Aktuelle Informationen
Informationen
Sowohl der aus dem Amt gejagte Geschäftsführer des BER, Rainer Schwarz, als auch dessen Nachfolger, Hartmut Mehdorn, haben bereits öffentlich den Bau einer dritten Bahn in Schönefeld gefordert (siehe hier) und hier). Nun gesellt sich der Airberlin-Chef dazu (siehe hier). Es ist deshalb nur eine Frage der Zeit, bis das Thema “Dritte Bahn” neu aufgerufen wird. Angesichts der zu erwartenden Planungs- und Genehmigungsdauer wohl schon kurz nach Inbetriebnahme des BER.
Um dem zu entgehen, gibt es nur einen Weg, den wir hier in Auszügen aus einer aktuellen Analyse eines Fachanwalts zitieren. In knapp einem Jahr sind Landtagswahlen in Brandenburg. Bis dahin muss das Thema in “trockenen Tüchern” sein.
Weiterlesen: Jetzt aufwachen! Was tun gegen die dritte BER-Piste?
Zu besserwisserischer Marktschreierei von selbsternannten Kompetenzträgern
Zur Behauptung der Aktionsgruppe “Neue Aktion” (NA) mit dem Tenor, es gäbe “keine Flugrouten mehr für den Fall der Inbetriebnahme des BER” liegt nun eine rechtliche Bewertung vor:
„Der Vorgang, auf den ...hier aufmerksam macht — die Löschung der AIP-Seiten des Flughafens Berlin Brandenburg aus dem Luftfahrthandbuch der DFS unter Beibehaltung des Verfahrens für den Flughafen Berlin/Schönefeld bis zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg — ist anscheinend eine ganz normale und nicht zu kritisierende Maßnahme, die dem Umstand Rechnung trägt, dass ein Flugbetrieb am Flughafen BER derzeit nicht aufgenommen und der Flugbetrieb am Flughafen Berlin/Schönefeld im bisher genehmigten Umfang solange fortgesetzt wird.
Hiergegen ist aus meiner Sicht nichts zu erinnern. Für das Revisionsverfahren ist das nicht von Erheblichkeit. Gleichwohl, für die Information vielen Dank.“
Konkret handelt es sich hier um den Berichterstatter des 4. Senats am Bundesverwaltungsgericht im Verfahren zur Nichtzulassungsbeschwerde der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) und um den Berliner “Tagesspiegel”.
Unter der Überschrift “In 14 000 Wohnungen wird’s leiser” berichtete die Zeitung am 16.10. von der PR-Show des Hartmut Mehdorn in Sachen Schallschutz. Denn nach dem der Flughafen über Jahre beim Schallschutz betrog, bekam er am 25. April vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Quittung präsentiert.
Das OVG attestierte ihm, systematisch gegen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss verstoßen zu haben. Jetzt, so Mehdorn im Tagesspiegel, werde aber alles besser. Der Flughafen würde aufs Tempo drücken und Blockaden und Falschangaben korrigieren. Dafür wäre das Schallschutz-Programm um 571 Millionen Euro aufgestockt worden.
Das las wohl auch besagter Richter und wollte seinen Augen nicht trauen.
Überprüfen Sie, ob Ihr KandidatIn oder Abgeordnete/r Ihre Interessen vertritt! Die Antworten wurden bis zum 31.08.2013 erbeten.
Bisher gibt es folgenden Stand (02.09.2013) der Beantwortung
Abgeordnete nach Fraktionen | gesamt | davon haben bisher geantwortet |
CDU/CSU | 237 | 1 |
SPD | 146 | 8 |
FDP | 93 | 0 |
Die Linke | 75 | 2 |
Bündnis 90/Die Grünen | 68 | 16 |
fraktionslos | 1 | 0 |
Bundestag gesamt | 620 | 27 |
Die bisherigen Antworten finden Sie hier...
