Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
BVBB: Keine Klarstellung, sondern Planänderung
Flughafengesellschaft beantragt massive Reduzierung des Schallschutzes zu Lasten der Anwohner
Im Ergebnis sind alle Worte hohl. Während im politischen Raum seit Monaten behauptet wird, nunmehr alles zum Schallschutz der Anwohner des künftigen Großflughafens Berlin-Schönefeld zu tun, straft das tatsächliche Verhalten der Flughafengesellschaft diese Behauptungen Lügen.
Am gestrigen Tage verlautbarte die Flughafengesellschaft, dass es im Planfeststellungsbeschluss eine „Unklarheit“ gebe und man von daher einen „Klarstellungsantrag“ gestellt habe.
„Die Dreistigkeit dieser Behauptung macht einen beinahe sprachlos“, so der Pressesprecher des BVBB, Kristian-Peter Stange.
Entgegen der Behauptung der Flughafengesellschaft ist der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich des Tagschutzziels von bestechender Klarheit. Dort heißt es wörtlich, dass im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern tagsüber „keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A)“ auftreten dürfen. Die diesen Worten innewohnende Klarheit hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 16. März 2006 betont. Zu der Tagschutzregelung stellte das Bundesverwaltungsgericht nämlich fest, dass diese „keinen Raum für die Deutung“ lässt, „dass in dem Tagschutzgebiet, […], im Inneren der in Satz 1 genannten Räume der Maximalpegel von 55 dB(A) auch nur einmal überschritten werden dürfte.“.
Geht es denn noch klarer? Oder hat die Flughafengesellschaft diesen Satz des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg vergessen, als sie ihre letzte Pressemitteilung herausgegeben hat?
Alle anderen Ausführungen der Flughafengesellschaft gehen nach den klaren Worten des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg an der Sache vorbei. Es geht eben nicht darum, ob das Oberverwaltungsgericht Münster für einen anderen Flughafen ein anderes Schutzniveau für noch vertretbar erachtet hat. Es geht vorliegend vielmehr darum, welches Schutzniveau im Planfeststellungsbeschluss für den Tagschutz festgelegt worden ist. Hier ist die deutsche Sprache von bestechender Klarheit: Im Rauminneren dürfen eben keine höheren Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.
Folge dieses Antrages wäre, dass tausende Haushalte im sog. Tagschutzgebiet einen weitaus geringeren Schallschutz erhielten, als ihnen nach der klaren Regelung des PFB zustünde. „Ein Schlag in das Gesicht für alle Anwohner des Flughafens“, betont der BVBB.
Noch schwerer wiegt aber, dass die Flughafengesellschaft eine derart wichtige Entscheidung wie einen Planänderungsantrag – und nichts anderes ist der vorliegende angebliche „Klarstellungsantrag“ –, mittels dessen der Lärmschutz zu Lasten der Anwohner herabgesetzt werden soll, ohne die Billigung des Aufsichtsrates trifft.
Im Aufsichtsrat sind jedoch die Spitzen der beiden Landesregierungen vertreten, namentlich in der Person des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit und des Ministerpräsidenten Matthias Platzeck. Beide sollten sich fragen, wie sie dieses tatsächliche Handeln der Flughafengesellschaft mit ihren vollmundigen politischen Erklärungen gegenüber der Bevölkerung in Übereinstimmung bringen wollen.
BVBB fordert nationale Strategie für einen ausbaufähigen Großflughafen mit 24-Stunden-Betrieb
Das jüngste Urteil des BVerwG zum Nachtflug zeigt, dass stadtnahe Flughäfen keinerlei Zukunft mehr haben. Eine Zukunftsfähigkeit des Flughafen BER ist nur durch Erweiterung des Flughafen Schönefelds möglich und dies nun durch das Urteil völlig unmöglich gemacht. Jeder Versuch einer Erweiterung wird vor dem Hintergrund der dichten Besiedlung im Umfeld nicht nur zu massiven Protesten führen, sondern auch von den Gerichten kritisch hinterfragt. Der Traum eines durchgehenden 24-Stunden-Betriebs am BER ist nun für immer ausgeträumt. Dabei drohen dem Flughafen durch die ausstehenden Entscheidungen über zahlreiche Klagen gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 und der Verfassungsbeschwerden des BVBB sowie anderer Initiativen noch weitergehende Einschränkungen.
