Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
(BVBB-Pressemeldung vom 01.12.2011)
BVBB-Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Neue Qualität des Kampfes gegen Fluglärm
Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Reduzierung
der Nachtruhe auf 5 Stunden am künftigen Flughafen BER werden Kläger des
BVBB jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Nachdem der BVBB in
den zurückliegenden Jahren nahezu 3 Millionen EURO für die rechtliche
Auseinandersetzung gegen den falschen Standort eines Flughafens in
Schönefeld ausgegeben hat, wurde die erneute Klage jetzt durch die
Solidarität von 12 Bürgerinitiativen aus dem Raum von Teltow bis nach
Erkner sowie von zahlreichen Bürgern ermöglicht.
Bisher wurden in kurzer Zeit mehr als 54.000 EURO an Spenden dafür aufgebracht.
Mit der Vorbereitung und Durchführung der Klage wurden die
Kanzlei Grawert &Partner-Berlin, Rechtsanwalt Frank Boermann sowie
die Kanzlei Zuck-Stuttgart, Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck
beauftragt.
Nach der Vorlage des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteilsspruch vom 13.Oktober 2011, das
bis zum 13. Dezember erwartet wird, verbleibt ein Monat, um eine Klage
dagegen beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und zu begründen. Die
Klage wendet sich im Kern gegen die Reduzierung der Nacht auf 5
Stunden, was nach Klägerauffassung Artikel 2 des Grundgesetzes
widerspricht.
Dieser Rechtsgang ist unabhängig von seinem Ausgang unerlässliche
Voraussetzung für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Strasbourg.
„Die Solidarität der Bürger und der Bürgerinitiativen mit dem BVBB und seinen Klägern zeigt, die spaltende Auseinandersetzung mit Flugrouten gehört endgültig der Vergangenheit an.“ sagte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe. Es wurde die Erkenntnis gewonnen, dass ein erfolgreicher Kampf nur gemeinsam gegen den Fluglärmverursacher am menschenfeindlichen Standort Schönefeld geführt werden kann.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 030-65942439
BVBB-Pressemitteilung vom 13.10.2011
Skandalurteil des BVerwG / Die Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für den BBI Schönefeld ist die Fortsetzung der Wirtschaftsförderung mit Hilfe von Richterentscheidungen
Wir sind nicht mehr bereit die Entscheidungen des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes, jetzt im konkreten Fall zur Nachtflugregelung des BBI/BER Berlin Schönefeld, kritiklos und mit Respekt zu akzeptieren, erklärte die Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. ( BVBB) Astrid Bothe. Jetzt wird ernsthaft geprüft, wie wir gegen das Urteil eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof begründen können.
Sicher ist, die katastrophal falsche Standortentscheidung wird nicht hingenommen. Der BVBB wird weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Deutschen Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Er ist zuversichtlich, das auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwingt. Weit über 100 000 Betroffenen werden sich über Generationen nicht dazu verurteilen lassen, unter gesundheitsgefährdendem Fluglärm zu leben. Sie werden Urteile, wie dieses Nachtflugurteil, nicht mehr akzeptieren. Sie werden erkennen, dass die Politik mit ihren rücksichtslosen Standortentscheidungen zu Infrastrukturprojekten jedes Maß an Akzeptanz verloren hat.
BVBB-Presseinfo vom 13.09.2011
Die Wahrheit über den BBI – „Betriebskampfgruppenskandal“
Die Ausreden der Flughafengesellschaft sind nicht nur peinlich. Was die FBS als Reaktion zu ihrem Mitarbeiteraufruf für eine Pro Nachtflugdemo vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an Dreistigkeit bietet, ist nur die konsequente Fortsetzung der Skandalgeschichte BBI, erklärte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe.
Der Anmeldebogen, vom BVBB veröffentlicht, für eine Teilnahme zur Mitarbeiterdemo am 20. September ist eindeutig. Meldet euch in der PR-Abteilung bei den Herren Elie und Bischofberger! Wer mit will, bekommt dienstfrei ohne Gehaltsabzug.
Jetzt, nachdem der BVBB den Vorgang öffentlich gemacht hat und entsetzte Reaktionen auch aus der Politik kommen, wird ein wohl auch verlogenes Trauerspiel aufgezogen. Der Aufruf sei von übereifrigen Mitarbeitern ohne Kompetenz und ohne Rücksprache mit der unwissenden Geschäftsleitung in die Welt gesetzt worden. So will FBS – Lautsprecher Kunkel der Öffentlichkeit die Geschichte vermitteln. Dass diese Geschichte dann auch sicher so kommuniziert wird, weil sie aus Berlins– und Brandenburg Allerheiligstem, dem BBI/BER kommt, ist nach Erfahrung von Kunkel zu erwarten.
