Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
BVBB: Verkehrsministerium setzt Vernebelung und Vertuschung fort
Der Pressesprecher des Brandenburger Verkehrsministerium weist Vorwürfe zurück, die niemand erhoben hat. Ministeriumssprecher Schade unterstellt dem BVBB fälschlich behauptet zu haben, dass Briefe nicht an angegebenen Stellen zu finden seien und unternimmt den untauglichen Versuch dies an Hand der Nummerierung eigener Akten zu belegen.
Ministeriumssprecher Schade spricht lediglich davon, dass sein intern in Kopie vorliegender Vorgang der Flugroutenroutenplanung von 1997 bis 1998 mit dem Originalvorgang, der beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorliegt, übereinstimmt, und dies sogar mit den entsprechenden Seitenzahlen. Eine gegenteilige Behauptung hat der BVBB nie aufgestellt.
Das Verkehrsministerium beabsichtigt offenbar aber einen ganz anderen Sachverhalt zu vernebeln.
Die auf den Seiten der Ministeriumsakten als Blatt 92 und 93 (20. August) bzw. Blatt 106 und 107 (26. Oktober) aufgeführten DFS- Briefe -unabhängig davon, dass auch eine manipulierte Variante aufgefunden wurde- sollten ursprünglich als Seite 41 bis 42 in den Planfeststellungsantrag im Band M12 einfließen.
In der gebundenen Fassung des Gutachtens M12, dass dann als Antragsunterlage zur Planfeststellung einging und zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt wurde, ist genau dieses Schreiben vom 20.08.98 nicht dargestellt worden. Es heißt auf Seite 40 der zur Auslegung gebundenen Antragsunterlage, dass die Seite 41 bis 42 nicht belegt sind.
Es liegt auf der Hand, warum hier so verfahren wurde. Man wollte die Öffentlichkeit über die wahre Betroffenheit der sich aus der notwendigen Divergenz von 15 Grad beim Abflugverfahren ergebenden zusätzlichen Lärmbelastung für die Umgebung des Flughafens Berlin-Schönefeld hinwegtäuschen. Vor allem gilt diese für die Betroffenen in Berlin-Lichtenrade, Mahlow-Nord, Teltow, Stahnsdorf und Berlin-Wannsee.
Durch Belegung in den eigenen paginierten Akten sollte dem Gericht bei Aktenübergabe offenbar vorgetäuscht werden, dass der Sachverhalt der divergierenden Flugrouten Gegenstand der Planfeststellung bzw. seiner Erörterung gewesen sei.
Die Frage, warum die betreffenden DFS-Schreiben nicht in den Planfeststellungsunterlagen enthalten waren, hat Herr Schade wohlweislich nicht beantwortet.
Offen bleibt auch die Frage, warum das Ministerium Akten zur Flugroutenplanung an das BVerwG ausreicht, obwohl sonst immer strikt auf einer juristischen Trennung von Planfeststellungsbeschluss und Flugroutenplanung bestanden wird.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 030-65942439
Der BVBB zu den Protesten gegen Flugrouten
Es muss endlich Schluss mit der öffentlichen Irreführung sein, in dem gefordert wird zu den “alten“ Flugrouten zurückzukehren, weil diese angeblich im Planfeststellungsbeschluss BBI festgelegt worden wären.
Zu dieser Behauptung, die als Propaganda genutzt wird, um nach dem Prinzip von St. Florian den erwarteten Fluglärm nach BBI – Inbetriebnahme auf andere Gemeinden abzuschieben, erklärt der BVBB:
Die BIs, nun vertreten durch die ehemalige Volkskammerpräsidentin, Bergmann–Pohl, führen mit ihrer gebetsmühlenhaft propagierten Forderung nach für sie passenden Flugrouten eigene Anhänger und die Öffentlichkeit in die Irre. Sie negieren die Rechtslage und weigern sich zur Kenntnis zu nehmen, dass es im Planfeststellungsbeschluss keine Flugroutenregelung gab.
Ausdrücklich hat das Bundesverwaltungsgericht der Planfeststellungsbehörde mit ihrer Weigerung Flugrouten in den Beschluss aufzunehmen Recht gegeben.
