Leserbriefe
Hier lesen Sie Leserbriefe und Briefe an Vertreter des öffentlichen Lebens.
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: | Sts. Bretschneider leugnet Gesundheitsschäden durch Fluglärm |
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Datum: | Tue, 29 Apr 2014 07:29:35 +0200 |
Von: | "Buero@Günther" |
An: | Bretschneider, Rainer |
Kopie (CC): | MP Woidke |
Staatskanzlei Brandenburg Mahlow, 21.04.2014
Flughafenkoordination
Herrn Staatsekretär R. Bretschneider
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Ihr Auftritt am 31.03.2014 / Sondersitzung Flughafenausschuss
Grüne Passage / Blankenfelde-Mahlow
Offener Brief / Aufsatz
ebenso unerbittlich bekämpfen müssen,
wie die Pest und die Cholera.
Robert Koch 1910
es ist schon ein paar Tage her, dass Sie den versammelten TeilnehmerInnen der Ausschusssitzung Ihre Sicht der Welt dargelegt haben. Wie immer in Ihren öffentlichen Äußerungen kamen Sie auch diesmal nicht umhin, neuerlich Unsinn zu erzählen.
In der Diskussion um die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Nachtflügen auf Menschen machten Sie mit Bezug auf die Studie - federführend aus der Kardiologie der 'Johannes Gutenberg' Universität Mainz (s.A.) - 'Effect of nighttime aircraft noise exposure on endothelial function and stress hormone release in healthy adults' folgende Äußerung:
Gedächtniszitat:
'Die Probanden seien mit 60 dB Dauerschall beschallt worden und hier in den BER-Schallschutzgebieten würden in Schlafräumen solche Pegel gar nicht auftreten können.'
Das war von Ihnen als eine Dosis Baldrian für die Betroffenen gedacht:
Seht her Leute, das was die Mediziner da herausgefunden haben kann Euch wurscht sein, denn ihr habt ja den 'weltbesten Schallschutz', lebt folglich Dank staatlicher Fürsorge geborgen jenseits gesundheitsschädigender Schalldruckpegel von Schallereignissen des Flugverkehrs zu nachtschlafenden Zeiten!
Für Ihre Darlegungen den ZuhörerInnen gegenüber, die sicher in Mehrheit nicht über hinreichende medizinische und bauphysikalische Sachkenntnis und Erfahrung zur Selbsteinschätzung ihrer Situation verfügen, gibt es nur zwei Erklärungen:
1. Sie haben keine Kenntnisse der wahren Sachverhalte, machen das aber nach dem Motto 'Sachkenntnis trübt die Entscheidungsfreude' zu Ihrer Arbeitsgrundlage und gauckeln den Menschen zur Beschwichtigung und Zerstreuung ihrer diffusen Ängste etwas vor.
oder
2. Sie haben sehr genaue Kenntnisse der wahren Sachverhalte, halten es aber für unbedingt erforderlich, die Menschen in der Sache demagogisch zu verführen und arglistig zu täuschen.
Beide Alternativen sind für einen Beamten in Ihrer Position gänzlich inakzeptabel, denn sie zeugen angesichts der wissenschaftlichen Evidenz des Auftretens von Gesundheitsschäden durch Fluglärm bei Betroffenen von einem gehörigen Maß an Menschenverachtung und Mißachtung rechtsstaatlicher Positionen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Nach dieser Vorrede werde ich Ihnen nun konkret aufzeigen, was an Ihren Äußerungen unwahr und unsinnig ist::
Sie sagten den Zuhörern, die Probanden seien mit 60 dB Dauerschallpegel beschallt worden.
- Das ist Falsch!
Dauerschallpegel sind reine Rechengrößen, die sich erst durch Anwendung bestimmter Rechenverfahren aus der Menge der fortlaufend gemessenen Schalldruckpegel zeitlich intermittierender Schallereignisse von 'Überflügen' ermitteln lassen. Mit solch fiktivem energieäquivalentem Dauerschallpegel kann man nicht beschallen! Dauerschallpegel dienen nur der Rangordnung und Klassifizierung von Schallereignissen in bestimmten Zeiträumen im Sinne von Schallschutzmaßnahmen.
Richtig ist:
Die Patienten wurden mit 30 oder 60 Fluglärmereignissen pro Nacht - in der 'Kontrollnacht' gar nicht - beschallt, deren Maximalpegel im Durchschnitt bei 60 dBA) gelegen haben und deren energieäquivalente 'Dauerschallpegel' Leq3 für 30 Ereignisse pro Nacht zu Leq3dB(A)=43,12+/-4,91 und für 60 Ereignisse pro Nacht zu Leq3dB(A)=46,28+/-3,89 berechnet wurden.
Zitat aus der Studie (s.A.):
[30 or 60 aircraft noise events per night with an average maximum sound pressure level (SPL) of 60 dB(A)]
Soviel zunächst zu den von Ihnen vorgegauckelten 'Pegel-Wahrheiten' in Ihrer öffentlichen Darstellung in der 'Grünen Passage'!
Kommen wir nun zu Ihrer Behauptung, im Gebäudeinneren würden 'Pegel von 60 dB' gar nicht auftreten. Bei dieser Äußerung hatten Sie wahrscheinlich das Tagschutzziel von NAT 0x55dB(A) vor Augen, was in der Tat höhere Pegel als 55 dB(A) im Inneren von Gebäuden - aber nur (!) in Wohn- und Arbeitsräumen - imTagschutzgebiet verhindern soll.
In den Schlafräumen der Gebäude des gesamten Schutzgebiets (Tag- & Nacht-SG) sind dagegen pro Nacht sechs Überschreitungen von 55 dB(A) (NAT 6x55dB(A)) zulässig, ohne dabei gleichzeitig noch zulässige Höhen der einzelnen Überschreitungspegel auf bestimmte Maximalwerte zu bestimmen. Die Höhen der Überschreitungspegel sind nach oben unbegrenzt offen - könnten z.B. auch mal 100dB erreichen, ohne das Schutzkriterium zu verletzen!
Alle anderen Räume der Gebäude erhalten keine Schallschutzvorkehrungen gemäß des Schallschutzprogramms der FBB. Ein 'Entspannungsbad' im Badezimmer eines Hauses im Tagschutzgebiet wird daher ohne Schallschutz inmitten höllischen Fluglärms stattfinden müssen!
Die Folge dieses Schallschutzprogramms ist eine Gebäudehülle, die akustisch einer Scheibe 'Schweizer Käses', bestehend aus Durchgangslöchern, Sacklöchern mit dünnem Käse-Membranabschluss und dicker Käsewand gleicht, und die im Gebäudeinneren eine wilde Berg- und Talbahn der Schalldruckpegelhöhen bei Überflügen entstehen läßt.
Das ganze Gebäude wird schallschutztechnisch mit einem Flickenteppich unterschiedlichster Schutzkriterien überzogen.
Mit diesem BER-Schallschutzprogramm wird offensichtlich das Schutzgut Mensch - gemäß Umweltverträglichkeits-Prüfung nach UVG - in ganz besonderes perfider Art und Weise gewürdigt.
In diesem Sinne ist es schon verwunderlich, dass die Landesregierung in ihrem verzweifelten Ringen um ihr selbstgestecktes Ziel 'Mehr Nachtruhe' zu erreichen, noch nicht auf die Idee gekommen ist, den betroffenen Menschen im Tagschutzgebiet als ihre - geniale wirtschaftliche (!) - Lösung des 'Mehr Nachtruhe'-Problems vorzuschlagen, doch besser auf der Couch im NAT 0x55 dB(A) geschützten Wohnzimmer als im NAT 6x55 dB(A)-geschützten Schlafzimmer zu nächtigen!
Kommen wir nun zum Gegenbeweis Ihrer unhaltbaren Behauptungen, zu den Pegelwerten, wie sie im Inneren von Gebäuden, speziell den Schlafräumen, die nach NAT 6x55dB(A) geschützt werden müssen, vorkommen.
Zuvor jedoch muss ich allerdings noch Ihre, in der 'Grünen Passage' beiläufig erwähnte Interpretation von NAT-Kriterien richtigstellen:
Sie sagten angesprochen auf Ihre 'Rundungskünste', die NAT 0,49x55 mit NAT 0x55 gleichsetzen, dass NAT 0,005x55 halt nur eine andere 'Rundungsvariante' sei. Hier zeigt sich abermals, dass Sie die tiefere Bedeutung der Zahl 0,005 im Zusammenhang mit dem NAT-Kriterium nicht begriffen haben. Die Flughafengesellschaft hatte in den Planfeststellungsbeschluß eingebracht, Schallschutz am Tage (06-22 Uhr) in der Weise zu gewähren, dass der Schalldruckpegel von 55 dB(A) im Rauminneren nicht überschritten werden darf.
Die Basis für die Ingenieurbüros bei Ermittlung der notwendigen Schallschutzmaßnahmen von Gebäuden bilden die Ergebnisse der üblichen und gesetzlich vorgeschriebenen Erfassungs- und Berechnungsverfahren (AzD & AzB) für die Grenzen der Schutzgebiete und die Maximalpegelkartierung. Diese Rechenverfahren beziehen sich auf 180 Tage der sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres.
Wenn ein Pegel von 55 dB(A) einmal in 180 Tagen erreicht würde, dann stellte das eine Verletzung des Kriteriums dar und das entspräche rechnerisch einem Einhundertachtzigstel des insgesamt betrachteten Zeitraums.
