BVBB: Wer nicht hören sollte oder wollte, spürt nun die Folgen des BBI
Die Wahrheit der BBI – Fehlplanung ist auf dem Weg
Berliner Politiker und auch die Berliner Bürger im Südwesten von Berlin sowie die Gemeinde Schönefeld, wollten den BBI als stadtnahen Flughafen am Standort Schönefeld. Nie wurden die Folgen zur Kenntnis genommen, im Gegenteil, sie wurden vertuscht und ignoriert, erklärte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe.
Nach dem der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) und die Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden am 24.08.10 in Diedersdorf und am 03.09.10 in Zeuthen einen Gutachterentwurf zu den möglichen Flugrouten des BBI vorgelegt hatten, begann das Entsetzen und Erstaunen über die Wirklichkeit von Lärm– und Schadstoffbelastungen im weiten Umfeld des BBI. Weil das Gutachten in den Medien kaum Beachtung fand, kam der dann einsetzende öffentliche Protest erst nach Vorstellung eines Entwurfes der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS) vor der Fluglärmkommission vom 06.09.2010 so richtig in Fahrt. Dieser Entwurf der DFS ist in weiten Teilen identisch mit dem Entwurf des Gutachters Faulenbach da Costa (Offenbach), den BVBB und Schutzgemeinschaft mit der Erarbeitung beauftragt hatten. Die nun laufenden Angriffe und politischen Erpressungsversuche in Richtung DFS sind der Gipfel an Missachtung der rechtlich eindeutig definierten Aufgaben der DFS. Wer öffentlich behauptet und fordert die DFS zu Flugrouten zwingen zu wollen, die nicht den Flugsicherheitsbestimmungen entsprechen, der zeigt seine Unverantwortlichkeit und versucht mit billigem Opportunismus Betroffene wiederum zu täuschen. Es ist nun einmal so, der Flugsicherheit sind alle anderen Belange untergeordnet.
Chancen das Schlimmste abzuwehren
Der BVBB begrüßt außerordentlich, dass die Neu-Betroffenen bereit sind, sich zu wehren. Aufgrund unserer Erfahrungen wissen wir aber, dass es nur Chancen gibt, wenn alle Bürgerinitiativen abgestimmt vorgehen. Es muss nicht sein, dass der, der zu spät kommt, alles ertragen muss. Wir haben sogar die Hoffnung, dass nun auch in diesen Regionen verstanden wird, warum wir seit 14 Jahren gegen den BBI-Standort „Schönefeld“ kämpfen.
Der BVBB ist darum offen für eine Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen mit allen Bürgerinitiativen, die ihre Arbeit auf der Grundlage des Rechtsstaates sehen, so Astrid Bothe.
Sind neue Klagen möglich?
Der Rechtsanwalt des BVBB und seiner Kläger, Frank Boermann (Grawert Schöning & Partner, Berlin), prüft derzeit, welche Auswirkungen die von der DSF vorgesehenen Flugrouten auf die Planfeststellung haben. Jedenfalls hinsichtlich der Klageverfahren gegen den erg. Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ könnten sich neue rechtliche Argumente ergeben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der zusätzlich Lärmbetroffenen und zwar insbesondere soweit diesen für den Fall, dass sich die Planung der DSF bestätigen sollte, Schutzansprüche entsprechend den Regelungen der Nachtschutzgebiete zustehen würden.
Schluss mit Täuschung, Vertuschung und Lügen
Die nun in Umlauf gebrachte Behauptung, dass weder die Planfeststellungsbehörde noch Wowereit und Platzeck eine EU-Richtlinie aus März 2004, die auch eine Grundlage des DFS–Flugroutenentwurfs ist, kennen würden, ist eine reine Schutzbehauptung oder der Gipfel an Inkompetenz der verantwortlichen Politiker, der Planfeststellungsbehörde und der Flughafengesellschaft (FBS).