Wörtlich heißt es im Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004:
„10.1.8.1.5 Festlegung der An- und Abflugwege
Die verbindliche Festlegung der An- und Abflugverfahren geschieht durch Rechtsverordnung (§ 27 aLuftVO) und wird erst kurz vor Betriebsbeginn der neuen Start- und Landebahn erfolgen. Zuständig sind das Luftfahrt-Bundesamt und bei Eilbedürftigkeit die Flugsicherung. Aufgrund der §§ 29 b Abs. 2 und 29Abs. 1 LuftVG ist auch bei der Festlegung der An- und Abflugrouten dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm Rechnung zu tragen. Eine Regelungsmöglichkeit im Planfeststellungsbeschluss ist mangels Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde, aber auch unter sachlichen Gesichtspunkten wegen der Notwendigkeit der Integration der An- und Abflugwege in das überregionale Netz nicht gegeben.“
Für das Sicherheitsrecht, die Flugrouten, so auch das Bundesverwaltungsgericht, ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.
Gemäß der Rechtslage sind also weder die Planfeststellungsbehörde, noch die Fluglärmkommission (FLK), die Politik, einschließlich des Bundesverkehrsministers oder Bürgerinitiativen, die glauben machen wollen, dass sie über Proteste passende Flugrouten erzwingen können, für Flugrouten zuständig. Alle dürfen zwar mitreden, haben aber nichts zu sagen!
Es gibt nur eine Wahrheit: Wer an den Segen von Flugroutenregelungen glaubt, will auch den BBI am Standort Schönefeld und damit krank machenden Fluglärm über dicht besiedelten Gebieten.
Wer Menschen durch Fluglärm nicht krank machen will, der muss den Standort bekämpfen und sich für dessen Aufgabe auch protestierend einsetzen. Nichts ist der Politik darum passender als eine endlose, die Bürger irritierende und zerfleischende Flugroutendiskussion. Sie lenkt ab von der brutalen Fehlentscheidung der Standortfestlegung.
Weil der BVBB mit Flugroutenregelungen keine Lösung, sondern nur die Weckung zweifelhafter Instinkte und eine gewollte Zersplitterung Betroffener sieht, beteiligt er sich nicht an einer Diskussion über Flugrouten.
Der BVBB bekämpft die Ursache, den Standort, und nicht die Wirkungen. Die Proteste sind sinnlos, weil sie von der Wirklichkeit eingeholt werden, wenn Wowereit und Platzeck den Standort aufrechterhalten.
Es ist schon erstaunlich, dass die Vertreter der mit Irreführungen arbeitenden BIs bis heute noch nicht wahrhaben wollen, dass im Planfeststellungsbeschluss mit höchstrichterlicher Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts eine vorläufige Flugkapazität von 360 000 Flügen pro Jahr unwiderruflich genehmigt wurde. Wer sich vor dem Hintergrund von 1000 genehmigten Flügen innnerhalb 24 Stunden vormacht mit Flugroutenregelungen den Fluglärm beseitigen zu können oder seine An- und Abflugregion von Fluglärm freihalten zu können, der hat die vom Standort Schönefeld ausgehende zwangsläufige Fluglärmbelastung nicht verstanden oder ignoriert sie. Tatsächlich wird es bei der von den FBS-Gesellschaftern (Berlin, Brandenburg, Bund) beantragten Nutzung, bei gewollter Steigerung der An- und Abflüge im Laufe der nächsten 5 Jahre, noch zu einer enormen Vergrößerung des Lärmteppiches kommen!
Die Proteste der Neu–Betroffenen, sind so irreführend, wie sie sinnlos sind. Es ist nun wirklich an der Zeit, dass Platzeck und Wowereit nicht weiter vertuschen sondern auch den 100 000 Neu–Betroffenen die ungeschminkte Wahrheit sagen, auch die Wahrheit darüber, dass diskutierte Flugroutenregelungen mit “Süd – Abkurvungen” auf alle Zeiten höchstens eine Kapazität von 300 000 Flügen zulassen. Diese Beschränkung wäre dann das endgültige Aus aller Träumereien von einem wettbewerbsfähigen BBI.
