BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Fluglärm macht krank. Dies trifft insbesondere für den Nachtflug zu.

Auf den folgenden Seiten möchten wir über das Thema Nachtflug am Flughafen Berlin Schönefeld informieren.


Was bedeutet eigentlich Nachtflug?

Die Wahrheit zum Thema Nachtflug, so, wie Sie dies weder von Politikern, der Luftfahrtlobby noch den Medien erfahren.

Die BER-Nachtflugfibel


Volksbegehren gegen Nachtflug

Wir haben das Volksbegehren gegen Nachtflug unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Volksbegehren gegen Nachtflug

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Was ist die Nacht?

"Zur Beschreibung der Lärmbelastung der Bevölkerung werden europaweit einheitlich zwei Indizes verwendet:

  • Zur Beschreibung für die allgemeine Belästigung der Tag-Abend-Nacht-Index LDEN. Hierbei handelt es sich um einen 24-Stunden-Mittelungspegel, welcher den Tagzeitraum (6-18 Uhr), den Abendzeitraum (18-22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) aufgrund der unterschiedlichen Ruhebedürfnisse in diesen Zeiträumen entsprechend gewichtet.
  • Zur Beschreibung für Schlafstörungen der Nachtlärmindex LNight. Hierbei handelt es sich um einen Mittelungspegel, welcher den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) umfasst."

Quelle: Lärm Umgebungslärmrichtlinie


Die Nachtfluglüge - eine Emnid Untersuchung

Mit einer Meinungsbefragung konnte bewiesen werden, niemand will nachts fliegen. Alle Bürger haben vollstes Verständnis für den Protest gegen den Nachtflug!

 

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Fluglärm und seine Bekämpfung

In seinem Dokument "Fluglärm gestern, heute, morgen" stellt Hr. Joachim Hans Becker schon in dem ersten Absatz fest: "Es müssen dringend wirksamere Maßnahmen gegen den Fluglärm getroffen werden.". Dem Schutzbedürfnis gerecht zu werden, "wird nicht ohne empfindliche Betriebsbeschränkungen, insbesondere Nachtflugbeschränkungen, möglich sein."

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In seinem Dokument "Verbesserungspotential für die Fluglärmbekämpfung in Europa" werden Vorschläge zur Minimierung angegeben und viele weitere Lärmbetrachtungen durchgeführt.

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BVBB zur BER-Nachtflugregelung

Stand 27. Oktober 2009

Der BVBB erinnert daran, dass es die über 3.000 BVBB-Kläger waren, die mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. März 2006 die Rechtswidrigkeit des von den Landesregierungen Brandenburg und Berlin gewollten uneingeschränkten Nachtflugs vor dem Bundesverwaltungsgericht erfochten haben. Diesen Erfolg lässt sich der BVBB durch Tricks im  „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ nicht nehmen.

In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht 107 Überflüge in der Nachtzeit als unvereinbar mit dem Recht auf Nachruhe der Betroffenen. Ausdrücklich verboten wurde mit dieser Entscheidung ein Flugbetrieb  zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr (Ausnahmen Notflüge). für diesen Erfolg Kosten vom BVBB und seinen Klägern in Höhe von rd. 1,5 Mio. € aufgebracht werden mussten. Es soll allerdings nicht verschwiegen werden, dass BVBB und Gemeinden seinerzeit zur Finanzierung von Gutachten einen solidarischen Weg beschritten hatten.

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Stellungnahmen zum Nachtflug

Aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung zum Luftverkehr und zu § 29 b LuftVG:

"Beabsichtigte Änderung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen (ADV): „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in bei der Durchführung von Betrieb von Luftfahr­zeugen besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ Das würde bedeuten, dass auch in der Kernzeit der Nacht Luftfahrtzeuge fliegen dürften, während die bisherige Formulierung wirkliche Nachtruhe (im Grundsatz ohne Flugbetrieb) bedeutet."

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Stellungnahme der Bundevereinigung gegen Fluglärm (BVF) zum  Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlulärmG)

"Das vorliegende Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm genügt nicht den selbst geset­zten Zielen der Einführung zeitgemäßer Lärmschutzstandards sowie eines verbesserten und ausrei­chenden Schutzes vor Fluglärm. Im Laufe des Gesetzgebungs­verfahrens sind mit jedem neuen Entwurf überwiegend Verschlechterungen für die betroffe­nen Anwohner eingetreten. Die zu hohen zulässigen Grenzwerte bewirken zu kleine Lärm­schutzzonen."

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Fluglärm aus der Sicht der Betroffenen - ein UBA-Vortrag von Helmut Breidenbach

  • Wir haben ein Fluglärmgesetz mit zu hohen Grenzwerten und in der Folge zu kleinen Schutzzonen
  • Wir haben eine Schallschutzverordnung, die bedingt, dass zu gerin-ger Schutz gewährt wird und dieser noch um Jahre verzögert.
  • Der zunehmende Luftverkehr überkompensiert technische und flugbetriebliche Neuerungen
  • In der Folge werden sogar zusätzliche Betriebsbeschränkungen notwendig, das gilt insbesondere für die Nacht. Insofern sind die ADV-Bestrebungen zur Freigabe der Nacht absolut kontraproduktiv.

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Nachtflugbegründung versus Soziale Marktwirtschaft

In dem Artikel "Nachtflugbegründung versus soziale Marktwirtschaft" wird festgestellt, dass der Nachtflug lediglich zu Lasten Dritter durchgeführt werden kann (Steuerzahler, Betroffene, Natur und Umwelt).

"Eine Abwägung mit dem Ziel des Ausgleichs zwischen Schutzinteressen und Vorsorgeschutzprinzipien mit den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften/Flugplatzbetreiber geht irrigerweise von der Behauptung aus, dass es eine faktische Gleichheit/eine Ebene zwischen grundrechtlich geschützten Interessen Betroffener und wirtschaftlichen Interessen gibt. Den wirtschaftlichen Interessen wird so Grundrechtsrang eingeräumt. Hier handelt es sich um eine Schutzbehauptung als Grundlage eines falsch verstandenen Rechtsverständnis bzw. der Negierung von Grundrechten zu Gunsten eben von wirtschaftlichen Interessen und zum Nachteil der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft."

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