BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Die Initiatoren und unterstützende Bürgerinitiativen des ersten erfolgreichen Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot fordern den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, unverzüglich den Willen der Bürger und die Beschlusslage des Brandenburger Landtags zu beachten.

 

Der Brandenburger Landtag hat das Volksbegehren, das zum Ziel hat, § 19 Abs. 11 LEPRO (Landesentwicklungsprogramm) derart zu ändern, dass ein landesplanerisches Nachtflugverbot und die Aufhebung des Konzentrationsgebotes, den gesamten Flugverkehr der Länder auf Schönefeld bündeln, für die Zukunft vorgesehen wird.

Die Umsetzung des durch den Landtag beschlossenen Volksbegehrens ist zwingende Vorgabe bei der nunmehr vorgesehenen Änderung des Landesentwicklungsplans Berlin Brandenburg für die Hauptstadtregion. Die rechtliche Umsetzbarkeit des Volksbegehrens ist im Zuge seiner Aufstellung von der Innenverwaltung Berlins geprüft worden. Die rechtliche Zulässigkeit war und ist gegeben. Ansonsten hätte das Volksbegehren vorab dem Landesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Fadenscheinige Argumente der Landesregierung greifen nicht:
Beschlüsse des Landtags Brandenburg zu Volksbegehren unterliegen nicht der Diskontinuität. Das Volksbegehren ist bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg zwingend zu beachten.

Die Initiatoren und Bürgerinitiativen fordern den Ministerpräsidenten auf, unverzüglich das Verfahren zur Aufstellung des LEP BB zu stoppen oder die Landesplanung zu den notwendigen Änderungen zu veranlassen. Eine Beschlussfassung zur Aufstellung am 27.5.2016 ist zu unterlassen, weil ansonsten rechtswidrig der Volkswille missachtet werden würde.

Dabei ist bereits jetzt festzustellen, dass der gesamte Ansatz der Landesplanung unzureichend ist. Die Fragen der Zukunft - der Klimaschutz werden absolut unzureichend behandelt.

Dieses betrifft nicht nur die Frage des Braunkohlentagebaus sondern insbesondere die Verkehrsinfrastruktur und die fehlende Umsetzung des schon lange als grundlegend angesehenen Planungssatzes, möglichst viel Flugverkehr - und insbesondere auch Kurzstreckenflugverkehr nach Deutschland und Polen - auf die Schiene zu bringen. Die Frage: Wieviel Flugverkehr verträgt die Region wird überhaupt nicht gestellt geschweige denn beantwortet. Eine übergeordnete Festlegung von Klimaschutzzielen und deren Implementierung ist beim jetzigen Entwurf erst gar nicht versucht worden. Auch wenn der Hochwasserschutz einen wichtigen Klimaaspekt berührt - kommt es bei einer Planung auf die Vor- und nicht die Nachsorge an. Hier hat die Gemeinsame Landesplanung bereits im Aufstellungsverfahren versagt.

Für die Initiatoren und Initiativen des Volksbegehrens: Gerd Kalinka
ABB: Markus Sprissler (Sprecher)
BVBB e.V. : Christine Dorn (Vorsitzende)
BüSo : Dr. Philip Zeschmann (Sprecher)

Rückfragen bitte an Eckhard Bock, Telefon: 0177 4644817