Als Unverschämtheit empfinden es Wowereit und Platzeck (beide SPD), dass sich ein Gericht erdreistet, den Lärmbetroffenen des BER Recht zu geben. Deshalb streben sie in einem Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht an, das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06. zu kippen. Unverblümt spekulieren sie darauf, dass ihnen jene Richter zur Seite stehen, die schon über den falschen Standort und das unmenschliche Nachtflugverbot urteilten. Wenn das OVG nicht einsehen will, dass den Betroffenen nach Meinung der Beiden der Schallschutz nicht zusteht, dann muss eben das Gericht in Leipzig einspringen.
Diesmal aber könnte die Rechnung nicht aufgehen. Denn Wowereit und Platzeck muten den Bundesrichtern nicht weniger als "Beihilfe zum Betrug" zu, wie die "Potsdamer Neueste Nachrichten" (PNN) über die Gebaren der Beiden titelte. In einem solchen Verfahren müssten sich die Richter auch unangenehme Fragen gefallen lassen, wie zum Beispiel jene, ob ihnen nie Zweifel an der Umsetzbarkeit des Konzepts kamen. Ein Schutzkonzept, bei dem nach Wowereit 85 Prozent aller Häuser nicht zu schützen sind, ist eben kein Konzept, sondern ein Offenbarungseid.
Das Bundesverwaltungsgericht hat immer betont, an die Gesetze gebunden zu sein. Wer Änderungen wünsche, müsse sie von der Politik fordern. Soweit richtig. Das aber kann nicht rechtfertigen, dass lügende und betrügende Politiker durch die Urteile des Gerichts nachträglich Absolution erteilt bekommen. Denn wie soll politische Hygiene in diesem Land stattfinden, wenn Wowereit und Platzeck ihr falsches Handeln immer wieder hinter Gerichtsurteilen verstecken dürfen?