Der BVBB fordert darum von Platzeck und Wowereit klare und unmissverständliche Festlegungen, dass sie einer solchen Kapazitätsbeschränkung einschließlich eines Nachtflugverbotes gerichtsfest zustimmen.
Tun sie dies nicht, dann sollte auch den Neu-BIs klar werden, dass es nur die Alternative gegen Fluglärm gibt, die der BVBB vertritt: Schluss mit dem Standort Schönefeld, hin, zurück, zum Standort Sperenberg!
Die Machbarkeit dieses Schrittes, einschließlich der Nachnutzung des Standortes Schönfeld wird in absehbarer Zeit vom BVBB belegt.
Alle BIs unter dem Dach „BBI-Schönefeld 21“, die diese Position vertreten, laden die Neu-BIs schon heute für ein neues Denken ein.
BVBB fordert nun endlich auch die Lärmwerte für die am schwersten vom Fluglärm betroffene Region öffentlich zu machen
Die nun veröffentlichen, bisher vom Ministerium für Infrastruktur des Landes Brandenburg (MIL) zurückgehaltenen Angaben über Lärmbelastungen der Überflugregion sind ein weiterer Versuch der Wahrheitsvertuschung, erklärt die Vorsitzende des “Bürgerverein Brandenburg Berlin e. V.“ (BVBB), Astrid Bothe.
Es fehlen in den Bekanntmachungen ausgerechnet die Lärmwerte, die für die schwerstbelastete Region, mit ca. 50.000 Betroffenen zutreffend wären. Darum forderte der BVBB den Infrastrukturminister Vogelsänger auf, auch gegenüber diesen Menschen die Karten aufzudecken. Diese Region wird mit Überflughöhen zwischen 185 m und 350 m unwiderlegbar dem gesundheitsgefährdenden Lärm und ausgesetzt. Diese Tatsache ist auch dem Ministerium einschließlich der Lärmwerte seit wenigstens 2001 (Anhörung im Rahmen der Planfeststellung in Oberschöneweide) bekannt.
Nach Auffassung des BVBB wollte das Ministerium die ihm bekannten Werte nie offiziell veröffentlichen, weil sie zwangsläufig die Frage nach großflächiger Absiedlung oder der billigeren Variante der Standortaufgabe zur Folge hätte. Anstelle dieser sachgerechten Alternativen wurde dann den Betroffenen vorgegaukelt, dass sie ihre Gesundheit durch Schallschutzmaßnahmen schützen könnten.
D.h.: leben und schlafen bei geschlossenen Schallschutzfenstern, krank machendem Fluglärm im Außenbereich. Besonders zynisch ist die Folge einer Unterweisung der Kinder in zu Akustikkäfigen umfunktionierten Horten, KITAS und Schulen. Schon heute sind erste Maßnahmen in Blankenfelde zu besichtigen. Das Ergebnis bezeichnet der BVBB als menschenunwürdig.
Der BVBB bezeichnet es aber auch als unvertretbar, dass nun Neu–Betroffene und ihre BIs für diese unwürdigen Maßnahmen, für die Wowereit und Platzeck die Verantwortung tragen, noch kein Wort verloren haben. Im Gegenteil, sie wollen zu eigenem Schutz gegen Fluglärmbelästigungen diese schwerstbetroffene Region noch massiver belasten. Dabei geben sie sich der Träumerei hin, auch in Zukunft Ruhe zu Lasten Dritter erkämpfen zu können.
Fakt ist, wenn der BBI wirklich in Betrieb gehen sollte, werden sie ob kurz oder lang dem Fluglärm auch nicht entrinnen können.
Die “Schirmherrin” dieser St. Floriansjünger, die Ärztin Bergmann- Pohl hätte als Medizinerin hier, aber nicht in Zeuthen oder sonst wo, ein verpflichtendes Betätigungsfeld. Bisher geht es ihr aber nur um Ruhe in Zeuthen und am Wannsee.
