BVBB: Landesregierung belog Bundesverwaltungsgericht
Am 21.09.11 erklärten Vertreter des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Prozess zum Nachtflug am BER, nachzulesen auf der Seite 7, vorletzter Absatz des Protokolls über die Fortsetzung der öffentlichen Sitzung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG A 4000.09/A4000.10 und A 4001.10 vom 21.09.2011:
“Für die Zeit zwischen der Inbetriebnahme von BBI am 3. Juni 2012 und der Festsetzung der Schutz- und Entschädigungsgebiete ... ist sicherzustellen, dass das Lärmschutzkonzept des Planfeststellungsbeschlusses in der geltenden Fassung umgesetzt wird.”
Die Prozesserklärung gab Ministerialrat Bayr vor dem obersten Verwaltungsgericht ab, obwohl ihm seit langem bekannt war, dass der Flughafen die Vorgaben der Planfeststellung vorsätzlich missachtete und die Aufsichtsbehörde, der Bayr vorsteht, das rechtswidrige Vorgehen durch eigene Untätigkeit auch noch duldete und förderte.
Nur aus diesem Grund war das OVG Berlin Brandenburg am 15.06.12 gezwungen, die Behörde zu Maßnahmen gegen den Flughafen zu verpflichten.
Aus Sicht des BVBB bestand bereits bei Abgabe der Prozesserklärung keine Bereitschaft, die eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Dagegen bestand offensichtlich schon damals die Absicht, die Verpflichtung im Nachhinein durch einen so genannten Klarstellungsantrag zu unterlaufen.
Platzecks Regierung hat damit in nicht mehr zu überbietender Respektlosigkeit die Richter in Leipzig belogen.