Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
BVBB: Es bleibt dabei-egal wie Flugrouten genehmigt werden, der Fluglärm bleibt!
Die Aufgabe des BBI – Standortes „Schönefeld“ ist ein Gebot der Menschlichkeit!
Die Einladung zur Veranstaltung durch den „Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V.“(BVBB) und die „Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden“ (Schutzgemeinschaft) zur Veranstaltung auf Schloss Diedersdorf (15.10.2010) hatte nicht das Ziel mit über 30 Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm BBI Einigung über ein gemeinsames Vorgehen gegen die bekannt gewordene Flugroutenregelung zu erzielen. Grund der Einladung sollte der Versuch sein, die Initiativen zu informieren und so eine Grundlage für eine mögliche Zusammenarbeit aufzuzeigen. Alle anderen Spekulationen und Veröffentlichungen müssen wir zurückweisen, erklärt die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe.
Die Bürgerinitiativen, die sich nach Auffliegen des jahrelang von Wowereit und Platzeck vertuschten tatsächlich zu erwartenden Fluglärms im Süden von Berlin gegründet haben, sollten als Einstieg in den Versuch der Organisation einer Zusammenarbeit mit den Fakten konfrontiert werden, die Grundlage einer über zehnjährigen Erfahrung des BVBB und der Schutzgemeinschaft sind. Nur in Kenntnis dieser Fakten können Gemeinsamkeiten herausgearbeitet werden.
Der BVBB bleibt dabei: Wer keinen Fluglärm über Berlin, seine südwestlichen – oder östlichen Bezirke, Potsdam, Lichtenrade, Teltow, Stahnsdorf oder Kleinmachnow will, der muss sich, ebenso wie die Kommunen südlich der Einflugschneise, der Forderung des BVBB auf Aufgabe des Standortes BBI – Schönefeld anschliessen. Wer von der Logik dieser Forderung noch nicht überzeugt ist und glaubt über ein Flugroutenmanagement dem Fluglärm entrinnen zu können, handelt und denkt im „Gottvertrauen“ auf Gerede von Politikern, die in Wahrheit durch ihre Standortentscheidung die Verlärmung der ganzen Region bewusst betrieben haben und weiter betreiben.
Der BVBB hat deutlich darauf hingewiesen, dass alle Versuche und Hoffnungen durch Flugroutenregelungen selber der Lärmbelastung zu entkommen, zwangsläufig dazu führen, dass diese Belastung auf andere Regionen abgewälzt wird. Es wird keine Flugroutenregelung geben, die die schon heute erkennbar auch mit erwarteten Gesundheitsschäden schwerst belasteten Regionen zugunsten von Fluglärm nur belästigten Regionen rechtssicher festlegt. Die „Deutsche Flugsicherung“ (DFS) und der Verordnungsgeber (Bundesverkehrsministerium) wissen, dass eine solche Regelung sofort vor dem zuständigen Gericht landet.
Der BVBB ist aber der Auffassung, dass kein Mensch ohne Not dazu verurteilt werden kann auch nur belästigenden Fluglärm hinzunehmen, deshalb werden sich die voraussichtlich minderbelasteten Regionen der Forderung nach Aufgabe des BBI – Standortes Schönefeld weder aus Sach- noch aus Gründen intellektueller Redlichkeit entziehen können.
Diese Tatsache galt es in Diedersdorf zu vermitteln. Dabei war dem BVBB klar, dass er viele BI´s mit neuem Denken konfrontieren wird.
Wir werden nun die Sprecher der BI`s einladen, denn die Erkenntnis nach der Notwendigkeit gemeinsamen Vorgehens hat sich weitestgehend durchgesetzt. Was im Ergebnis eines Meinungsbildungsprozesses an Gemeinsamkeiten gemeinsam getragen werden kann, wird sich dann im Laufe von Gesprächen herausstellen, erklärte Astrid Bothe.
Die Fortsetzung von Vertuschungsversuchen ist wahlkampfgeschuldete Ablenkung
Herausstellen wird sich auch, dass die nun von Wowereit und Platzeck verkündeten „warmen Worte“ zur notwendigen Fluglärmentlastung nichts als hohles Gerede und dem kommenden Berliner Wahlkampf geschuldete Propaganda ist. Nicht nur der BVBB ist sich sicher, falls Wowereit noch einmal wiedergewählt werden sollte, dann sind dies Worte eines neuen Wahlbetruges, in Fortsetzung der Wahrheitsvertuschung der letzten 12 Jahre. Schon lange haben viele Bürger erkannt, dass die sachfremde, politisch motivierte Standortentscheidung „Schönefeld“ nicht nur wegen des Fluglärms sondern auch wegen der ständig steigenden Kosten und Verschiebungen der Termine zur Inbetriebnahme „die Politik“ völlig unglaubwürdig gemacht haben. Der Feststellung, dass der BBI ein Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt ist, können selbst seine Protagonisten nicht mehr widersprechen.
BBI ist zudem Stuttgart 21 „hoch Drei“. Eigentlich unvergleichbar. In Stuttgart geht es um Bäume, Käfer, schnellere Fahrtzeiten und den unterirdischen Neubau eines jetzt oberirdischen Sackbahnhofes. Beim BBI geht es um Gesundheitsgefahren, Entwertung von Eigentum und die Zerstörung riesiger Erholungsgebiete. Wenn die Menschen in Berlin und Brandenburg dies so erkennen, wie die Bürger von Stuttgart ihr Problem erkannt haben, dann dürfen Wowereit und Platzeck nicht mehr sicher sein dem Bürgerprotest entrinnen zu können.