Vorsorglich erklärt der BVBB, dass eine weitere Verweigerung der Flugärmangaben der schwerstbelasteten Regionen von Blankenfelde-Mahlow/ Diedersdorf bis zu Berlin-Bohnsdorf, -Grünau und -Müggelheim zu einer Veröffentlichung der Werte durch den BVBB führen wird.
BVBB begrüßt nachdrücklich den Antrag der Gemeinden auf einstweilige Anordnung
Der BVBB begrüßt nachdrücklich den für heute angekündigten Antrag der Gemeinden Ludwigsfelde, Großbeeren und Blankenfelde/Mahlow auf einstweilige Anordnung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Neubesetzung der Fluglärmkommission.
Dieser Antrag ist geeignet auch darauf aufmerksam zu machen, dass die Länder Brandenburg und Berlin mit der Erweiterung der Fluglärmkommission von den tatsächlich schwer betroffenen
Gemeinden ablenken wollte. Es gehört weder zum Interesse der Länder, noch zum Interesse der Politik sich von einer funktionsfähigen Fluglärmkommission sagen zu lassen, dass auch ihr Beitrag zu einer Flugroutenregelung den Fluglärm nicht beseitigt.
Um dies zu verhindern, soll die Fluglärmkommission zu einem Palavergremium mit 34 Mitgliedern umfunktioniert werden.
BVBB-Vorstandserklärung zur Diskussion über die Flugrouten
Der BVBB beteiligt sich nicht an der Diskussion über die Flugrouten! Der BVBB ist aber auf eine Klage gegen eine Verordnung zur Flugroutenregelung vorbereitet, die -zu wessen Gunsten auch immer- die Regionen die, gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt wären, nicht entlastet.
Gleich wie, diese Diskussion wird im Ergebnis den Fluglärm nicht beseitigen oder in seinen Auswirkungen erträglicher machen. Die Region zwischen Müggelheim/Gosen/Grünheide bis Ludwigsfelde bleibt gesundheitsgefährdend verlärmt.
Mit Sicherheit, wenn nicht heute, dann morgen, wird der Fluglärm auch Berlin – Lichtenrade, Stahnsdorf, Teltow, und die südlichen Teile von Zehlendorf treffen. Auch Potsdam wird nicht verschont.
Alle Versuche den schwerst betroffenen 100.000 Menschen, die in der Region Müggelheim - Ludwigsfelde leben vorzumachen, dass eine sogenannte Optimierung von Flugrouten zu einer Lärmminderung in dieser Region führt, negieren Tatsachen. Jede Verschiebung von An- oder Abflugrouten, gleich in welcher Himmelsrichtung, gleich von welcher Start- und Landebahn schafft neue Opfer des Fluglärms, ohne die vorherigen Opfer wirklich vom Fluglärm zu befreien. Wer diese Wahrheit bestreiten oder nicht akzeptieren will, hat sich mit dem Fluglärm abgefunden. Er will den Betroffenen mit einer Diskussion über Flugrouten verschweigen, dass er ihre Situation nicht wirklich erleichtert, sondern verschlimmbessert.
Verschlimmbesserer bedenken auch nicht die Zukunft. Es ist ausgemachter Wille der Flughafengesellschaft und ihrer Gesellschaftervertreter Wowereit und Platzeck die Zahl der Flugbewegungen kontinuierlich, im Laufe der Jahre, von 240.000 Flugbewegungen im Jahr am Anfang, nach Eröffnung, auf zunächst 360.000 Flugbewegungen, und letztlich auf über 500.000 Flugbewegungen zu steigern. Konsequenz ist eine gewaltige Steigerung des Fluglärms und damit eine Flugroutendiskussion als Ewigkeitswerk.
Zur unwiderlegbaren Wahrheit gehört auch, dass die Westberliner die glauben den Fluglärm nach Brandenburg abschieben zu können, schon jetzt in eine politische Falle gelaufen sind. Der Zeitpunkt, von dem an aus Gründen der Flugsicherheit und des flüssigen Flugverkehrs auch der Südwesten von Berlin mit tödlicher Sicherheit kontinuierlich überflogen werden wird, ist absehbar. Da werden, bedingt durch eine jährliche gewollte 3%ige Steigerung des Flugverkehrs, noch keine 10 Jahre vergehen.
