Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
Die Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder hat dem Planfeststellungsbeschluss zum Neubau von Schönefeld die Grundlage für die Genehmigung entzogen.
Zitat aus Planfeststellungsbeschluss Teil C - Entscheidungsgründe
Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld
44/1-6441/1/101 Seite 367 von 1171
5 Entscheidungsgründe – Raumordnung und Landesplanung: „Insbesondere steht das Ausbauvorhaben mit den landesplanerischen Vorgaben…. Im LEP FS…in Einklang…..Die Tatsache, dass…..der LEP FS mit einem Normenkontrollantrag angegriffen wurden und derzeit Gegenstand verfassungs- bzw. verwaltungsrechtlicher Verfahren sind, ist für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde insoweit ohne Belang, als sie Normen solange anzuwenden hat, bis diese für ungültig oder nichtig erklärt bzw. aufgehoben werden. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde keine Veranlassung, an der Rechtmäßigkeit der o. g. landesplanerischen Normen zu zweifeln….
Die nun nach der Entscheidung öffentlich gemachten Behauptungen des Regierenden Bürgermeisters Wowereit und verschiedenster Ministerien aus Brandenburg, nach der die Entscheidung keinen Einfluss auf den Planfeststellungsbeschluss und dem anstehenden Verfahren von mehreren tausend Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht haben soll, sind rechtsirrig und als Schutzbehauptungen von Politikern zu werten.
Das Gericht hat endgültig klar gemacht, dass politische Entscheidungen unter Missachtung der Rechte Betroffener schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz und die Normen des Planungsrechtes sind.
Nach Lage der Dinge kann das Bundesverwaltungsgericht im anstehenden Verfahren nicht zu einer gegenteiligen Entscheidung bei der Bewertung der durch das OVG festgestellten Abwägungsmängel kommen. Schon darum muss die Planfeststellungsbehörde ihre Genehmigung zurückziehen, wenn sie sich nicht am Ende eines langwierigen und quälenden Verfahrens ebenso eine Abfuhr einholen will, wie die gemeinsame Landesplanungsabteilung.
Der BVBB erwartet nach der Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder zur Nichtigkeit des Landesentwicklungsplans Standortentwicklung (LEP FS) Besinnung und Vernunft der Landesregierungen und Parlamente von Berlin und Brandenburg. Ausweislich der Entscheidungsgründe ist der Standort Schönefeld ohne eine Standortalternativenprüfung nicht mehr haltbar. Dies musste auch der Planfeststellungsbehörde bekannt sein, die es ebenso wie die gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg bewusst unterlassen haben, eine solche Prüfung und erforderliche Abwägung durchzuführen. Beide Behörden haben sich dem Verdacht ausgesetzt, ihre Entscheidungen politischem Befehl gehorchend im Sinne dieses Befehls (Konsensbeschluss) getroffen zu haben.
Zu klar war offensichtlich, dass die sich anbietenden alternativen Standorte Sperenberg, Jüterbog und Stendal bewiesen hätten, dass diese Standorte im Gegensatz zu Schönefeld als einzig geeignet erkannt würden. Diese Missachtung einer notwendigen Abwägung im Interesse des Schutzgutes Mensch vor Lärm und Katastrophengefahr führte dann auch nach Entscheidung des Gerichtes zu einer Missachtung des Grundgesetzes, dass in seinem Artikel 2 Abs. 2 der körperlichen Unversehrtheit absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten gebietet.
Weil der Planfeststellungsbeschluss die gleichen Abwägungsmängel aufweist wie der LEP FS ist unerfindlich, wie von Politikern in Berlin und Brandenburg noch der Eindruck erweckt werden kann, dass die Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder keinen Einfluss auf das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht haben soll. Unerfindlich ist auch, dass nun nach dieser Entscheidung behauptet wird, dass es eines LEP FS nicht bedurft hätte, um einen Planfeststellungsbeschluss zu erwirken.
