Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
BVBB: Wann lernt MP Platzeck?
Infolge der Proteste gegen den Entwurf der „Deutschen Flugsicherung (DFS zur möglichen Flugroutenregelung des BBI hat MP Platzeck, nun erstmals nach Jahren, reagiert und die betroffenen Kommunen für den 27.09.2010 zu einem Gespräch eingeladen. Neben zwei Staatssekretären soll an diesem Gespräch auch die „Deutsche Flugsicherung“ (DFS) teilnehmen. Nicht teilnehmen dürfen Bürgerinitiativen, so auch der „Bürgerverein Brandenburg Berlin e. V. (BVBB).
Offensichtlich hat die Landesregierung von Brandenburg noch immer nicht begriffen, dass es Bürgerinitiativen sind, die die Betroffenen vertreten, dies ohne jene Bindungen, denen sich Gemeinden in Verfolgung von Gemeindeinteressen unterwerfen müssen. Wer die Initiativen aus Dialogprozessen ausschalten will, belegt in Wahrheit nur seine Ignoranz gegenüber Bürgerinteressen. Diese bisher gepflegte Praxis hat die Politik ins Abseits geführt. Jetzt bestünde die Chance, mit dieser unseligen Praxis aufzuhören. Warum wird sie nicht ergriffen?
Der BVBB fordert darum seine Beteiligung auch an dem für die Kommende Woche anberaumten Gespräch. Bürger und Bürgerinitiativen, die vom Fluglärm Betroffenen, haben ein Recht darauf, über die Folgen politischer Entscheidungen und Absichten auch aus „erster Hand“ informiert zu werden. Bürger und Bürgerinitiativen haben ebenso das Recht, der Politik ihre Betroffenheiten auch direkt vorzutragen. Wenn der Ministerpräsident dieses Recht nicht akzeptiert, darf er sich nicht wundern, dass er und die Parteien sich vor den Bürgern weiter unglaubwürdig machen. Er kann den Sachverstand, auch den des BVBB, für seine Entscheidungen nutzen. Darum sei daran erinnert, dass der BVBB gemeinsam mit der „Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden“ schon am 24.08.2010 ein Flugroutenkonzept vorgestellt hat, das im Zweifel auch rechtlich durchgesetzt wird.
BVBB: Der Wahrheit über die Flugrouten wird die Wahrheit über die Umweltbelastung durch den Flugbetrieb folgen
Es kam, wie es kommen musste! Jetzt, nachdem BVBB und Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden ihr vorläufiges Gutachten zu einer BBI – Flugroutenregelung öffentlich gemacht hatten und die Deutsche Flugsicherung (DFS) dieses Gutachten (Gutachter Faulenbach da Costa) im Wesentlichen bestätigte, wurde Überraschung und Entsetzen vorgespielt. Dabei sehen die Fakten anders aus.
Schon bei der Anhörung zum Planfeststellungsbeschluss BBI – Schönefeld in 2001, in den Folgejahren um die Vorbereitung einer Klage gegen diesen Beschluss, hat der BVBB immer klargestellt, dass die von der Planfeststellungsbehörde festgeschriebenen Lärmregionen falsch und eine Irreführung der Öffentlichkeit sind.
Im Gegensatz zu den Behauptungen der brandenburgischen Planfeststellungsbehörde war selbst Laien bekannt, dass Flugzeuge bei Starts – und Landungen nur bedingt und unter besonderen Wetterumständen wenige Kilometer geradeaus fliegen. Schon ein Blick auf die Anflugrouten von Tegel oder aller anderen Flughäfen weltweit hätte ausgereicht, sich vom Traum geradeaus fliegender Flugzeuge zu befreien.
