Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klagen von Gemeinden und Anwohnern abgelehnt, die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Planfeststellungsverfahrens und -beschlusses für den Neubau des Flughafens Schönefeld zum Inhalt hatten.
Das Gericht folgte damit der Linie, die seine Sprecherin bereits vor Verhandlung der ersten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss am 20.08.2004 gegenüber der Financial Times bekundet hatte: „Wir denken nicht, dass das Projekt als solches scheitern wird“.
Weiterlesen: Bundesverwaltungsgericht stellt Rechtsstaat zur Disposition
lassen Sie Presse und Parlamentarier endlich auch in die kritischen Bereiche des Flughafengeländes!
Angesichts der Presseberichterstattung über gravierende Bauschäden an den Grundbestandteilen der neu errichteten Infrastruktur des Flughafens BER in Schönefeld fordert der BVBB den Chef der Flughafengesellschaft, Prof. Dr. Rainer Schwarz auf, das Baustellengelände für Vertreter der Presse und Parlamentarier aus Berlin und Brandenburg unverzüglich und uneingeschränkt zugänglich zu machen.
Ein Mitglied des BVBB e.V. aus Berlin-Treptow (Ortsteil Bohnsdorf) hat mit Unterstützung des Vereins heute beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um seinen Anspruch aus der Schutzauflage des Planfeststellungsbeschlusses durchzusetzen.
Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin im Wege der Einstweiligen Anordnung seinen Anspruch aus der Schutzauflage A II Ziff. 5.1.2 in Verbindung mit Ziff. 5.1.7 Absatz 1 und 2 des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 (in der derzeit geltenden Fassung) geltend. Der Antragsteller verfolgt dabei das Ziel, die Antragsgegnerin zur Erstattung der Kosten von Schallschutzeinrichtungen zu verpflichten, die hinsichtlich ihres Schutzniveaus den Vorgaben aus dem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012 zum Aktenzeichen 12 S 27.12 entsprechen. Der Antrag wurde auf Einstweilige Anordnung wurde gestellt, nachdem die Antragsgegnerin trotz Fristsetzung durch den Antragsteller nicht bereit war, einen dahingehenden Anspruch anzuerkennen.
Zur Ankündigung von Platzeck (SPD) im Hauptausschuss des Brandenburger Landtags sich zu “bemühen ... dass die Bedingungen geschaffen werden, dass dieser Klarstellungsantrag zurückgezogen wird“, erklärt der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB), dass Platzeck offensichtlich seine ihm von Berlin und dem Bund zugedachte Rolle verkennt. Denn in der Frage des Hauptstadtflughafens BER war Platzeck offenbar für beide immer nur der “Nützliche Idiot”, dessen man sich bediente, um die Genehmigung zum Bau des BER zu erhalten. Jetzt, da der Flughafen in Beton gegossen ist, zeigt man Platzeck beim Thema Schallschutz, dass für ihn nur die Rolle des Statisten vorgesehen ist.
Weiterlesen: BVBB: Ist Platzeck nur “Nützlicher Idiot” von Berlin und Bund?
In den vergangenen Wochen wurde offenkundig, wie schäbig die Brandenburger Landesregierung mit den Betroffenen des BER umgeht. Mit der Stimme des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck, wurde durch die Flughafengesellschaft (FBB) ein sog. „Klarstellungsantrag“ beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) gestellt. Mit diesem Antrag will die Flughafengesellschaft geklärt wissen, welches Tagschutzziel nun gilt, obwohl Planfeststellungsbeschluss und höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Urteil 2006 daran keine Zweifel lassen.
Weiterlesen: Platzecks nächster Bluff in Sachen BER-Schallschutz
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mit Datum vom 12.06.2012 mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit einer anonymen Anzeige gegen den Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) keine Ermittlungen eingeleitet werden, da es bereits an einem Anfangsverdacht mangelt.
Weiterlesen: Keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den BVBB e.V.
Aktuelle Aussagen von Wowereit und Platzeck (beide SPD) legen nach Auffassung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) den Schluss nahe, dass niemals die Absicht bestand, das vom Flughafen in das Planungsverfahren für den BER eingebrachte Schallschutzkonzept umzusetzen. Einziger Zweck des Konzepts bestand offensichtlich darin, ein Schutzniveau oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards vorzutäuschen, um die Richter am Bundesverwaltungsgericht zu “verführen”, den ungeeigneten Standort Schönefeld durchzuwinken.
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