Der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) findet seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Wie der Tagesspiegel heute berichtet, lehnt der Bund die Umsetzung des Lärmschutzes am Hauptstadtflughafen BER zu den Bedingungen, wie sie das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 15.06.12 vorgibt, kategorisch ab, da er einen Präzedenzfall für andere deutsche Flughäfen fürchtet.
Für den BVBB steht damit fest, dass seitens der Anteilseigner des Flughafens nie die Absicht bestand, einen Schutz oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards zu gewähren. Die Einbringung eines höheren Standards durch den Flughafen in das Genehmigungsverfahren erfolgte allein nur deshalb, um die Richter am Bundesverwaltungsgericht zu täuschen und sich ein positives Urteil zu erschleichen.
Diese Vorgehen liegt auf gleicher Linie, wie die Täuschung bei den Flugrouten und erklärt auch, warum der Flughafen selbst nie gegen die seiner Meinung nach zu hohen Schutzauflagen klagte.
Für den BVBB steht nun auch fest, dass mit dem Ergänzungsverfahren zum Nachtflug vorsätzlich ein Widerspruch zwischen der Maximalpegelregelung am Tag und der Nacht konstruiert werden sollte. Denn einem normal denkenden Menschen ist nicht zu erklären, warum ein und dieselbe Behörde dem Schutz vor Lärm am Tag mehr Gewicht einräumt als in der Nacht.
Nach Auffassung des BVBB bestand das einzige Ziel des konstruierten Widerspruchs darin, zu einem späteren Zeitpunkt den so genannten Klarstellungsantrag stellen zu können, um die von den Bürgerinitiativen aufgedeckte, rechtswidrige Praxis des Flughafens bei der Errichtung des Lärmschutzes nachträglich legalisieren zu können.