BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Zur Ankündigung von Platzeck (SPD) im Hauptausschuss des Brandenburger Landtags sich zu “bemühen ... dass die Bedingungen geschaffen werden, dass dieser Klarstellungsantrag zurückgezogen wird“, erklärt der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB), dass Platzeck offensichtlich seine ihm von Berlin und dem Bund zugedachte Rolle verkennt. Denn in der Frage des Hauptstadtflughafens BER war Platzeck offenbar für beide immer nur der “Nützliche Idiot”, dessen man sich bediente, um die Genehmigung zum Bau des BER zu erhalten. Jetzt, da der Flughafen in Beton gegossen ist, zeigt man Platzeck beim Thema Schallschutz, dass für ihn nur die Rolle des Statisten vorgesehen ist.

Es zeugt von Naivität oder gewisser Schlichtheit, wenn Platzeck ernsthaft glauben sollte, in der Frage des Schallschutzes Einstimmigkeit im Aufsichtsrat erzielen zu können. Denn die Bedeutung der Frage, wie viel Schallschutz den Anwohnern zusteht, geht weit über die Region hinaus und droht einen Präzedenzfall für das gesamte Bundesgebiet zu schaffen. Deshalb darf als sicher gelten, dass die deutsche Luftverkehrswirtschaft bei Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) bereits interveniert hat, um den für sie kostenträchtigen Präzedenzfall zu verhindern. Für den BVBB steht deshalb heute schon fest, wie der Bund in Person von Staatssekretär Bomba (CSU) auf die “Bemühungen” von Platzeck im Aufsichtsrat reagieren wird.

Weiter stellt der BVBB fest, dass das Wort von Platzeck, er schließe eine dritte Start- und Landebahn in Schönefeld aus, genauso viel Wert hat, wie seine Unterschrift unter das Raumordnungsverfahren von 1994. Bekanntlich kam Platzeck als Umweltminister damals zu der Erkenntnis, dass Schönefeld als Standort für einen Großflughafen schon für 30 Millionen Passagiere ungeeignet sei. Deshalb muss allen klar sein: spätestens wenn der BER in Betrieb gegangen ist, wird der Flughafen den Bau einer dritten Bahn beantragen, notfalls auch ohne die Zustimmung von Platzeck, wie wir gerade beim Schallschutz erleben.

Das Eingeständnis des Flughafens, dass sein eigenes Schutzkonzept für über 80 Prozent der Häuser und Wohnungen im Tagschutzgebiet zu einer reinen Entschädigungslösung verkümmert, zeigt das Scheitern der Planfeststellung für den BER, da eine tragende Säule der Entscheidung von Behörde und Gericht nun weggebrochen ist. Die logische Konsequenz daraus wäre, dem Flughafen die Genehmigung wieder zu entziehen.

 

Alternativ fordert der BVBB die bestehende Genehmigung um einen Übernahmeanspruch für Eigentümer zu ergänzen, die statt des bisher versprochenen Schallschutzes nun nur eine Entschädigung erhalten sollen. Da die Befürworter des BER immer argumentieren, es gäbe keinen Wertverlust im Umfeld des Flughafens, ist ein Anspruch auf Übernahme auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten die günstigere Lösung, da der Flughafen die übernommenen Immobilien auf eigene Rechnung wieder veräußern kann.