Wahrheit ist, erklärte der für Kommunikation verantwortliche Ehrenvorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach, dass die tatsächlichen Betroffenheiten und Folgen nicht bekannt werden sollten, um die Fehlplanung des BBI am falschen Standort zu vertuschen. Wowereit und Platzeck wussten, dass eine Bekanntmachung des gesamten Ausmaßes der Folgen das BBI–Projekt, hinsichtlich des Fluglärms und der Umweltverschmutzung durch Kerosinverbrennung, den Standort Schönefeld gekippt hätte. Ausweislich des Planfeststellungsbeschlusses gibt es Festlegungen, das Ausmaß durch eine Flugroutenregelung trickreich zu verschleiern und gleichzeitig Hintertüren offen zu halten, um eine Klage von Neu-Betroffenen auszuhebeln (z.B.auf Seite 631; 5.1.0)
Allerdings haben sie es unterlassen, die durch diese Flugrouten erzwungenen Lärmbelastungen in die Fluglärmschutzzonen aufzunehmen. Dafür haben sie die Betroffenheiten täuschende Flugrouten für ausschließlichen Geradeausflug gezeichnet und zur Grundlage der Schutzzonenumgriffe gemacht. Gleichzeitig beriefen sie sich darauf, dass die Flugroutenregelung in der Alleinzuständigkeit der DFS sei. Im Klartext: sie haben trickreich eingestanden, dass die von ihnen vorgetäuschten Routen nicht das letzte Wort sind. Im Ergebnis dieser trickreichen Vertuschungsaktion sollten sich die nun betroffenen Regionen und die Bevölkerung in Sicherheit wiegen. In jedem Fall wurde so eine Solidarisierung zwischen den nun betroffenen Regionen und den von BVBB und Schutzgemeinschaft vertretenen Betroffenen verhindert. Stuttgart 21 lässt grüßen. Hier wie da haben arrogante Politiker Bauprojekte befördert, ohne die Folgen zu bedenken oder der Bevölkerung in vollem Umfang darzulegen. Ganz im Sinne auch der Bauwirtschaft, von Grundstücksspekulanten und anderen Profiteuren kam es vor allem darauf an, so schnell wie möglich Geschäfte zu machen.
Vorgeschoben wurde dabei mit System das Totschlagargument von der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Wowereit und Platzeck tragen die Verantwortung – Sie haben alles gewusst!
Wenn Wowereit und Platzeck nun so tun als seien sie vom Flugroutenentwurf der DSF auch überrascht, dann lügen sie oder beweisen ihre völlige Inkompetenz und Ahnungslosigkeit über die Folgen, für die sie alleine die Verantwortung tragen. Schließlich ist Wowereit auch noch immer Vorsitzender des Aufsichtsrates der FBS und Platzeck Mitglied des Gremiums. In dieser Eigenschaft haben sie die rechtliche Verpflichtung, auch als Gesellschafter, die Interessen der FBS zu vertreten. Alleine diese Rechtsstellung verbietet es für Flugrouten zu plädieren, die den Interessen eines flüssigen Flugverkehrs zuwiderlaufen oder dem Kunden, den Fluggesellschaften, Schaden zufügen.
Wowereit und Platzeck praktizieren ihre rücksichtlose BBI – Politik weiter
Mit dem nun wiederum von BVBB Klägern und Gemeinden beklagten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug am BBI, wird die rücksichtlose Politik fortgesetzt.
Ausschließlich im Wirtschaftlichem Interesse der FBS, dem sie qua Rechtsstellung verpflichtet sind, wollen sie bis zu 113 Überflüge in der Nacht. Nun wird auch Zehntausende von Bürgern im Berliner Südwesten die ungestörte Nachtruhe nur noch bei geschlossenen Fenstern gegönnt. Ganz in Sorge, dass die BVBB – Kläger und die klagenden Gemeinden auch diesen Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich bekämpfen, haben sie vorgesorgt. Als Mitglieder der Lobbyorganisation „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“ (ADV) haben sie der Bundesregierung eine Änderung des § 29b des Luftverkehrsgesetzes angedient. Dieser Paragraph ist die rechtliche Hürde für die Einschränkung des Nachtfluges. Darum soll er weg, die Freiheit der Lüfte auch in der Nacht muss sichergestellt werden.
Der BVBB fordert Wowereit und Platzeck auf, diese Lobbyorganisation sofort zu verlassen und den erg. Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug“ zurückzuziehen, um wenigstens den Betroffenen, die sich durch den Berliner Süd – Westen potenzieren, eine ungestörte Nachtruhe zu ermöglichen.
Fazit: In Kenntnis der Folgen von Fluglärm und Umweltverschmutzung, macht die Politik, an der Spitze Wowereit und Platzeck, Erwachsene und Kinder bewusst krank und rauben ihnen die Nachtruhe. Diese Interessenverfilzung ist ein Skandal!