Der 'Häufigkeitsquotient in der Durchschnittsnacht' bei einer Überschreitung ist gleich 1/180= 0,005555(5555Periode) [1/Tag]. Für die 'Nullüberschreitung' oder keine Überschreitung muss dieser Häufigkeitsquotient eben kleiner als 1/180 sein. Die Forderung NAT 0,00500x55 ist ein mathematisch korrekt anzuwendender Wert hinreichender Genauigkeit für den umgangssprachlichen Ausdruck NAT 0x55dB(A) und dafür, dass 'weniger als einmal' oder eben keinmal eine solche Pegelüberschreitung über 55 dB(A) hinaus in der Durchschnittsnacht (!) stattfinden wird und hat nichts mit irgenwelchen Rundungen zu tun!
Pegel verursachende reale Überflüge finden entweder ganz oder gar nicht statt. Sie werden von ganzen Zahlen repräsentiert und nicht von rationalen ( oder Bruch-) Zahlen, außer in den o.g. Berechnungsverfahren für die Durchschnittsnacht.
Eine Bruch-Zahl im Überflug käme einem unvollenden Überflug gleich und bedeutet den Absturz des Flugzeugs - auch mal einer randvoll betankten Interkontinentalmaschine (!) - ins Gemeindegebiet. Dann allerdings dürfte auch die Einhaltung von NAT-Kriterien des Schallschutzes von völlig untergeordneter Bedeutung sein.....
Zur besseren Demonstration dessen, welche Pegelhöhenbei NAT 6x55dB(A) im Schlafzimmer noch so ankommen, nehme ich die Daten eines extrem schallintensiven Überflugs zu Hilfe. Am 27. August 2013 landete und startete eine B747-422 in Schönefeld. Ein Vorgeschmack dessen, was uns zukünftig regelmäßig erwarten wird:
Abb. 1: Landeanflug Boeing747 mit Maximalpegel von 94 dB(A) -> blauer Meßpunkt 94 dB unter Flugspur; der Lärmteppich reicht in den Grenzen von 55 dB vom S-Bahnhof Lichtenrade im Norden bis über Dahlewitz im Süden hinaus. Die weiter unten erfolgenden Schalldruckpegel-Betrachtungen gelten zwischen Lichtenrade und Dahlewitz auf der eingezeichneten 'grünen' Linie
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Für eine quantitative vergleichende Betrachtung der Pegelverhältnisse muß ich einige Berechnungen zugrunde legen, die ich hier sehr dankbar mit einbringe und die mir Herr Prof. Augustin aus Blankenfelde freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Die Berechnungen sind nach der Berechnungsmethode: AzB-DLR/20XX(2006) ausgeführt worden, die auch den Berechnungen der Grenzen der verschiedenenSchallschutzgebiete und der Maximalpegel-Karten vom Flughafen einst zugrunde gelegt wurden.
Für einen Maximalpegel von 96,5 dB an einem Aufpunkt im Schallschutzgebiet am Boden ergibt sich folgendes Bild aus den berechneten Daten:
Abb. 2: Pegelhäufigkeiten in der Durchschnittsnacht als Funktion der Pegelwerte für einen Aufpunkt am Boden mit dem Maximalpegel Lmax,außen,Nacht=96,5 dB(A) in Parameterdarstellung der unterschiedlichen NAT-Werte/Anzahlen der Überschreitungen von 55 dB(A).
Zur Erläuterung der Darstellung:
Die rote Kurve zeigt die Pegelhäufigkeit der außen (!) auftretenden Pegel. Der Pegel von 96,5 dB tritt im Sinne des absoluten Maximums in den 180 verkehrsreichsten Tagen genau einmal auf. Gut 91 dB werden in gleicher Weise 10 x im Zeitraum erreicht. Ab ca. 83 dB werden alle kleineren Pegel in der Durchschnittsnacht mehrmals (bis zu einigen 10x), mindestens jedoch einmal erreicht.
Die gelbe Kurve (NAT 16x55) habe ich hinzu genommen, um deutlich zu machen, was die FBB den Schallschutzberechtigten zuzumuten gedachte, als sie in betrügerischer Absicht beginnend, Schallschutz für NUR 139 Mio. € im Budget ihres Finanzplans auswies. Alle Pegel kleiner gleich 71 dB träten mehrfach, mindestens jedoch einmal im Inneren des Gebäudes, das nach NAT16x55 geschützt wäre in der Durchschnittsnacht auf. Na dann - Gute Nacht!
Die grüne Kurve nach geltenden NAT 6x55 für den Nachtschutz zeigt deutlich, dass pro Durchschnittsnacht Spitzenpegel von ca. 65 dB innen einmal erreicht werden. Pegelspitzen von 73 dB treten 10x in den 180 Tagen auf. Die absolute Spitze von 78 dB einmal in 180 Tagen. Die Differenz zwischen Außenpegel und Innenpegel muß in diesem Falle 18,3 dB betragen, um dem NAT 6x55-Kriterium zu genügen. Die bauliche Schalldämmung des Gebäudes und ihr Maß müssen für Schlafräume so ausgelegt werden, dass Schallfrequenz und -amplituden unabhängig diese Pegeldifferenz zwischen Außen und Innen von mindestens 18,3 dB erreicht wird.
Die violette Kurve mit NAT 3,5x55 ist der Inkonsistenz der 'Schallschutz-Kriterien' in ihrer Unmöglichkeit gleichzeitig zu gelten, geschuldet. So ist es bei Einhaltung des Pegelkriteriums von NAT 6x55dB(A) nicht möglich, das gleichzeitig nach Planfeststellungsbeschluss geforderte Dauerschallpegelkriterium Leq,Nacht,innen <= 35 dB(A) einzuhalten. Ein Leq von 35 dB nachts im Inneren wird hier rein rechnerisch erst mit NAT 3,5x55 erfüllt!
Abb. 3: Dauerschalldruckpegel Leq,Nacht,innen nach vorstehender Daten aus Abb. 2 für verschiedene NAT-Kriterien bei Lmax=96,5 dB(A) außen. Der Leq,Nacht,außen beträgt in diesem Falle 56,2 dB(A). Wenn man den Bildungsalgorithmus von NAT-Kriterien auf die Daten des Außenpegels anwendet, so ergeben sich etwa 31 Überschreitungen von 55 dB(A) außen. In der Notation des Pegelkriteriums somit NATNacht,außen 31x55dB(A). Der Dauerschallpegel bei Schallschutz nach NAT 6x55 ist Leq,Nacht,innen=37,9 dB(A) in dieser Beispielrechnung.
Damit Sie erkennen mögen, dass die zuvor geschilderten Pegelverhältnisse in Schlafräumen im Schallschutzgebiet keine Singularität darstellen, gebe ich Ihnen hier noch ein Beispiel für eine Ort am Boden, an dem ein ein knapp 10 dB kleinerer absoluter Maximalgegel von Lmax,außen,Nacht= 87,5 bB(A) auftritt:
Abb. 4: Pegelhäufigkeiten in der Durchschnittsnacht als Funktion der Pegel für einen Aufpunkt am Boden mit dem Maximalpegel Lmax,außen,Nacht=87,5 dB(A) in Parameterdarstellung der unterschiedlichen NAT-Werte/Anzahlen der Überschreitungen von 55 dB(A).
Die Interpretation der Darstellung erfolgt in gleicher Weise, wie oben für Abb. 2. Hier gehe ich nur auf die Außenpegel und die Pegelhäufigkeiten für NAT 6X55 dB(A) näher ein.
Die rote Kurve zeigt die Pegelhäufigkeit der außen (!) auftretenden Pegel. Der Pegel von 87,5 dB tritt im Sinne des absoluten Maximums in den 180 verkehrsreichsten Tagen genau einmal auf. Etwa 83 dB werden in gleicher Weise 10 x im Zeitraum erreicht. Ab ca. 78 dB werden alle kleineren Pegel in der Durchschnittsnacht mehrmals (bis zu einigen 10x), mindestens jedoch einmal erreicht.
Die grüne Kurve nach geltenden NAT 6x55 für den Nachtschutz zeigt deutlich, dass pro Durchschnittsnacht Spitzenpegel von ca. 62,5 dB innen einmal erreicht werden. Pegelspitzen von 68 dB treten 10x in den 180 Tagen auf. Die absolute Spitze von 72 dB einmal in 180 Tagen. Die Differenz zwischen Außenpegel und Innenpegel muß in diesem Falle 15,4 dB betragen, um dem NAT 6x55-Kriterium zu genügen. Das Schall-Dämmmaß des Gebäudes muß so ausgelegt werden, dass frequenz- und amplitudenunabhängig diese Pegeldifferenz zwischen Außen und Innen von 15,4 dB erreicht wird.
Die violette Kurve zeigt, dass ein Dauerschallpegel von <= 35 dB(A) erst ab NAT 4,6x55 erreicht werden kann.
Abb. 5: Dauerschalldruckpegel Leq,Nacht,innen nach vorstehender Daten aus Abb. 4 für verschiedene NAT-Kriterien bei Lmax=87,5 dB(A) außen. Der Leq,Nacht,außen beträgt in diesem Falle 52,17 dB(A).
