Leserbriefe
Hier lesen Sie Leserbriefe und Briefe an Vertreter des öffentlichen Lebens.
Leserbrief zu Märkische Allgemeine 30.06.2012 „Wir waren nicht blauäugig“
Sehr geehrter Herr Gellner - - - ich muss mich heute wieder einmal zu Worte melden, denn was Ihnen Herr Platzeck in Ihrem Interview (MAZ vom 30.6., S. 6) vorgegaukelt hat, spottet jeder Beschreibung. Ich weiß nicht, was sich dieser Mensch denkt, wenn er ohne mit der Wimper zu zucken eine Lüge nach der anderen daherschwätzt und Ihnen etwas vormacht, auf das Sie offenbar nicht entsprechend gewappnet reagieren konnten, um sofort seine Unwahrheiten aufzudecken und zu entkräften
Offensichtlich denkt Herr Platzeck von seinem „Wahlvolk“, dass das alles Analphabeten und Dummköpfe sind, die der deutschen Schriftsprache nicht mächtig sind, so wie viele Wessis das ja über die Ossis denken – man kann es nicht fassen.
Nicht veröffentlichter Leserbrief an die Berliner Zeitung
„Juristen halten Nachtflüge für rechtswidrig“
Gelassenheit…. ist ein Wort, welches einen Zustand beschreibt.
Gelassenheit ist ein Wort , welches in letzter Zeit vermehrt von Personen missbraucht wird, die ihre Interessen durchsetzen wollen.
Gelassenheit wird daher häufig für juristische Erklärungen missbraucht und soll einen Zustand vortäuschen, der keinesfalls existiert.
Arrogante, bornierte sich als Entscheidungsträger betrachtende Personen (Mensch ist für mich fraglich) sollten mal nicht nur im wörtlichen Sinn Feuer untern Hintern bekommen, damit sie auch wieder spüren was Schmerz, Leid und Pein sind, welches sie unbedarft anderen Menschen zumuten. Ob sie dann noch gelassen sind wage ich zu bezweifeln. Ich glaube dass das Wort – Was man dir nicht tu, das füge keinem anderen zu – diesen Personen in ihrem Abwägungswahn verloren gegangen ist.
Ich sehe es nicht ein, unserem regierenden Oberjuristen und seiner Apanage zu folgen.
Herr Wowereit es ist nichts mehr gut so. – Danke
Der Regierende Partymeister und der Brandenburger Volksfreund haben den Eröffnungstermin absagen lassen müssen. Monatelang haben sie trotz bedenklicher Meldungen offenbar Druck ausgeübt, um den Eröffnungstermin zu halten.
Jetzt ist umfassende Transparenz und Aufklärung zu fordern. Wahrscheinlicher ist jedoch, daß weiter getäuscht , getrickst und die Wahrheit verschleiert wird. Zum Wesen der Demokratie gehört der kontinuierliche Wechsel in der politischen Verantwortung, um Selbstgefälligkeit, Verkrustung und Filz vorzubeugen. Diese Spielregeln sind seit Jahren in Berlin und besonders in Brandenburg außer Kraft. Nun ist es für die Verantwortlichen höchste Zeit, zurückzutreten und für die in Brandenburg zur Staatspartei erhobene SPD, abgelöst zu werden.
Doering, Berlin
----- Original Message -----
From: BerndO
To:
Sent: Wednesday, May 09, 2012 9:56 AM
Subject: An den regierenden Bürgermeister der Hauptstadt der Blamage
Sehr "geehrter" Herr Wowereit,
meine allergrößte Hochachtung zu Ihrem Erfolg, denn endlich hat es ein bekannter Politiker geschafft, nicht nur das Land Berlin, sondern ganz Deutschland Weltweit der Lächerlichkeit auszusetzen.
Endlich hat ein Politiker es geschafft, den guten Ruf Deutscher Wertarbeit in den Dreck zu ziehen.
Endlich hat es auch ein Politiker geschafft, den Ruf des verstorbenen, sozialen und hochgeschätzten Politikers Willy Brandt zu beschmutzen, was Ihnen sicherlich auch einen Eintrag in das Guinness Buch der Rekorde einbringen dürfte.
Weiterlesen: Offener Brief an den Bürgermeister der Hauptstadt der Blamage
Leserbrief zum Artikel "Berliner Fluglärmgegner schöpfen Hoffnung" von Jürgen Schwenkenbecher in der Berliner Zeitung vom 5./6.4.2012, Seite 17
Außerordentliche Brisanz
Gratulation, Herr Schwenkenbecher. Im Gegensatz zum Berliner Senatssprecher sind wir beide der Ansicht, dass juristisch beim BER noch lange nicht alles abgeschlossen ist! Jedoch wird Herr Meng genauso wie Herr Kunkel dafür bezahlt, dass sie alles bagatellisieren und abstreiten, was dem Ruf des Projektes BER schaden könnte, manchmal vielleicht sogar ohne die nötige Sachkenntnis zu haben. Wir beide dürfen uns dagegen zum Glück eine eigene Meinung bilden. Ich bin sicher, wir sind uns auch hinsichtlich der außerordentlichen Brisanz einig, die in den noch ausstehenden juristischen Entscheidungen zum BER steckt.