Wowereit und Platzeck auch verantwortlich für Immobilienentwertung. Der BVBB fordert als Ausgleich Entschädigung aus Mitteln der Luftverkehrssteuer
Wer will noch ein Haus in der Einflugschneise des BBI kaufen? Wer will ein Haus verkaufen, das mit Schallschutzfenstern als Akustikkäfig ausgestattet ist? Der Verfall der Immobilienwerte kann nicht bestritten werden, in vielen Gemeinden der Einflugschneise sind sie schon real. Der Verband der Grundstücksnutzer spricht von bisher 2 Milliarden und durch Neu-Betroffene von nochmals kommenden 2 Milliarden EUR. Hier fordert der BVBB einen Verlustausgleich, der seinen Namen verdient oder eine Absiedlung mit voller Entschädigung.
Die Finanzierung soll durch die nun beschlossene Luftverkehrssteuer sicher gestellt werden. Mit den Einnahmen dieser Steuer müssen neue städtebauliche Konzepte im Flughafenumfeld geplant und umgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass diese Steuer in vollem Umfang in den allgemeinen Topf des Bundeshaushaltes fließt. Es handelt sich hier um eine Verursachersteuer, die dann auch zur Beseitigung der Folgen der Verursachung eingesetzt werden müssen, erklärte Ferdi Breidbach.
Schadstoffausstoß durch Kerosinverbrennung noch in der Schweigespirale
Unabhängig von der Lärmbetroffenheit und von Flugrouten ist sicher, dass die gesamte betroffene Region einer unglaublichen Schadstoffbelastung durch Kerosinverbrennung ausgesetzt wird. Auch darauf hat der BVBB seit über einem Jahrzehnt ständig hingewiesen. Die Politik hat gemeinsam mit der FBS diese Belastung in eine Schweigespirale gesteckt und mit Parteiengutachten ausgehebelt. Statt dessen wurden für die Umweltbelastungen der Autoverkehr und die Heizungen zum populären Thema gemacht. Diese Belastung und Programme zu ihrer Entlastung sind wieder nur ein Täuschungsmanöver. Alles, was hier gefordert und an Beschränkungen aufgenötigt wird, wird durch 360 0000 Flugbewegungen, Starts und Landungen, konterkariert. Keine dieser Umweltschutzforderungen wird die Schadstoffbelastungen durch den Flugbetrieb aufwiegen, im Gegenteil!
Weitere Gründe für Flugroutenregelungen
Es wird nun auch zu prüfen sein, ob die fehlerhafte Vorfeldplanung am BBI nicht auch Einfluss auf die Flugroutenplanungen hat. So hat die FBS bei der Planung des sog. Satelliten auf dem Vorfeld bereits im Jahre 2007/08 trotz massiver Kritik der Lufthansa festgelegt, dass auf eine Tunnelverbindung zwischen dem Hauptterminal und dem Satelliten verzichtet wird. Infolgedessen müssen Passagiere und Gepäck mittels Fahrzeuge über das stark frequentierte Vorfeld zum Satelliten befördert werden. Dies wird „am Boden“ für erhebliche Engpässe sorgen. Es ist absehbar, dass dieser sachfremde Transportweg dann zu Behinderungen von Abflügen führen wird. Verspätungen und Abflüge ohne Gepäck sind so vorprogrammiert.
Es spricht vieles dafür, dass die DFS zur Aufrechterhaltung eines flüssigen Flugverkehrs -vor dem Hintergrund der Vorfeldbelastungen durch den Fremdverkehr, Gepäck und Passagiere- in ihrer Routenplanung Vorsorge treffen wird und die startenden Flugzeuge früher abschleifen lässt. Der FBS jedenfalls muss klar sein, was sie mit dieser Lösung den Passagieren zumutet und welche Folgen diese vorsintflutliche Abfertigung haben werden.
Auf Seite BVBB-Infos & Downloads:
1. Schreiben der DFS an das MSWV vom 20.08.1998 über die Notwendigkeit der Abkurvung um 15° bei gleichzeitiger Durchführung von IFR-Flügen von beiden Pisten
2. Internes Handhold des MIL-Brandenburg über Sprachregelungen bei Anfragen zum Thema Flugrouten vom 15.09.2010