Nun rächt sich für die gesamte Region Berlin-Brandenburg die fehlende Weitsicht der Provinzpolitiker Platzeck und Wowereit (beide SPD). Denn wären sie ihrem ursprünglichen Plan, ein internationales Drehkreuz mit 24-Stunden-Betrieb im Umkreis von 60 Kilometern um Berlin zu errichten, treu geblieben, könnte der BER längst schon am Netz sein und die von Frankfurt abwandernden Verkehre aufnehmen.
Der BVBB fordert die Bundesregierung auf, der drohenden Verlagerung von Teilen des Luftverkehrs ins benachbarte Ausland durch eine nationale Strategie für einen ausbaufähigen Großflughafen mit 24-Stunden-Betrieb zu begegnen. Aus Sicht des Vereins kann der Standort für diesen Großflughafen wegen der dünnen Besiedlung und der erwarteten Demografie nur im Osten Deutschlands liegen. Als Grundlage für eine offene Diskussion bietet der BVBB sein Nachnutzungskonzept “Zentralflughafen für Deutschland – Die Alternative für BER” an. Ausdrücklich möchten wir die Vertreter der Luftverkehrswirtschaft zu dieser Diskussion einladen, sofern sie bereit sind, anzuerkennen, dass Flughäfen nicht in Siedlungsnähe gehören.
BVBB fordert Ministerpräsident Platzeck auf, für den Mindestschutz der BER-Anwohner durch Nachtflugverbot zu sorgen
Der BVBB begrüßt den Wandel der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Offensichtlich haben die Verfassungsbeschwerden der Anwohner des Flughafens Schönefeld sowie jüngste evidente Veröffentlichungen zur Notwendigkeit von Nachtflugverboten von 22-06 Uhr durch das Umweltbundesamt zu einem Umdenken und zur Erkenntnis geführt, dass das Schandurteil vom Herbst 2011 verfassungswidrig ist. Noch im Oktober vorigen Jahres sah Richter Rubel in seinem Urteil zum Flughafen BER eine ausreichende Berücksichtigung der Lärmschutzbelange der Anwohner Schönefelds mit einer Nachtruhe von nur 5 Stunden gegeben und räumte der Funktion des Flughafens Schönefeld sowie dessen Stellung im nationalen und internationalen Luftverkehrsnetz eine höhere Bedeutung als dem Schutz der Anwohner ein. Im jüngsten Nachtflugverfahren stellte er jedoch fest, dass eine Erlaubnis von Nachtflügen an sehr hohe Hürden gebunden sei und die Bedeutung des Flughafens allein dafür nicht ausreiche.
Wenn ein Obergericht lernen kann, sollte es die Politik erst recht können. Erst kürzlich hatte Ministerpräsident und Flughafen-Aufsichtsrat Matthias Platzeck (SPD) angemahnt, beim Schallschutz großzügig und nicht „beckmesserisch“ zu sein. Seit heute hat Platzeck keine Möglichkeit mehr sich vor den Anwohnern hinter einer Rechtsprechung zu verstecken.
Der BVBB fordert Ministerpräsident Platzeck auf, seinen warmen Worten endlich Taten folgen lassen und zu beweisen, dass er ein Ministerpräsident und Politiker der Menschen und nicht der Wirtschaft ist. Als oberster Dienstherr der Planfeststellungsbehörde, als Gesellschafter und als Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft, verfügt er über alle Möglichkeiten den Flughafenanwohnern Schönefelds ein Mindestmaß an Schallschutz zu gewähren und ein Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr zu verfügen.
BVBB übt scharfe Kritik an Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU)
Der BVBB hält die “plötzliche” Erkenntnis von Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU), nach der Fluglärm krank mache, für eine reine Propagandaaussage, mit der die Betroffenen ruhig gestellt und von weiteren Protesten abgehalten werden sollen. Denn durch epidemologische Studien ist bereits seit Jahren bekannt, dass Fluglärm zu Bluthochdruck, Schlaganfall, koronaren Herzkrankheiten, Depressionen und Brustkrebs bei Frauen führen kann. Dabei steigt das Risiko mit dem Grad der Verlärmung.
Erst die bundesweiten Fluglärm-Proteste haben offensichtlich zu der Bereitschaft bei Ramsauer geführt, die von Medizinern bewiesenen Tatsachen anzuerkennen. Zweifel bleiben trotzdem angebracht, ob es der Minister ernst meint. Denn wie Hohn muss es für die Betroffenen klingen, wenn Ramsauer nun eine Studie des Bundesumweltamtes ins Feld führt, deren Veröffentlichung er noch vor kurzem wegen weiteren “Abstimmungsbedarfs” zu verhindern versuchte.
