BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mit Datum vom 12.06.2012 mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit einer anonymen Anzeige gegen den Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) keine Ermittlungen eingeleitet werden, da es bereits an einem Anfangsverdacht mangelt.

Der Vereinsvorstand wurde anonym bezichtigt, es mit der Kassenführung nicht so genau zu nehmen. Die pauschalen und nicht belegten Behauptungen lauteten u.a., dass Ausgaben unnötig, überhöht oder nicht satzungskonform erfolgt sein sollen, dass Kassenprüfungen in den zurückliegenden Jahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden wären oder sich Vorstandsmitglieder unangemessene Aufwandsentschädigungen gewährt hätten.

Zudem wurde von denen, die offenbar auf eine Beschädigung des Ansehens und der Kampagnenfähigkeit des Vereins und deren Repräsentanten abzielten, unterstellt, es hätte eine unzulässige Unterstützung der BVBB-Wählergruppe (BVBB WG) in Blankenfelde-Mahlow gegeben, in dem vom BVBB der Wahlkampf von Bürgermeisterkandidat Matthias Stefke, der zugleich auch Vorstandsmitglied im BVBB ist, finanziert worden sei.

Zu den Behauptungen hat der Vereinsvorstand gegenüber der Staatsanwaltschaft umfassend Stellung genommen und sie durch Vorlage von Dokumenten schlüssig und zweifelsfrei widerlegen können.

Das hat dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gesehen hat, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderlich wären.
„Die anonyme Anschwärzerei ist bereits im Ansatz gescheitert. Im BVBB herrscht Ordnung in der Kassen- und Vereinsführung“ so der Schatzmeister Achim Stefke, der seit mehr als
10 Jahren diese Funktion ohne Beanstandung ausübt und derzeit auch amtierender Vereinsvorsitzender ist.

Der BVBB wird sich auch durch diese diskreditierende feige Aktion von seinem bisherigen Kurs nicht abbringen lassen, der da lautet:

Der BER wurde am falschen Standort in Schönefeld errichtet!
Die Lösung aller beinahe täglich neu auftretenden Probleme liegt perspektivisch in einer Standortverlagerung in das im Raumordnungsverfahren favorisierte SPERENBERG.