Dieser Blick wurde von den Behörden, der Flughafengesellschaft und den Politikern aller Parteien, an der Spitze Wowereit und Platzeck, negiert und verweigert. Sie verfolgten mit der katastrophal falschen Standortwahl „Schönefeld“ nur ein Ziel: Über die Folgen des Flugbetriebs muss die nun überraschte Öffentlichkeit so lange wie möglich im Dunklen gelassen werden. Dies, weil sie verhindern wollten, daß der Standort Schönefeld frühzeitig auch von den Berlinern als Fehlentscheidung erkannt würde. Sie nährten die Illusion, dass Berlin durch die Schließung von Tegel und Tempelhof vom Fluglärm endlich befreit werde. Die Dummen sollten vor allem in Brandenburg oder Treptow–Köpenick leben.
Die Aussagen, nach denen die Berliner und Brandenburger Politiker und Behörden alles tun, um die gesundheitsgefährdenden Folgen des Fluglärms einzudämmen, sind vor dem Hintergrund ihrer geplanten Durchsetzung von Nachtflügen ebenso verlogen wie ihre Behauptung, dass mit Schallschutzfenstern das Problem gelöst sei. Wer den Teufel mit dem Belzebuben austreiben will darf nicht erwarten, dass er ernst genommen wird. Unabhängig von allen Pleiten, Pech und Pannen haben sich die politischen Befürworter, die Durchsetzer des BBI – Standortes restlos unglaubwürdig gemacht. Nun fehlt ihnen der Mut zur Wahrheit und sie rechnen weiter mit der Dummheit einer uninformierten Bevölkerung.
Verschwiegen wird von den Fehlplanern aber auch, welche Auswirkungen Standort und Flugbetrieb auf die Umwelt haben. Auch hier hat der BVBB seit Jahren erklärt, dass die auch auf Berlin niederrieselnden gesundheitsgefährdenden Partikel und Nanopartikel langfristig die Gesundheit auch der Bürger schädigen, die vom Fluglärm nicht betroffen sind. Diese jahrelangen Hinweise des BVBB, gestützt auf Experten Erkenntnissen, wurden ebenso negiert wie die Folgen der Fluglärmrouten. Statt dessen wird die schon vorhandene Umweltbelastung dem Autoverkehr und dem Energieverbrauch von privatem Hausbesitz zugeschoben. Nie wurde untersucht wie groß der Anteil der Umweltbelastung für die Bürger Berlins schon jetzt, durch den Flugbetrieb in Tegel ist. Lieber Fahrverbote und höhere Mieten als Patentrezept gegen Umweltbelastung als zuzugeben, was der Flugbetrieb verursacht. Ist etwa auch der Berliner Umweltsenatorin Lompscher nicht bekannt, wie hoch der Ausstoß an Schadstoffen eines nur startenden Flugzeuges auch im Verhältnis zu startenden Autos ist? Hier hilft der BVBB gerne nach. Wie schon vor Jahren von uns veröffentlicht, liegt der Schadstoffausstoß, z. B. einer Boing 737 in der Größenordnung von 4000 startenden Autos. Nichts wird gegen diese durch den Flugbetrieb organisierte Umweltverschmutzung getan. Auch hier gilt: vertuschen, täuschen und andere Schuldige für Umweltverschmutzung haftbar machen. Dabei sind haftbar nur die Herolde, die mit dem BBI in Schönefeld eine grandiose Entscheidung durch unerträgliche Propaganda unters Volk gebracht haben.
BVBB fordert die sofortige Entlassung des Brandenburgischen Verkehrsministers wegen dreisten Verstoßes gegen die prozessuale Wahrheitspflicht
Monatelang haben die Prozessvertreter (Grawert, Schöning & Partner-Berlin, RA Boermann) der Kläger des BVBB gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“, den begründeten Verdacht geäußert, dass die Planfeststellungsbehörde dem Bundesverwaltungsgericht Verfahrensakten vorenthalten hat. Die unvollständig vorgelegten Akten waren offensichtlich auch manipuliert und enthielten Stellungnahmen beigeladener Fluggesellschaften, die in entscheidenden Positionen geschwärzt waren.
