Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mit Datum vom 12.06.2012 mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit einer anonymen Anzeige gegen den Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) keine Ermittlungen eingeleitet werden, da es bereits an einem Anfangsverdacht mangelt.
Weiterlesen: Keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den BVBB e.V.
Aktuelle Aussagen von Wowereit und Platzeck (beide SPD) legen nach Auffassung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) den Schluss nahe, dass niemals die Absicht bestand, das vom Flughafen in das Planungsverfahren für den BER eingebrachte Schallschutzkonzept umzusetzen. Einziger Zweck des Konzepts bestand offensichtlich darin, ein Schutzniveau oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards vorzutäuschen, um die Richter am Bundesverwaltungsgericht zu “verführen”, den ungeeigneten Standort Schönefeld durchzuwinken.
Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) begrüßt den Beschluss des Landesparteitags der Brandenburger Piraten, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Hauptstadtflughafen BER zu unterstützen. Anders als die Regierungsparteien von Berlin und Brandenburg, die immer noch hoffen, sich dauerhaft hinter den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts verstecken zu können, gehen die Piraten damit den vom Gericht gewiesenen Weg, nach dem Fragen zu Standort oder Nachtflug von der Politik zu beantworten sind.
BVBB: Minister Vogelsänger muss zurücktreten oder von Platzeck entlassen werden!
Nach Überzeugung des BVBB e.V. muss der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger zurücktreten oder von Ministerpräsident Platzeck entlassen werden.
Der Minister hatte in einer Debatte des Brandenburger Landtages am 25. April d.J.
vor den Abgeordneten erklärt, dass die Festlegungen des Planfeststellungs-beschlusses umzusetzen sind und es dabei keine finanzielle Obergrenze gebe. "Gesetzlichkeiten müsse man einhalten" so seine wörtliche Rede.
Sein Chef, der Ministerpräsident trägt in seiner Funktion als stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft (FBB) nun allerdings die rechtliche Überprüfung des OVG-Urteils durch die FBB mit und verteidigt sie sogar in aller Öffentlichkeit. Hierdurch soll gegenüber den BER-Betroffenen der dreiste Versuch unternommen werden, den ihnen rechtlich zustehenden Schallschutz zu unterminieren.
„Der Minister muss sich im Interesse seiner persönlichen Glaubwürdigkeit und aus Gründen der persönlichen Selbstachtung nun zwischen Amt und Loyalität zu einem Ministerpräsidenten entscheiden, der ganz offensichtlich nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaats steht.“ so der amtierende Vorsitzende Achim Stefke.
Umgekehrt muss Platzeck klarstellen, welche Position der Landesregierung in dieser außerordentlich wichtigen Frage für Zehntausende Brandenburger und Südberliner nun gilt. Die des Ministers, der im Parlament erklärt hat, sich an Recht und Gesetz halten zu wollen oder die des Ministerpräsidenten, der sich von den rechtsstaatlichen Grundsätzen verabschiedet hat und damit brutalstmöglich gegen seinen Amtseid verstößt.
Stefke: “Wenn Platzeck Minister Vogelsänger im Amt hält statt von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen, ist er für den Rest der Legislaturperiode nur noch eine „lame duck“.“
Diesmal aber könnte die Rechnung nicht aufgehen. Denn Wowereit und Platzeck muten den Bundesrichtern nicht weniger als "Beihilfe zum Betrug" zu, wie die "Potsdamer Neueste Nachrichten" (PNN) über die Gebaren der Beiden titelte. In einem solchen Verfahren müssten sich die Richter auch unangenehme Fragen gefallen lassen, wie zum Beispiel jene, ob ihnen nie Zweifel an der Umsetzbarkeit des Konzepts kamen. Ein Schutzkonzept, bei dem nach Wowereit 85 Prozent aller Häuser nicht zu schützen sind, ist eben kein Konzept, sondern ein Offenbarungseid.
Das Bundesverwaltungsgericht hat immer betont, an die Gesetze gebunden zu sein. Wer Änderungen wünsche, müsse sie von der Politik fordern. Soweit richtig. Das aber kann nicht rechtfertigen, dass lügende und betrügende Politiker durch die Urteile des Gerichts nachträglich Absolution erteilt bekommen. Denn wie soll politische Hygiene in diesem Land stattfinden, wenn Wowereit und Platzeck ihr falsches Handeln immer wieder hinter Gerichtsurteilen verstecken dürfen?
