Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) hat heute in einem Parallelverfahren die Rechtsaufassung des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) in vollem Umfang bestätigt, nach der das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg mit geeigneten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen darauf hinzuwirken habe, “dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt”. Nach Ansicht des Gerichts habe die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die Schutzauflagen systematisch verfehlt. Soweit bei der Planfeststellungsbehörde eine beantragte Änderung der Schutzauflage anhängig sei, ändere das nichts an der Pflicht zur Umsetzung der geltenden Auflagen.
Nach Auffassung des BVBB ist damit höchstrichterlich bestätigt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde beim Land Brandenburg die vom Flughafen seit Jahren offensichtlich mit krimineller Energie betriebene, heimliche Absenkung des Schutzniveaus durch ihre Untätigkeit ermöglichte und förderte. Die Behauptung der Landesregierung, insbesondere von Minister Vogelsänger und Staatssekretär Bretschneider (beide SPD), nach der der Schallschutz erst ab 2015 voll umgesetzt sein müsse, wurde mit dem heutigen Urteil ins “Reich der Märchen” verwiesen. Denn der Planfeststellungsbeschluss sehe das genauso wenig vor, wie eine etappenweise Umsetzung.
Für den BVBB stellt sich nun auch die Frage, ob Ministerpräsident Platzeck (SPD), der als Aufsichtsrat von der jahrelangen, rechtswidrigen Praxis des Flughafens wissen musste, die Aufsichtsbehörde anwies, nicht auf der vollen Umsetzung der Schutzauflagen zu bestehen. Denn Platzeck hatte immer betont, dass der Flughafen für ihn wirtschaftlich sein müsse. Bekanntlich will der Flughafen mit der im April 2012 beantragten Absenkung des Schutzniveaus bis zu 300 Millionen Euro sparen.
Unabhängig von der heutigen Eilentscheidung hält der BVBB seine Klage vom 25. Mai aufrecht, um ein Urteil in der Hauptsache zu erhalten. Trotz des Etappensiegs, können wir keine Entwarnung geben, da die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg weiter an ihrem schamlosen Klarstellungsantrag festhalten.
Das Urteil zeigt, dass die enge Zusammenarbeit der BI´s, hier insbesondere des BVBB mit dem Bündnis Südost und ABB sowie die Bündelung finanzieller Ressourcen auch auf juristischem Wege wichtige Erfolge ermöglicht. Auch der gestrige Aktenfund durch die BI Kleinmachnow hat den bereits vom BVBB im Vorjahr aufgrund seiner Aktenfunde festgestellten Flugroutenbetrug evident gemacht.
Der BVBB wiederholt seine Forderung nach dem Rücktritt der für den Volksbetrug verantwortlichen Regierungschefs und FBB-Aufsichtsräten Wowereit und Platzeck (beide SPD).