Das Gericht und die Kläger sollten so systematisch und bewusst hinters Licht geführt werden, um die manipulierte Begründung der Planfeststellungsbehörde zu einem angeblichen Nachtflugbedarf (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) als einen Bedarf im öffentlichen Interesse im Klageverfahren durchsetzen zu können.
Dieser Manipulationsversuch ist nun in sich zusammengebrochen. Aufgrund einer Entscheidung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.07.2010, der ebenfalls von unvollständig vorgelegten Verfahrensakten ausging, ist die Planfeststellungsbehörde jetzt der Gerichtsaufforderung nachgekommen und hat dem Gericht mit Datum vom 16.08.2010 zu den zuvor 5 eingereichten Akten mit 2500 Blatt nun weitere 20 Akten mit 8000 Blatt zur Verfügung gestellt.
Unzweifelhaft steht nun fest, dass das Land Brandenburg beabsichtigte, die Justiz, das Bundesverwaltungsgericht, an der Durchführung eines ordentlichen Klageverfahrens gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zu behindern und gegenüber den Kläger eine Rechtsverkürzung bzw. Behinderung zu organisieren.
Dieser unglaubliche und wohl in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte einmalige Fall kann nur eine Konsequenz haben: Der verantwortliche Minister muss sofort entlassen werden. In seiner politischen Bewertung zeigt auch dieser Fall ein erschreckendes Verhältnis der brandenburgischen Landesregierung und der meisten Mitglieder des Landtages, dass frei nach Stolpe, Brandenburg die „kleine DDR“ ist. Die brandenburgische Regierung wird sich nun vorhalten lassen müssen im Rechtsstaat nicht angekommen zu sein und sich in den Bereich der Verfassungsfeindlichkeit begeben zu haben.
Der BVBB fordert den letztlich verantwortlichen Ministerpräsidenten Platzeck auf, den Augiusstall „Planfeststellungsbehörde“ auszumisten. Für die Glaubwürdigkeit rechtsstaatlichen Handelns seiner Regierung und der Behörden trägt eben der Ministerpräsident die entscheidende Verantwortung. Die Planfeststellungsbehörde hat durch ihr Verhalten den letzten Rest von Glaubwürdigkeit und rechtlich geforderter Unabhängigkeit verloren. Sie ist in höchstem Maße befangen und darum als Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht mehr tragbar.
Gleichzeitig kann sich Platzeck nicht von dem Verdacht freisprechen, dass diese Behörde, zumindest in vorauseilendem Gehorsam, mit der Manipulation seine Interessen als Gesellschaftervertreter der Flughafengesellschaft (FBS) sanktioniert hat. Darum fordert der BVBB die Landtagsabgeordneten auf ihre Pflichten wahrzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass in Brandenburg nach rechtsstaatlichen Grundsätzen regiert wird und Verletzungen von Prinzipien und Grundsätzen der Verfassung endlich unterbunden werden.
Der BVBB wird nun prüfen lassen in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen sich Minister Vogelsänger strafbar gemacht hat. Sicher ist aber, dass der Minister in Amerika schon in Ketten liegen würde, weil nach amerikanischer Rechtsauffassung die Behinderung der Justiz ein schweres Verbrechen ist.
