Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage von BVBB – Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)
Der BVBB fühlt sich durch den 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes zum Problem der Nachtschutzzonen bestätigt. Der BVBB hat immer dargetan, dass die Schutzzonen für die An- und Abflüge am künftigen BBI/BER Berlin – Schönefeld von der Landesregierung Brandenburg im sogenannten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ falsch sind.
Wie das Gericht richtig feststellte, hat das Land für den Umfang der Schutzregionen Berechnungen ohne Flugrouten vorgelegt. Die lauwarmen Versuche wortreich dem Gericht zu erklären, dass man schließlich nicht genau gewusst habe, wie die Flugrouten gestaltet werden, akzeptierte das Gericht nicht. Es warf der Behörde vor, dass sie sich dann eben eines falschen Modells bedient habe, und forderte eine sofortige Revision der Angaben zu den Lärmschutzgebieten. Falls, so wurde bekundet, dies nicht sofort geschähe, gäbe es keine Schutzgebiete und damit keine Flugzeiten für die Nacht. In diesem Sinne wurde das Land Brandenburg belehrt. Im Gerichtssaal wurde dann der Planfeststellungsbeschluss geändert. Der Flughafengesellschaft (FBS) blieb nun auch nichts anderes übrig, als der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des Gerichtes zuzustimmen. Die Folge: Das Lärmschutzgebiet wird größer, es müssen aber auch die Regionen neu berechnet werden, die schon heute im Schutzgebiet liegen. Damit ist das Chaos für die Lärmschutzmaßnahmen und deren Umsetzung endgültig vorprogrammiert.
Das Gericht hat der Planfeststellungsbehörde noch eine weitere Verbesserung des Nachtschutzes der Anwohner diktiert. Das Gebiet, in dem häufiger als 6 mal der zugelassene Maximalpegel von 53 dB am Ohr des Schläfers überschritten wird und demnach passiver Schallschutz eingebaut werden muss, muss wie im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss nach der 100 zu 100 Methode berechnet werden, wodurch für die Betroffenen der tatsächliche Schutz in jeder Nacht erreicht wird. Außerdem müssen alle Schallschutzvereinbarungen nach diesem verbesserten Standard nachberechnet werden. Die bereits schallgedämmten Räume müssen gegebenenfalls zusätzlichen Schutz erhalten.
Aber nicht das Chaos ist ein vorläufiger Erfolg der Klage, sondern die Verbesserung des Schutzes durch eine realistischere Festlegung der Schutzgebiete und -ziele. Jetzt wird es auch für die südlichen Regionen von Berlin, so wie im Südosten eine bis dahin ignorierte Situation geben. Diese Regionen müssen wegen der kommenden Flugrouten in die Schutzbetrachtungen vor Fluglärm einbezogen werden. Ausdrücklich, um Legendenbildungen vorzubeug, weist der BVBB darauf hin, dass dieser Erfolg von seinen Mitgliedern, durch deren finanzielle Unterstützung, erstritten wurde.
Beschämend findet es der Vorstand, wenn er nun ansehen muss, wie ewige Trittbrettfahrer aus skurrilen Vereinen, Dialoggremien oder sonstige Wichtigtuer so schwätzen, als wären sie am Erfolg beteiligt. Es ist jetzt an der Zeit, dass alle Betroffenen erkennen, besser sich bekennen: Mit Worthülsen und schönen Forderungen sind Platzeck und Wowereit nicht gegen den Nachtflug zu bewegen. Sie haben durch ihre Rechtsvertreter vor dem Gericht bewiesen, dass ihnen der Schutz der Nachtruhe, die Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit völlig egal sind.
Schlimmer! Der medizinische Gutachter von Platzeck hat unter Protest der Zuhörer auch noch dargelegt, dass es auch Gutachten gäbe, die belegen würden, dass immer mehr Fluglärm zu einem Gewöhnungseffekt führen würde, der gesundheitliche Folgen ausschließt.
Wer kann noch Mitglied einer Partei sein, deren Führungsspitze sich zur Durchsetzung ihrer Interessen solcher Gutachter bedient?
Erschreckend ist, mit welcher Dreistigkeit die gesundheitlichen Folgen des Fluglärms bestritten wurden, dafür aber die Wirtschaftlichkeit des BBI/BER, als das entscheidende Ziel der Brandenburgischen Landesregierung, vor Gericht wieder aufgewärmt wurde.
Man kann berechtigt fragen ob das Bundesverwaltungsgericht auf dieser Linie, und in welchem Umfang, in seinem am 13 Oktober zu verkündenden Urteil entscheiden könnte. Vorher muss aber die Frage gestellt werden, wie es um die soziale Verantwortung, die Menschlichkeit einer von Sozialdemokraten und Linken geführten Regierung steht.
Hier ist die Antwort: sie ist nicht vorhanden! Der Freudenjubel dieser Ignoranten ist schon absehbar, wenn das Gericht im Sinne ihrer Entscheidung, bis zu 103 Flugzeuge in der Nacht fliegen lässt. Dass dann Hunderttausende über Generationen um ihre Nachtruhe gebracht sind, krank werden, wird vom Jubel erstickt.
Gemeinsam mit allen Jubelpersern wird dann posaunt: Das wird ein schöner Flughafen, dessen Wirtschaftlichkeit nun gerettet ist.