BVBB: Umsetzungen der passiven Schallschutzmassnahmen sind nur Schall und Rauch
Wowereit und Platzeck sollen sich endlich aktiv für den Nachtschutz der BBI- Einflugschneisenanwohner einsetzen
Vor über 250 Teilnehmern in der Markthalle „Schloss Diedersdorf (15831 Diedersdorf, am 28.05.10) hat der „Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) zu dem Chaos der angeblich gut laufenden Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen für die Bürger in der Einflugschneise „BBI Schönefeld“ Stellung bezogen.
Ein weiterer Informationspunkt war die geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes (§29b LuftVG) mit der beabsichtigt ist, den Schutz der Nachtruhe vor Fluglärmterror endgültig aufzuheben.
Die Vorsitzende des BVBB Astrid Bothe, erklärte, dass die vorgelegten Verträge für den Lärmschutz in Häusern in der Festlegung von Entschädigungssummen und den möglichen Folgekosten seien. An dieser Tatsache wird deutlich, dass die von einigen Seiten propagierte und angebotene Beratung unsinniger Aktionismus ist. Es reiche eigentlich ein Telefonanruf von Platzeck oder Wowereit an den Flughafenchef Schwarz und der Spuk sei beendet. Sie hätten es in der Hand die FBS aufzufordern, endlich Verträge vorzulegen, die akzeptiert werden können. Aber offensichtlich wollen sie die Betroffenen weiter mit „Billigheimerlösungen“ quälen, weil sie wirtschaftlichen Interessen den Vorzug vor den berechtigten Forderungen der Betroffenen geben.
Den Betroffenen nutzt eine Beratung, durch wen auch immer, nichts, wenn sie nicht bereit sind, ihr Recht im Sinne einer erträglichen Lärmschutzregelung auch wahrzunehmen. D. h.: Sie müssen Geld in die Hand nehmen, sich einen Rechtsanwalt suchen und notfalls vor Gericht klagen. Das muss den Betroffenen ehrlich gesagt werden. Darum hat der BVBB seine betroffenen Mitglieder die Chance eröffnet als Solidargemeinschaft, mit Hilfe der Anwaltskanzlei Grawert, Schöning Partner, Berlin) ihr Recht durchzusetzen.
Rechtsanwalt Frank Boermann, der über 1500 Betroffenen vertritt, berichtete, dass es ihm trotz monatelanger Bemühungen nicht gelungen ist von der FBS unterschriftsreife Verträge für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu bekommen. Insbesondere werde von der FBS die Herausgabe von Gutachten verweigert, die Grundlage für die Kostenerstattung der von den Gutachtern festgestellten Schutzmaßnahmen sind. Jetzt sei endgültig der Zeitpunkt gekommen notfalls durch eine Klage die FBS zu veranlassen ihren Verpflichtungen nachzukommen. Gleiches gelte auch für die Auszahlungsverpflichtungen von bis zu 4000 € als einmalige Entschädigungssumme für den Kreis der Betroffenen, der Anspruch nach dem Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes (März 2006) bzw. dem Planfeststellungsbeschluss hat.
In einer Abstimmung wurde dann festgestellt, dass noch kein Anwesender aus dem Kreis der Betroffenen von der FBS die ihm zustehende Entschädigung erhalten hat.
Der Ehrenvorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach, bezeichnete das Zustandekommen zur nun geplanten Änderung des Schutzparagraphen 29b des Luftverkehrsgesetzes als einen unglaublichen Skandal. Angeschoben sei diese Änderung durch Entscheidung der Lobbyorganisation „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“(ADV) im Januar 2009. Die Mitglieder, 33 deutsche Flughafenbetreiber, einschließlich der Berliner Flughafengesellschaft (FBS, vertreten durch ihren Aufsichtsrat Bürgermeister Wowereit bzw. ihren Vorstandsvorsitzenden, Schwarz), haben diese geplante Änderung zur endgültigen Abschaffung des Nachtflugschutzes beschlossen und in die Koalitionsvereinbarung der Schwarz/Gelben Bundesregierung „eingeschmuggelt“. Spitze dieses Skandals sei dann die Tatsache, dass auch die Länderverkehrsminister Mitglied dieser Lobbyorganisation seien und darum im Gleichklang mit den Zielen der Lobbyvereinigung wüssten, was sie bei Umsetzung der Novellierung des § 29b pflichtschuldig als eigene Entscheidung in der Lobbyorganisation umsetzen müssen.
Dieses Verfahren, hinterrücks ein Gesetz zu ändern, bezeichnete Ferdi Breidbach als einen Skandal, weil durch die Beteiligung von Beamten schon im Vorfeld der Rechtsstaat und die Verfassung ausgehebelt werden. Nur in einer Bananenrepublik sei es möglich Gesetze auf den Weg zu bringen, die Beamte in trauter Eintracht mit Interessenten im Vorfeld und heimlich in ihrer Substanz entscheiden. Darum fordert nun der BVBB Wowereit und Platzeck auf, ihren Verkehrssenator bzw. Verkehrsminister unverzüglich aus dem Mitgliederkreis der Lobbyorganisation abzuberufen. Hier geht es nicht nur um politische Hygiene sondern ans Mark des Rechtsstaates Solche Praktiken sind darum verfassungsfeindlich.
Zu den angelaufenen Unterschriftenaktionen mit der die Bundesregierung aufgefordert wird den §29b (LuftVG) nicht zu ändern, äußerte Ferdi Breidbach Bedenken im Hinblick auf den richtigen Adressaten und die Wirksamkeit der Aktion. Effektiver und sachorientierter wäre hier Ministerpräsident Platzeck und Bürgermeister Wowereit aufzufordern, im Bundesrat einer Änderung die Zustimmung zu verweigern. In diesem Sinne verlangt der BVBB von beiden eine Erklärung.
Wenn nämlich die Zustimmung verweigert wird, ist der „Änderungsspuk“ reif für den Papierkorb, weil die Bundesregierung bekanntlich im Bundesrat keine Mehrheit mehr hat, so Ferdi Breidbach. Die Initiatoren der Unterschriftenaktion sollten sich darum umorientieren und nicht die Bundesregierung angehen, wenn der einfache und effektive Weg eine Zustimmungsverweigerung von Platzeck und Wowereit ist. Im Übrigen seien sie schließlich auch die Mitinitiatoren, dies dürfe durch die Unterschriftenaktion nicht vertuscht werden.
Einstimmig forderten die Teilnehmer, nach heftigen Diskussionsbeiträgen in denen sie ihre Empörung gegen Wowereit, Platzeck und deren Methoden zum Ausdruck brachten, den Vorstand des BVBB auf, die Forderungen des BVBB in einem Brief an Wowereit und Platzeck auch öffentlich zu machen.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 030-65942437
In der Anlage finden Sie den heutigen Brief der BVBB-Vorsitzenden Astrid Bothe an den Ministerpräsidenten Platzeck, wortgleich an Reg. Bürgermeister Wowereit.