BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Der BVBB begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtswidrigkeit des vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Entschädigungsrahmens für vom Fluglärm betroffene Hausbesitzer in der BBI-Einflugschneise.
Der BVBB fordert die Landesregierung auf nun ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Ihre öffentliche Zusage, dass auch Nichtkläger in den Genuss von Vorteilen kommen würden, falls die Nachtflugklagen zur Erhöhung von Lärmschutzansprüchen führten, muss nun auch uneingeschränkt auf alle bereits Entschädigten Anwendung finden.
Landesregierung und FBS müssen für alle bereits übernommenen Grundstücke eine Neubewertung nach den durch Karlsruhe aufgestellten Maßgaben vornehmen.
Da der Fall zu konkreten Entschädigungshöhe nach Leipzig zurück verwiesen wurde, erwartet der BVBB von der Landesregierung bis zur Feststellung des tatsächlich anzusetzenden Verkehrswerts, die Abgabe einer Garantieerklärung alle bereits Entschädigten auf der Grundlage gültiger Rechtsprechung auch nachträglich besser zu stellen.

Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
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