Wenn man den Bildungsalgorithmus von NAT-Kriterien auf die Daten der Außenpegel anwendet, so ergeben sich 39,8 Überschreitungen von 55 dB(A). In der Notation des Pegelkriteriums somit NATaußen 40x55dB(A).
Der Leq,Nacht,innen bei Einhaltung des NAT 6x55-Kriteriums beträgt in diesem Rechenbeispiel 36,8 dB(A).
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Bevor ich auf die Analyse der Überflugdaten der eingangs erwähnten B747-422 näher eingehe, zunächst die Zusammenfassung wichtiger Erkenntnisse aus den bisherigen Pegelanalysen und Betrachtungen:
1. Die oben gewonnenen Ergebnisse gelten für die Durchschnittsnacht der 180 Tage der verkehrsreichsten Monate. Die tatsächlich auftretenden Pegelwerte können davon sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
Wie wir z.B. aus der BER-Nachtflugfibel ( http://www.diethard.de/Fluglaerm/BER-NachtflugFibel.pdf ) wissen, liegen die Zahlen der prognostizierten Flugbewegungen in den typischen Spitzennächten etwa 30-40% und die der absoluten Spitzennacht zwischen 80-150% über den jährlichen Mittelwerten der Flugbewegungen pro Nacht. Es wird somit Nächte geben, in denen Pegelwerte und ihre Häufigkeiten auftreten, die deutlich über den oben für die Durchschnittsnacht ermittelten Werten liegen.
Es gilt hier mit Blick auf die 'Mainzer Studie' festzuhalten:
Pegel von 60 dB(A) und höher werden in Schlafräumen der BER-Schallschutzgebiete, geschützt nach NAT 6x55dB(A) locker erreicht! Für die Durchschnittsnacht der 180 verkehrsreichsten Tage erreichen die errechneten Dauerschallpegel mit 37 und 38 dB in den nach NAT 6x55 geschützten Schlafräumen (!) nicht die in der Studie ermittelten Werte von 43 und 46 dB.
2. Die notwendige Pegeldifferenzen zwischen Nacht-Außen- und -Innen-Pegel im Bereich von 95 bis 80 db außen liegen abhängig von der Maximalpegelgröße zur Einhaltung des NAT 6x55dB(A)-Kriteriums etwa zwischen 20 und 10 dB für Schlafräume im Nachtschutz der ausgewiesenen Schallschutzgebiete. Alle Schlafräume außerhalb dieser Gebiete erhalten gar keinen Schallschutz und bei 'voll' geöffnetem Fenster liegen die Pegel im Rauminneren, je nach Innenausstattung der Räume nur leicht unter dem Außenpegel, kommen den Außenpegeln in ihrer Größe sehr nahe.
Zum Vergleich:
Einem gekippten Fenster wird - auch in der Rechtsprechung - noch ein Dämmmass von 15 dB zugesprochen. Das geschlossene 'normale' Fenster wird - auch im PFB S. 655 - mit 24 dB Dämmmass knapp unterhalb der Schallschutzklasse 1 für Schallschutzfenster angenommen!
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Um die Dimension der Schallfeldes der Boeing im Gemeindegebiet darstellen zu können, habe ich eine Grafik gewählt, die die Schalldruckpegel in ihren Höhen längs der 'grünen' Linie aus Abb. 1 am Boden senkrecht zur Flugspur visualisiert. Der Schnittpunkt dieser Linie mit der 'Lotlinie (Horizontalkomponente) der Flugspur' liegt genau an der blauen Meßpunktmarkierung in Abb. 1. Auf dieser Linie sind auch die Schnittpunkte der Grenzlinien (Isophone) des Nacht-Schutzgebietes mit der 'grünen Linie' in ihrer Entfernung zum Lotpunkt der Flugspur abgetragen worden.
Zur Erläuterung der grafischen Darstellung:
Die Darstellung von Pegelverläufen erfolgen in durchgehenden Linien. Gestrichelte Linien dienen lediglich der geografischen Orientierung auf der Linie der Entfernungsachse. Die eingezeichneten Ortslagen liegen nicht auf der grünen Linie. Sie sind Projektionen der senkrechten Abstände dieser Ortslagen am Boden von der Flugspur auf die Entfernungsachse und sind Synonym für die riesige Verlärmung der Bevölkerung in der Fläche. Die dargestellten Pegelwerte dagegen gelten nur für Orte oder Punkte, die auf der grünen Linie liegen und die größtenteils durchs Gemeindegebiet führt. Alle eingezeichneten Orte sind ebenfalls stark vom Fluglärm betroffen, ihre Pegelwerte habe ich nicht erhoben und sie liegen auch nicht unbedingt innerhalb des Nachtschutzgebiets.
Abb. 6: Darstellung der Schalldruckpegel außen und innen - in und außerhalb der Schallschutzgebiete - für den Überflug einer B 747-422 nach Abb.1 als Funktion der seitlichen Entfernung senkrecht zur Flugspur von ihrem Lotpunkt ausgehend auf der grünen Linie von Abb. 1.
Weiter Erläuternde Details und Hinweise zu den gezeigten Kurvenverläufen:
- Die dunkelblaue Kurve mit den Punkten zeigt den Verlauf der Pegelhöhen mit wachsender senkrechter Entfernung vom Lotpunkt der Flugspur am Boden. Direkt senkrecht unter der Flugspur beträgt der Schalldruckpegel am Boden 94 dB(A). 55 dB(A) außen werden erst in mehr als 4 km Entfernung recht und links vom Lotpunkt der Flugspur erreicht. Die Distanz zwischen den 'Rändern' des 55 dB(A)-Lärmteppichs in Abb. 1 beträgt an diesem Schnittpunkt mit der Flugspur im senkrechten Abstand immerhin mehr als 8 km!
- Die türkisfarbene Kurve zeigt die auftretenden Pegelhöhen im Inneren von Gebäuden im Nachtschutz der Schallschutzgebiete geschützt nach dem NAT 6x55dB(A)-Kriterium, gemäß der oben (Abb. 2 u.4) erorderlichen Pegeldifferenzen zwischen außen und innen. Die Pegelhöhen in den so geschützten Räumen können immerhin noch Werte zwischen 72 und 76 dB(A) annehmen. Es kann auch nicht wirklich überraschen, dass in völlig ungeschützten Gebäuden direkt an der 'äußeren' Grenze zum Schutzgebiet bei offenem Fenster in den Schlafräumen Pegel bis zur Höhe des Außenpegels von 85dB(A) auftreten, während beim Nachbarn im NAT 6X55 - geschützten Schlafraum mit Belüftungseinrichtung und bei geschlossenen Fenstern direkt an der 'inneren' Grenze des Schutzgebiets nur etwa 72 dB(A) auftreten.
- Die dunkelrote Kurve zeigt die Pegelhöhen, die sich bei Einhaltung des Dauerlärmpegel-Kriteriums Leq,Nacht,innen = 35 dB(A) für derart geschützte Schlafräume in den Schallschutzgebieten ergäben. An den Grenzen erfolgen (zufällig ?) nahezu stetige und harmonische Übergänge zu den Pegeln der 'gelben' Kurve außerhalb der Schutzgebiete.
- Die gelbe Kurve außerhalb der Schutzgebiete zeigt die resultierenden Pegelhöhen im Inneren von Gebäuden unter der Annahme, dass die Fenster gekippt sind und die 'handelsüblichen' 15 dB(A) Pegeldifferenz als Dämmmass angesetzt werden. Die Breite des Gebiets, indem noch bis zu 60 dB(A) bei gekippten Fenstern im Inneren erreicht werden beträgt etwa 2,7 km und ist damit etwa doppelt so breit, wie die der ausgewiesenen Schallschutzgebiete auf dieser Linie!
Welche groteske Situation sich mit der 'amtlichen Festlegung' auf das15 dB-Dämmmaß des gekippten Fensters in der direkten Nähe der Grenze des Schutzgebietes ergibt, wird deutlich:
Gebäude ohne extra Schallschutzvorkehrung außerhalb des Schutzgebiets werden allein durch die Festlegung des Dämmmaßes von 15 dB der Kippfenster um einige dB 'besser geschützt' als Gebäude, die nach NAT 6x55dB(A) in der Nachbarschaft im grenznahen Schutzgebiet geschützt werden.
- Die hell-violette Kurve zeigt den Pegelverlauf in Schlafräumen von Gebäuden außerhalb der Schallschutzgebiete. Die Kurven ergeben sich dadurch, dass, wie oben schon angemerkt, geschlossenen normale Fenster mit verordneten 24 dB Dämmmass vor Schall von außen schützen sollen. Die Schutzsituation wir damit noch grotesker. Im Inneren eines Schlafraums direkt außerhalb des Schutzgebiets werden nur noch 60 dB bei geschlossenem Fenster erreicht, währen im Schlafraum direkt innen an der Grenze des Schallschutzgebiets gelegen, nach NAT 6x55 (Fenster geschlossen + Lüftungseinrichtung) geschützt, noch 72 dB im Inneren erreicht werden.
Insbesondere die Bewohner der grenznahen Bereiche außerhalb des Schutzgebiets haben von der Politik die Wahl zwischen Pest und Cholera aufgebürdet bekommen. Sie dürfen entweder bei geschlossenem Fenster in ungesunder Raumluft (Raumklima) oder bei offenem Fenster in ungesundem Flugzeuglärm nächtigen - ein Leben lang!
