Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage
Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage von BVBB – Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)
Der BVBB fühlt sich durch den 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes zum Problem der Nachtschutzzonen bestätigt. Der BVBB hat immer dargetan, dass die Schutzzonen für die An- und Abflüge am künftigen BBI/BER Berlin – Schönefeld von der Landesregierung Brandenburg im sogenannten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ falsch sind.
Wie das Gericht richtig feststellte, hat das Land für den Umfang der Schutzregionen Berechnungen ohne Flugrouten vorgelegt. Die lauwarmen Versuche wortreich dem Gericht zu erklären, dass man schließlich nicht genau gewusst habe, wie die Flugrouten gestaltet werden, akzeptierte das Gericht nicht. Es warf der Behörde vor, dass sie sich dann eben eines falschen Modells bedient habe, und forderte eine sofortige Revision der Angaben zu den Lärmschutzgebieten. Falls, so wurde bekundet, dies nicht sofort geschähe, gäbe es keine Schutzgebiete und damit keine Flugzeiten für die Nacht. In diesem Sinne wurde das Land Brandenburg belehrt. Im Gerichtssaal wurde dann der Planfeststellungsbeschluss geändert. Der Flughafengesellschaft (FBS) blieb nun auch nichts anderes übrig, als der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des Gerichtes zuzustimmen. Die Folge: Das Lärmschutzgebiet wird größer, es müssen aber auch die Regionen neu berechnet werden, die schon heute im Schutzgebiet liegen. Damit ist das Chaos für die Lärmschutzmaßnahmen und deren Umsetzung endgültig vorprogrammiert.
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F.Breidbach, in der mündlichen Verhandlung der BBI-Nachtflugklage am 22.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht
Plädoyer des BVBB Ehrenvorsitzenden, Ferdi Breidbach, in der mündlichen Verhandlung der BBI-Nachtflugklage am 22.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht. – Ein Bericht.
Als Vorbemerkung hat Ferdi Breidbach in seinem eindrucksvollen und bewegenden Plädoyer vor dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes darauf hingewiesen, dass er bedingt durch seine beruflichen Erfahrungen aus seiner Sicht die Probleme der anstehenden Nachtflugregelung anders beurteilt als Verwaltungsjuristen dies tun.
Rede Ferdi Breidbachs vor der Demo/Menschenkette vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.09.2011
Rede Ferdi Breidbachs vor der Demo/Menschenkette vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.09.2011
1. Mit dem nun beginnenden Verfahren hat der 4. Senat eine herausragende Chance seine Rechtsprechung zum Schutz der Nachtruhe im Sinne des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit weiter zu entwickeln.
2. Dem Senat dürfte auch durch Vortrag unsere Anwälte, durch Gutachten und wissenschaftliche Veröffentlichungen nicht entgangen sein, wie gesundheitsgefährdend die Störung der Nachtruhe wirklich ist.
Aus dem BVerw-Gerichtssaal
Die nachfolgende Karte hatte das Hohe Gericht hinter sich aufgebaut und machte sie zur Grundlage seiner Betrachtungen.
Nun kann Wowereit seinen lieben Lichtenradern und Wannseern und Platzeck seinen Potsdamern erklären, wie sie von Flugrouten verschont werden!
Zur Nachtflugjammerei von FBS-Schwarz
Pünktlich vor der mündlichen Verhandlung (20./21. 09.2011) zur Klage von BVBB Klägern gegen den Nachtflug vor dem Bundesverwaltungsgericht, musste noch eine Propagandaveröffentlichung her, die das Jammertal für den Fall beschreibt, in dem das Bundesverwaltungsgericht Einschränkungen des Nachtflugs beim BBI entscheidet. Einschränkungen, so die dümmlichen Behauptungen des Flughafenchefs Schwarz, wären der Untergang des BBI, gewissermaßen seine vorprogrammierte Pleite. Dass nicht die Frage des Nachtflugs die Pleite vorprogrammiert, sondern die Folgen der Standortfehlentscheidung, eines viel zu teuren Flughafens und des Billigfliegerkonzeptes, darf die Öffentlichkeit nicht erfahren. Schuld an der kommenden Pleite sind dann, so ist programmiert, die bösen Menschen, die für ihre Gesundheit und ihr Menschenrecht auf Nachtruhe kämpfen.
Aufregung um FBS-Aufruf zur Dienstreisedemo nach Leipzig
Berufsdemonstranten. Die FBS rief ihre Mitarbeiter im Intranet zur Dienstreise nach Leipzig auf, um vor dem BVerwG per Dienstauftrag für Nachtflug zu demonstrieren. Der intelligenzbeleidigende, lahme Versuch von FBS-Kunkel mithilfe des RBB in Berlin und Brandenburg die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen:
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Die BER-Müggelseeroute soll richtig sein
Die Reaktion der BI Gosener Wiesen durfte erwartet werden. Auch sie ist Ergebnis des St. Floriansprinzips! Auch sie ist Ergebnis des Irrglaubens, nach dem es Flugrouten gibt, die den Müggelsee oder auch die Gosener Wiesen fluglärmfrei halten. Fakt ist, es wird auch in der östlichen Region der Start- und Landebahnen einen Fluglärmteppich geben, der die ganze Region betrifft. Wer auch in dieser Region den Fluglärm nicht will, muss gegen den Standort kämpfen. Alles andere ist Selbstbetrug. Ob Flugroutengeschiebe, Fluglärmkommissionsaufblähung oder Häufung örtlicher Kleindemos, alles unterliegt dem Prinzip "teile und herrsche" und betreibt in Konsequenz das Spiel der BBI-Lobby. Lesen Sie hierzu auch in der Berliner Morgenpost...
Pressemitteilung vom 12.09.2011:
Die BER-Müggelseeroute ist richtig! Gründung Bürgerinitiative in Gosen am 16.09.2011.
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