Unvorstellbar ist auch das Verhalten der Prozessvertreter des Landes Brandenburg (Kanzlei Dolde, Stuttgart) die im „Rechtsgespräch“ am 21.07.2010 vor dem zuständigen Senat (Berichterstatterin des Senats, Frau Dr. Philipp) des Bundesverwaltungsgerichtes, die Klägeranwälte noch beschimpften, weil sie die Unvollständigkeit der vorgelegten Akten problematisiert hatten. Nach Prof. Dolde handelte es sich bei den zurückgehaltenen Vorgängen lediglich um einen Schriftverkehr, der vor allem seine Honorierung betraf. Diese Aktenteile ginge weder das Gericht noch die Klägern etwas an, so Dolde. Nun wird sich der Prozessvertreter des Landes Brandenburg, honoriert mit Steuergeldern aus dem Haushalt des Landes, vorhalten lassen müssen, dass er wohl bei Gericht gelogen hat. Es ist nämlich unglaubwürdig, dass seine Honorierung und seine Vertragsgestaltung den Inhalt von 20 Aktenordnern umfasst, während der Planfeststellungsbeschluss nur auf 2500 Blatt begründet ist.
Der BVBB ist nun gespannt wie das Bundesverwaltungsgericht auf diesen unglaublichen Versuch der Behinderung dieses Klageverfahrens durch das Land Brandenburg reagiert. Diese Frage wird auch zu einer Glaubwürdigkeitsfrage des Gerichtes, das mit einem groben Verstoß gegen den Grundsatz prozessualer Wahrheitspflicht umgehen muss.
F. Breidbach
BVBB-Ehrenvorsitzender/Verantw. f. Kommunikation
Absiedlung von durch Abstürze betroffenen Gemeinden ist die Forderung der Stunde
Die Beinahe-Katastrophe der Bruchlandung des „Rosinenbombers“ (19.06.10; 14:45 Uhr) bestätigt den BVBB, der -auch nach den Erfahrungen dreier vorhergehender Abstürze zwischen 1970 und 1989- im Bereich des Flughafens das Risiko in Schönefeld den BBI zu bauen als unverantwortlich bezeichnet hatte. Den politischen Entscheidern für die Standortfestlegung war sehr wohl bekannt, wie hoch das Risiko eines Standortes zwischen den Siedlungbändern Großbeeren,Blankenfelde-Mahlow und Müggelheim ist. 90% aller Flugzeugabstürze fanden weltweit genau in der Region statt, die von der Entfernung von Start – und Landebahnen mit diesen Siedlungsbändern identisch sind.
In unverantwortlichem Leichtsinn wurden zur Beruhigung der betroffenen Bevölkerung Risikoscenarien propagiert, mit denen sich die Verantwortlichen aus der Affaire ziehen wollten. Dabei sollte wohl der Eindruck erweckt werden: es passiert schon nichts! Spätestens mit der Bruchlandung haben sich diese Scenarien als Hirngespinste entlarvt. In Wahrheit stand hinter diesen „Beruhigungspillen“ das Motto: Lassen wir es drauf ankommen, es wird schon nichts passieren. Wowereit und Platzeck, als die Hauptverantwortlichen dieser verantwortungslosen „Sicherheitsphilosophie“, müssen nun die Frage beantworten, ob in dem Risikobereich von Abstürzen noch Menschen wohnen dürfen und neben dem gesundheitsgefährdendem Lärm, der Umweltverschmutzung auch noch die ständige Angst um Katastrophen ihr Leben bestimmen soll.
Der BVBB bleibt dabei: es muss zum Schutze der Anwohner in der Katastrophenregion im großem Stil abgesiedelt werden, erklärte die Vorsitzende, Astrid Bothe. Wenn diese Forderung im Interesse von finanziellen Vorteilen negiert wird, müssen die Verantwortlichen vorsorglich darauf hingewiesen werden, dass sie im Falle einer wirklichen Katastrophe, im Wissen um die Eintrittswahrscheinlichkeit, auch strafrechtliche Verantwortung tragen.