Was hat Kunkel im Klartext gesagt: Da gibt es in unserer Gesellschaft dusselige Mitarbeiter. Sie überschreiten ihre Rechte und Kompetenzen und bringen so die Geschäftsleitung und den Aufsichtsratsvorsitzenden Wowereit (SPD) ins Zwielicht. Schlimmer noch, sie missbrauchen zudem die Mitarbeiter der PR-Abteilung namentlich mit Bild und Mailanschrift für eine illegale Aktion. Diese armen Mitarbeiter der PR-Abteilung waren sicher dann auch mehr als überrascht, als bei ihnen die ersten Anmeldungen eingingen. Was sie gemacht haben, wie sie sich gewehrt haben, um nicht in den Strudel illegaler unternehmensinterner Machenschaften zu kommen, hat Kunkel nicht verraten. Aber alles sei ja nicht so schlimm, assistiert dann auch noch der Betriebsrat. Schließlich seien die Mitarbeiter aufgebracht, bangen um ihre Arbeitsplätze, wenn es keinen Nachtflug gibt.
Nichts davon stimmt: die Geschichte von Kunkel nicht und nicht die Jammerei über den möglichen Verlust von Arbeitsplätzen, wenn es keinen Nachtflug geben sollte. Denn, wenn die Geschichten stimmen würden, dass weder die Geschäftsleitung noch der Aufsichtsratsvorsitzende von der „Mitarbeiteraktion“ gewusst haben, dann stimmt auf jeden Fall, dass die Geschäftsleitung, vertreten durch Flughafenchef Schwarz, den Laden nicht im Griff hat. In jedem Fall ist der Schaden dieser „Mitarbeiteraktion“ so schwerwiegend, dass er personelle Konsequenzen nach sich ziehen müsste. Entweder die „übermotivierten“ gegen alle Regeln handelnden Mitarbeiter müssen gehen oder sie gehen nicht, dann haben nicht sie, sondern die Geschäftsleitung die volle Verantwortung für die Aktion. D. h. auch, sie kann keine Konsequenzen ziehen, weil sie befürchten muss, dass dann die Wahrheit ans Licht kommt.
Sachstand jetzt: Kein Demokrat, kein anständiger Bürger kann weder die geplante Protestaktion noch den in Aussicht gestellten bezahlten Ausflug nach Leipzig verstehen. Weil dies kein anständiger Mensch verstehen kann, muss der wichtigste Mann im Unternehmen handeln. Aufsichtsratschef Wowereit ist gefordert, lückenlos aufzuklären und mit der Aufklärung Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Weil die Geschäftsführung unter dem Verdacht steht selbst betroffen zu sein, muss Wowereit unverzüglich handeln. Tut er dies nicht, deckt er die Geschäftsführung. Dies wiederum würde beweisen, dass auch Wowereit um die Wahrheit wusste.
Die Wahrheit lautet, nur das ist plausibel: die Aktion ist mit Wissen der Geschäftsführung in Szene gesetzt worden.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Tel: 030-65942439
BVBB-Pressemitteilung vom 01.08.2011
BVBB: Verkehrsminister Ramsauer (CSU) ist aufgefordert den Vorsitzenden der Geschäftsführung der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS) sofort von seinem Amt zu entbinden
Was in dieser Republik zwischenzeitlich alles möglich ist, zeigen Gründung (Dezember 2010) und Interessenverquickung eines Lobbyverbandes der Flugbetriebswirtschaft mit Namen „Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).In dieser Lobbyorganisation verabreden sich Vertreter hoheitsrechtlicher Aufgaben, der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS), Vertreter aus Ministerien und alles, was in der Luftverkehrswirtschaft Namen hat. Ziel dieser Interessenverquickten Lobbyorganisation ist die Durchsetzung aller Forderungen der Luftverkehrswirtschaft gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Zur Lobbyarbeit des hochsubventionierten Wirtschaftszweiges „Luftverkehr“ gehören auch die Festlegung von Flugrouten an Deutschen Flughäfen.
