BVBB fordert Ministerpräsident Platzeck auf, für den Mindestschutz der BER-Anwohner durch Nachtflugverbot zu sorgen
Der BVBB begrüßt den Wandel der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Offensichtlich haben die Verfassungsbeschwerden der Anwohner des Flughafens Schönefeld sowie jüngste evidente Veröffentlichungen zur Notwendigkeit von Nachtflugverboten von 22-06 Uhr durch das Umweltbundesamt zu einem Umdenken und zur Erkenntnis geführt, dass das Schandurteil vom Herbst 2011 verfassungswidrig ist. Noch im Oktober vorigen Jahres sah Richter Rubel in seinem Urteil zum Flughafen BER eine ausreichende Berücksichtigung der Lärmschutzbelange der Anwohner Schönefelds mit einer Nachtruhe von nur 5 Stunden gegeben und räumte der Funktion des Flughafens Schönefeld sowie dessen Stellung im nationalen und internationalen Luftverkehrsnetz eine höhere Bedeutung als dem Schutz der Anwohner ein. Im jüngsten Nachtflugverfahren stellte er jedoch fest, dass eine Erlaubnis von Nachtflügen an sehr hohe Hürden gebunden sei und die Bedeutung des Flughafens allein dafür nicht ausreiche.
Wenn ein Obergericht lernen kann, sollte es die Politik erst recht können. Erst kürzlich hatte Ministerpräsident und Flughafen-Aufsichtsrat Matthias Platzeck (SPD) angemahnt, beim Schallschutz großzügig und nicht „beckmesserisch“ zu sein. Seit heute hat Platzeck keine Möglichkeit mehr sich vor den Anwohnern hinter einer Rechtsprechung zu verstecken.
Der BVBB fordert Ministerpräsident Platzeck auf, seinen warmen Worten endlich Taten folgen lassen und zu beweisen, dass er ein Ministerpräsident und Politiker der Menschen und nicht der Wirtschaft ist. Als oberster Dienstherr der Planfeststellungsbehörde, als Gesellschafter und als Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft, verfügt er über alle Möglichkeiten den Flughafenanwohnern Schönefelds ein Mindestmaß an Schallschutz zu gewähren und ein Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr zu verfügen.