Darum ist es gefordert eine Aufgabe des BBI – Standortes zu verlangen und durchzusetzen, bevor es durch die Haltung politischer Betonköpfe zur gleichen Bewegung kommt, die auch Berliner in Stuttgart beobachten können. Die dummen Schutzbehauptungen, nach denen ein Baustopp wegen des Baufortschritts nicht mehr möglich sei, widersprechen allen Erfahrungen von Standortaufgaben großer Projekte, die die Bürger schon erzwungen haben. Vor dem Hintergrund der Fluglärmbelastungen und ihrer Folgen geht es beim BBI um Menschlichkeit und eben nicht um „Bäume und Käfer“.
BVBB sieht Betrugsabsichten bei der Flugroutenfestlegung – erneuert Forderung nach sofortigem Baustopp
Wenn es stimmt, was eine große Berliner Tageszeitung (Tagesspiegel vom 05.10.2010) zur BBI Flugroutenauseinandersetzung öffentlich gemacht hat, dann stellt sich auch für die Staatsanwaltschaft die Frage, ob das Flugroutenregime mit rechtswidrigen Absprachen auf Kosten der Gesundheit der Anwohner und auf Kosten der Flugsicherheit eingefädelt werden soll.
Nach dem Bericht soll die Flugsicherung bewusst Absprachen mit den großen Fluggesellschaften getroffen und Geheimhaltung eingefordert haben, damit die Presse über die wahren Absichten einer Flugroutenfestlegung nicht informiert werden soll. „Es sei der Wunsch der großen Fluggesellschaften die kürzestmöglichen Flugwege zu nutzen“ so zitiert der Tagesspiegel aus einem angeblich vorgefundene Geheimpapier der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS). Konkret wird dieser Wunsch, so ein Zitat aus diesem Geheimpapier, wie folgt begründet: Flugwege sind „auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken“.
Der BVBB sieht in dieser Arbeitsmethode einen Versuch die Wahrheit auf Kosten des Gemeinwohls zu vertuschen. Die Öffentlichkeit soll eben nicht erfahren, wie viel Einfluss wirtschaftlicher Interessen den Entscheidungen der DFS zugrunde liegen.
Mit diesem Papier würde der Beweis auf dem Tisch liegen, dass die DFS in Fragen der Flugsicherheit, einer eminent wichtige Frage von Sicherheit und Ordnung, mit wirtschaftlichen Interessen, hier den Fluggesellschaften, mauschelt und sich im weitem Vorfeld einer Regelung wohl auch beeinflussen lässt. Insoweit wäre es nur zu verständlich, wenn die DFS dies geheim halten will.
Nun, nachdem Politiker, wie die Senatorin Junge Reyer (SPD) oder der Staatsekretär im Bundesverkehrministerium, Bomba, angekündigt haben, dass mit der Flugsicherung gesprochen werden soll, um eine Flugroutenregelung durchzusetzen die sachfremden Forderungen folgt, muss die Öffentlichkeit befürchten, dass die DFS manipulierbar ist. Zu diesem schweren Verdacht hat sie durch ihre Geheimhaltungspolitik selbst den entscheidenden Beitrag geleistet und sich diskreditiert.
Das Zusammenspiel, unter Ausschluss der vom Fluglärm Betroffenen, zwischen DFS, Fluggesellschaften und politischen Entscheidungsträgern trägt Merkmale von Geheimabsprachen zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen und zwar auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Hinzu kommt, dass schon in der Vergangenheit, ohne die Öffentlichkeit zu informieren, Informationsflüsse zwischen der Flughafengesellschaft (FBS) und dem Land Brandenburg installiert waren. Die DFS darf sicher sein, dass der BVBB im Falle wesentlicher Abweichungen der bislang angedachten Regelungen Abwägungswillkür annimmt. Der Rechtsweg gegen die Flugroutenverordnung wird dann mit Sicherheit beschritten.
Dieser Vorgang alleine berechtigt schon zu der Forderung eines Baustopps BBI, wie ihn der BVBB auch aus anderen Gründen bereits gefordert hat. Deutlich wird, dass der BBI im gleichen Sumpf wie Stuttgart 21 steckt. Noch dürfen die Politiker, die hier für diesen Sumpf verantwortlich sind hoffen, dass die Bürger die Sumpfblüten noch nicht ausreichend zur Kenntnis genommen haben. Anlass sich massiv gegen diese Verrottung von Politik zu wehren besteht ausreichend.
BVBB-Presseinformation vom 04.10.2010
BVBB fordert BBI – Baustopp und Einsatz der Grünen zugunsten der betroffenen Menschen
Der „Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) fordert einen sofortigen Baustopp am BBI – Schönefeld“. Vor dem Hintergrund der vom BVBB bekannt gemachten tatsächlich möglichen Lärmbelastung ist sicher, dass zusätzlich zu den schon bekannten mehr als 100 000 Lärmbetroffenen weitere ca. 100 000 im Südwesten Berlins und Stadtrand vom Fluglärm betroffen sein werden. Diese Verdoppelung der Lärmbelastung ist im Planfeststellungsbeschluss ( 2004) ebenso vertuscht worden wie im nun laufenden Verfahren zum ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug – BBI“
Für die Grünen, die sich bei Stuttgart 21 an die Spitze der Protestbewegung stellen, wird ihre Haltung zum BBI zum Glaubwürdigkeitstest. Beim BBI geht es im Gegensatz zu Stuttgart 21 nicht nur um Nostalgie, Städtebau und manipulierte Finanzierung, sondern zuerst um vielfach betroffene Menschen. Die Grünen können darum nur glaubwürdig sein, wenn sie endlich ihre Reserve gegenüber dem Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt BBI aufgeben.