Wer beobachtet wie die DFS auch zum BBI/BER Schönefeld Flugroutenentscheidungen vornimmt und begründet, kann sich des Eindrucks nicht mehr erwehren, dass sie willkürlich und sachfremd im Interesse der Flugverkehrswirtschaft, konkret der Fluggesellschaften und der Flughafengesellschaft (FBS) entscheidet. Die Grundlagen auch dieser Entscheidungen sind, so muss vermutet werden, der Tatsache zu verdanken, die sich aus Mitgliedschaft und Vorsitz des Geschäftsführers der DFS, Kaden, im Lobbyverband „Bundesverband Deutsche Luftverkehrswirtschaft“ (BDL) nachvollziehen lassen, dessen Präsidiumsmitglied er gleichzeitig ist.
Um noch einen Rest an Glaubwürdigkeit in einem funktionierenden Rechtsstaat sicherzustellen, fordert der BVBB Bundesverkehrsminister Ramsauer auf, den Vorsitzenden der Geschäftsführung der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS), Kaden, von seinem Amt als Geschäftsführer der DFS unverzüglich abzuberufen.
Es kann und darf nicht sein, dass der Vorsitzende der Geschäftsführung der DFS in Personalunion auch noch Präsidiumsmitglied einer Lobbyorganisation ist, die Ziele verfolgt, die interessengebunden sind und darum mit den rechtlichen Vorgaben zur Flugroutenregelung nicht in Übereinstimmung stehen
Mit der Wahl von Kaden zum Gründungspräsidenten des BDL war klargestellt, dass die DFS, als „Fachbehörde“ zur Sicherung des Flugbetriebs, auch zur Festlegung von Flugrouten in der Praxis, zum Bestandteil einer Lobbyorganisation geworden ist. Damit passt auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zusammen, dass die DFS als Fachbehörde das exklusive (hoheitsrechtliche) Recht hat, dem „Bundesaufsichtsamt für Flugwesen“ (BAF), als beim Bundesverkehrsminister angesiedelter Behörde, Flugrouten für alle deutschen Flughäfen zur Genehmigung vorzuschlagen. Unabhängig davon, dass Flugroutenfestlegungen auch den Fluglärm, unter Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes beachten sollen, ist nun klar, dass die DFS ihre Verpflichtung in der Erarbeitung von Flugrouten, die vorrangig einem flüssigen und wirtschaftlichen Flugverkehr dienen, sehen muss. Dies und nichts anderes bedeutet die Einbindung der DFS in den Lobbyverband.
Eine Präsidentschaft bzw. Mitgliedschaft im Präsidium des mächtigen Lobbyclubs BDL des Geschäftsführers der DFS, ist ohne Zustimmung von Bundesverkehrsminister Ramsauer nicht denkbar. Darum ist er verantwortlich für den nun sichtbaren Verlust der Glaubwürdigkeit einer DFS, die sich öffentlich immer als unabhängig dargestellt hat. Es kommt noch hinzu, dass in diesem Lobbyclub direkt und indirekt noch die Bundesregierung und diverse Länderregierungen als Gesellschaftervertreter ihrer Flughafenbeteiligungen tätig sind. Es handelt sich in der Regel um Ministerien, die für den Flugbetrieb, einschließlich der Expansionspolitik der Flugbetriebswirtschaft, der Planfeststellungsverfahren für Flughäfen in ihren Bundesländern zuständig sind. In dieser Praxis wird dann durch Bund und Länder verrechtlicht, was vorher im Lobbyclub „BDL“ beschlossen wurde.
Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun, so der BVBB, sondern ist gängige Praxis in Bananenrepubliken, in denen bekanntlich auch die den Rechtsstaat ausmachende Gewaltenteilung ausgehebelt ist. Darum ist die Gründung dieser Lobbyorganisation, unter Beteiligung von Bund und Ländern, ohne Widerstand aus den Parlamenten, ein weiterer Beweis dafür, wie der Rechtsstaat Bundesrepublik ausgehöhlt und unglaubwürdig wird. Der BVBB und die von den Folgen des Flugbetriebs betroffenen Millionen von Bürgern wissen nun auch, dass sie Flugrouten bekommen, die nicht mehr objektiv sein können, weil die DFS ihre Rollen in und für den Lobbyclub spielt.
Mit diesen Mitgliedern ist der BDL, in Kombination mit DFS und indirekter Vertretung von Bund und Bundesländern die wohl mächtigste Lobbyorganisation der Bundesrepublik. Mitglieder aus der Flugbetriebswirtschaft sind: Flughafenverband „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“ (ADV), „Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften“ (BDF), „Deutsche Lufthansa“, „Fraport AG „ Flughafen Frankfurt/Main), „Air Berlin“, „Deutsche Flugsicherung“ (DFS), Condor Flugdienst, Cirrus Airlines, Augsburg Airways, und TUIfly.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 030-65942437
www.bvbb-ev.de
- Offener Brief -
Umweltbundesamt
Präsident Jochen Flasbarth
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
Blankenfelde, 2011-07-23
Nachtflug – Flugrouten – Angriffe gegen Präsident und Amt
Sehr geehrter Herr Präsident,
im Namen und im Auftrag des anerkannten Umweltverbandes Bürgerverein Brandenburg Berlin e. V. (BVBB) bringe ich unser Entsetzen zu den Angriffen zum Ausdruck, die die Luftverkehrswirtschaft gegen Sie und das Bundesumweltamt in Szene setzt.