Bisher hat sich Ramsauer nur als Freund und Fürsprecher der Luftverkehrswirtschaft etabliert. So hat er es zugelassen, dass der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BDL) ausgerechnet den Chef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Dieter Kaden, zum Gründungspräsidenten, und den DFS-Sprecher, Axel Raab, zum Pressesprecher des Verbandes machte. Ramsauer darf deshalb von den Betroffenen nun nicht erwarten, zu glauben, dass Aspekte des Lärm- und Immissionsschutzes der Menschen bei der DFS eine Rolle spielen würden.
Eine-Million-EURO-Imagekampagne für BER ist ein Schlag ins Gesicht aller Anspruchsberechtigten von passiven Schallschutzmaßnahmen
Die gestrige Vorstellung einer Ein-Million-EURO-Imagekampagne für den BER durch den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit und Ministerpräsident Matthias Platzeck ist aus Sicht des BVBB ein Schlag ins Gesicht aller Anspruchsberechtigten von passiven Schallschutzmaßnahmen und pure Verschwendung von Steuergeldern.
Während die Flughafengesellschaft (FBB) offenbar über einen üppigen Werbeetat verfügt, zeigt sie sich hingegegen bei der Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen gegenüber den Antragstellern äußerst knauserig und auch nach eigener Beurteilung „wenig bürgernah und zu bürokratisch“ (Zitat Flughafenchef Prof. Schwarz/MAZ 13.3.2012).
Seit Jahr und Tag machen die Antragsteller die Erfahrung, dass sie um jeden Lüfter und jedes Schallschutzfenster ringen müssen sowie zur Durchsetzung ihrer Anspruchsberechtigung auf eigene Kosten in juristische Auseinandersetzungen gezwungen werden.
Noch im März kündigte Prof. Schwarz zu allem Übel an, dass im Planfeststellungsbeschluss verbriefte und höchstrichterlich bestätigte Tagschutzziel von 0 x 55 dB(A) für den Innenbereich über einen sog. Klarstellungsantrag bei dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) „überprüfen“ zu lassen.
Sollte die FBB damit durchkommen, würde dies de facto einen neuerlichen Betrug an den Betroffenen bedeuten, da die Kostenerstattungsvereinbarungen noch stärker als bisher in Richtung Billigheimerlösung tendieren dürften und den Schallschutz vollständig ad absurdum führt.
Der BVBB hält die Millionen-Kampagne auch aus anderen Gründen für völlig unsinnig. Wie in den Medien dieser Tage vermeldet wurde, soll der Eröffnungstermin am 3. Juni nun tatsächlich in Frage stehen.
Es stellt sich die Frage, warum man einen konkurrenzlosen Single-Airport überhaupt bewerben muss.
Somit handelt es sich um eine Fortsetzung der Verschwendung von Steuergeldern im Zusammenhang mit dem BER.
BVBB kritisiert Bundesminister scharf und fordert Minimierungsgebot im Fachplanungsrecht
Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) kritisiert die Pläne von Bundesinnenminister Friedrich und Bundesverkehrsminister Ramsauer (beide CSU) zur Bürgerbeteiligung bei Großprojekten und für ein „Handbuch Bürgerbeteiligung“ scharf, da die Vorschläge nur den untauglichen Versuch darstellen, den Menschen eine Mitsprache bei Großprojekten vorzutäuschen, die sie auch in Zukunft nicht haben werden.
Denn Ausgangspunkt einer jeden Planungsentscheidung von Behörden ist das Fachplanungsrecht, das als Recht der Herrschenden über die Beherrschten, sprich Bürger, konzipiert ist. Das Recht folgt dem “Grundsatz der Planerhaltung”, was nur heißt, dass Politiker und Behörden die Betroffenen von Großprojekten belügen und betrügen dürfen, ohne dass deshalb je ein Projekt scheitern wird. Eindrucksvolles Beispiel dafür ist die Planung des Großflughafens BER, wo selbst die Befürworter heute hinter vorgehaltener Hand die falsche Standortwahl kritisieren, und wo nach und nach die ganze Wahrheit über falsche Flugrouten, Drehkreuzfunktion, dritte Start- und Landebahn und falschen Schallschutz ans Licht kommt.
Nach Auffassung des BVBB kommt den Verwaltungsgerichten dabei eine besondere Rolle zu, da sie sich im Zweifel immer für einen Planerhalt und damit gegen die Bürger entscheiden. Insbesondere dem Bundesverwaltungsgericht ist es zu verdanken, dass sich bisher kein Politiker für Betrug bei einem Großprojekt verantworten musste.