Unabhängig von formalen Fragen fragt sich darum der BVBB, warum sich die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg zweimal in gleicher Sache bei einem Obergericht eine blutige Nase geholt haben, obwohl diese angeblich nicht notwendig war.
Der BVBB befürchtet nun, dass wegen einer sachlich falschen politischen Entscheidung, die letztlich nur den Interessen Berlins diente, das nächste Großprojekt an politischer und handwerklicher Unfähigkeit scheitern muss.
Der BVBB betont wiederum nachdrücklich, dass für die Region Berlin-Brandenburg ein Großflughafen an einem geeigneten Standort sinnvoll und vernünftig ist. Der Standort Schönefeld ist es nachgewiesenermaßen nicht.
Der BVBB plädiert darum für eine neue Flughafenpolitik, wie er dies mehrfach, zuletzt in seinem Memorandum 2003 dargelegt hat.
P.S. :
An die Redaktionen: Bitte unterlassen Sie es, uns wider den Tatsachen ständig als Flughafengegner zu bezeichnen. Wir sind Befürworter eines Großflughafens für Berlin-Brandenburg. Allerdings halten wir den Standort Schönefeld für völlig ungeeignet. Die Gerichtsentscheidung bestätigt damit unsere Position.
Ganz offensichtlich lassen Stolpe, Wowereit und Platzeck keine Gelegenheit aus, um das von ihnen angerichtete Chaos weiter zu vergrößern.
Wie der BVBB am Freitag (21.2.) von der EU-Kommission erfuhr, sind bei der für das Vergaberecht zuständigen Generaldirektion Binnenmarkt mehrere Beschwerden zum Privatisierungsverfahren anhängig.
Bereits im April 2002 hatte die Kommission die Bundesregierung um Auskunft über mögliche Vergaberechtsverstöße ersucht. Wie jetzt aus Brüssel zu erfahren war, besteht für die vom Bundeswirtschaftsministerium Anfang Juni übermittelte Antwort weiterer Klärungsbedarf. Die Kommission erwägt, die Bundesregierung nochmals zu einer Stellungnahme wegen der noch offenen Punkte aufzufordern.
Gegenstand der erneuten Aufforderung wird auch eine zwischenzeitlich zur Absichtserklärung eingegangene Beschwerde sein, deren Wortlaut wir in anonymisierter Form in Anlage veröffentlichen.
Ferner sieht es die Kommission derzeit als schwierig an, eine Entscheidung zu den vorliegenden Beschwerden zu treffen, da sich fast wöchentlich ein neuer Stand im Vergabeverfahren ergäbe. Sobald aber z.B. durch den Abschluss einer Privatisierungsvereinbarung ein endgültiger Stand erreicht ist, wird die Kommission auch abschließend über die Beschwerden entscheiden.
Nach Auffassung des BVBB verstößt das in seinem bisherigen Verlauf einmalig chaotisch-dilettantische Privatisierungsverfahren gleich in mehrfacher Hinsicht gegen das Gemeinschaftsrecht, so dass allein schon aus diesen Gründen das Vergabeverfahren scheitern wird.
Der BVBB ist davon überzeugt, dass die europäische Union in der Frage der Verletzung der Flora-Fauna-Habitat (FFH-Richtlinie) ebenfalls ein Verfahren einleitet. Zusätzlich müssen Berlin, Brandenburg und der Bund davon ausgehen, dass durch Brüssel ein Verfahren wegen Verschweigens der großflächigen meldepflichtigen Dioxinkontaminationen auf Oberflächen und Gewässern rund um Diepensee eingeleitet wird.
Ferdi Breidbach
BVBB-Vorsitzender
Es geht nicht nur um die Finanzierungskosten, sondern auch um die Folgekosten.
Für die verantwortlichen Politiker Berlins, Brandenburgs und des Bundes kommt nun die Stunde der Wahrheit, wenn diese ernsthaft beabsichtigen, den Flughafen selbst zu bauen und zu finanzieren sowie die mit dem Betrieb eintretenden Verluste über Jahrzehnte dem Steuerzahler anzuhängen. Sie müssen endlich erklären, warum sie den profitablen Flughafen Tegel schließen wollen, um ihn dann am falschen Standort Schönefeld wieder zu errichten.