Die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, bezeichnete die Tatsache, dass sich die erwartete Spitzenkandidatin für die Wahl zum Regierenden Bürgermeister, Renate Künast (Grüne), im Gefolge alle Parteifunktionäre der Grünen, lauthals für Proteste und Protestierer zu Stuttgart 21 einsetzt und schweigend zusieht, wie in Berlin Menschen und nicht Bäumen schwerer Schaden zugefügt wird, als merkwürdig.
Aus der Fluglärm – Manipulation müssen Konsequenzen gezogen werden!
Im Ergebnis ist der vom Bundesverwaltungsgericht (März 2006) als rechtkräftig bestätigte Planfeststellungsbeschluß nur durch Manipulation der betroffenen Zahlen durch das Bundesverwaltungsgericht akzeptiert worden. Entscheidend für das Bundesverwaltungsgericht und die Festschreibung des Standortes „Schönefeld“ waren die manipulierten Angaben, die in der Behauptung gipfelten, dass die Bewohner von Berlin nach Schließung der Flughäfen „Tegel“ und „Tempelhof“ keinen Fluglärm mehr ertragen müssen.
Über Jahre, schriftlich in Einwendungen, mündlich auf Anhörungen, noch während der Gerichtsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hat der BVBB und seine Rechtsvertreter auf die Zahlenmanipulationen der brandenburgischen Planfeststellungsbehörde hin gewiesen. Mit dem formalen Einwand, dass Festlegung und Auswirkung von Flugrouten nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind, in einem gesonderten Verfahren behandelt und rechtskräftig entschieden werden muss, hat das Gericht, auch auf Intervention der Planfeststellungsbehörde, eine Bewertung der Manipulation zurückgewiesen.
Es ist nun zu befürchten, dass im anstehenden Verfahren, das u.a. von 40 Klägern, organisiert vom BVBB, gegen den erg. Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug“ das Land Brandenburg, versuchen wird mit der gleichen Masche bis zu 113 Nachtflüge/Nacht durchzusetzen. Unstreitig dürfte nun sein, das von der Störung der Nachtruhe dann mehr 200.000 Menschen betroffen sein werden.
Wo bleiben Wowereit und Platzeck – wegducken hilft nicht mehr
Wowereit, Platzeck und die Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus, dem Landtag von Brandenburg sind nun gefordert. Wegducken hilft nicht mehr! Bei politischem Willen können sie sofort 200.000 Menschen, die über Generationen vom Fluglärm betroffenen sein werden, von der Störung der Nachtruhe befreien. Der BVBB fordert darum, den erg. Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug“ unverzüglich zurückzuziehen.
BVBB verlangt ein Bekenntnis zur Wahrheit und Konsequenzen
Durch die nun bekannt gewordene Verlärmung auch dichtbesiedelter Regionen im Süden von Berlin ist eine dramatische Situation entstanden, wie die jüngsten massiven Proteste zeigen. Aus diesen Protesten müssen Wowereit, Platzeck und die Abgeordneten in den Parlamenten Konsequenzen ziehen. Die erste, von Durchsetzungswut getragene Konsequenz wäre eine völlige Missachtung von Bürgerprotesten und Bürgerwillen. Wenn weiter beabsichtigt ist der Durchsetzungswut freien Lauf zu lassen, dann muss die Politik dies sagen und für ihre Handlung und die Folgen für Gesundheit und Eigentumsvernichtung auch die volle Verantwortung übernehmen. Stuttgart 21 lässt dann grüßen.
Die zweite Konsequenz, unter Beachtung einer neuen Ehrlichkeit, ist ein Baustopp und ein Moratorium. Die frevelhafte Standortentscheidung muss neu überdacht werden. Die auf der Hand liegende Behauptung: Wir haben schon viel Geld für Planung und Baumaßnahmen ausgegeben, ist eine ignorante Schutzbehauptung. Richtig ist vielmehr, wenn weiter gebaut wird, dann wird für Fertigstellung, die Folgekosten für Unwirtschaftlichkeit und Maßnahmen des passiven Lärmschutzes ein Vielfaches von dem an Kosten fällig, die bisher in das „Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt investiert wurden. Es kommt hinzu, dass der nun behauptete Termin einer Inbetriebnahme des BBI, Mitte 2012, nicht zu halten sein wird. Es ist also ausreichend Zeit über Alternativen, einer neuen Nutzung der jetzt fertiggestellten Rohbauten nachzudenken und ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Aus diesem Grund muss dann auch die Standortfrage neu gestellt und geprüft werden. Wie Platzeck im Raumordnungsverfahren schon 1994 festgestellt hat, gehört der BBI nach „Sperenberg“ und nicht an den unmenschlichen Standort „Schönefeld“.
Schutzbehauptungen sind kein Ausweg
Auch gegen eine neue Standortfestlegung kennen wir schon die Schutzbehauptungen. Nicht mehr machbar, Sperenberg ist als Flughafenstandort aus der Landesplanung gestrichen, die Natur– und Umweltverträglichkeit müsste neu ermittelt werden, eine Inbetriebnahme käme zu spät. Solche Behauptungen sind vorgeschoben. Wie schnell Berlin und Brandenburg sich das Recht für ihre politischen Ziele zurecht zimmern können, haben sie im Falle „Schönefeld“ ausreichend bewiesen.
