Schallschutz
In der unendlichen Geschichte der Lüfter, die Bewohner des Nachtschutzgebietes von der Flughafengesellschaft zur Frischluftzufuhr bei geschlossenem Fenster eingebaut bekommen sollen, ist ein neues Kapitel eröffnet worden. Ein Gerichtsurteil hatte die alten Lüfter für unzulänglich erklärt, es musste deutlich nachgebessert werden.
Es war Freitag, der 13., als die Flughafengesellschaft FBB zusammen mit einem Vertreter der Firma Siegenia-Aubi im Januar einen neuen Lüfter vorstellte, der, will man den Lobeshymnen Glauben schenken, die „eierlegende Wollmilchsau“ unter den Lüftern zu sein scheint. Das von Siegenia-Aubi im Januar dieses Jahres eingeführte Gerät „AEROVITAL ambience“ arbeitet energieeffizient (bis zu 85 Prozent Wärmerückgewinnung), ermöglicht gleichzeitige Be- und Entlüftung und hat ein sehr geringes Eigengeräusch bei ausgezeichneter Schalldämmung.
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Abgelehnte Räume - immer noch ein Problem!
Was hilft ein Finanzrahmen von 700 Mio Euro, wenn die FBB zahlreiche Wohnräume nach wie vor für nicht schutzwürdig erklärt und deshalb das Geld und der Schutz nicht bei den Anwohnern ankommen?! Und was nützt ein Dialogforum, das dieses zentrale Problem selbst nach mehreren Jahren nicht gelöst hat?!
So sehen sie beispielhaft aus, die Wohnräume, in denen die BER-Anwohner leben und anstelle eines Schallschutzanspruchs auf Almosen, nämlich freiwillige Leistungen verwiesen werden, deren Schutz weit hinter dem Schutzniveau des planfestgestellten Tagschutzes zurückbleibt.
Seit dem unsäglichen Konsensbeschluss 1996 der regierenden Parteien in Brandenburg und Berlin, den neuen Flughafen Berlins in dichtbesiedeltem und stadtnahem Gebiet zu bauen, obwohl besser geeignete Standorte vorhanden sind, begann von Seiten der Flughafengesellschaft gegenüber den Betroffenen ein unwürdiges Spiel von Desinformation und Täuschung. Nicht nur der Flughafenneubau ist eine Folge von Pleiten, Pech und Pannen, sondern auch beim Schallschutz für mehr als 100.000 Menschen hat die Flughafengesellschaft bis heute getäuscht und kläglich versagt.
Gesundheitsgefahren als Folge von Maßnahmen zum passiven Schallschutz gegen Fluglärm
Dipl.-Ing. P. Schatz
Schallwellen sind im physikalischen Sinne Energieausbreitungen, die hier über die Luft auf Werkstoffe übertragen werden und diese je nach Beschaffenheit zum Schwingen bringen. Diese Energie regt nun über Umhüllungsflächen vermittelt oder über Unstetigkeitsstellen direkt mehr oder weniger die Moleküle der Luft von Innenräumen zum Schwingen an und erreicht das Gehör und die Oberfläche des Menschen.
Während aktiver Schallschutz die Schallentstehung und Ausbreitung an der Ursache bekämpft,
beinhaltet Passiver Schallschutz, die Schwingungsübertragung von der Außenluft z.B. auf die Innenluft eines Gebäudes zu mindern. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Methoden:
Lärmgeschädigt und höhere Heizkosten
Die Wahrheit über das Schallschutzprogramm des BBI am Beispiel des Schalldämmlüfters
Warum ist das so?
im Rahmen des Schallschutzprogramms baut der BBI unzeitgemäße Schalldämmlüfter in Räume ein.Aufgaben des Lüftens sind:
- Sicherstellen einer ausreichenden Innenluftqualität für Menschen,
- Abfuhr überschüssiger Wärme im Sommer sowie
- Reduzierung der Feuchtigkeit in der Raumluft zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden.
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Kleine Anfrage 1518 des Abgeordneten Rainer Genilke/CDU-Fraktion an die Landesregierung Durchführung des BBI-Schallschutzprogramms
Zumindest von der Fragestellung kann erwartet werden, dass mehr Licht in das Dunkel des Schallschutzprogramms kommt. Darum begrüßt der BVBB die Kleine Anfrage ausdrücklich. Dies setzt aber voraus, dass sich die Landesregierung endlich ernsthaft um den Schallschutz kümmert und der FBS klar macht, dass Schluss sein muss mit den Versuchen die Betroffenen mit unzureichenden Billigheimerlösungen abzuspeisen.
90% Lärmreduzierung durch aktiven Schallschutz möglich
Der Deutsche Fluglärmdienst (DFLD) weist nach: Durch aktiven Schallschutz können Anwohner von Flughäfen über 90% vor krankmachendem Lärm bewahrt werden. Damit könnte die Gesundheit der Bevölkerung an Flughäfen erheblich besser geschützt werden.
Wissenschaftlich längst nachgewiesen ist der katastrophal negative Einfluss von nächtlichem Lärm auf die menschliche Gesundheit. Die Studie des DFLD, ermöglicht durch die weitgehenden Flugverbote wegen der Aschewolke des isländischen Vulkans im April, dokumentiert den positiven Effekt von Flugverboten auf die Anwohner von Flughäfen.
Die Studie lässt nur einen Schluss zu, will man die Gesundheit der Anwohner von Flughäfen tatsächlich schützen, kommt man an konsequenten Nachtflugverboten nicht mehr vorbei – es sei denn, man verlegt die Flughäfen in unbewohnte Gebiete. Lesen Sie die Ergebnisse des DFLD.
Link: http://www.dfld.de/DFLD/index.htm