BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Pünktlich vor der mündlichen Verhandlung (20./21. 09.2011) zur Klage von BVBB Klägern gegen den Nachtflug vor dem Bundesverwaltungsgericht, musste noch eine Propagandaveröffentlichung her, die das Jammertal für den Fall beschreibt, in dem das Bundesverwaltungsgericht Einschränkungen des Nachtflugs beim BBI entscheidet. Einschränkungen, so die dümmlichen Behauptungen des Flughafenchefs Schwarz, wären der Untergang des BBI, gewissermaßen seine vorprogrammierte Pleite. Dass nicht die Frage des Nachtflugs die Pleite vorprogrammiert, sondern die Folgen der Standortfehlentscheidung, eines viel zu teuren Flughafens und des Billigfliegerkonzeptes, darf die Öffentlichkeit nicht erfahren. Schuld an der kommenden Pleite sind dann, so ist programmiert, die bösen Menschen, die für ihre Gesundheit und ihr Menschenrecht auf Nachtruhe kämpfen.

In der Ausgabe Nr. 18 vom 18. September 2011 der Wams, bekam der „Flughafenchef“. Schwarz wieder einmal die Ehre zum Pleiten–, Pech– und Pannenprojekt seinen Propagandaunsinn verbreiten zu dürfen. Was, so wird sich der geneigte Leser fragen, hat denn dieser Mann so Unsinniges erklärt? Die Antwort folgt dieser Frage in Kommentierung der wichtigsten Aussagen in seinem Interview, das von „Stützfragen“ zur Verbreitung des Unsinns nur so wimmelt.
Die Fakten:
1. Zur Frage auf die Gesundheitsgefährlichkeit von Fluglärm gibt Schwarz verworrene Antworten über Grenzwerte. Vor allem erklärt er dann, dass die Planfeststellungsbehörde beim Lärmschutz „in einigen Teilen über das hinaus (geht) was gesetzlich vorgeschrieben ist.“
Kommentar
Der Fragesteller wollte eine Antwort darüber...“wie gesundheitsschädlich ist Fluglärm“. Schwarz beantwortet die Frage nicht. Die Antwort hätte nämlich lauten müssen: Nach allen medizinischen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung beginnt die Gesundheitsgefährdung bei 55 dB(A) Fluglärm am Tage und bei 35 dB(A) in der Nacht. Davon sind vorsichtig ausgezählt bis zu 200 000 Bürger durch den BBI/BER betroffen.
Schwarz konnte mit seiner Antwort ausweichen und von Fakten ablenken, weil er nicht damit rechnen musste, dass seine die Tatsachen verfälschende Antwort vom Journalisten hinterfragt wird.
2. Warum Flugzeuge aufgrund der Frage ob sie“ unbedingt zu nachtschlafender Zeit in Berlin starten und landen...(müssen)“ beantwortet Schwarz mit: „Das tun sie nicht: In der im Bürokratendeutsch als Kernnacht bezeichneten Zeit zwischen 0 und 5 Uhr wird es im Gegensatz zu heute keine Flüge geben“
Kommentar:
Von Schwarz war nicht zu erwarten, dass seine und die ursprüngliche Forderung  seiner FBS, von Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD) nach unbegrenztem Nachtflug zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung aus 2006 wegen Rechtswidrigkeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes, ihm und Platzeck um die Ohren gehauen wurden. Eben wegen dieser Entscheidung mussten Platzeck und Schwarz nachsitzen und eine neue Nachtflugregelung beschließen.
Wiederum erfolgte keine Nachfrage des Journalisten, warum nun zwischen 0 und 5 Uhr nicht geflogen werden darf. Da sollten die lieben Leser eben nicht wissen, was Schwarz und Platzeck an Rücksichtslosigkeit durch Störung der Nachtruhe wirklich wollen.
3. Dann kommt, als Viertes die Flughafenjammerfrage wie bestellt. Dürfen denn bei Verspätungen die Flugzeuge in diesen Nachtbeschränkungszeiten am BBI/BER auch nicht landen, wenn sie Verspätungen haben? Das, so erfährt der geneigte Leser, ist dann ja furchtbar. Die Flugzeuge müssen dann nach Hannover oder Leipzig. Bisher konnten sie aber beim 24 Stundenbetrieb in Schönefeld landen, wenn sie es wegen der Beschränkungen in Tegel nicht mehr durften.
Kommentar:
Wieder stößt der Journalist nicht mit der Frage nach, die auf der Hand liegt. Da haben Sie doch selber schuld, weil sie einen Single-Airpot wollten, für den sie keinen 24 Stundenbetrieb bekommen haben, oder irre ich mich hier? So hätte bei dieser Nachfrage der verehrte Leser wirklich gewusst, wie dumm und verantwortungslos der BBI/BER am unmenschlichen Standort durchgesetzt wurde, obwohl jedem auch nur halbwegs Kundigen klar war, dass der Flughafen an diesem Standort ohne Betriebsbeschränkungen nicht in Betrieb genommen werden kann. Um Himmelswillen darf der Leser durch die WAMS nicht erfahren, dass schon aus diesem Grund die Standortentscheidung eine eklatante Fehlentscheidung war.
