahren zu beobachten, was last but not least auch die 1200 Nachtflüge in TXL 2013 belegen.
Dieses Ergebnis ist ein deutliches Indiz dafür, dass Flugverbotszeiten in der Nacht keinen wirklich großen Schutz vor Nachtflügen bieten können.
Auch ein Nachtflugverbot, das den Namen verdiente, wo sich das Flugverbot also von 22 - 6 Uhr erstreckt, wird die Anwohner nicht vor Nachtflügen schützen können. Allerdings wird aber dadurch die Zahl der Nachtflüge deutliche reduziert werden können, mal abgesehen, von den Post- usw.-Flügen, die davon nicht beeinflußt werden.
-----
Ich hoffe, mit den obigen Ausführungen Ihre Aussagen zu TXL etwas relativiert zu haben. Damit möchte ich jedoch keinesfalls speziell das Nachtfluggeschehen in Tegel in seinen Auswirkungen auf die Betroffenen bagatellisieren.
Jeder Nachtflug ist einer zuviel!
Auch in Tegel muß im Interesse der Gesundheit der Anrainer, solange dort noch geflogen wird ein Nachtflugverbot verhängt und damit der eingeschränkte Nachtflugbetrieb eingestellt werden.
Für die Zukunft erwarte ich mir von Ihnen allerdings mehr Ausgewogenheit in der Berichterstattung, und dass Sie die Öffentlichkeit nicht tendenziell einseitig informieren. Zur Zeit hat die Region noch zwei Flughäfen und da wäre es schon recht und billig, wenn man schon über die Belastungen durch den Flugverkehr berichtet, dies auch vollumfänglich tut und in Relation zueinander setzt, damit kein 'schiefes Bild' in der Öffentlichkeit 'hängen' bleibt.
Und wenn Sie von Überlastung nach BER-Debakel sprechen, dann bitte auch so, dass für den Leser klar zu erkennen ist, was Ihrer Meinung nach ausreichende Belastung ist und wo Überlastung anfängt. Aufgrund der vorliegend diskutierten Daten habe ich den Verdacht, dass Sie diese Daten entweder nicht kennen oder 'Überlastung' bei Ihnen auch einen geografischen Hintergrund hat.
Es wäre sicher auch von großem Nutzen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, ob der BER an sich ein Debakel ist für seine Anwohner und ob da eine nicht nur temporäre Überlastung vorliegen könnte. Besonders im Vergleich mit den, von den beiden heutigen Standorten ausgehenden Über- und Be-lastungen der Anrainer.
Der eigentliche Skandal ist auch nicht, das BER-Debakel und seine Folgen. Skandalös ist allein, dass verantwortliche Politiker im Senat, in Brandenburg und dem Bund unter Verletzung ihres Amtseids zulassen, das gesundheitsgefährdende Nachtflüge überhaupt erlaubt werden und keinerlei Maßnahmen zur Deckelung der Flugbewegungszahlen insgesamt an den Standorten von ihnen getroffen werden.
Wenn Sie schreiben,
"Wir sehen unsere Praxis bei der Zulassung von Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen als ausreichend restriktiv an", wiegelte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ab.
dann frage ich mich, wo abgewiegelt wird, da gibt es doch auch was aufzuwiegeln - oder? Warum also wiegeln Sie den Gesundheitssenator nicht öffentlich gegen Nachtflüge auf, wenn er schon nicht von allein darauf kommt?
Es kann doch nicht angehen, dass eine Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über Wohl und Wehe der Einwohner befindet! Das gilt natürlich ebenso für den Bundesgesundheitsminister, wie auch die zuständige Ministerin im Land Brandenburg.
Mit freundlichen Grüßen
D. Günther aus Mahlow
Bewohner des Schwarzen Flecks (frei nach Götz Herberg, 1996-2004 Chef der Flughafengesellschaft BB)
Steuerzahler und politisch bestimmtes BER-Standort- und -Fluglärm-Opfer
Anm. der Redaktion: Diethard Günther ist auch Autor der informativen Nachtflugfibel BER, welche hier... downloadbar ist.
Sehr geehrter Herr Doktor Woidke,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in der 19 Uhr30-Sendung des rbb Brandenburg AKTUELL am Samstag, 15.10.2016 konnte man folgende Worte von Ihnen vernehmen:
"Wenn ich da lese Verräter oder Ähnliches mehr,
dann sage ich also, dann is' für mich auch die Grenze des Zumutbaren überschritten,
also dann zu diesen Leuten hinzugehn,
da habe ich einfach auch keine Lust zu."