Praktisch alle 3500 unserer Mitglieder, ihre Familien, sind und werden mit Inbetriebnahme des BBI/BER Berlin-Schönefeld einer Fluglärmbelastung von über 55 (A) ausgesetzt. Nicht genug, zu den Betroffenen (§2 Fluglärmschutzgesetz) müssen noch weit über 100 000 weitere Anwohner unter dem erwarteten Fluglärmteppich leben. Schamlos wird seit Monaten die Hoffnung verbreitet, dass diese Betroffenen durch „richtige Flugrouten“ dem Fluglärm entrinnen können.
Wir kennen auch die Folgen des Fluglärms nach 22:00 Uhr und in den frühen Morgenzeiten, nach 5:00 Uhr, auf Grund der aktuellen durchgehenden Nachtfluggenehmigung Flughafen Schönefeld. Wir wissen, dass sich nach Inbetriebnahme BBI/BER dieser Fluglärm vervielfacht und im erg. Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 0:00 Uhr und 5:00 und 6:00 Uhr mit genehmigten bis zu 113 Flügen zur Hauptflugzeit werden soll.
Über 30 private Kläger, deren Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) der BVBB finanziert hat, erwarten nun stellvertretend für weit über 100 000 Betroffene nach dem 21. Sept. 2011 die Entscheidung des BVerwG zu dieser Nachtflugentscheidung im Planfeststellungsbeschluss.
Die Angriffe die gegen Sie wegen Ihrer konsequenten Nachtflugverbotsforderung durch die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“(ADV) geführt werden, sollen auch dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes signalisieren, was Politik und Lobby vom Gericht erwarten. (Prüfen Sie doch bitte, wer in der ADV das Sagen hat und wie auch Genehmigungsbehörden qua Assoziation oder Mitgliedschaft mit dieser Lobbyorganisation verquickt sind).
Leider hat das Bundesverwaltungsgericht schon in vergangenen Entscheidungen erkennen lassen, wie hoch es Flugrechte gegenüber Grundrechten einordnet. Auch in Nachtflugentscheidungen begründet das Gericht immer mehr oder weniger offen, das der Markt den Nachtflug benötige. Nur, weder das Gericht noch die Flugbetriebswirtschaft konnten bis heute nachweisen, dass es tatsächlich einen unabdingbaren Bedarf für Nachtflüge gibt. Wo ist die Kundschaft, die nach Nachtflügen ruft, sie will? Es gibt nur Flugzeuge, die aus wirtschaftlichen Gründen auch nachts fliegen sollen. Zu diesem Zweck werden Kunden als Passagiere, auch mit Unterstützung von Reiseveranstaltern zwangsrekrutiert. So begründet sich der „Nachtflugbedarf“ entgegen allen ordnungspolitischen Grundlagen des Systems der sozialen Marktwirtschaft.
Offensichtlich haben Sie bei ihrer Forderung nach Nachtflugverboten diese Fakten, Belastungen und ihre Folgen im Auge, Dafür sind wir Ihnen dankbar weil Ihr Haus so auch demonstriert, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit über wirtschaftlichen Zwecken steht, die vom Grundgesetz nicht gedeckt sind.