Es wird auch behauptet werden, wir kommen aus laufenden Verträgen nicht heraus. Auch dies ist eine Schutzbehauptung. Es darf nicht angenommen werden, dass die Flughafengesellschaft (FBS) Bauverträge ohne Ausstiegsklauseln abgeschlossen hat. Für so dumm halten wir die FBS nicht!
Der Zeitfaktor für einen Neubeginn spielt eine untergeordnete Rolle
Der Zeitfaktor für eine spätere Inbetriebnahme eines „BBI – Sperenberg“ spielt vor dem Hintergrund der Entwicklung des europäischen – und des Weltflugverkehrs keine entscheidende Rolle. Diese Verkehre werden sich in den nächsten 30 Jahren verdoppeln. Deutschland ist so nur wettbewerbsfähig mit einem Flughafen, am Standort Sperenberg, der in seinen möglichen Kapazitäten keiner Beschränkung unterliegt.
Diese Entwicklung verlangt einen Flughafenstandort, der uneingeschränkten 24 Stundenflugverkehr möglich macht, an das internationale Schienenetz angebunden werden kann, unbegrenzt ausbaufähig und somit auch Drehkreuz/Hub - fähig ist. Hier gibt es in Deutschland nur den Standort Sperenberg. Zudem ist absehbar, wann es für Frankfurt/Main, Düsseldorf und auch München keine Ausbaufähigkeit mehr gibt. Auch für Nachtflugrechte, die uneingeschränkten Verkehr sichern, gibt es für diese Flughäfen keine Chance.
Für die Zeit bis zu einer Inbetriebnahme reichen die vier Start– und Landebahnen in Tegel und Schönefeld völlig aus. Ohne jede Schwierigkeit können hier 30 und mehr Millionen Passagiere/Jahr abgefertigt werden.
Eine sinnvolle Nachnutzung von BBI – Rohbauten ist möglich
Zum Inhalt eines Moratoriums gehört die Sicherstellung einer privaten Finanzierung und Betreibung. Der BVBB ist überzeugt, dass hier private Investoren „Schlange stehen“. Bekanntlich haben im Gegensatz zu den Chancen in Sperenberg alle privaten Investoren jegliches Investment in Schönefeld verworfen.
Wäre noch die Frage einer Nachnutzung der BBI – Rohbauten zu beantworten. Es wäre z. B. denkbar hier einen Messe– und Konferenzstandort zu entwickeln mit dem Berlin/Brandenburg in der ersten Liga internationaler Standorte dieses Typs spielen könnte. Am jetzigen Standort Charlottenburg ist nicht zu erwarten, dass in Zukunft Berlin in dieser Liga mitspielen kann.
Die Grünen sind nun in der Pflicht
Der BVBB erwartet insbesondere von den Grünen, dass sie sich nicht nur an Stuttgart 21 festbeißen. Er erinnert daran, dass dort „nur“ städtebauliche Probleme, finanzierungspolitische Manipulationen und Nostalgie im Vordergrund der Proteste stehen. Beim BBI kommt alles zusammen was in Stuttgart 21 die massiven, von den Grünen begleiteten, Proteste auslöst. Nur, im Falle BBI kommen schwere gesundheitliche Schäden, eine gigantische Schadstoffverschmutzung durch verbranntes Kerosin, Eigentumsvernichtung und soziokulturelle Verwerfungen einer ganzen Region mit 200 000 Betroffenen hinzu. BBI ist darum insbesondere für die Grünen ein Test für ihre Glaubwürdigkeit. Der BVBB ist fest entschlossen das Verhalten der Grünen, neben dem Versagen von Wowereit und Platzeck in den nächsten Monaten zum öffentlichen Thema zu machen.
Abtauchen, faule Ausreden, dieses Spiel ist aus!
BVBB fordert städtebauliche Programme finanziert aus der geplanten Luftverkehrssteuer
Der „Bürgerverein Brandenburg Berlin e. V.“ (BVBB) fordert Bundesregierung und Parteien bzw. deren Abgeordnete in Parlamenten zu einer sinnvollen Nutzung der geplanten Luftverkehrssteuer auf. Finanzmittel aus dieser Steuer sollen in den durch lärm– und Umweltschäden betroffenen Regionen in den Flughafeneinflugschneisen für Umsiedlungen, Entschädigungen von Wertverlusten der Immobilien und städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden.
Der beim BVBB für Kommunikation verantwortliche und Ehrenvorsitzende, Ferdi Breidbach, bezeichnete es als Skandal, dass Bundes– und Länderregierungen als Gesellschafter der Flughäfen Hunderttausende Menschen verlärmen, ihre und die Gesundheit ihrer Kinder gefährden. Billigend wird die Entwertung ihres Eigentums, bis zur quasi Enteignung, in Kauf genommen und Erholungsgebiete dem Fluglärm geopfert. Die passiven Schallschutzmaßnahmen beschränken sich auf Umwandlung von Wohneigentum, Schulen, Horte und Kindergärten in Akustikkäfige. Nur wer sein Haus oder die sensiblen Einrichtungen nicht verlässt, kann sich vor Fluglärm schützen. In der Nacht müssen die betroffenen Menschen bei geschlossenen Fenstern versuchen Nachtruhe zu bekommen, ohne einen gesunden Schlaf zu haben.