Es kam durch unglaubliches Glück und das mutige Verhalten des Flugzeugführers bei der Bruchlandung des „Rosinenbombers“ zwischen Selchow und den Start – und Landebahnen des BBI – Schönefeld nicht zu einer unübersehbaren Katastrophe. Offensichtlich ausgelöst durch einen Totalausfall eines Triebwerks des für Rundflüge eingesetzten Flugzeugoldtimers aus dem Jahr 1944, musste der Flugzeugführer nach dem Start mit einem mutigen und gewagten Flugmanöver über der Gemeinde Selchow einen Absturz des Flugzeuges verhindern. In nur wenigen Metern Flughöhe über Dächern von Wohnhäusern und Scheunen gelang dann die Bruchlandung unmittelbar hinter der Umgehungsstraße Selchow – BBI, auf dem Baugelände des Flughafens. Dabei konnte der Flugzeugführer nicht nur den Absturz über Selchow sondern auch einen Überschlag des Flugzeuges verhindern, bei dem mit Sicherheit nicht nur Verletzte sondern auch Tote unter den 25 Passagieren und 3 Besatzungsmitgliedern zu beklagen gewesen wären.
Kristian-Peter StangeBVBB-Pressesprecher
Tel.: 030-65942439
BVBB: Teilerfolg gegen ILA-Tiefflüge erzielt
Der BVBB hat mit seinem einstweiligen Rechtsschutzantrag gegen den Tiefflug mit Militärflugzeugen auf der ILA 2010 einen Teilerfolg erzielt.
Aufgrund des Antrages eines Anwohners des Flughafens Berlin-Schönefeld, der vom BVBB unterstützt wird, hat das Verwaltungsgericht Cottbus am heutigen Tage entschieden, dass die Genehmigung für die ILA 2010 um eine sofort vollziehbare Schutzauflage ergänzt wird.
Diese Auflage beinhaltet die Festlegung von Lärmschutz-Grenzwerten, die beim Betrieb der ILA nicht überschritten werden dürfen. Des Weiteren wurde das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg dazu verpflichtet, die Einhaltung dieser Grenzwerte zu überwachen. Sollten die Grenzwerte überschritten werden, müssen die entsprechenden Flugmanöver entweder untersagt oder so modifiziert werden, dass eine Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt ist.
Formal gilt diese Regelung „nur“ für den Ort Selchow. Der BVBB geht jedoch davon aus, dass das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung die vom Verwaltungsgericht Cottbus für erforderlich erachtete Schutzauflage zugunsten aller Anwohner anwendet.
Eine vollständige Untersagung von Tiefflügen mit Düsenjägern, wie vom BVBB gefordert, mochte das Verwaltungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu verfügen.
Gleichwohl sieht der BVBB in der Entscheidung einen wichtigen Teilerfolg. „Endlich ist das Ministerium verpflichtet worden, in die Genehmigung für die ILA 2010 verbindliche Grenzwerte festzuschreiben“, so die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe. „Die Einhaltung dieser Grenzwerte werden wir auf Grundlage der festen Messstationen genauestens überwachen“, so Bothe weiter.
Darüber hinaus wird der BVBB noch in Absprache mit dem Kläger entscheiden, ob man hinsichtlich der noch immer anhängigen Hauptsacheklage eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Tiefflügen im Rahmen von Luftverkehrs-Shows anstrebt.
Hierüber wird der BVBB voraussichtlich im Rahmen seiner nächsten Vorstandssitzung entscheiden.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Telefon: 030-65942439
BVBB: Klage gegen militärische Tiefflüge aus Anlass der ILA eingereicht
Kläger des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) haben beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen das Land Brandenburg (hier gegen den Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft) eingereicht. Ziel der Klage ist eine Untersagung von militärischen Flugvorführungen unterhalb einer Flughöhe von 450 m (über Grund). Entsprechende Auflagen aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus für die Genehmigung der ILA 2008 (VG Cottbus 27.05. 2008), so zeigt schon der Probetrieb der Luftfahrtshow, sollen unterlaufen werden. Insbesondere die Ortsteile Waltersdorf, Rotberg und Selchow der Gemeinde Schönefeld sind von einer Überflughöhe von 150 m und unter 450 m betroffen. Unstreitig führt der von den militärischen Kampfjets ausgehende unerträgliche Lärm (bis zu 120 dB(A)) neben den Sicherheitsrisiken durch mögliche Abstürze zu schweren Gesundheitsschäden.