Bleibt festzuhalten: Spitzenpegel von 60, 70 dB(A) und darüber in Schlafräumen werden in einem Gebiet mit der Breite von +/- 3 km links und rechts der Flugspur in Gebieten mit und ohne Schallschutz erreicht. Es ist relativ unerheblich, ob das Gebäude dabei im Schutzgebiet steht oder nicht.
Gleichzeitig wird an den Beispielen deutlich, dass das ganze Schallschutz-Konstrukt nach Planfeststellung nicht schlüssig und in sich inkonsistent ist. - Jedenfalls nicht auf den Gesundheitsschutz der Menschen ausgerichtet ist!
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Herr Bretschneider,
nach der vorstehenden Analyse steht es außer Frage, dass Sie in der Ausschusssitzung öffentlich horrenden Unsinn erzählt haben. Maximalpegel von 60 dB(A) und darüber, denen die Studienprobanden mehrfach in den Nächten ausgesetzt waren und die zu den dort geschilderten körperlichen und gesundheitlichen Reaktionen geführt haben, kommen hier im Nahfeld des BER sehr wohl in Schlafräumen in- und außerhalb der Schutzgebiete vor!
Wenngleich das Beispiel der B747 auch besonders hohe Pegel betrifft und auch vergleichsweise nicht sehr häufig Überflüge dieses Flugzeugtyps erfolgen könnten, so bleibt doch festzuhalten:
Bei den Probanden der Studie wurden die gemessenen Reaktionen des Körpers bereits nach einer Nacht der beschriebenen Applikation von Fluglärm festgestellt.
Die Anrainer des BER sind aber in 365 Nächten eines Jahres dieser Art von Beschallung täglich in Stärke und Häufigkeit zwar leicht variierend, ein Leben lang ausgesetzt und da werden auch die außen (!) um etwa 10 dB geringeren Maximalpegel lärmärmerer Maschinen durch ihr massenhaftes Aufkommen das ihre tun, um derartige gesundheitliche Reaktionen bei Betroffenen hervorzurufen.
Herr Bretschneider,
ich habe weit ausgeholt, um Ihnen in aller Deutlichkeit zu demonstrieren, dass Sie in der Sondersitzung des Flughafenausschusses unserer Gemeindevertretung zu den gesundheitsschädigenden Wirkungen von Fluglärm auf Menschen großen Unsinn erzählt haben.
Allerdings muss ich leider feststellen, dass dieser Unsinn bei Ihnen Methode hat und so bekommt das, was Ihren Zuhöreren vermeintlich als Unsinn erscheinen muss doch einen Sinn, einen bitteren Sinn!
Ich gebe Ihnen zwei Beispiele und darf zuerst in diesem Zusammenhang an Ihren unsäglichen Satz in der PM vom 16.11.2012 erinnern, den Sie sich anlässlich der Übergabe von 970.000 € als Beitrag des Landes zum völlig irrationalen Projekt 'fAIRleben' an den Bürgermeister unserer Gemeinde abgerungen hatten:
"Vielleicht entwickeln die Blankenfelder und Mahlower ja nicht nur für sich selbst Ideen und Perspektiven, wie es sich in unmittelbarer Nachbarschaft eines Flughafens gut und gesund leben lässt."
- Zynismus pur, beißender Hohn und Spott für die ' Blankenfelder und Mahlower'- Opfer menschenmißachtender Politik! In Ihrer bigotten Denkungsart haben offensichtlich werder kognitive noch emotionale Empathie für Schwerstbetroffene einen Platz.
Und weiter: Mir liegt ein Gedächtnisprotokoll, verfasst von Teilnehmern der Veranstaltung vor geladenen Gästen unseres Bürgermeisters in unserer Gemeinde am 22.01.2014 in den Räumen der Gemeinde in der Mahlower Ibsenstraße vor.
Hier zwei Ihrer bemerkenswerten Aussagen, die allerdings keine 'Singularität' darstellen. Andernorts sind von Ihnen derartige Inhalte auch schon vorgetragen worden:
Bretschneider hat bestritten, dass Fluglärm überhaupt krank macht. Lediglich unseren Garten könnten wir nicht mehr benutzen; da sei es dann nicht mehr gemütlich. Aber Tausende von Menschen in der Stadt hätten auch keinen Garten und lebten trotzdem. Aber krank mache uns der Fluglärm nicht. Das sei wissenschaftlich nicht hinreichend bewiesen. Und mit Greiser bräuchten wir ihm nicht zu kommen; an dessen Vorgehensweise bestünden aus wissenschaftlichen Gründen zu Recht Zweifel.
Das müßte eigentlich nicht kommentiert werden, das spricht für sich allein!
Dennoch zwei Sätze:
Klar, die 'fehlende Gemütlichkeit' wird ja im Gegensatz zu 'Aber Tausenden von Menschen in der Stadt', die für ihr 'Leben in der Stadt' nix bekommen, den BER-Anrainern pro Grundstück/Wohneinheit schließlich von der FBB großzügig mit 3 bis 4 Tausend € 'Sterbegeld' je nach Art der Immobilie, nicht etwa nach der Anzahl der betroffenen Menschen (!) honoriert. Wieder geht es nur um Sachen, nicht um Menschen!
Frau Grassmann (Fraktionsvorsitzende SPD/Grüne in der Gemeindevertretung),hat ihn gefragt, ob er denn mit vollem Ernst denke und glaube, dass Fluglärm nicht krank mache. Unser Flughafen-Staatssekretär bestätigte, das sei während der Planfeststellung überprüft worden. Und der BER mache uns nicht krank. (Klammerzusatz eingefügt)
Klar, ist ja vor 10 Jahren im Planfeststellungsverfahren mit einem (Wunsch-(!))Ergebnis geprüft worden:
BER-Fluglärm tut dem Schutzgut Mensch nix ! Das kann beschlossen werden und es wurde so beschlossen!
Dazu passend ein Auszug aus der Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" fünf Jahre später, vom 20. Oktober 2009; Seite184, dass die 'heile Gedankenwelt' in der allein sich das fluglärm- und gesundheitsrelevante Denken der Genehmigungsbehörde bewegt, deutlich macht:
Auch wurde im Rahmen der Neufassung explizit klargestellt, dass es sich bei dem Maximalpegel-
Häufigkeits-Kriterium von 6 x 55 dB(A) um den NAT-Wert für das Innenschutzziel handelt - ebenso wie
bei dem für die Ausweisung des Nachtschutzgebiets maßgeblichen NAT-Wert von 6 x 70 dB(A) - nämlich
um einen Durchschnittswert, der auf die Durchschnittsnacht der sechs verkehrsreichsten Monate
des Prognosejahrs bezogen ist. Die Festlegung des Nachtschutzgebietes erfolgt durch Berechnung der
Lärmbelastung nach der 1. FlugLSV unter der Zuhilfenahme der Anleitung zur Berechung von Lärmschutzbereichen
(AzB) und daher anhand von Durchschnittswerten der Verkehrszahlen der verkehrsreichsten
sechs Monate des Prognosejahres. Aufgrund dieser Klarstellung ist bestimmt, dass einzelne
Überschreitungen des Wertes von 6 x 55 dB(A) in einer Nacht unschädlich sind. Daraus ergibt sich,
dass die Einhaltung des Maximalpegel-Häufigkeits-Kriteriums von 6 x 55 dB(A) nicht in jeder Nacht des
Jahres gewährleistet ist.
Quelle: http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/PEB%20Laermschutzkonzept%20BBI.pdf
In Ihrer Rückärtsgewandtheit und Ignoranz, mit der Sie neue wissenschaftlich evidente Forschungsergebnisse der Lärmwirkungsforschung leugnen wundert es schon, dass Sie Ihren Zuhöreren nicht gleich noch verkauft haben, dass die Erde in Wirklichkeit eine Scheibe sei. Das hätten rechtliche 'Prüfungen' so ergeben und sei auch in deren Folge unumstößlich so festgelegt und geurteilt worden. Das mit der 'Kugel' seien Hirngespinste von Leuten, die ihr 'Handwerk' nicht verstünden. (Die Ozeane würden ja sonst auslaufen und die Menschen 'unten' auf dem Kopf stehen oder gar herunterpurzeln....)
Die Dramaturgie Ihrer stetig rotierenden Gebetsmühle folgt anscheinend einem Ausspruch H. v. Kleists:
- Oder müssen Sie in 'Feldzügen übers Land' ziehend, diesen Unsinn ewig repetierend, sich selbst damit in 'traumatische Trance' reden, um die immer stärker werdenden Schmerzen, die das BER-Unglücksprojekt volkswirtschaftlichen Ausmaßes - Part des weltweiten Klimakillerprogramms der im Wachstumswahn befindlichen Weltwirtschaft - Ihnen und all den anderen Projektverantwortlichen last but not least auch dem Staatshaushalt finanziell bereitet, zu unterdrücken?
Herr Bretschneider,
ich bin kein Arzt, habe aber bislang in meinem Beruf in mehr als 25 Jahren täglich an der kurativen und palliativen Behandlung schwer- bis todkranker Menschen teilgehabt und weiß sehr gut, was Gesundheit den Menschen und für das Leben von Menschen bedeutet. Auch sind mir die riesigen solidarischen Anstrengungen innerhalb der Gesellschaft deutlich vor Augen, die nötig sind, ein Gesundheitswesen auf- und ausbauen, es am 'Leben' zu erhalten, mit dem einzigen Ziel, kranke Menschen wieder 'gesund zu machen' respektive die Lebensqualität unheilbar kranker Menschen zu erhöhen und ihnen so Erleichterungen für ihre verbleibende Lebenszeit zu geben.
