BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

BVBB: Keine Klarstellung, sondern Planänderung

Flughafengesellschaft beantragt massive Reduzierung des Schallschutzes zu Lasten der Anwohner


Im Ergebnis sind alle Worte hohl. Während im politischen Raum seit Monaten behauptet wird, nunmehr alles zum Schallschutz der Anwohner des künftigen Großflughafens Berlin-Schönefeld zu tun, straft das tatsächliche Verhalten der Flughafengesellschaft diese Behauptungen Lügen.

Am gestrigen Tage verlautbarte die Flughafengesellschaft, dass es im Planfeststellungsbeschluss eine „Unklarheit“ gebe und man von daher einen „Klarstellungsantrag“ gestellt habe.

„Die Dreistigkeit dieser Behauptung macht einen beinahe sprachlos“, so der Pressesprecher des BVBB, Kristian-Peter Stange.

Entgegen der Behauptung der Flughafengesellschaft ist der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich des Tagschutzziels von bestechender Klarheit. Dort heißt es wörtlich, dass im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern tagsüber „keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A)“ auftreten dürfen. Die diesen Worten innewohnende Klarheit hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 16. März 2006 betont. Zu der Tagschutzregelung stellte das Bundesverwaltungsgericht nämlich fest, dass diese „keinen Raum für die Deutung“ lässt, „dass in dem Tagschutzgebiet, […], im Inneren der in Satz 1 genannten Räume der Maximalpegel von 55 dB(A) auch nur einmal überschritten werden dürfte.“.

 

Geht es denn noch klarer? Oder hat die Flughafengesellschaft diesen Satz des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg vergessen, als sie ihre letzte Pressemitteilung herausgegeben hat?

Alle anderen Ausführungen der Flughafengesellschaft gehen nach den klaren Worten des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg an der Sache vorbei. Es geht eben nicht darum, ob das Oberverwaltungsgericht Münster für einen anderen Flughafen ein anderes Schutzniveau für noch vertretbar erachtet hat. Es geht vorliegend vielmehr darum, welches Schutzniveau im Planfeststellungsbeschluss für den Tagschutz festgelegt worden ist. Hier ist die deutsche Sprache von bestechender Klarheit: Im Rauminneren dürfen eben keine höheren Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.

Folge dieses Antrages wäre, dass tausende Haushalte im sog. Tagschutzgebiet einen weitaus geringeren Schallschutz erhielten, als ihnen nach der klaren Regelung des PFB zustünde. „Ein Schlag in das Gesicht für alle Anwohner des Flughafens“, betont der BVBB.

Noch schwerer wiegt aber, dass die Flughafengesellschaft eine derart wichtige Entscheidung wie einen Planänderungsantrag – und nichts anderes ist der vorliegende angebliche „Klarstellungsantrag“ –, mittels dessen der Lärmschutz zu Lasten der Anwohner herabgesetzt werden soll, ohne die Billigung des Aufsichtsrates trifft.

Im Aufsichtsrat sind jedoch die Spitzen der beiden Landesregierungen vertreten, namentlich in der Person des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit und des Ministerpräsidenten Matthias Platzeck. Beide sollten sich fragen, wie sie dieses tatsächliche Handeln der Flughafengesellschaft mit ihren vollmundigen politischen Erklärungen gegenüber der Bevölkerung in Übereinstimmung bringen wollen.