4. Mit der Stützfrage: „mit wie vielen Flugbewegungen in den Nachtrandzeiten rechnen Sie?“ zeigt dann der Journalist, dass er vollends in das Lager der Nachtfluglügner übergelaufen ist. Ganz im Sinne von Volksverdummungspropaganda verbreitet er, dass die Zeiten nach 22:00 Uhr Nachtrandzeiten sind. Da soll er mal seinen Betriebsrat fragen, wann die Nacht beginnt, besser in Fahrpläne schauen oder international gültige Definitionen nachlesen. Dann weiß er, dass Nachtrandzeiten vor 22:00 Uhr und nach 6:00 Uhr sind.
Von Schwarz bekommt er dann auch die Antwort auf seine Nachtrandzeiten: „87 Flugbewegungen hatte er im Durchschnitt beantragt, dass es auch über 110 sein können, fällt dann unter den Tisch. Ob 87 oder 110 Flugbewegungen, die Nachtzeit zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr oder 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr wird dann zur Hauptflugzeit innerhalb von 24 Stunden. Wer nicht zu dumm ist zu rechnen weiß, ca. alle 1,5 Minuten eine Flugbewegung über sicher 150 000 Menschen, die in dieser Zeit schlafen wollen.
Kommentar. Ein Journalist, der diese Unverschämtheiten von Störung der Nachtruhe kommentarlos niederschreibt, nicht aufdeckt, was in Wahrheit Fakt ist, will nicht informieren sondern imponieren, mit Hofberichterstattung.
5. Natürlich darf dann zur Verharmlosung von Tatsachen über den Fluglärm und seine Folgen der Lärmschutz für die Betroffenen nicht fehlen. Da fragt dieser Journalist, wieder als Stützfrage: „Werden Sie in Sachen Lärmschutz noch nachbessern, weil die Belastung jetzt schon höher ist?“ Dann kommt es hymnisch: „Sie haben ja bereits viel investiert“.
Viel investiert? Dieser Hofberichterstatter liest gar nichts. Er will nicht wissen, dass bis heute noch nicht einmal 10% der Maßnahmen erledigt sind, die im passiven Lärmschutz als Auflage der FBS abverlangt werden. Ganz im Sinne seiner Frage, bekommt er dann die nichtssagende Antwort, nach der der Lärmschutz nach der Endausbaustufe dimensioniert sei und dass darum die Anwohner jetzt über das tatsächlich notwendige Maß hinaus geschützt werden.
Kommentar:
Wie unverschämt diese Antwort ist, weil das Lärmschutzprogramm im Sumpf von Unfähigkeit steckt, ist wohl Betriebsgeheimnis der FBS. Die Leser darüber aufzuklären, was sich hinter dem famosen Lärmschutz wirklich verbirgt, hält der Hofberichterstatter auch nicht für notwendig. Warum auch sollen die Leser erfahren, dass die Bewohner von ca. 30 000 Hauseinheiten demnächst nur noch bei geschlossenen und schalldichten Fenstern schlafen dürfen. Damit sie nicht an Luftmangel ersticken, bekommen sie Ventilatoren eingebaut, die ihnen Luft in die Räume blasen, ungesunden Überdruck erzeugen und den Mief im Schlafraum lassen.
Was mit zehntausend Kinder passiert fragt der Hofberichterstatter natürlich auch nicht. Seine Leser hätten ja einen Schock bekommen können, wenn sie erfahren hätten, dass Horte, KITAS und Schulen zwischen Müggelheim und Ludwigsfelde, zu Akustikkäfigen umfunktioniert werden. Da müssen Generationen von Kindern in Räumen spielen und unterwiesen werden, die schalldicht sind, künstlich belüftet werden, wieder mit Ventilatoren, künstlich befeuchtet werden und in den Pausen „stoßbelüftetet“ werden um den Mief und die CO geschwängerte Luft abzulassen. Während dies geschieht dürfen die Kinder dann im freien unter Fluglärm mit praktisch 3 minütigen Überflügen Erholung suchen.
Der Hofberichterstatter, der diese PR Interview gebastelt hat, heißt Joachim Fahrun. Natürlich durfte das Interview mit Zustimmung des Chefredakteurs veröffentlicht werden. Die Pressefreiheit lässt schließlich zu, dass jeder Unsinn, jede servile Hofberichterstattung möglich ist. Das wird nicht kritisiert, denn jedes Blatt, jeder Journalist darf sich blamieren. Die hier veröffentlichte „heile Welt“ über den BBI, der angeblich über das Wohl und Wehe von Berlin und Brandenburg entscheidet, eignet sich hervorragend als Wohngebiet für Journalisten, ihre Familien und Kinder. Die Betroffenen werden sich über den Zuzug solcher Schreiberlinge freuen. Schließlich wissen sie, dass ihnen die Schreiberei als Hofberichterstatter vergeht, wenn sie selbst betroffen sind.
Ein Vorschlag: Jetzt muss dann nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur von Wowereit und Platzeck gewollten, gesundheitsgefährdenden Nachtflugregelung ein Bericht her, in dem das Urteil ebenso gefeiert wird, wie die Forderungen, die dank der Klage von BVBB – Klägern Gegenstand der Klage sind. Das wäre dann eine wunderbare Werbung für die Pressefreiheit, eine Region, die mit über 200 000 Menschen über Generationen durch krank machenden Fluglärm ein Leben fristen darf, das sich die Schreiberlinge selbst nicht zu muten. Dafür werden sie aber vielleicht weiter Unwahrheiten verbreiten oder Fakten vertuschen. Schließlich könnten Leser sensibel auf Wahrheiten reagieren und darüber schockiert sein, was anderen Menschen zugemutet wird damit sie selber für 29 € nach Pisa fliegen können.