Um so schwerer wiegt für mich, dass PolitikerInnen im Sinne des staatlichen Gesundheitswesens kontraproduktiv die bestehenden Gesundheitsgefährdungen infolge des Luftverkehrs ignorierend, oberflächlich denkend und handelnd, getrieben von eigenen wirtschaftlichen Tagträumereien und den in Gewinnsucht drängenden IHK- und UVB-Strategen nachgebend, zunächst die Gesundheit und später das Leben vieler Tausend Menschen, über Generationen vom Säugling bis zum Greis, in Kenntnis (!) der wissenschaftlich evidenten medizinischen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung zu opfern bereit sind - diese betroffenen Menschen abschreiben, wie Sachen!
Ein solches Verhalten erfüllt für mich den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Das muss in einem Rechtsstaat von der Staatsanwaltschaft ermittelt und geahndet werden. Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden!
Ich kann und werde nicht hinnehmen, nicht teilnahmslos zuschauen, wie Politik hier mit Menschen umgeht und hatte zunächst nach Ihren ausfälligen Bemerkungen in der nichtöffentlichen Diskussionsrunde beim Bürgermeister unserer Gemeinde am 22. Januar ein Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ihrem Dienstherren, Herrn Ministerpräsident Dr. D. Woidtke erwogen, weil ein Ministerialbeamter, ein Staatssekretär in Ihrer Position und Ihrem Aufgabenbereich nicht öffentlich ungestraft solche Positionen, wie die von Ihnen vorgetragenen, vertreten darf.
Lange habe ich gezögert. Nachdem allerdings der Ministerpräsident das Votum von 106.000 Brandenburgern ignorierend, dem erfolgreichen Volksbegehren 'Nachtflugverbot' im Landtag in seiner Regierungserklärung ohne Not ein Staatsbegräbnis spendiert hatte, hielt ich den Aufwand einer Dienstaufsichtsbeschwerde für nicht mehr der Mühe wert. Was könnte ich wohl als Einzelperson bei ihm damit erreichen? Bei ihm, der sich mit seinen Getreuen nun mehr Akzeptanz (?) für den BER unter den Anrainern verspricht, wenn er den erbärmlichen Vorschlag einer Stunde 'Mehr Nachtruhe' - der so inhaltlich noch nicht einmal stimmt - mit einem Flugverbot von 5 bis 6 Uhr nur umsetzen könnte. Für wen wird eigentlich in Potsdam von einer Landesregierung, die nicht einmal 'Herrin im eigenen Hause' ist Politik gemacht?
Die Antworten darauf werden Sie sich gewiß selber geben können! Statt dessen schreibe ich nun Ihnen und der Öffentlichkeit diesen Brief.
An dieser Stelle muß ich jetzt noch die Gelegenheit nehmen, insbesondere der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie die Flughafengesellschaft mittlerweile gedenkt, das Schallschutzprogramm 'umzusetzen'.
Nach Angaben der FBB 'kann' sie mehr als die Hälfte (!) aller Gebäude in den Tagschutzgebieten gar nicht vor Schall nach PFB schützen. Die Schlafzimmer der Betroffenen im Bereich der höheren Schalldruckpegel in den Tagschutzgebieten werden also auch nicht geschützt werden! Auch das gehört nach Meinung der FBB zu den Schallschutzkriterien des Planfeststellungsbeschlusses.
Es soll in diesen Fällen die Regelung zur Entschädigung nach 'Kappungsgrenze aus dem PFB' greifen. Die Betroffenen sollen eine Entschädigung in Höhe von 30% eines Verkehrswertes erhalten - basta!
Um die Kosten für die FBB möglichst gering zu halten, erarbeitete die Flughafengesellschaft einen eigenen 'Leitfaden' für die Ermittlung eines 'Schallschutzbezogenen Verkehrswertes'. Von Sachverständigen wurde inzwischen mitgeteilt, dass der so ermittelte schallschutzbezogene Verkehrswert einer Immobile 40 - 50 % unter dem nach gültigen bundesdeutschen Vorschriften vergleichsweise ermittelten Verkehrswertes liegt. Die Geschädigten erhalten als 'Entschädigung' also nur 12 - 18 % des wirklichen Verkehrswertes ihrer Immobilie und bleiben allein gelassen in ihrem Unglück mit einem dünnen Bündel Geldscheinen zurück!
So sieht er aus, der von Wirtschaft und Politik gelobte weltbeste Schallschutz für die Anrainer des BER!
Und was macht Politik in dieser Sache? Sie duckt sich weg, zeigt angesichts dieser unmenschlichen Zumutung für die Betroffenen keinerlei Reaktionen und duldet zum wiederholten Male die Versuche der FBB massiv im Schallschutz auf Kosten der Gesundheit der Menschen und ihres Eigentums 'Ausgaben für Schallschutzmaßnahmen' zu minimieren.
Mit der Differenz zwischen der Summe aus dem von Ingenieuerbüros ausgearbeiteten bepreisten (!) Leistungsverzeichnis für die nach PFB erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude und den mittleren 15 % des 'Schallschutzbezogenen Verkehrswertes' von Grundstück und Immobilie, die der Flughafen sich bereit findet zu zahlen, werden den betroffenen Lärmopfer von der FBB zum einen Schallschutz bis zur Höhe von weiteren15% des wirklichen Verkehrswertes von der FBB verweigert. Zum anderen werden sie auch noch genötigt, den Flughafen mit mindestens 15 % (!) des wirklichen Verkehrswertes von Grundstück und Immobilie den BER zu subventionieren - und die Politik schaut seelenruhig und ungerührt zu! Von der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wird dieser weitere Versuch der FBB die Schallschutzkosten zu Lasten der Schallschutzberechtigten zu minimieren, neuerlich geduldet und gedeckt!
In dieser Zusammen- und Gegenüberstellung aller Schallschutzkriterien nach PFB wird sehr deutlich, das im Zuge der Planfeststellung vom Träger der Vorhabens, wie auch von der Genehmigungsbehörde ein völlig inkonsistentes Sammelsurium an baulichen Schallschutzkriterien zusammengewürfelt worden war, das einzig dazu diente, die Öffentlichkeit zu blenden und die Genehmigung für den falschen Standort des Flughafenprojekts in dicht gesiedeltem Gebiet durchzusetzen. Die Wirkungen der Kriterien wurden nur objektbezogen auf 'ohrenlose und psychoakustisch taube' Gebäude ausgerichtet und nicht an dem eigentlichen Sinn und Zweck des Schallschutzes orientiert, am Ziele, die Menschen vor gesungheitsschädigendem Fluglärm zu schützen!
Es ist natürlich klar, dass die Werte des § 2 II FluglärmSchutzG die fachplanungsrechtliche Unzumutbarkeitsgrenze bilden und alles was 'unter dieser Flagge segelt' rechtens ist!
Die Frage ist allerdings, ob das, was das Gesetz hier bestimmt den Ergebnissen der modernen Lärmwirkungsforschung 'gerecht' wird oder ob es nicht dringend und nicht erst 2017 erforderlich ist, die 'Unzumutbarkeitsgrenzen' und die Schutzziele nach den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angemessen neu festzusetzen und zu regeln.
Hier, Herr Bretschneider läge ein Betätigungsfeld für den Juristen Bretschneider, als Motor für Veränderungen! Stattdessen verlieren Sie sich immer wieder aufs Neue darin, im Winkel still herauszuklamüsern, wie Sie der FBB wieder und wieder zu Diensten sein können, ihr größtmögliche Fürsorge angedeihen lassen können oder warum es u.a. partout nicht geht, das die Landesregierung Brandenburgs das Nachtflugverbot - 22.00 - 06.00 Uhr - am BER durchsetzt.
Wie aktuell der Presse (27.04.14) zu entnehmen ist, finden sich politisch Verantwortliche (pVs) in Brandenburg sogar bereit, die 'Landesbauordnung', speziell den § 69 darin den 'Fähigkeiten der FBB' anzupassen. Nennt man so etwas nicht 'Klientelpolitik'? Wenn also Gesetzgebung in Brandenburg nach Gutsherrenart so einfach funktioniert, dann sollten pVs keine Zeit verstreichen lassen die einschlägigen Brandschutzbestimmungen für den Flughafen gleich mit an den FBB-Murks anzupassen.
Dann bräuchten auch keine weiteren 'BER-Stillstandskosten' zum 'Staatsgeheimnis' erklärt zu werden und schon morgen könnten pVs dann die Erfolgsgeschichte-BER auffliegen lassen!
Quelle: http://www.bz-berlin.de/service/flughafen-berlin-brandenburg/muss-ber-bauordnung-geaendert-werden-article1833170.html
Die FBB ist nicht Ihre Dienstherr, Herr Bretschneider. Ihr Dienstherr ist mittelbar der Souverän, von dem Sie auch Ihr Salär beziehen, Monat für Monat seit vielen Jahren! Kehren Sie also bitte zur Geschäftsgrundlage zurück!
