Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
damit sie uns nicht die Zukunft und Freiheit klaut
Zu der heute stattfindenden zweiten Nationale Luftfahrtkonferenz äußern sich die Bündnisse der Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm am BER wie folgt:
Zu einer ehrlichen Diskussion über eine nachhaltige Wiederbelebung der Luftfahrt gehört zuallererst die unverzügliche Streichung aller umweltschädlichen Subventionen des Luftverkehrs.
Das betrifft nicht nur die längst überfällige Abschaffung der Energiesteuerbefreiung des Kerosins und der Mehrwertsteuerbefreiung von internationalen Flügen. Auch die bisher erfolgende Incentivierung von Luftverkehrswachstum durch verkehrsfördernde Maß-nahmen in den Entgeltordnungen der deutschen Verkehrsflughäfen muss unverzüglich beendet werden, denn sie läuft jeder Nachhaltigkeit zuwider.
Laut aktueller Klimaumfrage der Europäischen Investitionsbank (EIB) befürworten zur Bekämpfung des Klimawandels 70% der Europäer Maßnahmen, die die Menschen zwingen, ihr Verhalten für den Klimaschutz zu ändern.
Das zeigt, dass die Bürger in der Erkenntnis, dass der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen viel wichtiger ist, als eine Rückkehr zu massenhaftem Billigflug-tourismus, schon weiter sind, als die Ausrichter der Nationalen Luftfahrtkonferenz. Veranstaltungen wie die nationale Luftfahrtkonferenz fallen deshalb im Angesicht der Klimakrise völlig aus der Zeit.
Muss Flugverkehr zu den alten Exzessen wie vor der Corona Krise zurückkehren? Ganz sicher nicht. Er darf es nicht. Niemand kann sich darauf berufen, dass seine persönliche Freiheit über dem Gemeinwohl zukünftiger Generationen steht, sagte kürzlich das Bundesverfassungsgericht. Deshalb darf es nur so viel Luftverkehr geben, dass unser Planet auch für zukünftige Generationen dauerhaft bewohnbar bleibt.
V.i.S.d.P.: Markus Sprißler
Mobil: 0174 3102211
Aktionsbündnis Berlin Brandenburg (ABB)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte nimmt Beschwerde lärmbetroffener Bürger an
Rechtsanwaltskanzlei von Raumer, Berlin, 22. Dezember 2020
Am 11. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde in der Sache Irene Schüttke u.a. Nr. 8422/19 zu den Nachtflugregelungen am neuen Berliner Hauptstadtflughafen BER angenommen und entschieden sie der Bundesregierung mit einer Aufforderung zur Stellungnahme zuzustellen. Das geschieht nur in den Fällen, in denen der Straßburger Gerichtshof nach sorgfältiger Prüfung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für möglich erachtet. Erfahrungsgemäß haben daher die wenigen Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland, die der EGMR annimmt erhebliche Erfolgsaussichten. Die Zustellungsentscheidung des EGMR ist dieser Pressemitteilung beigefügt und wird am 11. Januar 2021 auf der Website des EGMR unter Hudoc veröffentlicht werden.
Weiterlesen: Neues Planfeststellungsverfahren zum Flughafen BER?
anlässlich der Tagung der Fluglärmkommission am 9. März 2020
„Anstatt die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden gegeneinander auszuspielen und nächtliche Flugrouten hin und her zu schieben, muss die Ursache des nächtlichen Flug-lärms beseitigt werden. Seit Februar 2013 fordern wir wiederholt die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg aus, das erfolgreiche Brandenburger Volksbegehren für das Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr am Flughafen BER umzusetzen.“, erklärt Markus Sprißler der Sprecher des ABB anlässlich der erneuten Diskussionen zu den nächtlichen Flugrouten in der Fluglärmkommission am 9. März 2020.
Nächtlicher Fluglärm schadet der Gesundheit, daher fordert das Bundesumweltamt das Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr für stadtnahe Flughäfen. Für den Flughafen BER triff dies in besonderem Maße zu: Der Flughafen BER wurde unbestritten am falschen Standort gebaut.
Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) geht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegen die beabsichtigten Erweiterungen des künftigen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) vor.
Bereits Ende 2017 hatte der BVBB Klage gegen die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses eingereicht, mit der die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) das Recht erhalten hat, auch die bestehenden Anlagen des Flughafens Schönefeld nach einer Inbetriebnahme des BER „temporär“ zu nutzen. Im Oktober dieses Jahres wurde die Klage nunmehr ausgedehnt auf die 31. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, mit der unter anderem die Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Terminals T2 geschaffen wurden. Das Verfahren wird durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Grawert, Schöning & Partner (Berlin) betreut.
Der Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. (BVBB) hat, unterstützt von der Friedrichshagener Bürgerinitiative, am heutigen 14. Dezember 2017 über die Kanzlei Grawert & Partner in Berlin eine Klage gegen beabsichtigte Erweiterungen des Flughafens BER beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen die 27. Änderungsgenehmigung des Planfeststellungsbeschlusses vom 23. Mai 2017 (Gz. 415/01/30/107). Nur mit dieser Genehmigung des Neubaus von zusätzlichen Vorfeldflächen und Rollbahnen können die Anlagen des Flughafens „Schönefeld alt“ (SXF) in den nächsten Jahren weiterhin eingebunden und zur Passagierabfertigung für ca. 10 Mio Passagiere pro Jahr genutzt werden.
Weiterlesen: BVBB reicht Klage gegen die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beim...
Die Bürgerinnen und Bürger Berlins haben sich mehrheitlich per Volksentscheid für die Offenhaltung des Flughafens Tegel ausgesprochen.
Der BVBB erklärt dazu folgendes:
Flughäfen in dicht besiedelten Wohngebieten, die die Gesundheit vieler Menschen gefährden, sind nicht mehr zeitgemäß.
Aus dem Votum der Berliner geht klar die Forderung nach einer soliden Verkehrsanbindung Berlins hervor. Weder aus Perspektive der Kapazität, noch aus Sicht einer vagen irgendwann einmal erfolgen sollenden Inbetriebnahme wird der Flughafen BER dieser schlichten und einfachen Anforderung gerecht.
Weiterlesen: BVBB - Pressemitteilung vom Montag, 25. September 2017
Ein Argument für die Schließung des Flughafens Tegel nennt die Stellungnahme des Abgeordnetenhauses zum Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel, das der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) schon lange vertritt: Es ist das Argument, dass ein Verkehrsflughafen nicht in dicht besiedeltes Gebiet gehört.
Allerdings will die Berliner Regierungskoalition diese Erkenntnis nur für Tegel sehen, nicht aber auch für den Bau des BER an der dicht besiedelten südlichen Stadtgrenze von Berlin.
Ist es Wissensdefizit oder Doppelmoral, wenn rot-rot-grün nur für Tegel-Anwohner problematisiert, dass trotz gesetzlicher Regelungen „sehr viele Lärmgeplagte ungeschützt bleiben“ und „hohen gesundheitlichen Risiken durch Lärm und Schadstoffe“ ausgesetzt sind“? "Lärm macht nun mal krank." Ja, Frau Senatorin Pop. Das gilt aber universell.
- BER-Flughafengelände könnte sich positiv auf den Mietspiegel auswirken
- BVBB Vorstandswahl 2017
- Gemeinsame Presseeinladung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB)
- Gemeinsame Presseerklärung der Initiatoren des Volksbegehrens, der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion vom Donnerstag, 19. Mai 2016
- OVG-Urteil setzt Stand des FBB-Schallschutzprogramms auf START