Vor dem Hintergrund dieser Fakten ist es gerechtfertigt aus den Einnahmen der geplanten Luftverkehrssteuer Absiedelungen, Entschädigungen und Lärmschutzmaßnahmen zu finanzieren. Auch die betroffenen Kommunen müssen mit Mitteln aus dieser Steuer in die Lage versetzt werden, ihre städtebaulichen Maßnahmen den Folgen des Flugverkehrs anzupassen.
Es sei daran erinnert, so der BVBB, dass Milliarden EURO für Investitionen zum Neu– und Ausbau von Flughäfen zur Verfügung stehen. Ziel dieser Investitionen ist eine Verdoppelung des Flugverkehrs in den nächsten 20 Jahren. Ohne wirksame und einschneidende Maßnahmen zum Schutz Betroffener ist die Luftverkehrsförder – und Subventionspolitik ein massiver und unmenschlicher Angriff auf die betroffenen Menschen. Dieser Angriff kann auch mit einem Fluglärmschutzgesetz, das völlig unzureichend ist und einseitig die Interessen des Luftverkehrs begünstigt, nicht abgewehrt werden.
Zur Durchsetzung seiner Forderungen ruft der BVBB alle Bürgerinitiativen auf, die lokalen Politiker, die Abgeordneten in den Parlamenten mit dieser Forderung zu konfrontieren. Sie müssen veranlasst werden, über ihre Rechte im Bundestag oder Bundesrat, Initiative im Sinne der Forderung zu ergreifen.
BVBB: Wer nicht hören sollte oder wollte, spürt nun die Folgen des BBI
Die Wahrheit der BBI – Fehlplanung ist auf dem Weg
Berliner Politiker und auch die Berliner Bürger im Südwesten von Berlin sowie die Gemeinde Schönefeld, wollten den BBI als stadtnahen Flughafen am Standort Schönefeld. Nie wurden die Folgen zur Kenntnis genommen, im Gegenteil, sie wurden vertuscht und ignoriert, erklärte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe.
Nach dem der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) und die Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden am 24.08.10 in Diedersdorf und am 03.09.10 in Zeuthen einen Gutachterentwurf zu den möglichen Flugrouten des BBI vorgelegt hatten, begann das Entsetzen und Erstaunen über die Wirklichkeit von Lärm– und Schadstoffbelastungen im weiten Umfeld des BBI. Weil das Gutachten in den Medien kaum Beachtung fand, kam der dann einsetzende öffentliche Protest erst nach Vorstellung eines Entwurfes der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS) vor der Fluglärmkommission vom 06.09.2010 so richtig in Fahrt. Dieser Entwurf der DFS ist in weiten Teilen identisch mit dem Entwurf des Gutachters Faulenbach da Costa (Offenbach), den BVBB und Schutzgemeinschaft mit der Erarbeitung beauftragt hatten. Die nun laufenden Angriffe und politischen Erpressungsversuche in Richtung DFS sind der Gipfel an Missachtung der rechtlich eindeutig definierten Aufgaben der DFS. Wer öffentlich behauptet und fordert die DFS zu Flugrouten zwingen zu wollen, die nicht den Flugsicherheitsbestimmungen entsprechen, der zeigt seine Unverantwortlichkeit und versucht mit billigem Opportunismus Betroffene wiederum zu täuschen. Es ist nun einmal so, der Flugsicherheit sind alle anderen Belange untergeordnet.
Chancen das Schlimmste abzuwehren
Der BVBB begrüßt außerordentlich, dass die Neu-Betroffenen bereit sind, sich zu wehren. Aufgrund unserer Erfahrungen wissen wir aber, dass es nur Chancen gibt, wenn alle Bürgerinitiativen abgestimmt vorgehen. Es muss nicht sein, dass der, der zu spät kommt, alles ertragen muss. Wir haben sogar die Hoffnung, dass nun auch in diesen Regionen verstanden wird, warum wir seit 14 Jahren gegen den BBI-Standort „Schönefeld“ kämpfen.
Der BVBB ist darum offen für eine Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen mit allen Bürgerinitiativen, die ihre Arbeit auf der Grundlage des Rechtsstaates sehen, so Astrid Bothe.
Sind neue Klagen möglich?
Der Rechtsanwalt des BVBB und seiner Kläger, Frank Boermann (Grawert Schöning & Partner, Berlin), prüft derzeit, welche Auswirkungen die von der DSF vorgesehenen Flugrouten auf die Planfeststellung haben. Jedenfalls hinsichtlich der Klageverfahren gegen den erg. Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ könnten sich neue rechtliche Argumente ergeben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der zusätzlich Lärmbetroffenen und zwar insbesondere soweit diesen für den Fall, dass sich die Planung der DSF bestätigen sollte, Schutzansprüche entsprechend den Regelungen der Nachtschutzgebiete zustehen würden.
Schluss mit Täuschung, Vertuschung und Lügen
Die nun in Umlauf gebrachte Behauptung, dass weder die Planfeststellungsbehörde noch Wowereit und Platzeck eine EU-Richtlinie aus März 2004, die auch eine Grundlage des DFS–Flugroutenentwurfs ist, kennen würden, ist eine reine Schutzbehauptung oder der Gipfel an Inkompetenz der verantwortlichen Politiker, der Planfeststellungsbehörde und der Flughafengesellschaft (FBS).