Sehr geehrter Herr Bretschneider,
zu Ihrer Läuterung, was nächtlichen Lärm und nächliche Ruhe angehen, mache ich Ihnen den folgenden Vorschlag:
Laden Sie sich eine 'App' auf Ihr Smartfon, mit deren Hilfe sie Schalldruckpegel hinreichend genau messen können. Stellen Sie in Ihrem Schlafzimmer ein Radio auf und stellen Sie, für einen Sender Ihrer Wahl die Lautstärke des Radios so ein, dass, gemessen mit dem Smartfon 55 db(A) in der Entfernung vom Radio, an dem sich Ihre Ohren beim Schlafen befinden werden, nicht überschritten werden. Auf diese Weise wird Ihnen sehr schnell klar werden, was Spitzenpegel von nur 55 dB(A) im Schlafzimmer für jemanden bedeuten, der dort in Ruhe schlafen möchte. In den Abb. 2 und 4 können Sie erkennen, das alle 'Fluglärm'-Pegel zwischen 55 und 40 dB(A) in Schlafräumen bis zu 40mal in der Durchschnittsnacht auftreten können. Mit diesem Selbstversuch werden Sie nur sehr milde in Ihrer 'Nachtruhe', in Ihrem Schlafverhalten aber dennoch spürbar beeinträchtigt.
Falls Ihnen jedoch solch ein Versuch zu realitätsfern ist und von Ihnen ebenso brüsk abgelehnt wird, wie Sie die einschlägigen Ergebnisse der medizinischen Lärmwirkungsforschung negieren, schlage ich Ihnen weiter vor:
Ich stelle einen Potpourri an Flugzeugsound zusammen, der ein getreues Abbild der prognostizierten nächtlichen Flugbewegungen am BER, with an average maximum sound pressure level (SPL) of 60 dB(A) darstellt.
Diesen Potpourri lassen Sie dann 4 Wochen lang täglich in den Nächten zwischen 22 und 6 Uhr in Ihrem Schlafzimmer ertönen. Mit einem kalibrierten Schalldruckpegelmesser werden die Pegel der Schallereignisse in Kopfhöhe an den Schlafstätten gemessen und protokolliert - wir machen eine (Mainzer-)Mini-Studie bei Bretschneiders! Allerdings ohne medizinische Auswertungen, nur so für Sie und Ihre Familie 'zum persönlichen Kennenlernen' nächtlichen Fluglärms.
Auf diese Weise würden Sie und Ihre Gattin, einmalig nur, Vier52stel (=7,7%) dessen ertragen, was BER-Anrainer zu 100% nach dem Willen der Politik jährlich, jedes Jahr aufs Neue - 'wirtschaftliches Wachstum' dabei nicht eingerechnet - über Generationen hin ihr Leben lang mindestens ertragen müssen.
Es ist zu vermuten, dass Sie aus Gründen der Staatsräson den Lärm in Ihrem Schlafzimmer mannhaft nach außen (!) ertragen werden. Allerdings bin ich recht sicher, dass wir wenigstens Ihre Gattin nach diesen 4 Wochen in den Reihen der Fluglärmgegner begrüßen dürfen.
Sehr geehrter Herr Bretschneider,
sehr geehrte Damen und Herren Politisch Verantwortliche für das BER-Desaster,
wagen Sie mehr Distanz zum Unsinn *) und viel, viel mehr Mut zu Wahrheit und Vernunft in Ihrer Politik!
Dann wird sich auch bei Ihnen ganz von allein eine stark wachsende Distanz zum BER-Unglücksprojekt einstellen.
Die dabei entstehende Lücke wird von ebenso stark wachsender Akzeptanz für eine raum-, menschen- und umweltverträgliche BER-Standortneuplanung eines wirklich zukunftsfähigen Flughafens ganz von allein gefüllt.
Mit freundlichen Grüßen
D. Günther wohnHaft in Mahlow
*) http://www.erneuerbareenergien.de/mehr-distanz-zum-unsinn-wagen/150/490/78347/
p.s.
Die Boeing 747 ist natürlich auch wieder von SXF gestartet. Die Bilder dieser Lärmteppiche möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, stelle es Ihnen aber anheim, Analysen und Auswertungen gemäß Abb. 6 oben zum Gewinn neuer eigener Erkenntnisse selbst vorzunehmen. Die Verlärmung erreicht großflächig in der Region Gebiete weit jenseits aller BER-Schallschutzmaßnahmen.
Start B747-422 von SXF Richtung Osten. Über Berlin-Bohnsdorf werden Spitzenpegel Lmax,außen=94dB(A) erreicht. Der gesamte Berliner Südosten und das angrenzende Brandenburgische Land (z.B. Diepensee !) bis weit hinter den östlichen Autobahnring werden vom Lärmteppich in den Grenzen von 55dB(A) überdeckt.
B747-422 nach Start und Abkurven in Richtung Südwesten. Überflug zwischen Rangsdorf und Zossen in 5,5 km Höhe. Der Lärmteppich in den Grenzen von 55 dB(A) reicht von Mahlow im Norden bis Mellensee im Süden. Unter der Flugspur (blauer Punkt) werden 72 dB(A) als Maximalpegel außen erreicht. Etwas weiter südlich am Bahnhof Zossen noch immer Lmax,außen=64 dB(A) mitten im Stadtgebiet - Regionen, Orte und Menschen ohne jeden Schallschutz!
Diethard Günther
"International Noise Awareness Day", der Tag gegen Lärm,
Seit 1995 gibt es den „ Tag gegen Lärm“, der dieses Jahr auf den 30.4. fällt. Was Lärm an gesundheitlichen Schäden anrichten kann, wollen oftmals nicht mal die Betroffen selbst wahrhaben, geschweige Politiker oder besserwissende Auswärtige. Und was tut die soziale, liberale, christliche und umweltbewusste Gemeinschaft gegen Lärm, den Robert Koch als Hauptproblem des 21. Jahrhundert bezeichnete? Zu den Äußerungen an Stammtischen und politischen Gesprächen zum Thema Lärm gefährdet die Gesundheit, nehme ich folgende Zusammenfassung wahr:
Die Auswirkung von Lärm wird überbewertet, da in Lärmgebieten nur sozial Schwache wohnen und diese haben bekanntlich andere Laster, so dass das Krankheitsbild in diesen Regionen andere Ursachen haben. Reiche Menschen ziehen aus lärmrelevanten Zonen weg, so dass diese für die Gesundheitsbewertung nicht zur Verfügung stehen.
Also kann der Betroffe zur Kenntnis nehmen, dass Lärm nur die sozial Schwachen betrift ? Wer aufmerksam den Aussagen der Staatssekretäre Bretschneider oder Seidel bzw. dem Flughafenchef Mehdorn zum Thema Flughafen folgt, stellt ferner fest, dass für diese betuchten Herren es selbstverständlich ist, dass die Betroffenen für ihren Schutz der Gesundheit alles aus der eigenen Tasche sofort bezahlen können. Der Bürger kann sich jedoch politische Fehlentscheidungen der Regierungen nicht mehr leisten! Brandenburger sind bodenständig und nicht austauschbar und wegzugwillig – wie z.B. Beamte. Berater oder Minister. Es wird somit allerhöchste Zeit, dass eine für den Brandenburger sich interessierende Landeregierung tätig wird und nicht ausschließlich den Wegzug oder Wegflug von gut betuchten interessenlosen Menschen aus der Region unterstützt. Oder nennt man so etwas sozialdemokratisch – christlich – liberal, nur für reiche und möbelwagenwillige Bürger da zu sein? Denk – mal - nach am 30.4.2014 !
Jörg Pohland, Schulzendorf
Ihr Artikel "Blankenfelde will gegen Flughafen klagen" in der Berliner Zeitung vom 26.04.2014
"Der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) drohen erhebliche Mehrkosten für die Entschädigung der Anwohner am zukünftigen Hauptstadtflughafen BER. Wie die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow am Donnerstagabend mitteilte, hält sie das Vorgehen der FBB bei der Ermittlung der Entschädigungshöhe für rechtswidrig. ...
Sollte Blankenfelde sich mit diesem Standpunkt durchsetzen, hätte das schwerwiegende Folgen. Zum einen bräuchte die FBB womöglich noch mehr Geld als die 700 Millionen Euro, die derzeit für Entschädigungen veranschlagt werden. Ursprünglich sollten sogar 139 Millionen Euro reichen."
Sehr geehrter Herr Bombosch,
Die KORREKTE Wertermittlung der Grundstücke, die die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gerichtlich erzwingen will, führt KEINESWEGS zu Mehrkosten, sondern lediglich dazu, dass dem Versuch der FBB, die Bürger über den Tisch zu ziehen, ein Riegel vorgeschoben wird!
Sollte sich die FBB nämlich mit ihrem jetzt geplanten Vorgehen mit Billigung der Genehmigungsbehörden durchsetzen dürfen, hätte das in der Tat schwerwiegende Folgen - für die Anwohner und den Rechtsfrieden: Die ohnehin bis über die Grenze des zumutbar belasteten Anwohnerhaushalte hätten dann zwar höchstrichterlich bestätigt Anspruch auf ein gutes planfestgestelltes Schutzziel von keiner Überschreitung von 55 dB(A) im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern - aber es würde ihnen in der Praxis nichts nützen. Wenn die Flughafengesellschaft, weil sie Geld sparen will, ihre Grundstückswertermittler in einem Leitfaden anweist, von dem ermittelten Grundstücks- und Gebäudewert einen erheblichen Prozentsatz abzuziehen, weil Immobilien in Flughafennähe vom "Markt" eben nur zu Ramschpreisen verkäuflich seien, dann sollen die Betroffenen schlichtweg betrogen werden, damit die FBB sich weiter vor ihren Pflichten drücken und stattdessen weiter ihre Unfähigkeit, einen Flughafen fertigzustellen, finanzieren kann.