Ihnen ist bekannt, Sie werden demnächst im Verfahren damit befasst, dass zur Inbetriebnahme des BBI/BER von der DFS Flugrouten zur Genehmigung vorgelegt werden. Wir haben aus der politischen Diskussion und den Beratungsergebnissen der FLK gelernt, dass die DFS offensichtlich bei der Routenfestlegung auf politischen Druck reagiert hat. Dies wird besonders deutlich bei der Festlegung der Routen, die von der Nordbahn ausgehen. Einerseits argumentiert die DFS, dass für östliche An– und Abflüge eine Route festgelegt wurde, die eine Doppelbelastung (An– und Abflüge) der Region Erkner verhindert. Andererseits nimmt die DFS ausgerechnet für die Gemeindeflächen Blankenfelde Mahlow (25 000 höchstbetroffene Einwohner) diese Doppelbelastung in Kauf, um eine Lärmbelästigung südlicher Berliner Bezirke im Sinne des Berliner Senates auszuschließen. Mit dieser aktuellen Festlegung weicht die DFS auch ihrer ursprünglichen Planung auf. Weil der BVBB diese nun aktuelle Planung als willkürliche politische Routenplanung einordnet, wird er eine Verordnung, die diese Planung zur Grundlage hat, auf dem Rechtsweg angreifen. Darüber möchte ich Sie hiermit vorab informieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, was die verantwortlichen Politiker mit dieser Standortentscheidung angezettelt haben ist, um den früheren Ministerpräsidenten Stolpe zu zitieren, „unmenschlich“. Wir können zurzeit feststellen, was es bedeutet, wenn sensible Einrichtungen, z. B. in Blankenfelde Mahlow, zu Akustikkäfigen umgewandelt werden. Es ist wirklich furchtbar, wie Kinder aller Altersklassen unter Bedingungen summender Zwangsbelüftungsgeräte, bei geschlossenen Schallschutzfenstern und mit künstlich befeuchteter Luft spielen dürfen oder unterwiesen werden. In den Pausen gibt es dann die Zwangsentlüftung zur Beseitigung eines zu hohen CO2–Gehaltes und im Außenbereich praktisch alle zwei Minuten Fluglärm von Flugzeugen die zwischen 230 m und 350 m die Region überfliegen. Auch für diese Kinder (ca. 6000 einer jeden Generation) soll es, so die Vorstellung von Nachtflugbefürwortern, innerhalb von 24 Stunden, an 365 Tagen im Jahr, keine Erholungsphasen vom Fluglärm geben. Da fragt der BVBB darum immer wieder, in welcher Republik leben wir, in der so etwas möglich ist.
Was es auch für Erwachsene bedeutet und welche gesundheitlichen Folgen durch Fluglärmbelastung registriert werden müssen, ist durch die entsprechende Studie aus ihrem Hause (Greiser Studie) hinreichend bekannt. Uns hat die Reaktion von Politik und Flugbetriebswirtschaft auf die Ergebnisse dieser Studie nicht überrascht. Bedingt durch die tägliche Auseinandersetzung haben wir ausreichende Erfahrung mit den Prioritäten, die für „verantwortliche Politiker“ im Handeln ausschlaggebend sind. Umso dankbarer sind wir, wenn Sie und ihr Umweltbundesamt an der Sache orientiert argumentieren und Stellung beziehen.
Der BVBB weiß, dass die jetzt diskutierte Fluglärmbelastung, mit ca. 250 000 Flügen/Jahr erst der Anfang einer Kapazitätsnutzung von bis zu 550 000 Flugbewegungen ist. Weder die Anfangsbelastung, noch die mögliche Endbelastung sind raumverträglich und einer immer größeren Zahl von Betroffenen zumutbar. Dabei wollen wir die Fragen der Umweltverschmutzung dieses Flugbetriebes und der Absturzrisiken an dieser Stelle nicht thematisieren. Sie wissen, was hier an Verbrennungsrückständen auf die betroffenen Menschen und die Natur zukommt.
Wegen der unerträglichen Perspektive aus den Folgen der heute selbst von allen Verantwortungsträgern nicht mehr bestrittenen Standortfehlentscheidung kann es nur einen sachgerechten Schluss gegen: Dieser Standort kann für die Region Berlin Brandenburg nur noch eine vorübergehende Lösung sein. In diesem Sinne hat der BVBB ein Konzept „Zentralflughafen für Deutschland – Nachnutzung BBI Schönefeld“ entwickelt (http://www.bvbb-ev.de/index.php/de/bbi-nachnutzungskonzept-zentralflughafen-fuer-deutschland.html). Dieses Konzept kann bei Umsetzung auch einen Beitrag zur Entlastung anderer deutscher Flughäfen leisten.
Gerne sind wir bereit, wenn Sie es wünschen, aus unseren praktischen Erfahrungen zu berichten und Ihnen und Ihren Mitarbeitern unser Konzept zu präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Bothe
Vorsitzende
BVBB-Presseinfo vom 22.07.2011
Das Imperium schlägt zurück – Flughafenlobby gegen Bundesumweltamt und für Nachtflüge
Die in der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen (ADV) versammelte Flughafenlobby (unter anderen: Initiative Luftverkehr für Deutschland“) ist aufgeschreckt. Sie fordert das Umweltbundesamt, seinen Präsidenten, Jochen Flasbarth auf, keine weiteren Nachtflugverbote zu fordern. Dass das Bundesumweltamt in Kenntnis der Gesundheitsgefahren die Nachtflüge bei weit über 100 000 Menschen an Deutschen Flughäfen auslösen, zu dieser Forderung dank Funktion und Aufgabe verpflichtet ist, stört die Lobbyisten nicht.