Wahrheit ist, erklärte der für Kommunikation verantwortliche Ehrenvorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach, dass die tatsächlichen Betroffenheiten und Folgen nicht bekannt werden sollten, um die Fehlplanung des BBI am falschen Standort zu vertuschen. Wowereit und Platzeck wussten, dass eine Bekanntmachung des gesamten Ausmaßes der Folgen das BBI–Projekt, hinsichtlich des Fluglärms und der Umweltverschmutzung durch Kerosinverbrennung, den Standort Schönefeld gekippt hätte. Ausweislich des Planfeststellungsbeschlusses gibt es Festlegungen, das Ausmaß durch eine Flugroutenregelung trickreich zu verschleiern und gleichzeitig Hintertüren offen zu halten, um eine Klage von Neu-Betroffenen auszuhebeln (z.B.auf Seite 631; 5.1.0)
Allerdings haben sie es unterlassen, die durch diese Flugrouten erzwungenen Lärmbelastungen in die Fluglärmschutzzonen aufzunehmen. Dafür haben sie die Betroffenheiten täuschende Flugrouten für ausschließlichen Geradeausflug gezeichnet und zur Grundlage der Schutzzonenumgriffe gemacht. Gleichzeitig beriefen sie sich darauf, dass die Flugroutenregelung in der Alleinzuständigkeit der DFS sei. Im Klartext: sie haben trickreich eingestanden, dass die von ihnen vorgetäuschten Routen nicht das letzte Wort sind. Im Ergebnis dieser trickreichen Vertuschungsaktion sollten sich die nun betroffenen Regionen und die Bevölkerung in Sicherheit wiegen. In jedem Fall wurde so eine Solidarisierung zwischen den nun betroffenen Regionen und den von BVBB und Schutzgemeinschaft vertretenen Betroffenen verhindert. Stuttgart 21 lässt grüßen. Hier wie da haben arrogante Politiker Bauprojekte befördert, ohne die Folgen zu bedenken oder der Bevölkerung in vollem Umfang darzulegen. Ganz im Sinne auch der Bauwirtschaft, von Grundstücksspekulanten und anderen Profiteuren kam es vor allem darauf an, so schnell wie möglich Geschäfte zu machen.
Vorgeschoben wurde dabei mit System das Totschlagargument von der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Wowereit und Platzeck tragen die Verantwortung – Sie haben alles gewusst!
Wenn Wowereit und Platzeck nun so tun als seien sie vom Flugroutenentwurf der DSF auch überrascht, dann lügen sie oder beweisen ihre völlige Inkompetenz und Ahnungslosigkeit über die Folgen, für die sie alleine die Verantwortung tragen. Schließlich ist Wowereit auch noch immer Vorsitzender des Aufsichtsrates der FBS und Platzeck Mitglied des Gremiums. In dieser Eigenschaft haben sie die rechtliche Verpflichtung, auch als Gesellschafter, die Interessen der FBS zu vertreten. Alleine diese Rechtsstellung verbietet es für Flugrouten zu plädieren, die den Interessen eines flüssigen Flugverkehrs zuwiderlaufen oder dem Kunden, den Fluggesellschaften, Schaden zufügen.
Wowereit und Platzeck praktizieren ihre rücksichtlose BBI – Politik weiter
Mit dem nun wiederum von BVBB Klägern und Gemeinden beklagten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug am BBI, wird die rücksichtlose Politik fortgesetzt.
Ausschließlich im Wirtschaftlichem Interesse der FBS, dem sie qua Rechtsstellung verpflichtet sind, wollen sie bis zu 113 Überflüge in der Nacht. Nun wird auch Zehntausende von Bürgern im Berliner Südwesten die ungestörte Nachtruhe nur noch bei geschlossenen Fenstern gegönnt. Ganz in Sorge, dass die BVBB – Kläger und die klagenden Gemeinden auch diesen Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich bekämpfen, haben sie vorgesorgt. Als Mitglieder der Lobbyorganisation „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“ (ADV) haben sie der Bundesregierung eine Änderung des § 29b des Luftverkehrsgesetzes angedient. Dieser Paragraph ist die rechtliche Hürde für die Einschränkung des Nachtfluges. Darum soll er weg, die Freiheit der Lüfte auch in der Nacht muss sichergestellt werden.
Der BVBB fordert Wowereit und Platzeck auf, diese Lobbyorganisation sofort zu verlassen und den erg. Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug“ zurückzuziehen, um wenigstens den Betroffenen, die sich durch den Berliner Süd – Westen potenzieren, eine ungestörte Nachtruhe zu ermöglichen.
Fazit: In Kenntnis der Folgen von Fluglärm und Umweltverschmutzung, macht die Politik, an der Spitze Wowereit und Platzeck, Erwachsene und Kinder bewusst krank und rauben ihnen die Nachtruhe. Diese Interessenverfilzung ist ein Skandal!
Wowereit und Platzeck auch verantwortlich für Immobilienentwertung. Der BVBB fordert als Ausgleich Entschädigung aus Mitteln der Luftverkehrssteuer
Wer will noch ein Haus in der Einflugschneise des BBI kaufen? Wer will ein Haus verkaufen, das mit Schallschutzfenstern als Akustikkäfig ausgestattet ist? Der Verfall der Immobilienwerte kann nicht bestritten werden, in vielen Gemeinden der Einflugschneise sind sie schon real. Der Verband der Grundstücksnutzer spricht von bisher 2 Milliarden und durch Neu-Betroffene von nochmals kommenden 2 Milliarden EUR. Hier fordert der BVBB einen Verlustausgleich, der seinen Namen verdient oder eine Absiedlung mit voller Entschädigung.
