BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Aus Sicht des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) zeigt die Äusserung des BER-Aufsichtsratsvorsitzenden, Wowereit (SPD), nach der 85 Prozent aller Wohnungen und Häuser mit dem vom Flughafen selbst beantragten Schallschutzkonzept nicht geschützt werden können, dass die Planfeststellung für den Großflughafen gescheitert ist. Denn wesentliches Ziel einer Planfeststellung ist es, die widerstreitenden Interessen miteinander in Ausgleich zu bringen. Für den Großflughafen in Schönefeld sah das Bundesverwaltungsgericht zwar gerade noch den schlechtesten alle Standorte als zulässig an, aber eben nur deshalb, weil zum Ausgleich passiver Schallschutz über ein Mindestmaß hinaus gewährt wurde. Wenn nun nach den Worten von Wowereit der Schutz für ca. 11.900 Häuser und Wohnungen technisch gar nicht umsetzbar ist, dann kann auch die Genehmigung zum Bau des Großlughafens nicht weiter aufrecht erhalten werden, da beides untrennbar rechtlich verknüpft ist.

Spätestens wenn das Bundesverwaltungsgericht über die Massenklagen zum so genannten Klarstellungsantrag des Flughafens zu entscheiden hat, muss das Gericht auch erklären, warum es das Defizit im Schallschutzkonzept  in seinem Urteil von 2006 nicht erkannt hat. Offensichtlich ist es so, dass die Richter, ähnlich wie bei den Flugrouten, über die Umsetzbarkeit des Schallschutzkonzepts von der Planfeststellungsbehörde und dem Flughafen getäuscht wurden. Anders zumindest ist es nicht zu erklären, dass Wowereit heute einräumt, dass man die 600 Millionen Euro Mehrkosten nicht im Budget des Flughafens eingeplant habe.

Am Problem ändert sich auch nichts im Grundsatz, wenn man davon ausgeht, dass die betroffenen Eigentümer anstatt Schallschutz mit einer Entschädigung in Höhe von 30 Prozent des Verkehrswertes abgespeist werden sollen. Denn diese Regelung hat nachweislich nur Eingang in den Planfeststellungsbeschluss gefunden, um dem Flughafen nicht über den Umweg Schallschutzes zur Sanierung “maroder” Immobilien zu verpflichten. Die nun geplante, tausendfache Anwendung einer Festlegung für einen spezifischen Einzelfall, bedeutet, dass Wowereit knapp 12.000 Häuser und Wohnungen im Umfeld des Flughafens zum Sanierungsfall erklärt hat.