Flughafen – Planänderungsantrag begrüßenswert - zu „Weiche Ziele – Flughafen fordert Planänderung im Schallschutzstreit“ MAZ 16.3.2012, Seite 5 , und „ Gutachten : Flughafen schützt zu spät“ MAZ 15.3.2012- S. 5
Wenn Flughafen – Anwalt Dr. Gronefeld am 15.3.2012 im Potsdamer Landtag einen Planänderungsantrag ankündigte, so ist dies begrüßenswert, weil dann ein neues Beteiligungsverfahren erforderlich wird. Dies gilt trotz Ablehnung der Antrags – Zielrichtung Lärmschutzverschlechterung und der Eindeutigkeit der Ansage im Planfeststellungsbeschluß wegen der Möglichkeit des Einbringens neuer Erkenntnisse und Forderungen des Umweltbundesamtes zum Schutz der Bürger, wie eine Reduzierung gesetzlicher Grenzwerte für Fluglärm über ein Start – und Landeverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr hinaus, die Berücksichtigung neuer Tag – und Nachschutzzonen, welche jeweils nach Spitzenlärmpegeln zu berechnen sind, und die Berücksichtigung internationaler Sicherheitserfordernisse gemäß bisher unberücksichtigtem rechtsverbindlichen ICAO – Dokument für die Planung neuer Flugfelder bis Flughäfen, wie aus Schulzendorf gefordert, sowie eine DIN – und energie – sparverordnungsgerechte Umsetzung des Schallschutzprogrammes gemäß real erwartbaren Lärmpegeln.
Die Auseinandersetzung wird also ausgehen von der bundesverwaltungsgerichtlichen Erhöhung der Nachtflugbelastung durch verkürzte Nachtruhe und höhere zulässige Lärmpegel ohne Begrenzung als zur Tageszeit zulässig gemäß der grundgesetzeswidrigen Logik, welche wissenschaftserkenntnisignorierend ist, man dürfe jeden Bürger als homo oeconomicus betrachten. Stattdessen muß eine Verbesserung des Schallschutzes in den Nachtstunden gemäß Forderungen des Umweltbundesamtes (UBA ) erreicht werden , deren Forderungen zur Flugroutenbewertung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ( BAF ) widerrechtlich, wie ein Rechtsgutachten auswies begründungslos ignoriert wurde.
Das UBA bemängelte u.a. , die Flugrouten würden den Erfordernissen eines Flughafens in dicht besiedeltem Umfeld nicht gerecht. Und auch Schadstoff – Immissionen müssen endlich genauso Berücksichtigung gesundheitsfolgend bezogen finden, wie eine Neubewertung aller Flugrouten nach neuerem Erkennisstand zu Lärmpegeln und Lärmfolgeschäden, ehe der BER in Betrieb geht. Und natürlich ist die Einhaltung verbindlicher Flugsicherheitsvorschriften zu beachten, die bisher „ außen vor“ blieben.
Die Aussagen des BAF zur Flugrouten – „ Sortiments „ – Festlegung, es seien keine Dauerschallpegel für Überlagerungen zweier naher Flugrouten bzw. für Landelärm berechenbar gewesen, können bei bekannter Flugroutenfrequentierung ( Flugbewegungsanzahl ) nur als taktisches Manöver zum Verschweigen oder Gesundrechnen von Lärmbelastungen oder als fachliches Armutszeugnis gedeutet werden. Ein Physikkundiger kann diese Werte nach Umrechnung von Lärmpegeln in Schallenergien durch Addition – oder Dreisatz bei veränderter Routenfrequentierung – bzw. unter Nutzung von Luftfahrt – Vorschriften zur Flugzeugtyp – Zertifizierung unschwer berechnen.
Jetzt kann es deshalb nur heißen : Keine Betriebsgenehmigung bis zur Klärung der wirklichen Belastungen. Offenhalten von Sperenberg einschließlich Neuplanungsbeginn und Verbleiben des derzeitigen Berliner – Flughafen – systems im Status Quo ! Keine Inbetriebnahme des BER ohne vorherige Klärung der daraus resultierenden Gesundheitsfolgen ! Wann der BER rechtskonform nach Schallschutzabschluß in Betrieb gehen kann, erscheint als unklar. In Sperenberg fände bei privatwirtschaftlicher Realisierung schon seit 2001 Flugbetrieb statt !
Den Regeln des sozialen Rechtsstaates muß endlich auch beim BER – Projekt zum Durchbruch verholfen werden.
Dr. Briese, Eichwalde- 21.3.2012
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