Christoph Schulze (MdL) informiert in seiner heutigen (08.08.2013) Pressemitteilung zur Verlagerung der Schallschutz-Aufgaben vom Landesumweltamt auf die Luftverkehrsbehörde
Schachzug beim Schallschutz BER / Landesregierung plant (siehe Anmerkung BVBB) Aufgabenverschiebung für den Schallschutz vom Landesumweltamt zur Luftverkehrsbehörde
Zu der geplanten (bereits vollzogenen- Anmerk. BVBB) Aufgabenverschiebung erklärt der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze:
Dass der Flughafenstandort BER ein Problem hat, ist unübersehbar, und auch die Bürger haben ein Problem mit dem BER und damit, dass seit nunmehr 8 Jahren in Fragen, die Gesundheit und Schallschutz betreffen, durch den Flughafen aber auch die Landesregierung Brandenburg getrickst wird. Die Bürger mussten sich den Schallschutz, wie er im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben war, erst vor dem Oberverwaltungsgericht einklagen, während Flughafen und Landesregierung versuchten, die Bürger zu täuschen und sie mit minderwertigem Schallschutz abzuspeisen.
Bisher lagen die Kontrolle der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten und die Kontrolle des BER ausschließlich bei der Landesregierung Brandenburgs und Brandenburger Behörden.
So war für die Begleitung des Schallschutzprogramms das Landesumweltamt (LUA) federführend zuständig. Nun wurde aus gut informierten Kreisen bekannt, dass die Landesregierung plant, die Zuständigkeit für das BER-Schallschutzprogramm vom LUA in die Luftverkehrsbehörde zu verlagern. „Was ist das Problem?“ wird sich der unvoreingenommene Betrachter überlegen, was kann man denn dagegen haben, wenn das Schallschutzprogramm demnächst von der Luftverkehrsbehörde kontrolliert wird?
Dazu muss man wissen, dass die Luftverkehrsbehörde eine gemeinsame Einrichtung von Berlin und Brandenburg ist, d.h., für alle Entscheidungen der Luftverkehrsbehörde – in Zukunft auch zum Schallschutzprogramm – hat der Berliner Senat mitzuentscheiden. Bisher entscheidet allein die Landesregierung Brandenburgs, wie der Planfeststellungsbeschluss ausgelegt und angewendet wird.
Angesichts der Haltung des Berliner Senats und Klaus Wowereits zu Flugrouten und zur Lärmschutzproblematik, die überhaupt kein Verständnis für die vom BER-Betroffenen gezeigt haben, holt man sich hier Leute ins Haus, die es ganz bestimmt nicht gut mit den Fluglärmbetroffenen meinen.
Die Brandenburger Landesregierung muss sich fragen lassen, warum sie ein für die Gesundheit der Brandenburger Bürger so wichtiges Thema aus ihrer Lufthoheit abgibt und sich Berlin mit ins Boot holt. Die Antwort kann sich jeder selbst geben: In Zukunft wird die Umsetzung des Schallschutzprogramms nach Berliner Lesart erfolgen, und die Landesregierung Brandenburgs wird sich darauf zurückziehen, dass sie ja gerne beim Schallschutz mehr tun würde, aber die Berliner leider nicht mitmachen und es am Veto von Berlin scheitert.
Die Landesregierung Brandenburgs ist aufgefordert, den Sachverhalt und ihre politischen Ziele zu erklären. Und die Bürger sind aufgerufen, wachsam zu sein, denn hier wird schon der nächste große Coup gegen die Interessen der vom Fluglärm betroffenen Bürger vorbereitet.
Christoph Schulze, MdL
Bahnhofstraße 25
15806 Zossen
Tel. (03377) 30 26 75
FAX (03377) 30 05 90
BVBB-Anmerkung: Wie gerade bekannt wurde, ist diese Zuständigkeitsverlagerung nicht mehr nur geplant sondern hat bereits unter Ausnutzung des Sommerlochs und ohne parlamentarische und öffentliche Debatte am 19.07.2013 stattgefunden! - siehe Anhang.
