BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Der BVBB zu den Protesten gegen Flugrouten
Es muss endlich Schluss mit der öffentlichen Irreführung sein, in dem gefordert wird zu den “alten“ Flugrouten zurückzukehren, weil diese angeblich im Planfeststellungsbeschluss BBI festgelegt worden wären.

Zu dieser Behauptung, die als Propaganda genutzt wird, um nach dem Prinzip von St. Florian den erwarteten Fluglärm nach BBI – Inbetriebnahme auf andere Gemeinden abzuschieben, erklärt der BVBB:

Die BIs, nun vertreten durch die ehemalige Volkskammerpräsidentin, Bergmann–Pohl, führen mit ihrer gebetsmühlenhaft propagierten Forderung nach für sie passenden Flugrouten eigene Anhänger und die Öffentlichkeit in die Irre. Sie negieren die Rechtslage und weigern sich zur Kenntnis zu nehmen, dass es im Planfeststellungsbeschluss keine Flugroutenregelung gab.
Ausdrücklich hat das Bundesverwaltungsgericht der Planfeststellungsbehörde mit ihrer Weigerung Flugrouten in den Beschluss aufzunehmen Recht gegeben.
Wörtlich heißt es im Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004:

„10.1.8.1.5 Festlegung der An- und Abflugwege
Die verbindliche Festlegung der An- und Abflugverfahren geschieht durch Rechtsverordnung (§ 27 aLuftVO) und wird erst kurz vor Betriebsbeginn der neuen Start- und Landebahn erfolgen. Zuständig sind das Luftfahrt-Bundesamt und bei Eilbedürftigkeit die Flugsicherung. Aufgrund der §§ 29 b Abs. 2 und 29Abs. 1 LuftVG ist auch bei der Festlegung der An- und Abflugrouten dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm Rechnung zu tragen. Eine Regelungsmöglichkeit im Planfeststellungsbeschluss ist mangels Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde, aber auch unter sachlichen Gesichtspunkten wegen der Notwendigkeit der Integration der An- und Abflugwege in das überregionale Netz nicht gegeben.“


Für das Sicherheitsrecht, die Flugrouten, so auch das Bundesverwaltungsgericht, ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.
Gemäß der Rechtslage sind also weder die Planfeststellungsbehörde, noch die Fluglärmkommission (FLK), die Politik, einschließlich des Bundesverkehrsministers oder Bürgerinitiativen, die glauben machen wollen, dass sie über Proteste passende Flugrouten erzwingen können, für Flugrouten zuständig. Alle dürfen zwar mitreden, haben aber nichts zu sagen!

Es gibt nur eine Wahrheit: Wer an den Segen von Flugroutenregelungen glaubt, will auch den BBI am Standort Schönefeld und damit krank machenden Fluglärm über dicht besiedelten Gebieten.
Wer Menschen durch Fluglärm nicht krank machen will, der muss den Standort bekämpfen und sich für dessen Aufgabe auch protestierend einsetzen. Nichts ist der Politik darum passender als eine endlose, die Bürger irritierende und zerfleischende Flugroutendiskussion. Sie lenkt ab von der brutalen Fehlentscheidung der Standortfestlegung.

Weil der BVBB mit Flugroutenregelungen keine Lösung, sondern nur die Weckung zweifelhafter Instinkte und eine gewollte Zersplitterung Betroffener sieht, beteiligt er sich nicht an einer Diskussion über Flugrouten.
Der BVBB bekämpft die Ursache, den Standort, und nicht die Wirkungen. Die Proteste sind sinnlos, weil sie von der Wirklichkeit eingeholt werden, wenn Wowereit und Platzeck den Standort aufrechterhalten.
Es ist schon erstaunlich, dass die Vertreter der mit Irreführungen arbeitenden BIs bis heute noch nicht wahrhaben wollen, dass im Planfeststellungsbeschluss mit höchstrichterlicher  Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts eine vorläufige  Flugkapazität von 360 000 Flügen pro Jahr unwiderruflich genehmigt wurde. Wer sich vor dem  Hintergrund von 1000 genehmigten Flügen innnerhalb 24 Stunden vormacht mit Flugroutenregelungen den Fluglärm beseitigen zu können oder seine An- und Abflugregion von Fluglärm freihalten zu können, der hat die vom Standort Schönefeld ausgehende zwangsläufige Fluglärmbelastung nicht verstanden oder ignoriert sie. Tatsächlich wird es bei  der von den FBS-Gesellschaftern (Berlin, Brandenburg, Bund)  beantragten Nutzung, bei gewollter Steigerung der An- und Abflüge im Laufe der nächsten 5 Jahre, noch zu einer enormen Vergrößerung des Lärmteppiches kommen!
Die Proteste der Neu–Betroffenen, sind so irreführend, wie sie sinnlos sind. Es ist nun wirklich an der Zeit, dass Platzeck und Wowereit nicht weiter vertuschen sondern auch den 100 000 Neu–Betroffenen die ungeschminkte Wahrheit sagen, auch die Wahrheit darüber, dass diskutierte Flugroutenregelungen mit “Süd – Abkurvungen” auf alle Zeiten höchstens eine Kapazität von 300 000 Flügen zulassen. Diese Beschränkung wäre dann das endgültige Aus aller Träumereien von einem wettbewerbsfähigen BBI.
Der BVBB fordert darum von Platzeck und Wowereit klare und unmissverständliche Festlegungen, dass sie einer solchen Kapazitätsbeschränkung einschließlich eines Nachtflugverbotes gerichtsfest zustimmen.
Tun sie dies nicht, dann sollte auch den Neu-BIs klar werden, dass es nur die Alternative gegen Fluglärm gibt, die der BVBB vertritt: Schluss mit dem Standort Schönefeld, hin, zurück, zum Standort Sperenberg!
Die Machbarkeit dieses Schrittes, einschließlich der Nachnutzung des Standortes Schönfeld wird in absehbarer Zeit vom BVBB belegt.
Alle BIs unter dem Dach „BBI-Schönefeld 21“, die diese Position vertreten, laden die Neu-BIs schon heute für ein neues Denken ein.