Bei dem EU-Notifizierungsverfahren im Dezember 2012 wegen der zusätzlich 1,2 Mrd. Euro, hatte die Bundesrepublik Deutschland als Berechnungsgrundlage für die für den planfeststellungskonformen Schallschutz benötigten Mittel 600 Mio Euro errrechnet und sich genehmigen lassen. Dabei ging man davon aus, dass pro Anwoherhaus im Tagschutzgebiet durchschnittlich ca. 40.000 Euro zum Einbau des erforderlichen baulichen Schallschutzes (Fenster, Dach- und Wanddämmungen) benötigt werden.
Offensichtlich findet es die FBB verlockend, nach ihrer gerichtlichen Niederlage im Schallschutzstreit nun an anderer Stelle die Millionen wieder einzusparen zu versuchen.
Die Anwohner wollen NICHT MEHR, als ihnen zusteht! Aber eben auch nicht weniger. Sie wollen sich einfach nicht betrügen lassen.
Ich hoffe, dass sie das nicht nur verstehen, sondern in Zukunft auch kommunizieren werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin Bohnsdorf
Christine Dorn
Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes,
mit Verwunderung und vor allem auch Bestürzung musste ich heute auf dem Müggelheimer Sportplatz zur Kenntnis nehmen, von welcher Seite sich die KHU sponsern lässt: dem BER!
Würde es sich um einen Verein aus fast jeder beliebigen Ecke Berlins handeln, könnte ich dies ja evtl. noch nachvollziehen. Jedoch trägt der Verein 'Köpenick' in seinem Namen. Dazu gehören eben Ortsteile wie Rahnsdorf, Friedrichshagen oder Müggelheim. Ortsteile, aus denen eine Vielzahl von Menschen gegen die Machenschaften und Vorhaben genau dieses Ihres Sponsors entweder auf die Straße gehen, und /oder gegen diesen vor Gericht gekämpft haben, aktuell kämpfen und auch weiter kämpfen werden.
Sei es die Realisierung des vorgeschriebenen Lärmschutzes und die damit verbundene Objektbewertung, oder nach einer irgendwann evtl. doch mal erfolgten Eröffnung die zu erwartende Nichteinhaltung des ohnehin schon viel zu laxen Nachflugverbotes, so wird sich der BER aufgrund seiner Lage zwangsläufig doch auch zukünftig permanent in Rechtsstreitigkeiten mit den von ihm betroffenen Anwohnern befinden.
Wie kann sich dann bitte ein Verein, welcher doch wohl in der Mitte dieser vom BER Betroffenen seine Heimat hat und hieraus seine Mitglieder gewinnt, vom BER 'kaufen' lassen, diesem eine solche Plattform und ein derartiges soziales Feigenblatt bieten ???
Naturgemäß ist mir nicht bekannt, um welche finanzielle Größenordnung es sich hierbei handelt. Aber ich denke, dass eine Abstimmung unter den Mitgliedern, bei welcher über höhere Mitgliedbeiträge oder ein Sponsoring durch den BER zu entscheiden wäre, gegen den BER ausgehen dürfte. Gleichzeitig gehe ich davon aus, dass die Akzeptanz und Spendenbereitschaft lokaler Firmen allein durch das bestehende BER-Sponsoring quasi erdrosselt wird. Welche lokale Firma möchte denn, entweder aus eigenem Verständnis oder auch aus Rücksicht auf die Befindlichkeiten der lokalen Kunden, als Sponsor neben dem BER zu finden sein?!
Gerade auch der Sport, welcher ja der Gesundheit, der Erholung und der Entspannung vom Alltagsstress dient, darf sich doch nicht zum Büttel jener machen, welche einem großen Teil des Köpenicker Gebietes die für eben diese Gesundheit, Erholung und Entspannung nötige Ruhe nehmen und uns möglichst mit einen durchgängigen Lärmteppich überziehen wollen.
So käuflich sollte doch wirklich kein Mensch, und auch kein Verein, sein.
Hochachtungsvoll
René Falsett
From: KHU Vorsitzender [mailto:
Sent: Thursday, April 17, 2014 4:37 PM
To: René Falsett
Subject: Sponsoring durch die Berliner Flughäfen
Sehr geehrter Herr Falsett,
seit nunmehr 4 Jahren fördern die Berliner Flughäfen (zu denen übrigens nicht nur Schönefeld, sondern ebenfalls Tegel gehört) unsere Jugendabteilung, was zu einem, wie ich finde, außerordentlich guten und tragfähigen Resultat geführt hat. Wir können Aktivitäten durchführen, zu denen uns bislang immer jegliche Mittel gefehlt haben und zudem noch in lizenzierte Trainer und Freiwilligendienstler investieren. Dadurch können wir die Zahl der jungen Spieler kontinuierlich steigern.
Nun ist die Sponsorensuche auch nicht einfach, gerade für einen so kleinen Verein, und nach unzähligen Versuchen waren die Berliner Flughäfen eine große Möglichkeit für uns, hier etwas in der Jugend voranzutreiben.
Es ist nicht so, dass wir diesbezüglich gegenüber Interessierten und potentiellen Sponsoren nicht auch gesprächsbereit wären. Aber wir können nicht den Geldhahn abdrehen und dann schauen, was passiert und hoffen, dass irgendwann vielleicht jemand anderes kommt. Zudem gab es bereits Aufrufe zur Unterstützung bei der Sponsorensuche, auf die ich aus den Vereinsreihen zu meinem Bedauern keine nennenswerte Resonanz bekam.
Übrigens war die Kooperation mit den Berliner Flughäfen bereits Thema auf einer der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen, zu der jedes Mitglied oder deren Eltern herzlich eingeladen sind. Doch auch zu diesen Terminen gibt es stets überschaubare Resonanz und Teilnahme.
Ich habe beim Lesen ihrer Mail leider auch ein Stück weit traurig feststellen müssen, dass der beschriebene Umstand, dass wir (wie übrigens auch viele andere Köpenicker Sportvereine) finanzielle Zuwendungen von den Berliner Flughäfen erhalten, erst jetzt aufgefallen ist. Denn diese Kooperation besteht, wie schon erwähnt, bereits seit längerem und wird sowohl auf Kindertrikots alsauch auf unserer Website deutlich gemacht.
Bitte verstehen Sie mich an der Stelle nicht falsch. Ich bin mir bewusst, dass das Thema gerade für Betroffene sehr schwierig ist und habe auch Verständnis für den Groll, den der ein oder andere sicherlich nicht völlig zu Unrecht hegt. Doch sind auch nicht alle Köpenicker und in Müggelheim Ansässige hier derselben Meinung und ich möchte mich vehement gegen ihren Vorwurf wehren, wir würden mit unseren Bemühungen, den unzähligen ehrenamtlichen Stunden und allen Aktivitäten nicht im Interesse Köpenicks agieren. Denn unseres Erachtens ist die ehrenamtliche Arbeit an Kindern und Jugendlichen ein sehr starker Beitrag zur Gesellschaft und zum sozialen Miteinander, und da erachten wir es als durchaus rechtens an, wenn man an der Stelle persönliche Interessen den Interessen der Kinder und deren Wohlbefinden unterordnet.
Wenn Sie es wünschen, sind wir gern zu weiteren Gesprächen bereit, dies dann aber gern persönlich und respektvoll gegenüber unserer Arbeit als Vorstand.
Ebenso hochachtungsvoll und mit sportlichem Gruß verbleibt
Der Vorstand der Köpenicker Hockey-Union
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist einfach unmöglich gelaufen, und ich hoffe, dass es davon keine Neuauflagen geben wird.
Wie können Sie dem gewieften Fuchs in Sachen eitler Selbstdarstellung eine solche Bühne bieten, ohne ihn auch nur ansatzweise 'sanft' zu rügen für seine Lügen und falschen Darstellung von Faktenlagen?
Es dürfte sich inzwischen auch bis in den letzten Winkel des rbb herumgesprochen haben, um mal nur einen Punkt anzusprechen, welche rechtliche Situation insbesondere im BER-Schallschutz seit Planfeststellung 2004 besteht.
Dennoch lassen sie Herrn Mehdorn unwidersprochen seine Märchen in voller epischer Breite erzählen, die dann in der ganzen Region von Zuschauern als 'amtlich' begriffen werden können. Eine öffentlich rechtliche Anstalt muß einfach in solchen Fällen klare Kante zeigen und Richtigstellen!
Der Tagesspiegel macht Ihnen vor, wie das gehen könnte:
http://m.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-ber-faktenzeichen-xy/9604582.html
Ich habe hilfsweise in dieser Situationan an Herrn Mehdorn geschrieben. Eine Kopie dessen gebe ich im Anhang mit.
Mit freundlichen Grüßen
D. Günther aus Mahlow
Sehr geehrter Herr Mehdorn,
Teile des Gewölles an für die FBB Unverdaubarem, das Sie sich gestern im TV-Gespräch herausgewürgt haben, dürfen nicht unkommentiert so stehen bleiben.
