Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) fordert Nichtigkeitserklärung des „Planfeststellungsbeschlusses Nachtflug BBI“ und neue Entscheidung über Nachtflug
Das Brandenburgische Infrastrukturministerium und die Flughafengesellschaft (FBS) haben mitgeteilt, dass es bei der Ermittlung der Schutzgebiete im Planergänzungsbeschluss zu einem „Dateneingabefehler“ gekommen ist. Der BVBB war dieser Schlamperei schon seit Monaten auf der Spur. Dieser „Fehler“ hat u. a. zur Folge, dass die Auswirkungen des Nachtfluges und die damit einhergehenden Belastungen der Anwohner höher sind, als im Planergänzungsbeschluss festgeschrieben wurde. Darum führt eine Neuberechnung mit richtiger Eingabe der Berechnungsdaten zwangsläufig zu einer Vergrößerung des Nachtschutzgebietes. Da die Grenzen des Nachtschutzgebietes vielfach in dicht besiedelten Gebieten liegen, dürfte dies wiederum dazu führen, dass zusätzlich zu den schon jetzt betroffenen 120 000 Anwohner weitere Hunderte Betroffene so stark von den Folgen des Nachtfluges betroffen sind, dass sie Anspruch auf Schutzmaßnahmen haben.
Hinzu kommt, dass sich die Fluglärmbelastung für die Mehrzahl der Betroffenen gegenüber den Angaben im jetzt rechtswidrigen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erhöhen wird. Diese zusätzliche Belastung vieler Anwohner des Flughafens kann nach Auffassung des BVBB seitens des Infrastrukturministeriums nicht einfach weggewischt werden .Das Ministerium hat einen rechtswidrigen Beschluss vorgelegt, den es nun mit einer Nichtigkeitserklärung aufheben muss.
Die Landesregierung Brandenburg hat nun auch zu verantworten, dass der BVBB und seine Kläger Klagen gegen einen unstrittig rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss zur Wahrung von Fristen (Fristablauf 17. Februar 2010) beim Bundesverwaltungsgericht einreichen mussten. Es ist nun Sache des Gerichts zu bewerten, welchen Sinn die Einreichung von Klagen gegen einen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss hat.
Der BVBB wird es nicht hinnehmen wenn die Planfeststellungsbehörde den Versuch unternimmt den Planfeststellungsbeschluss mit ergänzenden Tricksereien zu „heilen“. Die Behörde sei vorsorglich daran erinnert, dass die FBS ihr mitgeteilt hat, dass das Nachtfluggebiet fehlerhaft ermittelte wurde. Damit hat auch die FBS erkannt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist.
Vor allem ist er deshalb rechtswidrig, weil die Behörde die falschen Angaben der FBS unbesehen übernommen hat. Die fehlende Qualitätskontrolle ist somit die Ursache für den Skandal“.
Dieser Skandal ist möglich geworden, weil es der Planfeststellungsbehörde nicht um rechtlich gebotene Abwägung von Schutzinteressen und wirtschaftlichen Interessen geht, wie sie immer wieder behauptet. Ihr geht es wohl um den Vollzug der von Platzeck und Wowereit vorgegeben Linie, die wirtschaftlichen Interessen des BBI durchzuwinken.
Eine selbst vom Vorhabenträger als rechtswidrig erkannte Entscheidung, ist nach Auffassung des BVBB nicht zuletzt aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Dass eine solche fehlerhafte und rechtswidrige Entscheidung unter Umständen noch monatelang formal in Kraft bleiben soll, wäre aus Sicht des BVBB der nächste Skandal.
Dies wäre dann die Fortsetzung einer Praxis gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Wann endlich, so fragen wir, werden die Abgeordneten im brandenburgischen Landtag hier einschreiten, um Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Vor allem sie sind in der Pflicht, den Rechtsstaat gegen Behördenwillkür und Schlampereien zu schützen.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
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