Die Finanzierung soll durch die nun beschlossene Luftverkehrssteuer sicher gestellt werden. Mit den Einnahmen dieser Steuer müssen neue städtebauliche Konzepte im Flughafenumfeld geplant und umgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass diese Steuer in vollem Umfang in den allgemeinen Topf des Bundeshaushaltes fließt. Es handelt sich hier um eine Verursachersteuer, die dann auch zur Beseitigung der Folgen der Verursachung eingesetzt werden müssen, erklärte Ferdi Breidbach.
Schadstoffausstoß durch Kerosinverbrennung noch in der Schweigespirale
Unabhängig von der Lärmbetroffenheit und von Flugrouten ist sicher, dass die gesamte betroffene Region einer unglaublichen Schadstoffbelastung durch Kerosinverbrennung ausgesetzt wird. Auch darauf hat der BVBB seit über einem Jahrzehnt ständig hingewiesen. Die Politik hat gemeinsam mit der FBS diese Belastung in eine Schweigespirale gesteckt und mit Parteiengutachten ausgehebelt. Statt dessen wurden für die Umweltbelastungen der Autoverkehr und die Heizungen zum populären Thema gemacht. Diese Belastung und Programme zu ihrer Entlastung sind wieder nur ein Täuschungsmanöver. Alles, was hier gefordert und an Beschränkungen aufgenötigt wird, wird durch 360 0000 Flugbewegungen, Starts und Landungen, konterkariert. Keine dieser Umweltschutzforderungen wird die Schadstoffbelastungen durch den Flugbetrieb aufwiegen, im Gegenteil!
Weitere Gründe für Flugroutenregelungen
Es wird nun auch zu prüfen sein, ob die fehlerhafte Vorfeldplanung am BBI nicht auch Einfluss auf die Flugroutenplanungen hat. So hat die FBS bei der Planung des sog. Satelliten auf dem Vorfeld bereits im Jahre 2007/08 trotz massiver Kritik der Lufthansa festgelegt, dass auf eine Tunnelverbindung zwischen dem Hauptterminal und dem Satelliten verzichtet wird. Infolgedessen müssen Passagiere und Gepäck mittels Fahrzeuge über das stark frequentierte Vorfeld zum Satelliten befördert werden. Dies wird „am Boden“ für erhebliche Engpässe sorgen. Es ist absehbar, dass dieser sachfremde Transportweg dann zu Behinderungen von Abflügen führen wird. Verspätungen und Abflüge ohne Gepäck sind so vorprogrammiert.
Es spricht vieles dafür, dass die DFS zur Aufrechterhaltung eines flüssigen Flugverkehrs -vor dem Hintergrund der Vorfeldbelastungen durch den Fremdverkehr, Gepäck und Passagiere- in ihrer Routenplanung Vorsorge treffen wird und die startenden Flugzeuge früher abschleifen lässt. Der FBS jedenfalls muss klar sein, was sie mit dieser Lösung den Passagieren zumutet und welche Folgen diese vorsintflutliche Abfertigung haben werden.
Auf Seite BVBB-Infos & Downloads:
1. Schreiben der DFS an das MSWV vom 20.08.1998 über die Notwendigkeit der Abkurvung um 15° bei gleichzeitiger Durchführung von IFR-Flügen von beiden Pisten
2. Internes Handhold des MIL-Brandenburg über Sprachregelungen bei Anfragen zum Thema Flugrouten vom 15.09.2010
BVBB: Wann lernt MP Platzeck?
Infolge der Proteste gegen den Entwurf der „Deutschen Flugsicherung (DFS zur möglichen Flugroutenregelung des BBI hat MP Platzeck, nun erstmals nach Jahren, reagiert und die betroffenen Kommunen für den 27.09.2010 zu einem Gespräch eingeladen. Neben zwei Staatssekretären soll an diesem Gespräch auch die „Deutsche Flugsicherung“ (DFS) teilnehmen. Nicht teilnehmen dürfen Bürgerinitiativen, so auch der „Bürgerverein Brandenburg Berlin e. V. (BVBB).
Offensichtlich hat die Landesregierung von Brandenburg noch immer nicht begriffen, dass es Bürgerinitiativen sind, die die Betroffenen vertreten, dies ohne jene Bindungen, denen sich Gemeinden in Verfolgung von Gemeindeinteressen unterwerfen müssen. Wer die Initiativen aus Dialogprozessen ausschalten will, belegt in Wahrheit nur seine Ignoranz gegenüber Bürgerinteressen. Diese bisher gepflegte Praxis hat die Politik ins Abseits geführt. Jetzt bestünde die Chance, mit dieser unseligen Praxis aufzuhören. Warum wird sie nicht ergriffen?
Der BVBB fordert darum seine Beteiligung auch an dem für die Kommende Woche anberaumten Gespräch. Bürger und Bürgerinitiativen, die vom Fluglärm Betroffenen, haben ein Recht darauf, über die Folgen politischer Entscheidungen und Absichten auch aus „erster Hand“ informiert zu werden. Bürger und Bürgerinitiativen haben ebenso das Recht, der Politik ihre Betroffenheiten auch direkt vorzutragen. Wenn der Ministerpräsident dieses Recht nicht akzeptiert, darf er sich nicht wundern, dass er und die Parteien sich vor den Bürgern weiter unglaubwürdig machen. Er kann den Sachverstand, auch den des BVBB, für seine Entscheidungen nutzen. Darum sei daran erinnert, dass der BVBB gemeinsam mit der „Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden“ schon am 24.08.2010 ein Flugroutenkonzept vorgestellt hat, das im Zweifel auch rechtlich durchgesetzt wird.