Selektieren wir einmal nur drei interessante Inhaltsstücke Ihres Speiballens:
1-- Wenn Sie sagen, es gebe keine Kostenexplosion am BER, weil der Flughafen doppelt so groß wie ursprünglich geplant gebaut worden sei, dann lassen Sie das Ihnen innewohnende Milchmädchen heraus!
Der BER war mit 1,7 Mrd €, nach Ihren Worten in halber heutiger Größe geplant und 2006 in Bau gegangen. Selbst wenn man Ihren Worten Glauben schenken könnte, läge das Doppelte der Kosten, nach Adam Riese und Proportionalität vorausgesetzt bei etwa 3,4 Mrd Euronen. Sie palabern aber bereits in aller Ruhe von mehr als 5 Mrd Kosten, in Ihrer Arithmetik also von etwa dem Dreifachen(!) Flughafen für die Fertigstellung des BER-Ünglücksprojektes volkswirtschaftlichen Ausmaßes. Insofern können wir wohl eher von einer Implosion Ihrer Argumentation ausgehen!
Herr Mehdorn, Sie und Ihre Vorgänger bauen keinen größeren Flughafen, Sie bauen für die avisierten Gewinnträume im Non Aviation-Bereich eine Frittenbude gehobenen Standards, eine shopping mall zur Befriedigung der hochfliegenden Träume Ihrer Flughafengesellschaft. Was Flughäfen mit Wachstum wirklich aushalten, zeigt Ihnen der 'Doppelte TXL' - zum halben Preis.
2-- Ihren neuerlich ausgebreiteten Albtraum, indem Sie sich mal wieder in grandioser Fehlinterpretation weideten, dass das OVG-Berlin-Brandenburg in seinem Urteil nun neue und für die Anwohner bessere Schallschutzkriterien verfügt hätte, ist eine Geschichte aus '1000-Und-Einer-Nacht', der Welt der Sagen, Märchen und Mythen und Sie scheuen nicht einmal davor zurück solche Lügen dreist öffentlich zu äußern.
Diese Äußerungen lassen nur einen Schluß zu: Ihre große Unkenntnis der BER-Geschichte vom Planfeststellungsantrag über die Anhörung dazu, die Planfeststellung und alle, bis zum o.g. Urteil folgenden Protokolle, Feststellungen und Urteile in der Sache ist immens. Wovon redeten Sie, als Sie sich repetierend selbst im Modus 'Gebetsmühle' befindent, insbesondere den Moderatoren Hermel und Platt Vorwürfe machten?
Sie steuern mit Freude auf 45 Mio. Passagiere am BER zu. Schallschutz nach Planfeststellungsbeschluß kann Ihre Gesellschaft nach eigenen Angaben in mehr als der Hälfte der betreffenden Objekte nicht leisten, weil die sogenannte Kappunggrenze - 30% des Verkehrswertes der Immobilie - mit den Kosten des erforderlichen Schallschutzes überschritten würde.
Da zaubern Sie flugs noch einen 'neuen' Hasen aus dem Hut, einen 'Schallschutzbezogenen Verkehrswert', der die Betroffenen ohne Schallschutz mit einem Teilbetrag des wahren Verkehrswertes ihrer Immobilie in Geld allein in der Lärm- und Abgashölle zurücklassen soll! Nachtflugverbot 22-06 Uhr? Nein, 24h-Betrieb wird aufgesattelt!
Der 'Gute Nachbar Flughafen' ohne jede Empathie für seine Nachbarn. Das ist die Realität und obendrein erwartet Sie auch noch Akzeptanz bei den Anrainern - geht's noch?
3--Zitat: "So, was wir jetzt gelernt haben und das auch erst im Dezember und im Januar, dass da zusätzliche Anforderungen an uns gestellt werden.....Wir prüfen noch, weil wir gar nicht wissen, endgültig wissen, was bedeuten die neuen Bedingungen, die wir da zu erfüllen haben. Da geht's darum, dass wir zusätzlich zu den Schallschutz-Fenstern z.B. Belüftung, Belüftungskonzepte vorsehen müssen und in den Häusern, wo es notwendig ist dann dies auch umgesetzt werden muß."
So, so, neue Bedingungen also? Herr Mehdorn, es ist sicher nicht alltäglich zu erleben, das jemand Bedingungen, die seit 2004 im Planfeststellungsbeschluss, also seit ca.10 Jahren bestehen ganz überrascht und verwundert als 'neu' deklariert. Damit dürften Sie mal wieder einen überzeugenden P&A-Treffer in Selbstdarstellung gelandet haben!
Die Flughafengesellschaft hatte bereits lange vor Baubeginn und Planfeststellung, im November 1999 die Anrainer des BER vollmundig über die Funktion von Schalldämmlüftern umfassend in ihrer Zeitung AIRPORT Ausgabe 2 im Artikel ' Was bringen Schalldämmlüfter? 'informiert. Wie konnte dieses Wissen um die Lüfterproblematik und die relevanten Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss von 2004 dazu zwischenzeitlich in der Flughafengesellschaft so verschüttet werden? Die von Ihnen angesprochenen 'Hürden' in der Sache bestehen seit mindestens 10 Jahren. Nur, die FBB war all die Jahre über nicht gewillt sie zu überspringen!
Fazit:
Es gelingt nicht einmal den Fakten, Sie von Ihren vorgefassten Meinungen abzubringen oder Ihren Kenntnisstand zu aktualisieren. Ihr Wahrnehmungsvermögen ist subjektiv, äußerst selektiv geprägt und in extensio partiell bis hin zum Realitätsverlust getrübt, so hat es den Anschein.
Die naheliegende Alternative dazu möchte ich hier nicht weiter ausführen....
Herr Mehdorn, Sie sind als Freund 'klarer Worte' bekannt und so beende ich meine klaren Worte an Sie
mit freundlichen Grüßen
D. Günther aus Mahlow
Sehr geehrter Herr Bomba,
gerade habe ich den Beitrag von Thomas Rautenberg über Ihr Zusammentreffen mit Teilnehmern der Mahnwache vor Ihrem Ministerium am vergangenen Dienstag auf den rbb-Seiten
gelesen.
Herr Bomba, Sie werden dort u.a. mit folgenden Worten zitiert:
'Der Kompromiss, eine halbe Stunde hier oder eine halbe Stunde dort, wäre im Grunde genommen vielleicht noch machbar.'
Ich möchte Sie gern bitten, nicht weiterhin verklärend von Kompromissen zu sprechen, wenn zwei oder mehrere Parteien sich zu einem Gegenstand ihrer Verhandlungen einigen, der Menschen betrifft, die an diesen Verhandlungen nicht beteiligt sind, nicht daran teilnehmen dürfen aber vom Verhandlungsergebnis direkt betroffen sind. So etwas ist kein Kompromiss, das ist ein Verordnen und ein Vergewaltigen!
Im Ergebnis Direkter Demokratie, dem Volksbegehren Nachtflugverbot in Brandenburg wurde die Forderung nach Einhaltung der gesetzlichen Nachtruhe gemäß Emissionsschutzgesetz von 22:00 bis 06:00 Uhr erhoben und kein Halbstundendeal gefordert!
Wäre es da nicht für die Politik an der Zeit, den Willen des Souveräns zu respektieren? Zumal mit dem am Quorum in Berlin gescheiterten Volksbegehren Nachtflugverbot zusammen in der Region eine Viertel Million Menschen diese Forderung erhoben haben. In wessen Auftrag wird hier eigentlich für wen Politik gemacht? Politischer Anstand und politische Moral bleiben gänzlich auf der Strecke!
Ich habe mich der Mühe unterzogen und die Sachverhalte zu Nachtflügen in der Region und zum Versagen der Politik in der Sache in einer BER-Nachtflugfibel zusammengestellt. Die Ungeheuerlichkeiten, die die Politik der BER-Anrainern aufbürdet, werden darin deutlich herausgearbeitet.
Die Lektüre kann ich Ihnen nur empfehlen. Sie wird helfen, Ihre Sichtweise der Dinge zu verändern.
Download bar:
http://www.diethard.de/Fluglaerm/BER-NachtflugFibel.pdf
Es gilt Ihr Versprechen an unsere Teltower MitstreiterInnen:
"Ich melde mich wieder bei Ihnen und dann werden wir uns wieder im kleinen Kreise treffen. Also ganz herzlichen Dank!"
Im kleinen Kreis? Ich fordere Sie auf, sich im Kreise der Viertel Million Menschen zu melden! Schauen Sie auch den Schwerstbetroffenen Menschen in unserer Gemeinde bei einem Treffen direkt in die Augen und hören Sie sich an, was diese Menschen dazu zu sagen haben.
Unsere Rauch- und Abgasmelder ertönen hier schon seit Jahren infolge des SXF-Luftverkehrs, aber dass können Sie ja in Ihrem Ministerium nicht hören, und es bringt Sie folglich nicht aus dem Häuschen und gar auf Straßen und Plätze unter die Menschen unserer Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
D. Günther aus Mahlow
- Was kann und darf ein Herr Wowereit sich eigentlich noch alles erlauben?!
- zum Artikel "Lärmschutzurteil ist rechtskräftig"
- zum Artikel "Auf den Schrott mit dem BER"
- Offener Brief an MP Woidke und Landesregierung
- ZU: "Wirtschaftsinitiative Lausitz sieht schärferes Nachtflugverbot als faulen Kompromiss"