Noch schlimmer aber ist das von den bisherigen Urteilen ausgehende Signal: “Politiker macht nur weiter so, im Zweifel werden wir euer Projekt retten!”.
Statt früherer Bürgerbeteiligung und Handbuch fordert der BVBB von Friedrich und Ramsauer die Aufnahme eines Minimierungsgebots in das Fachplanungsrecht, durch das der Spielraum von Planfeststellungsbehörden so gebunden wird, dass bei Vorliegen von Alternativen, jener Alternative der Vorzug zu geben ist, die mit den geringsten Grundrechtseingriffen auskommt.
Aus Sicht des BVBB ist dies nur die logische Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass die vom Grundgesetz verliehenen Rechte die ranghöchsten vor allen anderen Rechten sind. Unter Beachtung des Minimierungsgebots hätte es nie zu der fatalen Fehlentscheidung für den BER kommen können, nach der wirtschaftliche Erwägungen Vorrang vor den Grundrechten der Anwohner eingeräumt wurde.
BVBB-Pressemeldung vom 21.03.2012
BVBB-Vorstand plant Neuausrichtung des Vereins
Im Zuge interner Beratungen des BVBB über die zukünftige Ausrichtung des Vereins, insbesondere über die Zusammenarbeit mit anderen Bürgerinitiativen, offenbarten sich in den letzten Wochen zwischen einzelnen Mitgliedern des Vorstandes unüberbrückbare Differenzen. Im Ergebnis dieser Auseinandersetzung trat Astrid Bothe am 19.03.2012 mit sofortiger Wirkung vom Vorsitz und aus dem Vorstand des BVBB zurück. Gleichzeitig erklärten der langjährige Ehrenvorsitzende, Ferdi Breidbach, sowie die Stellvertretende Vorsitzende, Heike Saase, ihre Mitarbeit im Vorstand für beendet.
Der Vorstand bedauert die Rücktritte, muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass das Zerwürfnis eine weitere Zusammenarbeit offensichtlich unmöglich macht. In seiner planmäßigen Sitzung am 2. April wird der Vorstand deshalb über das weitere Vorgehen, insbesondere die satzungsgemäße Einberufung einer Delegiertenkonferenz zur Neuwahl des Vorstandes, beraten. Bis dahin werden die Geschäfte vom Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, Hans-Joachim Stefke, kommissarisch fortgeführt.
Der Vorstand bekräftigt, dass er den Großflughafen BER am Standort Schönefeld wegen der dramatischen Folgen für die Anwohner weiterhin kategorisch ablehnt und sich für den Schutz aller Betroffenen einsetzt. An einer wie auch immer gelagerten Diskussion über die Flugrouten wird sich der BVBB wie bisher nicht beteiligen, da sie das Grundübel, den falschen Standort, nicht an der Wurzel anpackt.
Der BVBB steht zu allen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit anderen Bürgerinitiativen, insbesondere auf der Grundlage der Zielstellungen, die am 12.03.2012 in der gemeinsamen Strategieberatung auf Schloß Diedersdorf beschlossen wurden.
Ziel des Vereins bleibt es, die Politik zu einer Korrektur ihrer offensichtlichen Fehlentscheidung zu zwingen.
Die von Initiativen und Privatpersonen bereits finanzierte Verfassungsbeschwerde des BVBB gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflug wird deshalb ohne Einschränkung fortgeführt und falls notwendig, als Klage bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betrieben.
Der BVBB begrüßt ausdrücklich den eingeschlagenen Kurs der CDU-Landesvorsitzenden, Saskia Ludwig, auf die Opfer der verfehlten Flughafenpolitik von Platzeck und Wowereit zuzugehen und sagt seine volle Unterstützung für die weitere Zusammenarbeit zu.
- BVBB wirft Platzeck Putin-Methoden vor
- BVBB: Die Inbetriebnahme des BER ist für den 03.06.2012 ausgeschlossen oder nur noch durch ein Wunder möglich!
- (Update v. 21.03.2012) BVBB: Die Inbetriebnahme des BER ist für den 03.06.2012 ausgeschlossen oder nur noch durch ein Wunder möglich!
- Der BVBB fordert: Wowereit und Platzeck sollen sofort zurücktreten!
- BVBB: Inbetriebnahme des BER nur noch durch ein Wunder möglich