Mit der dummen Behauptung, dass die Forderung nach Nachtflugverboten „die Bemühungen um Lärmschutz“ konterkariert, soll Angst und Schrecken verbreitet werden. Den angeblich wirtschaftlichen Schaden durch Nachtflugverbote als Grund für die Inkaufnahme der Verletzung des Rechtes auf Nachtruhe und von Gesundheitsschäden vorzuschieben, belegt die Rücksichtslosigkeit der Branche, vertreten durch die Lobbyorganisation ADV.
Die Behauptung, dass Reisenden durch Nachtflugverbote Schaden zugefügt wird, ist an Dreistigkeit nicht zu übertreffen. Die ADV verschweigt, dass es keinen Nachtflugbedarf der „Reisenden“ gibt. Es gibt keinen Nachtflugbedarf potentieller Passagiere, weil kein vernünftiger Mensch in der Nacht freiwillig fliegen will. Darum werden Reisende zwangsrekrutiert, Reiseveranstalter auf Nachtflugangebote getrimmt. Diese Wahrheit wird verschwiegen, weil es darum geht, das Produktionsmittel Flugzeug nach Möglichkeit 24 Stunden einzusetzen. Dafür werden Passagiere gebraucht. Ihnen wird Schaden zugefügt, weil sie genau so um die Nachtruhe gebracht werden, wie die Menschen, die in Einflugschneisen leben.
Die Keule, mit der gegen weitere Nachtflugbeschränkungen losgeschlagen wird, ist der Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Da werden auch naive Politiker gleich in Haftung genommen. Natürlich verschweigt der Lobbyverein, wie diese Aussage in die Koalitionsvereinbarung gekommen ist. Dahinter steckt der Lobbyverein ADV selbst. In diesem Verein haben sich bekanntlich alle Luftfahrtlobbyisten zusammen gefunden. Zu diesen Lobbyisten gehören vier Bundesministerien (Verkehr, Wirtschaft, Inneres, Finanzen, und Umwelt), die mit der ADV gemeinsam die „Initiative Luftverkehr“ ausmachen. Damit auch auf Länderebene nichts passieren kann, was den Interessen der Flugbetriebswirtschaft entgegen läuft, befinden sich auch noch sechs Bundesländer (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, NRW) als Lobbyisten in dieser „Initiative Luftverkehr“.
Es ist ein Skandal erster Ordnung, dass die Parlamente es dulden und hinnehmen wie hier eine Interessenverquickung installiert ist die mit der geforderten Unabhängigkeit von Regierungen und Behörden, mit den Grundsätzen des Rechtsstaates nichts zu tun hat. Wer sich Ziele und Arbeitsprogramm dieser Lobbyorganisation ansieht, wird leicht feststellen, dass es nur um ein Ziel geht: Der Luftverkehr muss vor der Umwelt und betroffenen Menschen geschützt werden. Nur an dieser Verquickung ist schon sichtbar, wie in wichtigen Bereichen die Bundesrepublik zur Bananenrepublik mutiert. Wer die Mechanismen kennt, derer sich diese Lobbyorganisation bedient, wird erahnen können, wie eifrig jetzt darüber nachgedacht wird, wie das Bundesumweltamt und sein unbotmäßiger Präsident an die Kette gelegt werden können. Er darf jetzt erwarten, dass das „Imperium“ weiter zurückschlägt. Schließlich geht es ja auch noch darum die Richter des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes, die ab 21. Sept. über die Nachtflugklage BBI – Schönefeld entscheiden müssen, auch auf diesem Weg wissen zu lassen, was sich die mächtige Lobbyorganisation an Entscheidung wünscht. Bei der Einstellung zum Recht auf körperliche Unversehrtheit soll eben Nachts geflogen werden, weil ein behaupteter wirtschaftlicher Erfolg wichtiger ist als die Gesundheit von Menschen. „Hinnehmbarer Schaden“ nennen kaltblütige Wirtschaftsvertreter den Raub der Nachtruhe.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-65942439
BVBB e.V.