Aus diesen unwiderlegbaren Tatsachen gibt es nur zwei Konsequenzen.1. Eine Beteiligung an der Flugroutendiskussion bei völliger Akzeptanz der Tatsache, dass der Fluglärm bleibt und lediglich verteilt wird. Die Beteiligten akzeptieren die Ursache für den Fluglärm, den BBI Standort Schönefeld. Sie können sich dem Vorwurf nicht entziehen, den Standort zu wollen oder vor einer neuen Standortdiskussion zu kapitulieren.
2.Weil der Fluglärm bleibt, mit Flugroutendiskussionen nicht beseitigt werden kann, und sich in Zukunft noch enorm verstärken wird, gibt es nur eine ehrliche Problemlösung: die Ursache des Fluglärms muss weg! Nur wenn der BBI-Standort in Schönefeld aufgegeben wird und ein Großflughafen da gebaut wird, wo er hingehört, nur dann gibt es heute und in Zukunft keinen Fluglärm über Berlin und Brandenburg. Es gibt darum nur eine diskussionswürdige Aufgabe: mit neuem Denken Konzepte entwickeln und den alten Unsinn der Standortfestlegung in den Mülleimer parteipolitischer Fehlentscheidungen werfen.
Für dieses neue Denken steht der BVBB. Er wird konstruktiv mit Vorschlägen belegen, dass eine neue Standortentscheidung, im Gegensatz zu den Folgen BBI in Schönefeld, kein herausgeschmissenes Geld des Steuerzahlers ist. Ein BBI am Standort Sperenberg, eine sinnvolle Nachnutzung des BBI–Pleiten-, Pech- und Pannenprojektes würde Zehntausende Arbeitsplätze schaffen. Der Süden Brandenburgs würde zur blühenden Landschaft und vom Untergang befreit.
Dass ein solches Investitionsprojekt nicht privat finanzierbar und privat betreibbar wäre, könnten diejenigen am wenigsten bestreiten, die einst glauben machen wollten, dass der BBI in Schönefeld privat finanzierbar und betreibbar sein sollte. Sie sind auch hier auf der ganzen Linie gescheitert, weil sie kleinkariertem Denken verfallen waren.
Der BVBB kennt auch die dummen Totschlagbehauptung aller Versager, die sich erwischt fühlen: zu spät, zu spät, zu spät!
Dem halten wir entgegen: zu spät ist es nur, aus dem BBI Pleiten-, Pech– und Pannenprojekt Schönefeld einen Flughafen zu machen, der im internationalen Konzert heutiger und künftiger Flughäfen eine wettbewerbsfähige Chance hat.
Für einen privat finanzierten Großflughafen, der diesen Makel nicht hat, erweiterungsfähig und mit unbegrenztem Tag – und Nachtflugrechten in Betrieb gehen könnte, ist es nie zu spät.
Über Fluglärm über Berlin müsste es nie mehr unsinnige Flugroutendiskussionen mit Ewigkeitscharakter geben, weil es in der Region keinen Fluglärm gäbe, wenn ein neues Denken die Standortdiskussion als einzige Lösung gegen Fluglärm die Aktivitäten der BIs bestimmen würden. Die Politik ist zu dieser Diskussion nicht mehr in der Lage. Sie hat, wie nun durch die aufgezwungene Flugroutendiskussion bewiesen, auf der ganzen Linie versagt, sie ist für neues Denken zu eingemauert im alten Denken. Darum unternimmt sie den Versuch mithilfe der Flugroutendiskussion von der Tatsache abzulenken, dass sie den Fluglärm will, weil sie den BBI in Schönefeld will.
