Sehr geehrte Frau Vorsitzende des SA-BER,
sehr geehrte Mitglieder des BER-Sonderausschusses,
sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,
der Leiter Schallschutz des Flughafen, Herr Wagner, äußerte gestern (16.03.2015) mit Bezug auf nächtlichen Schallschutz, es gäbe keine Lüfter mit Wärmerückgewinnung, die den Ansprüchen der FBB genügen würden. Da ist er wohl einer Freudschen Fehlleistung aufgesessen, denn die Aussage ist nur richtig, wenn man dabei einzig die Schonung des Finanzbudgets der FBB im Kopfe hat!
Zu Zeiten, als der Flughafen noch nicht von sich selbst behauptete ein Guter Nachbar zu sein, den Guten Nachbarn aber der Öffentlickeit gegenüber gern mimte, die Menschen im Umfeld des Flughafens mit großartigen Heilsversprechen zu ködern versuchte, um den unmenschlichen Standort Schönefeld durchzudrücken, da gab er eine Zeitung für die Nachbarn des Flughafens BBI heraus. Diese Zeitung nannte er AIRPORT. Wir hier in der Gemeinde bekamen sie unaufgefordert und kostenfrei zugestellt. In der Ausgabe 2, November 1999 findet sich auf der Seite 2 unter der Überschrift "Was bringen Schalldämmlüfter?" u.a. folgende Aussage:
"Übrigens: Schalldämmlüfter dienen gleichzeitig dem Wärmeschutz. Durch ihre Dämmung kann die wertvolle Heizenergie nicht wie beim herkömmlichen Lüften einfach verpuffen."
Darunter befindet sich eine schematische Darstellung der Konstruktion eines solchen Schalldämmlüfters:
Solche Darstellungen findet man auf den Seiten des Lüfterherstellers noch heute Seite 11:
http://catalog.siegenia.com/aero_br_raumklima3_de/pubData/source/aero_br_raumklima3_de.pdf
oder: Broschüre Reine Luft reins ins Haus http://www.baulinks.de/webplugin/2011/1332.php4
Wer sich auf das Lesen solch technischer Schemata versteht, wird sofort erkennen, dass ein Schalldämmlüfter à la FBS 1. sowohl Schall dämmt, 2.Wärme rückgewinnt (Kreuzstromwärmetauscher!) als auch 3. Ab- und 4. Zulüftung vorhält. Von diesen 4 verschieden und versprochenen Funktionen und Dingen ist heute nur noch die Zulüftung übrig geblieben. Warum wohl?
Das Wissen aus dem vergangenen Jahrhundert darum, was Schalldämmlüfter bringen, scheint beim Übergang der Flughafengesellschaft von der FBS zur FBB offensichtlich verlorengegangen zu sein! Sehr zum Nachteil der Schallschutzberechtigten, wie sich nun herausstellt.
Wer sich zudem für die Schalldämmwerte der Lüfter interessiert, dem empfehle ich den Blick in den Anhang Auszug_ReineLuftReinInsHaus_Broschüre_SiegenaAubi.pdf. Dort kann man entnehmen,dass die Lüfter mit Wärmerückgewinnung sogar im Schalldämmmaß um 2 dB höher als der einfache FBB-Zulüfter Aeropac liegen.
Sicherlich könnte auch der Abgeordnete M. Bischoff (SPD) schnell Auskunft zu dem Lüfter-Problem geben. Wird er doch nicht müde in den Ausschusssitzungen zu erklären, dass er sich wiederholt sehr intensiv mit dem BER-Schallschutz beschäftigt hat und nun auch keine weitere tiefergehende Beschäftigung mit dem Thema im Ausschuss mehr benötigt.
Allerdings habe ich doch noch eine kleine Korrektur anzubringen. Herr Bischoff sagte gestern, dass das OVG die Schallschutzkriterien (neu) festgelegt hätte. An dieser Stelle irrte der Abgeordnete Bischoff. Die Schallschutzkriterien für den Tagschutz wurden im Planfeststellungsbeschluss aus 2004 von der FBB selbst eingebracht, von der Behörde beschlossen und nachfolgend von Gerichtsbeschlüssen und -urteilen bestätigt.
Allein die FBB wollte sich, als es daran ging Schallschutz zu bauen nicht mehr daran halten. Sie hatte in ihrem Budget 139 Mio. Euro für Schallschutz eingeplant. Eingeplant, für Schallschutz, der beschlusswidrig statt keiner Überschreitung von 55 dB(A) im Inneren von Gebäuden bei geschlossenen Fenstern mit, man höre und staune 16 (sechzehn) Überschreitungen von 55dB(A) gerechnet worden war. Man könnte durchaus geneigt sein, das Ergebnis Billigschallschutz nennen zu wollen.
Nachdem dieser Betrugsversuch der FBB von sachkundigen Bürgern aufgedeckt worden war, begann hinter verschlossenen Türen ein unwürdiges Feilschen und Gezerre der FBB mit der Aufsichtsbehörde (081121_MIR-Ergebnisvermerk_SchallschutzprogrammFBS-2436_001-1.pdf), welches Schallschutzkriterium mit Rücksicht auf die FBB-Kassenlage denn noch so zu machen sein könnte.
Erst das OVG machte diesem unrühmlichen Verhalten beider Seiten mit einer Rüge ein Ende. Und seitdem gelten die Schallschutzkriterien aus dem PFB 2004 auch bei der FBB (!) und der Schallschutz kostet, was er schon immer von Rechts wegen hätte gekostet, 730 Mio. bis 1 Mrd. Euro!
Alles eine Frage des Standortes!
Mit freundlichem Gruss
D. Günther wohnHaft in Mahlow