SYNÖK-Institut / Barsinghausen
Institut für Synergetik und Ökologie
Barsinghausen, 29.08.01
Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau Berlin-Schönefeld
„So wie immer – geht’s nimmer“
Das SYNÖK-Institut Barsinghausen, das in dem Planfeststellungsverfahren als Qualitätscontroller der Umlandgemeinden des Flughafens Schönefeld tätig ist, veröffentlicht Controlling-Ergebnisse und vieles mehr auf einer CD-ROM.
Diese CD-ROM enthält Informationen zu Grundlagen und Schwachstellen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau Berlin-Schönefeld sowie erläuternde UVP-Fachmaterialien.
Die Planung für den Flughafen Berlin-Brandenburg International (Flughafenausbau Schönefeld) macht erneut Schlagzeilen.
Die landesplanerische Grundlage für die Standortwahl Schönefeld ist per Gerichtsbeschluss erschüttert worden. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Brandenburg hat befunden, dass "die landesplanerische Grundlage für den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) ... nichtig" ist.
Das SYNÖK-Institut / Barsinghausen hat unter Leitung von Prof. Dr. Arnim Bechmann ein Qualitätscontrolling von Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen BBI durchgeführt. Sein Ergebnis ist für die Antragstellerin deprimierend.
Das in UVP-Fachkreisen als Controllingspezialist bekannte SYNÖK-Institut kommt zu der Einschätzung, dass die vorgelegte Antragsunterlage im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung weder verfahrens- noch entscheidungstauglich ist.
Diese UVP-Antragsunterlage
Ø weist flächendeckend Lücken und Mängel auf;
Ø beinhaltet schwerwiegende Schwachstellen, wie z. B. eine ungenügende Aufbereitung der Lärmproblematik und eine nur oberflächliche Auseinandersetzung mit Unfall- und Havarierisiken;
Ø geht nicht auf die Folgen des Flughafenbaus für die Südentwicklung Berlins ein;
Ø stellt keine vergleichenden Überlegungen in Bezug auf Alternativstandorte an, obwohl dies unter den gegebenen Bedingungen geboten ist.
Mit dem Wegfall der landesplanerischen Grundlage der Standortwahl Schönefeld für den Flughafen BBI erhöht sich die Brisanz der vom SYNÖK-Institut festgestellten und dokumentierten Schwachstellen der Antragsunterlage im Planfeststellungsverfahren für den Flughafenbau BBI noch weiter.
Das SYNÖK-Institut veröffentlicht sein Controlling-Ergebnis nebst vieler, für das Planfeststellungsverfahren wichtiger Materialien zur raumordnerischen Standortfindung auf einer CD-ROM.
Die CD-ROM wendet sich an
Ø die für das Verfahren zuständigen Behörden,
Ø alle Institutionen und Personen, die sich für das Planfes tstellungsverfahren zum Flughafen BBI und seine Grundlagen und Hintergründe befassen oder interessieren,
Ø UVP-Sachverständige und UVP-Interessierte ebenso wie an Hochschullehrer und Studenten, die sich mit Theorie und Praxis der Umweltverträglichkeitsprüfung besachäftigen und ein aktuelles, kon- kretes Fallbeispiel mit viel Hintergrundmaterial kennen lernen möchten,
Ø alle Personen, die durch den Kauf der CD die Arbeit des SYNÖK-Instituts als UVP-Sachanwalt für die Schutzgemeinschaft „Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V.“ unterstützen möchten.
Barsinghausen, 29. August 2001
Dipl. Ing. Reinhard Meier-Schaidnagel (v.i.S.d.P.)
Weitere Informationen und Rückfragen zu dieser Pressemitteilung
SYNÖK-Institut
Mitglied im Zukunfts-Zentrum Barsinghausen
SYNÖK-Pressemitteilung vom 29.08.01
http://www.zukunfts-zentrum.de/start/S_04/pr01.htm
Zukunfts-Zentrum Barsinghausen
Flughafen Schönefeld
Antragsunterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau Berlin-Schönefeld nicht verfahrensgeeignet.
Der Experte für Umweltverträglichkeitsprüfungen Prof. Dr. Arnim Bechmann (SYNÖK-Institut Barsinghausen) fordert Unterbrechung des Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau Berlin-Schönefeld bis eine verfahrenstaugliche Antragsunterlage erstellt ist.
Barsinghausen, im Juni 2000
Eine Arbeitsgruppe des SYNÖK-Instituts Barsinghausen hat unter Leitung von Prof. Dr. Arnim Bechmann die Antragsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau Berlin-Schönefeld einer Vollständigkeitsprüfung unterzogen. Bei einer solchen Vollständigkeitsprüfung werden systematisch alle Lücken und Mängel einer Antragsunterlage erfasst, um über deren Verfahrenstauglichkeit befinden zu können. Vollständigkeitsprüfungen orientieren sich an durch Recht gesetzten Erfordernissen und am allgemeinen Kenntnisstand.
Die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlage zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau Berlin-Schönefeld hat zu einem - aus fachlicher und aus umweltpolitischer Sicht - deprimierenden Ergebnis geführt.
Die vom Vorhabensträger vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie entspricht nicht den Mindestanforderungen an eine nach § 6 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu erstellende Antragsunterlage.
Sie weist flächendeckend Lücken und Mängel auf.
Sie beinhaltet schwerwiegende Schwachstellen, wie z.B. eine ungenügende Aufbereitung der Lärmproblematik oder eine nur oberflächliche Auseinandersetzung mit Unfall- und Havarierisiken.
Sie ist unhandlich und unübersichtlich, so dass weder Betroffene noch Entscheidungsträger mit ihr sinnvoll arbeiten können.
Sie besitzt schwerwiegende methodische Mängel, insbesondere sind die zu erwartenden Auswirkungen des Flughafenausbaus auf die Umwelt methodisch unzureichend prognostiziert.
Sie vernachlässigt die vom EU-Recht geforderte Alternativenprüfung.
Der Aufwand zur Nachbesserung dieser Antragsunterlage wird vom Gutachter als erheblich eingeschätzt. Es erscheint nahezu ausgeschlossen, dass es möglich ist, die schweren Mängel der Umweltverträglichkeitsstudie im laufenden Verfahren so weit zu beseitigen, dass eine entscheidungstaugliche Unterlage entsteht.
Prof. Dr. Arnim Bechmann empfiehlt daher, das laufende Planfeststellungsverfahren zu unterbrechen und erst dann fortzuführen, wenn vom Vorhabensträger eine verfahrensgeeignete Antragsunterlage vorgelegt wird. Er äußert sich verwundert darüber, dass die zuständige Behörde die schweren, von jedem Fachmann leicht zu erkennenden Mängel, vor der Eröffnung des Verfahrens nicht erkannt hat.
Zukunfts-Zentrum Barsinghausen
Rehrbrinkstr. 5, 30890 Barsinghausen
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