Auf diese Tatsache haben die Anwälte der Kläger (Grawert, Schöning & Partner, Berlin) in ihrem Schriftsatz an das Gericht hingewiesen.
Begründet wird die Flugshow mit der Notwendigkeit potentiell kaufinteressierten Fachbesuchern durch Flugvorführungen eine direkte Anschauung und einen Vergleich zu den fliegerischen Möglichkeiten des militärischen Fluggeräts zu bieten.
Diese Begründung bezeichnet der BVBB als öffentliche Irreführung, erklärte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe. Mit ihr wird der Eindruck erweckt, als wären für den Einkauf von Kampfflugzeugen verantwortliche militärische Fachleute nicht fähig, ohne eine solche Flugshow, urteilen und kaufen zu können. Dies, obwohl diese ILA – Flugshow mit Kampfflugzeugen (F-5 Tiger II sei1987; Phantom seit 1981; Tornado, von der die letzte 1981 gebaut wurde) veranstaltet wird, die schon seit Jahrzehnten im Einsatz sind. Gleiches gilt auch für andere Kampfjet-Typen (Eurofighter; Saab Gripon oder F-18 Hornet).
Genau so irreführend und abstrus ist die Begründung von der Notwendigkeit der Flugshows wegen der Konkurrenzfähigkeit der ILA gegenüber anderen Luftfahrtsveranstaltungen. Tatsächlich war und ist die ILA nie selbst eine Konkurrenz, z. B. zu Farnborough (England) oder La Bourgie (Frankreich gewesen. Diese Luftfahrtsausstellungen spielen in einer anderen Liga. Dort werden tatsächlich Flugzeuge, auch militärische, neuester Typen vorgeführt, verkauft und gekauft. Fakt ist, im internationalen Konzert von Flugausstellungen spielt die ILA keine Rolle. Sie ist im Zweifel ein Imageprojekt mit angeschlossenem Verkauf und Beratung über Ersatzteile und technische Innovationen als Einzelteilsortimente. Wenn überhaupt ein Verkaufsangebot von Flugzeugen ausgestellt wird, dann handelt es sich um Kleinstflugzeuge der Passagierluftfahrt, die mit einer militärischen Vorstellung von Kampfflugzeugen nichts zu tun haben.
Wahr ist nur die Begründung, nach der mit dem Sensationsgehalt militärischer Flugdemonstrationen ein entsprechendes Publikum angeworben wird, um mit Eintrittspreisen eine ILA zu finanzieren, für die die Aussteller nicht bereit sind kostendeckende Preise zu zahlen. Die Veranstalter, offiziell die Messe Berlin GmbH und der Bundesverband der Deutschen Luft – und Raumfahrtindustrie e. V. sind jedenfalls nicht bereit ein finanzielles Risiko für ihre Anwesenheit auf der ILA einzugehen. Hier stehen dann die Länder Brandenburg und Berlin, die Steuerzahler, zur Verfügung, die mit Millionen an Steuergeldern die ILA subventionieren. Begründet werden die Subventionen mit unbewiesenen Milchmädchenrechnungen über sonstige Einnahmen, die angeblich der Region zu Gute kommen.
Um diese Subvention zu mildern, genehmigen sie ein für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hochriskantes Spektakel.
Dabei negieren sie eine gigantische Umweltverschmutzung durch Kerosinverbrennung, die gesundheitliche Folgen für Betroffene des Lärmterrors, die Ängste Betroffener ebenso wie die Tatsache, nach der es bei solchen Kampfvorführungen weltweit schon zu zahlreichen Katastrophen mit Schaden für Leib und Leben gab.