www.bvbb-ev.de
Grundsätzlich sind die von der „Deutschen Flugsicherung“ am 04.07.2011 vorgelegten Abflugrouten für den Flugbetrieb des BBI/BER keine Überraschung. Sie bestätigen was der BVBB seit Jahren veröffentlicht, aber als unglaubhaft abqualifiziert wurde: Es gibt weder mit der vorliegenden Flugroutenregelung noch in Zukunft eine fluglärmfreie Zone zwischen Schöneiche/Grünheide im Osten, Ludwigsfelde im Westen, dem Berliner Süden und den Regionen um Potsdam. Es bleibt eine Tatsache, dass zunächst ca. 200 000 Menschen vom Fluglärm belastet werden, davon wenigstens 60 000 mit schweren Folgen für die Gesundheit. Es wird, bedingt durch den unmenschlichen Standort für diese Menschen über Generationen kein Leben mehr ohne Fluglärm geben, wenn der Standort nicht aufgegeben wird. Zu dieser Wahrheit sollen sich die für den Standort verantwortlichen Politiker, jetzt Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU), der Regierende Bürgermeister Wowereit (SPD) und Ministerpräsident Platzeck (SPD) endlich bekennen. Die weiter praktizierte Schönrederei über Fluglärmentlastungen ist nichts anderes als die Fortsetzung der Lügereien, die die Folgen des Flugbetriebs vertuscht haben.
Zu den Ergebnissen der von der Deutschen Flugsicherung vorgelegten Abflugrouten stellt der BVBB im Einzelnen fest:
Mit der ausschließlichen Darstellung der Abflugrouten verweigert die DFS den vom Fluglärm Betroffenen zwischen Schöneiche und Ludwigfelde sowie dem Berliner Süden und den nördlichen Regionen von Brandenburg die Kenntnis einer realistischen Betroffenheit. Dies, weil die Flugsicherung ihrer gesetzlichen Aufgabe zur Festlegung von An– und Abflugrouten nicht nachgekommen ist. Offensichtlich wurde die Gesamtdarstellung der Fluglärmbelastung durch An – und Abflüge aus politischen Gründen unterlassen. Der BVBB fordert darum die DFS auf unverzüglich auf, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und An – und Abflugrouten festzulegen und neu vorzulegen. Dem BVBB ist unverständlich, wie die Fluglärmkommission (FLK) die halbe Wahrheit akzeptieren konnten. Dass diese halbe Wahrheit als Erfolg gefeiert wurde, ist einer Mischung aus sachlicher Unkenntnis, dem Wunsch nach Selbstbetrug und dem Ziel öffentlicher Irreführung zu verdanken.
Falls die DFS die Erfüllung ihres Auftrags nicht unverzüglich wahrnimmt und, wozu sie verpflichtet ist, ein Konzept mit An – und Abflugverfahren vorlegt, wird der BVBB den Vorwurf erheben, dass die DFS sich in parteipolitischer Abhängigkeit befindet und im Sinne des Wahlkämpfers Wowereit (SPD) die Wahrheit manipuliert. Die DFS ist im eigenen Interesse auch dazu verpflichtet aufzuklären, wie es kommen konnte, dass Wowereit oder auch CDU – Bundestagsabgeordnete offensichtlich schon vor der Veröffentlichung ihres Arbeitsergebnisses in Kenntnis des Ergebnisses waren.
Nach Vorlage der genehmigten Flugrouten, angekündigt für Januar 2012, wird der BVBB prüfen, ob die Festlegung von An – und Abflugverfahren (Flugrouten) willkürlich und durch politische Einflussnahme erfolgte. Der BVBB schließt eine politische Einflussnahme auf die DFS nicht mehr aus. Er bezeichnet es als Skandal, dass der Staatsekretär im Bundesverkehrsministerium (Scheuerle) namhafte Mitarbeiter der DFS zu „Fachgesprächen“ und Beratung benutzt. Entscheidend für die Prüfung und die Beschreitung des Rechtsweges wird sein, ob die DFS mit dem von ihr gewählten Verfahren insbesondere die Regionen von Lärm entlastet, die nach heutiger Kenntnis mit 60 dB(A) und mehr gesundheitsgefährdendem Lärm belastet werden. Eine Doppelbelastung, durch An – und Abflüge dieser Regionen (Müggelheim bis Ludwigsfelde, insbesondere Bohnsdorf/Schmöckwitz/Waltersdorf – Blankenfelde/Mahlow) zu Gunsten von Regionen, die vor nicht schützenswerter Fluglärmbelästigung verschont werden sollen, ist rechtswidrig und nicht in Übereinklang mit der Verpflichtung der DFS, insbesondere solche Regionen vom Fluglärm zu entlasten, die einer Doppelbelastung ausgesetzt werden. Sollte im Ergebnis der Prüfung festgestellt werden, dass das „Bundesaufsichtsamt für Flugwesen“ (BAF) eine Verordnung erlässt, die rücksichtslos die am meisten belasteten Regionen nicht entlastet, dann wird Klage eingereicht.
