Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klagen von Gemeinden und Anwohnern abgelehnt, die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Planfeststellungsverfahrens und -beschlusses für den Neubau des Flughafens Schönefeld zum Inhalt hatten.
Das Gericht folgte damit der Linie, die seine Sprecherin bereits vor Verhandlung der ersten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss am 20.08.2004 gegenüber der Financial Times bekundet hatte: „Wir denken nicht, dass das Projekt als solches scheitern wird“.
Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes unterstellte in einer Protokollerklärung während der mündlichen Verhandlung als wahr, dass der geplante unabhängige Parallelbetrieb nur mit um mindestens 15° divergierenden Flugrouten realisiert werden konnte und dass dies der Planfeststellungsbehörde, der DFS und der damaligen Flughafenplanungsgesellschaft bekannt war. Damit bestätigte das Gericht zwar, dass Anwohner und das Gericht selbst über den Verlauf der tatsächlichen Flugrouten und damit das Ausmaß der Lärmbetroffenheit getäuscht wurden. Dennoch hat es mit dem aktuellen Urteil diese arglistige Täuschung nachträglich legalisiert.
Das Gericht entsprach damit seinem offensichtlichen Selbstverständnis, den Staat in seiner Rolle als Unternehmer vor seinen kritischen Bürgern unter allen Umständen zu schützen. Tatsächlich aber hat es die Chance versäumt, durch Verfügung eines Fehlerbehebungsverfahrens (besser Betrugsaufhebungsverfahrens) das Flughafenprojekt auf rechtsstaatliche Füße zu stellen.
Ein Pyrrhussieg für Wowereit und Platzeck, denn die katastrophalen Folgen für Berlin und Brandenburg sind absehbar: Ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der neuen südlichen SLB muss der Flughafen Tegel (TXL) gemäß Planfeststellungsbeschluss geschlossen werden! Danach verfügt Berlin nur noch über den Flughafen BER.
Dass die heutige Entscheidung des 4. Senats des Bundeverwaltungsgerichtes einer Überprüfung der Einhaltung von Verfassung und rechtsstaatlichen Grundsätzen in Karlsruhe sowie der Wahrung von Menschenwürde und -rechten in Straßburg standhält, kann getrost bezweifelt werden.
Wenn dann das heutige Urteil des BVerwG vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit oder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzung der Menschenrechte zur Neubescheidung zurück nach Leipzig verwiesen wird, ist nicht nur die Blamage komplett: Danach wird die deutsche Hauptstadt womöglich über keinen Flughafen mehr verfügen! Da das dann vom BVerwG zu fällende Urteil selbstverständlich anders als jetzt ausfallen muss, ist das heutige Urteil nur die sichere Grundlage für das garantierte und endgültige Scheitern dieses Flughafenprojektes in einigen Jahren.
Es kann davon ausgegangen werden, dass das BVerwG dem Projekt mit seinem heutigen Urteil einen Bärendienst erwiesen hat. Anstatt zu versuchen, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wieder herstellen zu lassen, hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht heute entschieden, dass Antragsteller und Behörden in Deutschland auch durch Täuschung der Öffentlichkeit erschlichene Bauprojekte unbeanstandet realisieren dürfen. Das dürfte mit den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Planung unvereinbar sein.
Eine Beschwerde von Mitgliedern des BVBB, unterstützt durch zahlreiche Bürgerinitiativen, ist bereits seit dem 16.02.2012 beim Bundesverfassungsgericht anhängig.