BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Aktuelle Aussagen von Wowereit und Platzeck (beide SPD) legen nach Auffassung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) den Schluss nahe, dass niemals die Absicht bestand, das vom Flughafen in das Planungsverfahren für den BER eingebrachte Schallschutzkonzept umzusetzen. Einziger Zweck des Konzepts bestand offensichtlich darin, ein Schutzniveau oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards vorzutäuschen, um die Richter am Bundesverwaltungsgericht zu “verführen”, den ungeeigneten Standort Schönefeld durchzuwinken.

Wowereit und Platzeck haben damit den größten Planungsbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik zu verantworten.Nach Äußerungen von Wowereit in der Berliner Zeitung vom 30.06. müssten bei Umsetzung des Schallschutzkonzepts “viele Häuser ganz neu gebaut werden”, da deren Schutz “nicht einfach durch den Einbau von Schallschutzfenstern” zu erreichen wäre. Weiter führt er aus, dass die Durchsetzung des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06. “Folgen … für den Bau von Straßen, Autobahnen oder Schienenwegen” habe, die “weit über Schönefeld“ hinaus gingen. Soll also heißen, es muss alles getan werden, um das eigene Schutzkonzept nicht zur Anwendung bringen zu müssen.

Für den Vorsatz der Täuschung spricht auch, dass bei rechtskonformer Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses die tatsächlichen Kosten für den Schallschutz auf ca. 750 Millionen Euro explodieren und damit  etwa ein Drittel der ursprünglichen Investitionssumme für das Gesamtprojekt von 2,4 Milliarden Euro betragen würden.
Dagegen plante der Flughafen 2005 ursprünglich intern noch mit 200 Mio EUR, dann aber offiziell nur mit 140 Millionen Euro, nunmehr seit der Aufsichtratssitzung vom 20.04.2012 mit 157 Mio EUR.

All diese beckmesserischen Budgets sind nur dann einzuhalten, wenn bewusst gegen die Auflagen verstoßen wird.
Eine Verfünffachung der Kosten auf 750 Millionen Euro für den Schallschutz kann keinesfalls mit der üblichen Kostensteigerung bei Großprojekten gerechtfertigt werden.

Ausnahmsweise liegt Wowereit aber richtig, wenn er meint, es sei “kein überzeugender Lärmschutz”, wenn über 80 Prozent der Betroffenen, das sind mehr als 11.000 Wohnungen und Häuser im Tagschutzgebiet, bei Verwirklichung des Konzepts statt Lärmschutz eine Abfindung erhalten würden. Damit gesteht Wowereit ein, dass das Schallschutzkonzept des Flughafens gescheitert ist.

 

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Genehmigung zu versagen, wenn "das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Lärmschutzkonzept ... Defizite ausweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint" (Urteil des BVerwG vom 16.3.2006, Randnummer 238).

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