Dies geschah nicht nur völlig ohne Transparenz gegenüber den Betroffenen und der Öffentlichkeit sondern auch vorbei an den Abgeordneten.
Ganz offenbar im vollen Bewusstein über die Folgen dieses Schurkenstreichs, haben die FBB-Aufsichtsräte Platzeck (SPD) und Markov (Linke) den Gesetzentwurf nicht den Abgeordneten der mit dem BER befassten Ausschüsse zur Debatte vorgelegt, sondern klammheimlich verabschiedet.
Dem Verordnungstext im Anhang ist für den Normalbürger und wohl auch -politiker nicht so ohne Weiteres anzusehen, dass die Verantwortung für die Interpretation, Auslegung und Kontrolle der Auflagen des PFB zum Schallschutz vom MIL der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in Schönefeld mit seinem Leiter Wolfgang Fried übertragen wurde. Damit wurde der Bock zum Gärtner gemacht!
Wie Platzecks Beteuerungen und Zusicherungen zur Umsetzung des ersten erfolgreichen Volksbegehrens, nämlich der Durchsetzung eines Nachtflugverbotes in der Zeit von 22-06 Uhr zu bewerten ist, dürfte nun endlich allen klar sein.
Ihm mag die Kraft und Gesundheit fehlen, seine Ämter und begonnenen Aufgaben fortzuführen. Das muss man akzeptieren.
Dass er aber seine letzten Tage im Amt dafür nutzt, die betroffenen Bürger auszutricksen, das erste erfolgreiche Volksbegehren letztendlich auszuhebeln, damit scheitern zu lassen und den Weg dafür zu bereiten, dass die Anwohner des BER mit Lärmterror rund um die Uhr krank gemacht und vorzeitig ins Grab gebracht werden, entlarvt ihn einmal mehr als hinterlistigen und skrupellosen Lügner und Menschenverächter.
Neue Studie beweist: Nachtfluglärm kann Gefäßschäden verursachen
„Wir wissen, dass Fluglärm Bluthochdruck, Herzinfarkte und auch Schlaganfälle auslösen kann. Die genauen Mechanismen, die zu diesen Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen, waren bisher jedoch nicht bekannt“, so Univ.-Prof. Dr. Thomas Münzel, Direktor der II. Medizinischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Mainz und Leiter der Studie. Nach Einschätzung von Prof. Münzel bedeuten die Ergebnisse der Studie einen Durchbruch im Bereich der Fluglärmforschung: „Diese Studie zeigt ganz konkret auf, wie und bei welchen Schallpegeln Gefäßschäden entstehen.“
Weiterlesen: Neue Studie beweist: Nachtfluglärm kann Gefäßschäden verursachen
SYNÖK-Institut / Barsinghausen
Institut für Synergetik und Ökologie
Barsinghausen, 29.08.01
Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau Berlin-Schönefeld
„So wie immer – geht’s nimmer“
Das SYNÖK-Institut Barsinghausen, das in dem Planfeststellungsverfahren als Qualitätscontroller der Umlandgemeinden des Flughafens Schönefeld tätig ist, veröffentlicht Controlling-Ergebnisse und vieles mehr auf einer CD-ROM.
Diese CD-ROM enthält Informationen zu Grundlagen und Schwachstellen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau Berlin-Schönefeld sowie erläuternde UVP-Fachmaterialien.
Die Planung für den Flughafen Berlin-Brandenburg International (Flughafenausbau Schönefeld) macht erneut Schlagzeilen.
Die landesplanerische Grundlage für die Standortwahl Schönefeld ist per Gerichtsbeschluss erschüttert worden. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Brandenburg hat befunden, dass "die landesplanerische Grundlage für den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) ... nichtig" ist.
Das SYNÖK-Institut / Barsinghausen hat unter Leitung von Prof. Dr. Arnim Bechmann ein Qualitätscontrolling von Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen BBI durchgeführt. Sein Ergebnis ist für die Antragstellerin deprimierend.