BVBB kritisiert Bundesminister scharf und fordert Minimierungsgebot im Fachplanungsrecht
Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) kritisiert die Pläne von Bundesinnenminister Friedrich und Bundesverkehrsminister Ramsauer (beide CSU) zur Bürgerbeteiligung bei Großprojekten und für ein „Handbuch Bürgerbeteiligung“ scharf, da die Vorschläge nur den untauglichen Versuch darstellen, den Menschen eine Mitsprache bei Großprojekten vorzutäuschen, die sie auch in Zukunft nicht haben werden.
Denn Ausgangspunkt einer jeden Planungsentscheidung von Behörden ist das Fachplanungsrecht, das als Recht der Herrschenden über die Beherrschten, sprich Bürger, konzipiert ist. Das Recht folgt dem “Grundsatz der Planerhaltung”, was nur heißt, dass Politiker und Behörden die Betroffenen von Großprojekten belügen und betrügen dürfen, ohne dass deshalb je ein Projekt scheitern wird. Eindrucksvolles Beispiel dafür ist die Planung des Großflughafens BER, wo selbst die Befürworter heute hinter vorgehaltener Hand die falsche Standortwahl kritisieren, und wo nach und nach die ganze Wahrheit über falsche Flugrouten, Drehkreuzfunktion, dritte Start- und Landebahn und falschen Schallschutz ans Licht kommt.
Nach Auffassung des BVBB kommt den Verwaltungsgerichten dabei eine besondere Rolle zu, da sie sich im Zweifel immer für einen Planerhalt und damit gegen die Bürger entscheiden. Insbesondere dem Bundesverwaltungsgericht ist es zu verdanken, dass sich bisher kein Politiker für Betrug bei einem Großprojekt verantworten musste.
Noch schlimmer aber ist das von den bisherigen Urteilen ausgehende Signal: “Politiker macht nur weiter so, im Zweifel werden wir euer Projekt retten!”.
Statt früherer Bürgerbeteiligung und Handbuch fordert der BVBB von Friedrich und Ramsauer die Aufnahme eines Minimierungsgebots in das Fachplanungsrecht, durch das der Spielraum von Planfeststellungsbehörden so gebunden wird, dass bei Vorliegen von Alternativen, jener Alternative der Vorzug zu geben ist, die mit den geringsten Grundrechtseingriffen auskommt.
Aus Sicht des BVBB ist dies nur die logische Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass die vom Grundgesetz verliehenen Rechte die ranghöchsten vor allen anderen Rechten sind. Unter Beachtung des Minimierungsgebots hätte es nie zu der fatalen Fehlentscheidung für den BER kommen können, nach der wirtschaftliche Erwägungen Vorrang vor den Grundrechten der Anwohner eingeräumt wurde.