Leserbrief zum Artikel "Lärmschutzurteil ist rechtskräftig"
von Peter Neumann
in der Berliner Zeitung vom 29.1.2014, Seite 15
Sehr geehrter Herr Neumann,
dieser Satz Ihres Kommentars ließ mich stutzen: "Es (das OVG, G.S.) verpflichtete das Land Brandenburg sicherzustellen, dass die Auflagen des BER-Planfeststellungsbeschlusses eingehalten werden." Ich frage mich: Ist es beim Projekt BER etwa nicht selbstverständlich, dass behördliche Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses eingehalten werden? Nach der jetzt abgeschlossenen juristischen Auseinandersetzung kann die Antwort nur lauten: Nein, die Betroffenen müssen die Einhaltung gegebenenfalls erst erstreiten! Die FBS/FBB hatte schon seit 2008 nicht die Absicht, das Lärmschutzziel im Tag-Schutzgebiet so anzuerkennen, wie es gemäß Planfeststellungsbeschluss von ihr verlangt wird. Der Schlüssel zum Verständnis der betrügerischen Absichten des FBS/FBB ist der Ergebnisvermerk einer Besprechung zwischen MIR/MIL und FBS/FBB vom 21.11.2008. Dort steht unverblümt: "Aus Sicht der FBS kann die Schutzzielbestimmung ... aus dem Planfeststellungsbeschluss nicht dahingehend verstanden werden, dass der Wert von 55 dB(A) keinmal überschritten werden darf." Mit der Zurückweisung der Beschwerde hat das BVerwG nicht nur das Urteil des OVG B-B bestätigt, sondern auch die Rechtsauffassung der Kläger geteilt. Nach deren Ansicht hat die FBS/FBB von Anfang an vorsätzlich und systematisch versucht, zwecks Reduzierung der Schallschutzkosten die Schutzzielbestimmung des Planfeststellungsbeschlusses zu unterlaufen. Es dürfte übrigens interessant sein zu beobachten, wie die EU-Kommission auf diese Entscheidung des BVerwG reagieren wird. Sie hatte den beantragten Beihilfen der Flughafengesellschafter zugestimmt, die unter anderem mit wissentlich falschen Angaben zum Lärmschutz begründet worden waren. Der Versuch, die Betroffenen beim Lärmschutz zu betrügen, hat also vielleicht ein noch dickeres Ende - und das alles, weil der Flughafen unter allen Umständen in Schönefeld errichtet werden musste!
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Suhrbier