Eigentlich bedürfte es keiner Gutachten, um festzustellen, dass Schallschutzfenster geschlossen, Frischluftzufuhr durch Ventilatorbelüftung und Geräuschkulisse, Luftüberdruck in künstlich belüfteten Schlafräumen mit fehlendem Abluftsystem gesundheitsschädlich sind. Da reicht schon ein laienhaftes Verständnis, um zu erkennen, dass mit solchen Systemen der Teufel, der Fluglärm, mit dem Beelzebuben, dem Mief im Schlafzimmer, ausgetrieben werden soll.
Ebenso schlimm, wiederum gesundheitsgefährdend ist dieses System zum angeblichen Schallschutz in Kindergärten, Horten und Schulen so wie anderen sensiblen Einrichtungen. An der Spitze die Wowereits und Platzecks, im Gefolge Richter in roten Roben, verurteilen Hunderttausende Menschen unter krankmachenden Bedingungen des Fluglärms und der Folgen unnatürlichen Lebens in Akustikkäfigen eine Zukunft zu fristen. Es geht eben nicht um den Schutz der körperlichen Unversehrtheit nach Grundgesetz sondern um Profit und wirtschaftlichen Erfolg für Fluggesellschaften und Flughafengesellschaften. Dass dieser Erfolg durch verfassungsfeindliches Handeln erzwungen wird, stört die auf das Grundgesetz vereidigten Politiker und Rechtsgelehrten wohl nicht. Sie gaukeln lieber sich und der Öffentlichkeit vor, dass es ein Recht auf Nachtruhe nur in der Zeit von 0:00 bis 5:00 Uhr gibt, der Rest der Nacht nicht Nacht sondern Nachtrandzeit sei. In diesen Nachtzeiten, umfunktioniert in Nachtrandzeiten soll dann, wie für den Rest der Nacht unter den Bedingungen des so harmlos klingenden passiven Schallschutzes Nachterholung möglich sein.
Wissenschaftliche Erkenntnisse nehmen die Zerstörer der Nachtruhe, die Wirtschaftsförderer in Politik und roten Roben eben so wenig zur Kenntnis, wie das Urteil des gesunden Menschenverstandes. Sie leben eben in ihrer eigenen Welt, die sie aber niemals freiwillig gegen die Welt der Fluglärmopfer tauschen würden.
Wie die Opferwelt aussieht, darüber gibt der folgende Bericht Auskunft.
http://www.echo-online.de/region/gross-gerau/raunheim/Fluglaerm-Gutachten-Passiver-Schallschutz-nur-aeusserstes-Mittel;art1258,2215371
30. September 2011 | rko
Fluglärm-Gutachten: Passiver Schallschutz nur äußerstes Mittel
Fluglärm: Raunheimer Gutachten unterstützen Notwendigkeit eines Nachtflugverbots
RAUNHEIM.
Die Stadtverwaltung hat zwei Gutachten über die Wirksamkeit von passivem Schallschutz (Schallschutzfenster und Einblaslüfter) sowie über die Auswirkungen auf Gebäude und Raumklima in Auftrag gegeben. Aus Haushalten, die das passive Schallschutzprogramm in Anspruch nehmen, wurde je eine erwachsene Person befragt. Bürgermeister Thomas Jühe (SPD) berichtete am Donnerstag in der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse.
In den warmen Sommermonaten fühlten sich die Nutzer von passivem Schallschutz sehr unbehaglich. Die Menschen würden die Fenster geöffnet lassen und die Lüfter nicht anschalten. Das Raumklima bei geschlossenen Fenstern empfänden sie unangenehmer als den Fluglärm bei geöffneten Fenstern. Sie würden bei geöffneten Fenstern doch irgendwie schlafen können, so das Ergebnis der Befragung.
Das habe jedoch gesundheitliche Konsequenzen, warnte Thomas Jühe. Der Fluglärm rufe Aufwachreaktionen hervor, die dem Mensch jedoch nicht bewusst seien. Die Nachtruhe werde erheblich gestört.
Die Gutachten machten deutlich, dass passiver Schallschutz nur das äußerste Mittel gegen Fluglärm sei, die Luftverkehrsgesellschaften dürften vielmehr nachts nicht ungehemmt Fliegen.
Die Gutachten will die Stadt auch gegen die Bemühungen des Bundesgesetzgebers einbringen, mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes das Verbot von Nachtflügen zu verhindern. Es gebe eine starke Tendenz der Luftverkehrsgesellschaften, die Nachtflugbewegungen auszudehnen. Ihr Argument: Mit passivem Schallschutz hätten die Leute eine ungestörte Nachtruhe, so Jühe.
Die Gutachten hätten statt der im Haushalt eingestellten 120 000 Euro nur 80 000 Euro gekostet. Wenn andere Kommunen mit den Gutachten operieren wollten, müssten sie sich an den Kosten beteiligen.