BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Leserbrief zum Artikel "Berliner Blamage"
von Brigitte Fehrle
in der Berliner Zeitung vom 9.5.2012, Seite 4
 
Sehr geehrte Frau Fehrle,
 
Sie haben vollkommen recht, Frau Fehrle, ein solch gravierendes Problem fällt nicht vom Himmel. Da wird mehr vertuscht als offen gelegt! Probleme beim Brandschutz sind dagegen als Vorwand für jedermann plausibel. Ihre Vermutungen kann ich daher nachvollziehen und um einige weitere ergänzen: Eine Flughafeneröffnung in letzter Minute zu verschieben, ist der Öffentlichkeit jedenfalls einfacher beizubringen, als die drohende gerichtlich angeordnete Schließung eines erst kurz zuvor eröffneten Flughafens. Das ist das Szenario, mit dem Politiker und Planer nach dem Vorliegen einer noch ausstehenden weiteren Gerichtsentscheidung rechnen müssen! Am 3. und 4.7.2012 werden voraussichtlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mehrere Klagen mündlich verhandelt. Im Kern geht es dabei um den Planfeststellungsbeschluss, der 2004 nach Ansicht der Kläger mit Rechtsfehlern erlassen wurde. Sie betreffen die Tatsache, dass die Flughafengesellschaft, das zuständige Brandenburgische Ministerium und die Deutsche Flugsicherung seit 1998 wussten, dass für den geplanten und genehmigten unabhängigen Flugbetrieb divergierende Abflugrouten nötig sind. Das gesamte Planungsverfahren wurde jedoch mit falschen Flugrouten vorgenommen, um den Widerstand gegen das Projekt, der seit Bekanntwerden dieser Tatsache im September 2010 in der Region aufflammt, zu vermeiden. Auch die Standortfestlegung im Landesentwicklungsplan enthält diesen Fehler! Daher ist es möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht zu der Einsicht kommt, der Planfeststellungsbeschluss für BER ist durch Täuschung erschlichen worden und die Standortfestlegung ungültig. Das schriftliche Urteil wird spätestens Ende August erwartet - genau der Termin, den Wowereit und Platzeck mit dem Ende der Sommerferien begründeten. Können Sie sich vorstellen, wie groß die Blamage erst wäre, wenn der gerade erst eröffnete Flughafen aufgrund einer Gerichtsentscheidung dann wieder geschlossen werden muss?
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Gunnar Suhrbier