Die voraussichtlich Anfang Juli vor dem Bundesverwaltungsgericht mündlich zu verhandelnden Klagen betreffen nämlich die Kernsubstanz des Projektes: Es geht um die Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss von 2004 unter Abwägungsfehlern leidet, oder ob er rechtsfehlerfrei ergangen ist, mit anderen Worten, ob das Projekt ein Schwarzbau mit einer durch Täuschung erschlichenen Baugenehmigung ist oder nicht. Mehrere Kläger behaupten, sowohl der Vorhabenträger als auch die Brandenburgische Planfeststellungsbehörde haben 1998 gemeinsam mit der Deutschen Flugsicherung eine Verabredung getroffen, nach der die bereits damals diesen drei Beteiligten bekannte Flugroutengeometrie mit divergierenden Startrouten auf keinen Fall in den Planungsunterlagen auftauchen sollte. Um diesen, der Standortrettung dienenden Täuschungsversuch zu decken, erließ die Planfeststellungsbehörde wissentlich einen Planfeststellungsbeschluss, der den genehmigten unabhängigen Flugbetrieb auf der zugrunde liegenden Flugroutengeometrie von vornherein nicht ermöglicht. Die Beweislage der Klägeranträge ist erdrückend. Sie dürfte es dem Bundesverwaltungsgericht schwer machen, die mittels Täuschung der Öffentlichkeit und des Gerichtes erschlichene Baugenehmigung für den BER als rechtsfehlerfrei zu bestätigen. Das Urteil über diese Klagen wird wohl erst gesprochen werden, nachdem der BER bereits in Betrieb genommen sein wird.
Das zukünftige Schicksal dieses Flughafens hängt also nach wie vor am seidenen Faden!
Gunnar Suhrbier, Berlin
Flughafen – Planänderungsantrag begrüßenswert - zu „Weiche Ziele – Flughafen fordert Planänderung im Schallschutzstreit“ MAZ 16.3.2012, Seite 5 , und „ Gutachten : Flughafen schützt zu spät“ MAZ 15.3.2012- S. 5
Wenn Flughafen – Anwalt Dr. Gronefeld am 15.3.2012 im Potsdamer Landtag einen Planänderungsantrag ankündigte, so ist dies begrüßenswert, weil dann ein neues Beteiligungsverfahren erforderlich wird. Dies gilt trotz Ablehnung der Antrags – Zielrichtung Lärmschutzverschlechterung und der Eindeutigkeit der Ansage im Planfeststellungsbeschluß wegen der Möglichkeit des Einbringens neuer Erkenntnisse und Forderungen des Umweltbundesamtes zum Schutz der Bürger, wie eine Reduzierung gesetzlicher Grenzwerte für Fluglärm über ein Start – und Landeverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr hinaus, die Berücksichtigung neuer Tag – und Nachschutzzonen, welche jeweils nach Spitzenlärmpegeln zu berechnen sind, und die Berücksichtigung internationaler Sicherheitserfordernisse gemäß bisher unberücksichtigtem rechtsverbindlichen ICAO – Dokument für die Planung neuer Flugfelder bis Flughäfen, wie aus Schulzendorf gefordert, sowie eine DIN – und energie – sparverordnungsgerechte Umsetzung des Schallschutzprogrammes gemäß real erwartbaren Lärmpegeln.
Die Auseinandersetzung wird also ausgehen von der bundesverwaltungsgerichtlichen Erhöhung der Nachtflugbelastung durch verkürzte Nachtruhe und höhere zulässige Lärmpegel ohne Begrenzung als zur Tageszeit zulässig gemäß der grundgesetzeswidrigen Logik, welche wissenschaftserkenntnisignorierend ist, man dürfe jeden Bürger als homo oeconomicus betrachten. Stattdessen muß eine Verbesserung des Schallschutzes in den Nachtstunden gemäß Forderungen des Umweltbundesamtes (UBA ) erreicht werden , deren Forderungen zur Flugroutenbewertung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ( BAF ) widerrechtlich, wie ein Rechtsgutachten auswies begründungslos ignoriert wurde.
Das UBA bemängelte u.a. , die Flugrouten würden den Erfordernissen eines Flughafens in dicht besiedeltem Umfeld nicht gerecht. Und auch Schadstoff – Immissionen müssen endlich genauso Berücksichtigung gesundheitsfolgend bezogen finden, wie eine Neubewertung aller Flugrouten nach neuerem Erkennisstand zu Lärmpegeln und Lärmfolgeschäden, ehe der BER in Betrieb geht. Und natürlich ist die Einhaltung verbindlicher Flugsicherheitsvorschriften zu beachten, die bisher „ außen vor“ blieben.
Die Aussagen des BAF zur Flugrouten – „ Sortiments „ – Festlegung, es seien keine Dauerschallpegel für Überlagerungen zweier naher Flugrouten bzw. für Landelärm berechenbar gewesen, können bei bekannter Flugroutenfrequentierung ( Flugbewegungsanzahl ) nur als taktisches Manöver zum Verschweigen oder Gesundrechnen von Lärmbelastungen oder als fachliches Armutszeugnis gedeutet werden. Ein Physikkundiger kann diese Werte nach Umrechnung von Lärmpegeln in Schallenergien durch Addition – oder Dreisatz bei veränderter Routenfrequentierung – bzw. unter Nutzung von Luftfahrt – Vorschriften zur Flugzeugtyp – Zertifizierung unschwer berechnen.
Jetzt kann es deshalb nur heißen : Keine Betriebsgenehmigung bis zur Klärung der wirklichen Belastungen. Offenhalten von Sperenberg einschließlich Neuplanungsbeginn und Verbleiben des derzeitigen Berliner – Flughafen – systems im Status Quo ! Keine Inbetriebnahme des BER ohne vorherige Klärung der daraus resultierenden Gesundheitsfolgen ! Wann der BER rechtskonform nach Schallschutzabschluß in Betrieb gehen kann, erscheint als unklar. In Sperenberg fände bei privatwirtschaftlicher Realisierung schon seit 2001 Flugbetrieb statt !
Den Regeln des sozialen Rechtsstaates muß endlich auch beim BER – Projekt zum Durchbruch verholfen werden.
Dr. Briese, Eichwalde- 21.3.2012
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