Volksbegehren Nachtflugverbot in Brandenburg:
Das Volksbegehren in Brandenburg in der 2. Stufe war am 03.06.2012 mit 106.332 Stimmen (80.000 waren notwendig) erfolgreich. Sollte die Landesregierung dem Volksbegehren nicht nachkommen, erfolgt ein Volksentscheid.
Pressemitteilung des BVBB e.V. zu dem Volksbegehren in Brandenburg:
http://www.bvbb-ev.de/...brandenburger-haben-rot-rot-die-rote-karte-gezeigt
Am 19.02.2013 wurde das Volksbegehren in Brandenburg angenommen. Der BVBB e.V. meint, dass dies ein "wahlkampftaktisches Theater" ist.
Weiterführend wurde am 21.02.2013 eine Bundesratsinitiative 138/13 gestartet. Ziel der Gesetzesinitiative soll es sein, “dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis der Flugsicherungsorganisationen stärkeres Gewicht zu verleihen”. Der BVBB e.V. stellt dazu fest: "Bürger auf die Barrikaden, Platzeck und Rot-Rot beabsichtigen schon wieder uns zu verraten".
Mit einem "Offener Brief an die Abgeordneten des Landtags von Brandenburg" startete der BVBB e.V. am 26.02.2013 eine Aufklärungsaktion der Abgeordneten. In dem Schreiben "Warum ist die Gesetzesinitiative Brandenburgs zur Fluglärmproblematik abzulehnen?" werden Details zu der Problematik erläutert.
Volksbegehren Nachtflugverbot in Berlin:
Das Volksbegehren in Berlin ist in der 2. Stufe gescheitert. Es wurden rund 140.000 gültigen Stimmen abgegeben. Die Hürde lag bei 173.000 Stimmen. 30.000 der gesammelten Stimmen wurden als ungültig gewertet.
Wussten Sie, dass
- das Land Brandenburg, damals vertreten durch Umweltminister Platzeck, in einem Raumordnungsverfahren bereits 1994 festgestellt hat, dass der Flughafenstandort Schönefeld „unmenschlich“ ist?
- es weitere Gutachten, auch von der damaligen Flughafenholding BBF (heute FBB) gibt, die den Standort allesamt als ungeeignet definierten?
- der Standort Schönefeld nur durch politische und juristische Tricks, durch Negierung von Sachverstand, durch mediale Manipulation, durch Lüge und Betrug durchgedrückt wurde (z.B. Flugroutenbetrug, Verharmlosung der tatsächlichen Auswirkungen, Vertuschung der wahren Baukosten)
- das Bundesverwaltungsgericht diesen Betrug als erwiesen ansah, dies aber als entscheidungsunerheblich abtat, weil s.M.n. ein Vorsatz nicht erwiesen sei.
- dass der BVBB e.V. ein Konzept erstellt hat, in dem aufgezeigt ist, dass die bisher für den BER verbaute Struktur sinnvoll und gewinnbringend anderweitig genutzt werden und an einem geeigneten Standort ein zukunftsorientierter und entwicklungsfähiger Flughafen installiert werden könnte, der nicht nur privat finanzierbar wäre sondern auch für die Zukunft ohne Steuergeld auskommen könnte, weil er wirtschaftlich zu betreiben wäre?
- dass, sollte der Flughafen BER je in Schönefeld in Betrieb gehen, der Steuerzahler für diesen Betrieb jährlich tief in die Tasche greifen muss? (auch dieser Punkt wird durch das NNK gelöst).
- dass die Mehrkosten für Verschiebung und Planänderung des BER in Schönefeld allein ausreichen könnten, um an einem anderen, geeigneten Standort einen technisch und wirtschaftlich funktionierenden Flughafen für Deutschland zu errichten?
- das Umweltbundesamt (UBA) an einer Pressekonferenz zur Veröffentlichung der aus dem Standort und dem beabsichtigten Nachtflug resultierenden Gesundheitsschäden gehindert wurde?
- dass in Brandenburg noch nie ein Volksbegehren erfolgreich war?
Was Sie noch tun können
Unterstützen Sie uns!
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- Durch Ihre Mitgliedschaft
Pro Nachflugverbot
- Schutz der Nacht von mehr als 10.000 Kindern!
- Schutz der Nacht für mehr als 200.000 stark betroffene Bürger
- Verringerung der Steuerlast, da der nächtliche Flugbetrieb vom Steuerzahler bezahlt wird (Betriebskosten sind in diesem Zeitraum höher als Einnahmen aus Flugbetrieb)
Contra Nachtflugverbot
- Bis heute liegen keine sinnvollen und plausibel nachgewiesenen Gründe vor, die einen Nachtflugbetrieb rechtfertigen. Es gibt zahlreiche Medienkampangen gegen ein Nachtflugverbot, die keiner sachlichen und fachlichen Prüfung bisher standhalten konnten.
Inhalt des Volksbegehrens (Auszug)
„Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“
Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen mit dem Land Berlin einzutreten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwick-lungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages, geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wie folgt zu ändern:
„Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.“ „Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden.“„Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den Ländern Berlin / Brandenburg gültigen § 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm).Satz 3 und Satz 4 des § 19 Abs. 11 LePro entfallen.“
Der vollständige Text (PDF): Inhalt des Volksbegehrens
Am 24.11.2012 fand eine deutschlandweite Großdemonstration gegen Nachtflug statt.
Hier die Pressemitteilung des BVBB e.V. zu der Demonstration:
http://www.bvbb-ev.de/...nationale-fluglaermdemo-vor-dem-willy-brandt-haus