BVBB: Der Wahrheit über die Flugrouten wird die Wahrheit über die Umweltbelastung durch den Flugbetrieb folgen
Es kam, wie es kommen musste! Jetzt, nachdem BVBB und Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden ihr vorläufiges Gutachten zu einer BBI – Flugroutenregelung öffentlich gemacht hatten und die Deutsche Flugsicherung (DFS) dieses Gutachten (Gutachter Faulenbach da Costa) im Wesentlichen bestätigte, wurde Überraschung und Entsetzen vorgespielt. Dabei sehen die Fakten anders aus.
Schon bei der Anhörung zum Planfeststellungsbeschluss BBI – Schönefeld in 2001, in den Folgejahren um die Vorbereitung einer Klage gegen diesen Beschluss, hat der BVBB immer klargestellt, dass die von der Planfeststellungsbehörde festgeschriebenen Lärmregionen falsch und eine Irreführung der Öffentlichkeit sind.
Im Gegensatz zu den Behauptungen der brandenburgischen Planfeststellungsbehörde war selbst Laien bekannt, dass Flugzeuge bei Starts – und Landungen nur bedingt und unter besonderen Wetterumständen wenige Kilometer geradeaus fliegen. Schon ein Blick auf die Anflugrouten von Tegel oder aller anderen Flughäfen weltweit hätte ausgereicht, sich vom Traum geradeaus fliegender Flugzeuge zu befreien.
Dieser Blick wurde von den Behörden, der Flughafengesellschaft und den Politikern aller Parteien, an der Spitze Wowereit und Platzeck, negiert und verweigert. Sie verfolgten mit der katastrophal falschen Standortwahl „Schönefeld“ nur ein Ziel: Über die Folgen des Flugbetriebs muss die nun überraschte Öffentlichkeit so lange wie möglich im Dunklen gelassen werden. Dies, weil sie verhindern wollten, daß der Standort Schönefeld frühzeitig auch von den Berlinern als Fehlentscheidung erkannt würde. Sie nährten die Illusion, dass Berlin durch die Schließung von Tegel und Tempelhof vom Fluglärm endlich befreit werde. Die Dummen sollten vor allem in Brandenburg oder Treptow–Köpenick leben.
Die Aussagen, nach denen die Berliner und Brandenburger Politiker und Behörden alles tun, um die gesundheitsgefährdenden Folgen des Fluglärms einzudämmen, sind vor dem Hintergrund ihrer geplanten Durchsetzung von Nachtflügen ebenso verlogen wie ihre Behauptung, dass mit Schallschutzfenstern das Problem gelöst sei. Wer den Teufel mit dem Belzebuben austreiben will darf nicht erwarten, dass er ernst genommen wird. Unabhängig von allen Pleiten, Pech und Pannen haben sich die politischen Befürworter, die Durchsetzer des BBI – Standortes restlos unglaubwürdig gemacht. Nun fehlt ihnen der Mut zur Wahrheit und sie rechnen weiter mit der Dummheit einer uninformierten Bevölkerung.
Verschwiegen wird von den Fehlplanern aber auch, welche Auswirkungen Standort und Flugbetrieb auf die Umwelt haben. Auch hier hat der BVBB seit Jahren erklärt, dass die auch auf Berlin niederrieselnden gesundheitsgefährdenden Partikel und Nanopartikel langfristig die Gesundheit auch der Bürger schädigen, die vom Fluglärm nicht betroffen sind. Diese jahrelangen Hinweise des BVBB, gestützt auf Experten Erkenntnissen, wurden ebenso negiert wie die Folgen der Fluglärmrouten. Statt dessen wird die schon vorhandene Umweltbelastung dem Autoverkehr und dem Energieverbrauch von privatem Hausbesitz zugeschoben. Nie wurde untersucht wie groß der Anteil der Umweltbelastung für die Bürger Berlins schon jetzt, durch den Flugbetrieb in Tegel ist. Lieber Fahrverbote und höhere Mieten als Patentrezept gegen Umweltbelastung als zuzugeben, was der Flugbetrieb verursacht. Ist etwa auch der Berliner Umweltsenatorin Lompscher nicht bekannt, wie hoch der Ausstoß an Schadstoffen eines nur startenden Flugzeuges auch im Verhältnis zu startenden Autos ist? Hier hilft der BVBB gerne nach. Wie schon vor Jahren von uns veröffentlicht, liegt der Schadstoffausstoß, z. B. einer Boing 737 in der Größenordnung von 4000 startenden Autos. Nichts wird gegen diese durch den Flugbetrieb organisierte Umweltverschmutzung getan. Auch hier gilt: vertuschen, täuschen und andere Schuldige für Umweltverschmutzung haftbar machen. Dabei sind haftbar nur die Herolde, die mit dem BBI in Schönefeld eine grandiose Entscheidung durch unerträgliche Propaganda unters Volk gebracht haben.
- BVBB-Presseinformation vom 25.08.2010
- BVBB: Der Absturz des „Rosinenbombers“ belegt die unverantwortliche BBI-Standortentscheidung
- BVBB: Teilerfolg gegen ILA-Tiefflüge erzielt
- BVBB: Klage gegen militärische Tiefflüge aus Anlass der ILA eingereicht
- BVBB: ILA-Luftshow ist unverantwortliches Kriegspiel