Der BVBB begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin Brandenburg vom heutigen Tage zur Verpflichtung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) vor dem Einbau von Lüftern eine Lüftungsplanung durchführen zu müssen. Damit ist fast jede bisherig erstellte Anspruchsermittlung (ASE) der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sowohl im Tag- und im Nachtschutzgebiet als auch bei Ausgleichsentschädigungen rechtsfehlerhaft und muss zeitnah nachgebessert werden.
Dies hatte die FBB bereits in ihrem Geschäftsbericht des Jahres 2014 auf Seite 111 unter Punkt "03 Risiken und Chancen, B.2. Schallschutzprogramm", richtig erkannt.
"Wir sind sehr froh, dass wenigstens die Gerichte bereit und in der Lage sind, korrekte Sachverhaltsermittlungen durchzuführen und demgemäß zu urteilen. Damit wird der schäbigen Praxis der FBB-Anteilseigner, des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Gemeinsamen Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LUBB) einer Schallschutzpolitik nach Kassenlage wirksam ein Ende bereitet." stellt die Vorsitzende des Bürgerverein Brandenburg Berline.V, Christine Dorn zufrieden fest.
Es ist sehr schade, dass die Betroffenen seit Jahren immer wieder Geld und Kraft für den Rechtsweg aufbringen müssen, um ihre Rechte gegenüber dem Staatsunternehmen FBB durchzusetzen.
Die Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden hatte gemeinsam mit dem BVBB e.V. die Klage vorbreitet und das begründende Gutachten des Fraunhofer-Institutes beauftragt.