Was war passiert?
Offenbach, den 30. Juni 2016
Sehr geehrter Herr Fahrun,
da ist keine "Vernunft" eingekehrt. Da wurde die Kontinuität gewahrt. Es werden keine Probleme gelöst, es wird nichts beschleunigt, die Kosten dafür aber wieder einmal vervielfacht und neue Probleme geschaffen.
Berlin, 03.03.2016
Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Müller,
wie Sie aus unserer Absenderadresse leicht erkennen können, wohnen wir in Berlin, im Stadtbezirk Köpenick und zwar im Ortsteil Müggelheim. Einer der Ortsteile, bei dem die Menschen bei der Flughafen- und Schallschutzplanung ein wenig vergessen wurden. Wir liegen genau in der Einflugschneise, Überflughöhe ca. 500 bis 600 Meter. Müggelheim hat etwa 6.000 Einwohner. In den Sommermonaten kommen noch mindestens 5.000 bis 15.000 Menschen als Wochenendler, Urlauber, Touristen sowie Badegäste hinzu. Sie müssten also bei einem Unfall kurzfristig(!) 20.000 Menschen evakuieren!
zum MAZ Beitrag: Möglicherweise-eröffnetBER wirklich-2017 vom 1.3.2016
Für lockere sinnfreie Sprüche sind die Verantwortlichen am BER gern zu haben und später können sie sich aber auch an nichts mehr erinnern. Der Technikchef der FBB hat erneut etwas von sich gegeben, wo die Anlieger des BER aufhorchen und eher denken müssten, Jörg Marks setzte sich für ihre Schallschutzbelange ein. " .. ein Aufstand der Anständigen " sei nötig und sein Herz klebt an Berlin und dem Flughafen, der alternativlos ist - So einen Wortunsinn bemüht der Herr, um die Fertigstellung eines Bauwerkes einzufordern. Ingenieure tragen aber soziale und wirtschaftliche Verantwortung! Beim Schallschutzprogramm, das nicht vorankommt, da ist ein Aufstand der noch geduldigen Anständigen gegenüber der Politik und der FBB überfällig - so müßte ein verantwortungsbewußter Ingenieur Marks alternativlos sprechen !
Jörg Pohland, Schulzendorf
zu http://www.maz-online.de/Themen/Flughafen-BER/BER-Einzug-Lufthansa-und-Air-Berlin-zuerst
Als Anwohner des BER lesen wir nur über Erfolgsmärchen, für Betroffene und Steuerzahler ergibt sich aber ein völliges anderes Bild zum Flughafen. Es ist nämlich ein Kampf zwischen den Betroffenen und der Flughafengesellschaft ( FBB ) geworden, überhaupt einen Anspruch auf ausreichenden Schallschutz genehmigt zu bekommen. Der notwendige Schutz vor Fluglärm für den Bürger steht in der Genehmigung zum Flughafen - herausgekommen ist nun aber das Feilschen um bürokratische Baudetails um die Häuser bei freundlichem Desinteresse der Landesregierung und deren Ämter.
"Bedauerliche Einzelfälle", "irrtümlich" ,"nicht genehmigt" , "nie genehmigungsfähig" , " nicht zum Wohnen oder Schlafen geeignet" oder "nicht zum dauernden Aufenthalt geeignet" , " wo sind die Zertifikate" und deshalb "nicht schutzwürdig" sind die ständigen Urteile der FBB nach "unendlichen" und unbürokratisch Bearbeitungszeiten über unserer Zuhause. Vorgelegte Baugenehmigungen werden vom angezählten Staatsbetrieb FBB ebenso ignoriert, wie uralte Mietverträge mit der damaligen Kommunalen Wohnungsverwaltung der DDR.
Auch gibt es hier die verkehrte Welt, da der Bürger, den Nachweis erbringen muss, dass seine Wohnung schutzwürdig ist und Anspruch auf Schallschutz hat. Aber mit dem Aufwand, dem Wissen und die Nerven die man für die Schallschutzmaßnahmen braucht, kann man als Einzelperson sicher im Vergleich auch einen ganzen Flughafen bauen.
Fazit : Es kann hier nur einen Flughafen oder Wohngebiete geben. Beides passt nicht zusammen. Die FBB verwechselt bei ihrer Anliegerpolitik nur etwas: wer um Investitionsmittel bei uns Steuerzahlern bittet, kann seinen Nachbarn nicht als Bettler abspeisen.
Jörg Pohland, Schulzendorf