Der BVBB wird seine Position unbeirrbar vertreten. Sie ist menschlich, dient der Korrektur einer unmenschlichen und wirtschaftlich widersinnigen politischen Entscheidung, deren finanzielle und gesundheitsgefährdende Folgen noch Generationen von Berlinern und Brandenburger ertragen müssten. Zudem ist diese Position logisch und verhindert, dass sich die Betroffenen dem St. Floriansprinzip opfern. Die zwangsläufige Erzwingung einer Zweiklassengesellschaft von Fluglärm Betroffenen und nicht Betroffenen ist die schäbigste Auswirkung der Folgen des BBI in Schönefeld.
Auf Einladung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) trafen sich am Freitag, dem 29.10.2010 auf Schloß Diedersdorf zahlreiche Vertreter von Berliner und Brandenburger Bürgerinitiativen, um sich über Standpunkte und Zielrichtungen ihres Kampfes gegen Fluglärm auszutauschen. Mehrheitlich (2 Initiativen wollen sich zu Aktionsnahmen noch mit ihren Initiativen rückkoppeln) wurde die Bildung eines Aktionsbündnisses „BBI-Schönefeld 21“ beschlossen, um künftig gemeinsame Großaktionen gegen Fluglärm und Umweltschäden über Siedlungsgebieten zu planen und durchzuführen. "Wir wollen keinen Fluglärm und eine Abkehrung vom St. Floriansprizip" wurde als übereinstimmende Position festgestellt. Die Teilnehmer äußerten die Hoffnung, auch die Bürgerinitiativen zur Mitarbeit zu bewegen, die sich bislang ausschließlich mit der Abwendung örtlich drohender Betroffenheiten auseinandergesetzt haben. Von der zeitgleich veröffentlichten Meldung, dass Flugrouten nun vom Tisch seien, man vorgeblich zur alten Planung zurückkehren und der Berliner Süden nicht mehr überflogen würde, zeigten sich die Teilnehmer übereinstimmend unbeeindruckt. Es wurde vereinbart, die Beratungen Ende November fortzusetzen.
BVBB: Ramsauer will keinen entwicklungsfähigen, wirtschaftlichen BBI-aber Fluglärm nur über Brandenburg
Seine Intervention zugunsten eines Geradeausabflugs von den Start – und Landebahnen des BBI belegt die Fortsetzung der von Wissmann, Diepgen und Stolpe eingeleiteten Flughafenpolitik. Ramsauer will einen BBI mit eingeschränkten Flugkapazitäten. Seine Behauptung, nach der man eine optimale Nutzung der Start – und Landebahnen (Parallelflüge) wegen des zur Zeit erwarteten Flugaufkommens noch nicht benötigt, ist ein Todesurteil für die mögliche Vollnutzung des BBI und seiner Wirtschaftlichkeit, die ohne Vollnutzung niemals erreichbar ist. Unchristlich und gleichzeitig unmenschlich ist aber die Tatsache, dass Ramsauer mit seiner Forderung auf Verzicht von abkurvenden Flugrouten 100.000 zwischen Müggelheim und Ludwigsfelde bis zur Gesundheitsgefährdung mit Fluglärmterror belasten will. Mit dieser Forderung macht er sich nicht nur zum Büttel einer Klientelpolitik zugunsten von Regionen, die nicht bereit sind, auch nur eine Fluglärmbelästigung zu akzeptieren , er mischt sich damit auch in den Berliner Wahlkampf ein. Ramsauer bekennt sich so zum Vertreter der St. Florianspolitik als Ausweis niedriger menschlicher Instinkte. Ganz ins Abseits stellt sich dieser sich so nennende Christ gegenüber der nach christlichem Menschenbild geforderten gleichen Rechte des Menschen als Gottes Ebenbild.
Im Übrigen werden Flugrouten nicht nach Politiker- oder Ministerwünschen sondern auf der Grundlage von vom Flughafenbetreiber zu liefernden Basisdaten, unter Beachtung von Sicherheit, Lärmschutz und Wirtschaftlichkeit durch die DFS entwickelt. Sollten diese Flugroutenvorschläge, die frühestens ein halbes Jahr vor Aufnahme der Betriebstätigkeit des BBI vorliegen können, den gesetzlichen Vorgaben widersprechen, können Sie durch Betroffene wie Betreiber beklagt werden.
Wer anderes behauptet, ist unwissend oder will in die Irre führen.