Das tragische Unglück von Ramstein (28.8.1988) mit 70 Toten und 1000 Verletzten reicht wohl weder Platzeck noch Wowereit zur Einsicht, dass die Flugshow der ILA ein unverantwortliches Risikopotential darstellt. In Wahrheit tragen sie die Verantwortung für die ILA und alle damit verbundenen möglichen Folgen.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon:030-65942437
BVBB: ILA-Luftshow ist unverantwortliches Kriegspiel
Die für Fachleute und Aussteller auf der ILA völlig überflüssige militärische Luftshow, die Vorführung von Kunststücken von Kampfjets, stellt neben der Gesundheitsgefährdung durch unerträglichen Lärmterror ein unverantwortliches Sicherheitsrisiko dar. Dieses Risiko geht die Zulassungsbehörde des Landes Brandenburg bewusst ein, um die Sensationslust von Bürgern zu befriedigen, die mit ihren Eintrittsgeldern nur eine Funktion haben: die Finanzierung der ILA.
Unumstritten werden die Besucher angelockt, obwohl ein tatsächliches Informationsbedürfnis zur fachlichen Leistungsfähigkeit von militärischen Flugmanövern sich ihrer Beurteilung entzieht bzw. überflüssig ist. Soll hier nicht auch die Kriegslust erzeugt und verharmlost werden?
Der "Probebetrieb" hat schon am 03. und 04.06.2010 demonstriert, welche Folgen der unerträgliche Lärmterror für die Anwohner hat. Wir können uns vor Anrufen von empörten und verängstigten Bürgern nicht mehr retten, erklärt die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe. Ich fordere darum den brandenburgischen Ministerpräsidenten Platzeck auf, durch seine Zulassungsbehörde diesen Wahnsinn sofort stoppen zu lassen.
Offensichtlich ignoriert der Ministerpräsident, dass durch solche Flugshows weltweit schon Hunderte von Menschen umgebracht und schwer verletzt wurden (Siehe Videodemonstration auf: www.bvbb-ev.de, Seite 2). Diese Tatsache wäre schon allein Anlass die ILA - Militärluftshow nicht zu genehmigen. Weil das Treiben fortgesetzt werden soll, wird der BVBB nun den Rechtsweg beschreiten.
Darum haben wir unsere Rechtsanwälte (Grawert, Schöning & Partner, Berlin) beauftragt mit dem Ziel tätig zu werden festzustellen, inwieweit gegen die gerichtliche Auflagen des Carius - Urteils aus 2008 (Überflüge unter 450 m über besiedeltem Gebiet sind verboten) verstoßen wird und ein Eilverfahren gegen die Genehmigung anzustreben (Siehe hierzu Brief der Kanzlei an das Infrastruktur Ministerium Brandenburg vom 04.06.2010, in Anlage).
Für den Fall, dass die ILA auch in Zukunft am Standort "BBI - Schönefeld" stattfinden soll, werden wir eine rechtliche Grundsatzentscheidung über die Zulassung von militärischen Flugshows anstreben, erklärte Frau Bothe. Es kann nicht sein, dass die öffentliche Sicherheit durch Sensationslust und als Einnahmequelle für die ILA gefährdet wird. Nach Auffassung des BVBB ist für den Fall einer Katastrophe schon jetzt klar, wer dann vor dem Richter bzw. Staatsanwalt erscheinen muss. Darüber sollte Platzeck nachdenken.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 030-65942437
- BVBB: Die können es nicht - BBI Chaos geht weiter
- BVBB: Umsetzungen der passiven Schallschutzmassnahmen sind nur Schall und Rauch
- BVBB fordert Garantieerklärung der Landesregierung zu Lärmschutz und Entschädigung
- BVBB: Die Umwelt- und Naturzerstörung durch den BBI-Bau geht weiter
- BVBB fordert Nichtigkeitserklärung des „Planfeststellungsbeschlusses Nachtflug BBI“ und neue Entscheidung über Nachtflug