BVBB fordert die sofortige Entlassung des Brandenburgischen Verkehrsministers wegen dreisten Verstoßes gegen die prozessuale Wahrheitspflicht
Monatelang haben die Prozessvertreter (Grawert, Schöning & Partner-Berlin, RA Boermann) der Kläger des BVBB gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“, den begründeten Verdacht geäußert, dass die Planfeststellungsbehörde dem Bundesverwaltungsgericht Verfahrensakten vorenthalten hat. Die unvollständig vorgelegten Akten waren offensichtlich auch manipuliert und enthielten Stellungnahmen beigeladener Fluggesellschaften, die in entscheidenden Positionen geschwärzt waren.
Das Gericht und die Kläger sollten so systematisch und bewusst hinters Licht geführt werden, um die manipulierte Begründung der Planfeststellungsbehörde zu einem angeblichen Nachtflugbedarf (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) als einen Bedarf im öffentlichen Interesse im Klageverfahren durchsetzen zu können.
Dieser Manipulationsversuch ist nun in sich zusammengebrochen. Aufgrund einer Entscheidung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.07.2010, der ebenfalls von unvollständig vorgelegten Verfahrensakten ausging, ist die Planfeststellungsbehörde jetzt der Gerichtsaufforderung nachgekommen und hat dem Gericht mit Datum vom 16.08.2010 zu den zuvor 5 eingereichten Akten mit 2500 Blatt nun weitere 20 Akten mit 8000 Blatt zur Verfügung gestellt.
Unzweifelhaft steht nun fest, dass das Land Brandenburg beabsichtigte, die Justiz, das Bundesverwaltungsgericht, an der Durchführung eines ordentlichen Klageverfahrens gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zu behindern und gegenüber den Kläger eine Rechtsverkürzung bzw. Behinderung zu organisieren.
Dieser unglaubliche und wohl in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte einmalige Fall kann nur eine Konsequenz haben: Der verantwortliche Minister muss sofort entlassen werden. In seiner politischen Bewertung zeigt auch dieser Fall ein erschreckendes Verhältnis der brandenburgischen Landesregierung und der meisten Mitglieder des Landtages, dass frei nach Stolpe, Brandenburg die „kleine DDR“ ist. Die brandenburgische Regierung wird sich nun vorhalten lassen müssen im Rechtsstaat nicht angekommen zu sein und sich in den Bereich der Verfassungsfeindlichkeit begeben zu haben.
Der BVBB fordert den letztlich verantwortlichen Ministerpräsidenten Platzeck auf, den Augiusstall „Planfeststellungsbehörde“ auszumisten. Für die Glaubwürdigkeit rechtsstaatlichen Handelns seiner Regierung und der Behörden trägt eben der Ministerpräsident die entscheidende Verantwortung. Die Planfeststellungsbehörde hat durch ihr Verhalten den letzten Rest von Glaubwürdigkeit und rechtlich geforderter Unabhängigkeit verloren. Sie ist in höchstem Maße befangen und darum als Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht mehr tragbar.
Gleichzeitig kann sich Platzeck nicht von dem Verdacht freisprechen, dass diese Behörde, zumindest in vorauseilendem Gehorsam, mit der Manipulation seine Interessen als Gesellschaftervertreter der Flughafengesellschaft (FBS) sanktioniert hat. Darum fordert der BVBB die Landtagsabgeordneten auf ihre Pflichten wahrzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass in Brandenburg nach rechtsstaatlichen Grundsätzen regiert wird und Verletzungen von Prinzipien und Grundsätzen der Verfassung endlich unterbunden werden.
Der BVBB wird nun prüfen lassen in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen sich Minister Vogelsänger strafbar gemacht hat. Sicher ist aber, dass der Minister in Amerika schon in Ketten liegen würde, weil nach amerikanischer Rechtsauffassung die Behinderung der Justiz ein schweres Verbrechen ist.
Unvorstellbar ist auch das Verhalten der Prozessvertreter des Landes Brandenburg (Kanzlei Dolde, Stuttgart) die im „Rechtsgespräch“ am 21.07.2010 vor dem zuständigen Senat (Berichterstatterin des Senats, Frau Dr. Philipp) des Bundesverwaltungsgerichtes, die Klägeranwälte noch beschimpften, weil sie die Unvollständigkeit der vorgelegten Akten problematisiert hatten. Nach Prof. Dolde handelte es sich bei den zurückgehaltenen Vorgängen lediglich um einen Schriftverkehr, der vor allem seine Honorierung betraf. Diese Aktenteile ginge weder das Gericht noch die Klägern etwas an, so Dolde. Nun wird sich der Prozessvertreter des Landes Brandenburg, honoriert mit Steuergeldern aus dem Haushalt des Landes, vorhalten lassen müssen, dass er wohl bei Gericht gelogen hat. Es ist nämlich unglaubwürdig, dass seine Honorierung und seine Vertragsgestaltung den Inhalt von 20 Aktenordnern umfasst, während der Planfeststellungsbeschluss nur auf 2500 Blatt begründet ist.
Der BVBB ist nun gespannt wie das Bundesverwaltungsgericht auf diesen unglaublichen Versuch der Behinderung dieses Klageverfahrens durch das Land Brandenburg reagiert. Diese Frage wird auch zu einer Glaubwürdigkeitsfrage des Gerichtes, das mit einem groben Verstoß gegen den Grundsatz prozessualer Wahrheitspflicht umgehen muss.
F. Breidbach
BVBB-Ehrenvorsitzender/Verantw. f. Kommunikation