Der BVBB ist nicht überrascht darüber, dass es nun, wie publizistisch verbreitet, angeblich Gewinner und Verlierer aus den vorliegenden Ergebnissen der Abflugrouten gibt. Offensichtlich haben sich so fühlende „Gewinner“ oder „Verlierer“ ignoriert, welche Funktion die Flugrouten haben und wie die Praxis des Flugverkehrs für den tatsächlichen Fluglärm ist. Wieder sind diese Betroffenen, auch zahlreiche BIs, auf den Leim der Politik gekrochen, die nichts anderes im Sinn hat, als alle Betroffenen über die tatsächlichen Folgen weiter im Unklaren zu lassen. Darum sagen die für die Standortfehlentscheidung Verantwortlichen in Person von Ramsauer (CSU), in Nachfolge seines Parteifreundes Wissmann (CDU), Wowereit (SPD), in Nachfolge seines Vorgängers Diepgen (CDU) und Platzeck (SPD) in Nachfolge seines Vorgängers Stolpe (SPD) weiterhin nicht die Wahrheit. Niemand, auch nicht die politischen Manipulateure können bestreiten, dass zu über 90% nicht nach Flugrouten geflogen wird und darum die Flugrouten über die Lärmbelastung einer Region nur eine untergeordnete Aussagekraft haben. Die Wahrheit des Flugbetriebs lautet: Es gibt eine flächige Verlärmung der Region von wenigstens 60 km in der Länge und 25 km in der Breite. Je nach Abstand der Besiedlung von Start – und Landebahnen und Windrichtungen werden unter diesem Lärmteppich liegende Gemeinden und Regionen mehr oder weniger belastet. Entrinnen können die Menschen dieser Belastung nicht, weil nicht nach Flugrouten geflogen wird, so wie Autos auf einer Straße fahren. Flugrouten sind eben in Wahrheit Flugkorridore mit einer zulässigen Flugbreite von 3 km.
Gemeinden und BIs die auf ihre angebliche Verschonung vom Fluglärm setzen, weil sie keine Flugrouten sehen, die direkt über ihre Region führen, werden böse erwachen. Sie haben selbst aktuell keine Garantie auf Hoffnung oder Verschonung. Mit Blick auf die von der Politik gewollte Zukunft müssen sie davon ausgehen, dass es um 2020 eine dritte Start– und Landebahn gibt. Es ist erklärtes Ziel, die gebaute Kapazität des Flughafens zu nutzen und darum je nach Entwicklung wenigstens 500 000 Flugbewegungen anzustreben. Weil schon bei Erreichen von über 300 000 Flugbewegungen auch die aktuellen Flugrouten nicht mehr passen, wird es keine Region, auch nicht Berlin – Lichtenrade, Zeuthen oder Potsdam (die gefühlten Gewinner) geben, die dann nicht auch Flugrouten über ihren Gemeindegebieten bekommt.
Ob die Politik will oder nicht, spätestens mit Inbetriebnahme des BBI/BER bricht das ganze Gebäude der Schönrednerei über Fluglärmentlastungen und richtige Flugrouten in sich zusammen. Dann beginnt eine neue Zeitrechnung, nicht nur für den BBI/BER sondern auch für die Menschen, die Gemeinden und die Regionen, die die Folgen der dann auch als dramatisch zu erfahrenden Fehlentscheidung des Standortes erleiden müssen. Dann bekommt die Diskussion um Nachnutzung BBI/BER und Neubau in Sperenberg als Alternative zu großflächigen Absiedlungen den Schwung, der die Politiker das Fürchten lehrt.
Astrid Bothe
BVBB-Vorsitzende
- Erklärung des BVBB zum aktuellen Stand der Diskussion über An– und Abflugverfahren (Flugrouten) nach Eröffnung des BBI – Schönefeld
- Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) fordert die Aufgabe des BBI-Standortes Schönefeld und den Neubau eines Zentralflughafens in Sperenberg
- BVBB stellt in öffentlicher Veranstaltung sein Nachnutzungskonzept für den BBI - Schönefeld vor
- BVBB erhebt schwere Vorwürfe gegen Fluglärmkommission und Ministerpräsident Platzeck
- BVBB-Presseinformation vom 26.03.2001