Flughafengesellschaft an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu übertreffen
Sie lügen und betrügen, sie sind skrupel- und gewissenlos. Jetzt werden sie auch noch abgründig geschmacklos
Wie mag es um die geistige Verfassung von Entscheidungsträgern bestellt sein, die mit einer geschmacklosen Inanspruchnahme des Papstes von Milliarden Katholiken, auch anerkannt auch als Heiliger Vater, es nötig haben, diesen Staatsgast als Werbefigur für ihr Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt zu missbrauchen. Wie notwendig muss es aus ihrer geschmacklosen Sicht sein, ausgerechnet einen Kirchenfürsten als Werbeträger für ein Projekt zu nutzen, dass erwiesenermaßen auch Menschen krankmacht und damit nach christlichem Menschenbild das Ebenbild Gottes beschädigt. Allerdings stellt sich auch die Frage: Was sagt der Erzbischof von Berlin, Berliner Katholiken zum Missbrauch des Stellvertreters Gottes auf Erden? Hat das Bistum für die Hergabe der Rechte den Papst als Werbefigur einzusetzen vielleicht noch Geld bekommen? Was sagt dann auch die CDU als Gralshüter von Politik aus christlicher Verantwortung zu einer Werbekampagne mit dem Papst, die der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafengesellschaft, Wowereit (SPD Wahlverlierer und Nichtmitglied des Berliner Abgeordnetenhauses), zu verantworten hat?
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Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage
Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage von BVBB – Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)
Der BVBB fühlt sich durch den 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes zum Problem der Nachtschutzzonen bestätigt. Der BVBB hat immer dargetan, dass die Schutzzonen für die An- und Abflüge am künftigen BBI/BER Berlin – Schönefeld von der Landesregierung Brandenburg im sogenannten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ falsch sind.
Wie das Gericht richtig feststellte, hat das Land für den Umfang der Schutzregionen Berechnungen ohne Flugrouten vorgelegt. Die lauwarmen Versuche wortreich dem Gericht zu erklären, dass man schließlich nicht genau gewusst habe, wie die Flugrouten gestaltet werden, akzeptierte das Gericht nicht. Es warf der Behörde vor, dass sie sich dann eben eines falschen Modells bedient habe, und forderte eine sofortige Revision der Angaben zu den Lärmschutzgebieten. Falls, so wurde bekundet, dies nicht sofort geschähe, gäbe es keine Schutzgebiete und damit keine Flugzeiten für die Nacht. In diesem Sinne wurde das Land Brandenburg belehrt. Im Gerichtssaal wurde dann der Planfeststellungsbeschluss geändert. Der Flughafengesellschaft (FBS) blieb nun auch nichts anderes übrig, als der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des Gerichtes zuzustimmen. Die Folge: Das Lärmschutzgebiet wird größer, es müssen aber auch die Regionen neu berechnet werden, die schon heute im Schutzgebiet liegen. Damit ist das Chaos für die Lärmschutzmaßnahmen und deren Umsetzung endgültig vorprogrammiert.
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F.Breidbach, in der mündlichen Verhandlung der BBI-Nachtflugklage am 22.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht
Plädoyer des BVBB Ehrenvorsitzenden, Ferdi Breidbach, in der mündlichen Verhandlung der BBI-Nachtflugklage am 22.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht. – Ein Bericht.
Als Vorbemerkung hat Ferdi Breidbach in seinem eindrucksvollen und bewegenden Plädoyer vor dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes darauf hingewiesen, dass er bedingt durch seine beruflichen Erfahrungen aus seiner Sicht die Probleme der anstehenden Nachtflugregelung anders beurteilt als Verwaltungsjuristen dies tun.
Rede Ferdi Breidbachs vor der Demo/Menschenkette vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.09.2011
Rede Ferdi Breidbachs vor der Demo/Menschenkette vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.09.2011
1. Mit dem nun beginnenden Verfahren hat der 4. Senat eine herausragende Chance seine Rechtsprechung zum Schutz der Nachtruhe im Sinne des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit weiter zu entwickeln.
2. Dem Senat dürfte auch durch Vortrag unsere Anwälte, durch Gutachten und wissenschaftliche Veröffentlichungen nicht entgangen sein, wie gesundheitsgefährdend die Störung der Nachtruhe wirklich ist.
Aus dem BVerw-Gerichtssaal
Die nachfolgende Karte hatte das Hohe Gericht hinter sich aufgebaut und machte sie zur Grundlage seiner Betrachtungen.
Nun kann Wowereit seinen lieben Lichtenradern und Wannseern und Platzeck seinen Potsdamern erklären, wie sie von Flugrouten verschont werden!
Zur Nachtflugjammerei von FBS-Schwarz
Pünktlich vor der mündlichen Verhandlung (20./21. 09.2011) zur Klage von BVBB Klägern gegen den Nachtflug vor dem Bundesverwaltungsgericht, musste noch eine Propagandaveröffentlichung her, die das Jammertal für den Fall beschreibt, in dem das Bundesverwaltungsgericht Einschränkungen des Nachtflugs beim BBI entscheidet. Einschränkungen, so die dümmlichen Behauptungen des Flughafenchefs Schwarz, wären der Untergang des BBI, gewissermaßen seine vorprogrammierte Pleite. Dass nicht die Frage des Nachtflugs die Pleite vorprogrammiert, sondern die Folgen der Standortfehlentscheidung, eines viel zu teuren Flughafens und des Billigfliegerkonzeptes, darf die Öffentlichkeit nicht erfahren. Schuld an der kommenden Pleite sind dann, so ist programmiert, die bösen Menschen, die für ihre Gesundheit und ihr Menschenrecht auf Nachtruhe kämpfen.
Aufregung um FBS-Aufruf zur Dienstreisedemo nach Leipzig
Berufsdemonstranten. Die FBS rief ihre Mitarbeiter im Intranet zur Dienstreise nach Leipzig auf, um vor dem BVerwG per Dienstauftrag für Nachtflug zu demonstrieren. Der intelligenzbeleidigende, lahme Versuch von FBS-Kunkel mithilfe des RBB in Berlin und Brandenburg die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen:
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