Die gescheiterten Privatisierungsverhandlungen haben eindrücklich bewiesen, dass Schönefeld, im Gegensatz zu Tegel, nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
Wenn nun behauptet wird, mit einer Bereitstellung von jeweils 250 Millionen Euro durch Berlin, Brandenburg und den Bund sei das Projekt realisierbar, soll die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Kostenrisiken getäuscht werden.
Es muss auch gesagt werden, wo plötzlich das Geld herkommen soll, nachdem Berlin und Brandenburg pleite sind.
Für die öffentlichen Haushalte bedeutet dieser unverantwortliche Plan eine Finanzierungsleistung von wenigstens 5 Milliarden EURO für Bau, Verkehrsanbindung, Infrastrukturleistungen, Umsiedlungen, Grundstückskäufe und Entschädigungen. Mit größter Wahrscheinlichkeit wird dieser Ansatz erheblich überschritten, weil alle kalkulierten Baukosten der öffentlichen Hand um wenigstens 30% überschritten werden. Hinzu kommen Kostenrisiken, die sich aus Auflagen ergeben, die im Planfeststellungsantrag oder spätestens in Folge von Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht die geplanten Investitionskosten überschreiten.
Für den Betrieb des Flughafens Schönefeld – falls er wirklich je gebaut wird - ist die Höhe jahrzehntelanger Verluste noch nicht überschaubar.
Diese Tatsache war es insbesondere, warum sich HOCHTIEF/IVG eine Absicherung ihres Eigenkapitals in Höhe von 13,5% durch staatliche Garantie ausbedungen haben.
Zusätzlich sollten noch alle Verluste vom Steuerzahler übernommen werden, die sich aus nichtrealisierbaren Flughafengebühren, Kostensteigerungen, aus Altlastenbeseitigung, Umsiedlung, Lärmschutzmaßnahmen, Zeitverzögerungen der Bauzeit u. v. mehr ergeben.
Diese Kostenrisiken verbleiben auch beim Eigenbau durch die öffentliche Hand beim Steuerzahler.
Die Folgen dieser Wahrheit müssen nun endlich benannt werden.
Ferdi Breidbach
BVBB-Vorsitzender
Die erneute Vertagung der Verhandlung war absehbar, weil sich die Verhandlungsparteien nicht auf eine für beide Seiten erträgliche Risikoteilung verständigen konnten und mit Sicherheit auch bis zum 21.02.2003 nicht können.
Jeder, der die aktuellen und künftigen Risiken aus dieser Privatisierung kennt, wusste, dass einer der Partner immer der Verlierer sein würde.
Risiken, die nicht aus normaler unternehmerischer Tätigkeit resultieren, können Hochtief/IVF vor ihren Muttergesellschaften und Aktionären nicht verantworten.
Berlin, Brandenburg und der Bund wissen, dass sie bei erfolgreicher Privatisierung gezwungen sind, die Risiken, die unternehmerisch nicht verantwortbar sind, dem Steuerzahler aufzubürden. Hierzu besteht offensichtlich bei Berlin, Brandenburg und dem Bund noch der feste Wille.
Ursache des Privatisierungsgewürges ist der politisch bestimmte Standort Schönefeld, der offensichtlich für den wirtschaftlichen Betrieb eines Großflughafens ungeeignet ist.
Diese Tatsache wird auch nicht aus der Welt geschaffen, wenn nun Berlin, Brandenburg und der Bund den Flughafen selber bauen wollen.
Mit der erneuten Verschiebung einer Einigung ist jedoch klar, dass der Steuerzahler über Jahrzehnte durch eine politische Fehlentscheidung weiter ausgebeutet werden soll.
Mit Sicherheit präparieren sich nun Hochtief und IVG für die Durchsetzung ihrer Rechtsposition, mit der sie eine Entschädigung von 60 Mio. Euro einstreichen wollen
Ferdi Breidbach
Vorsitzender