Aus Sicht des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) zeigt die Äusserung des BER-Aufsichtsratsvorsitzenden, Wowereit (SPD), nach der 85 Prozent aller Wohnungen und Häuser mit dem vom Flughafen selbst beantragten Schallschutzkonzept nicht geschützt werden können, dass die Planfeststellung für den Großflughafen gescheitert ist. Denn wesentliches Ziel einer Planfeststellung ist es, die widerstreitenden Interessen miteinander in Ausgleich zu bringen. Für den Großflughafen in Schönefeld sah das Bundesverwaltungsgericht zwar gerade noch den schlechtesten alle Standorte als zulässig an, aber eben nur deshalb, weil zum Ausgleich passiver Schallschutz über ein Mindestmaß hinaus gewährt wurde. Wenn nun nach den Worten von Wowereit der Schutz für ca. 11.900 Häuser und Wohnungen technisch gar nicht umsetzbar ist, dann kann auch die Genehmigung zum Bau des Großlughafens nicht weiter aufrecht erhalten werden, da beides untrennbar rechtlich verknüpft ist.
Spätestens wenn das Bundesverwaltungsgericht über die Massenklagen zum so genannten Klarstellungsantrag des Flughafens zu entscheiden hat, muss das Gericht auch erklären, warum es das Defizit im Schallschutzkonzept in seinem Urteil von 2006 nicht erkannt hat. Offensichtlich ist es so, dass die Richter, ähnlich wie bei den Flugrouten, über die Umsetzbarkeit des Schallschutzkonzepts von der Planfeststellungsbehörde und dem Flughafen getäuscht wurden. Anders zumindest ist es nicht zu erklären, dass Wowereit heute einräumt, dass man die 600 Millionen Euro Mehrkosten nicht im Budget des Flughafens eingeplant habe.
Am Problem ändert sich auch nichts im Grundsatz, wenn man davon ausgeht, dass die betroffenen Eigentümer anstatt Schallschutz mit einer Entschädigung in Höhe von 30 Prozent des Verkehrswertes abgespeist werden sollen. Denn diese Regelung hat nachweislich nur Eingang in den Planfeststellungsbeschluss gefunden, um dem Flughafen nicht über den Umweg Schallschutzes zur Sanierung “maroder” Immobilien zu verpflichten. Die nun geplante, tausendfache Anwendung einer Festlegung für einen spezifischen Einzelfall, bedeutet, dass Wowereit knapp 12.000 Häuser und Wohnungen im Umfeld des Flughafens zum Sanierungsfall erklärt hat.
Das also ist das Ergebnis der hoch gelobten Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg. Während Berlin in der Flughafenfrage allen Lärm und Dreck erfolgreich nach Brandenburg verschoben hat, bekommt Brandenburg beim Almosen “Schallschutz” nun einen Fußtritt verpasst. Seit Freitag wissen wir, Platzeck ist nun abgemeldet und hat in Brandenburg nichts mehr zu sagen. Die wirklichen Entscheidungen treffen Berlin und der Bund und eine dieser Entscheidungen heißt, für Brandenburger gibt es nur Billig-Schallschutz.
Dabei hatte Brandenburg bei der Planung für den Flughafen alle Trümpfe in der Hand, weil es über die Hoheit auf seinem Gebiet verfügt. Aber ohne Not haben Platzeck und sein Vorgänger Stolpe die Trümpfe aus der Hand gegeben und ihre Bürger rücksichtslos den egoistischen Interessen Berlins geopfert. Ob Konsensbeschluss, Gemeinsame Landesplanung oder Planfeststellungsbeschluss, immer folgte Platzeck willig der Linie Berlins. Mit krimineller Energie wurden Behörden instrumentalisiert, Dokumente gefälscht und Bürger belogen. Nicht anders bei den Flugrouten. Während der wahlkämpfende Wowereit alle Belastungen erfolgreich auf Brandenburg abschob, schwieg Platzeck monatelang dazu.
Die Botschaft der Aufsichtsratssitzung vom Freitag ist klar. Der Mohr “Platzeck” hat seine Schuldigkeit getan und steht nun als Trottel vor aller Öffentlichkeit da.
Jetzt, da der Flughafen in Beton gegossen ist, braucht man Brandenburg nicht mehr. Nie zuvor hat sich ein Ministerpräsident derart vorführen lassen.