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Es geht es um unsere Gesundheit, Lebensqualität und Zukunft!
Nur wer jetzt aktiv mithilft, kann in den nächsten Jahrzehnten noch ruhig schlafen!
Wir bitten alle Mitglieder sich aktiv an dem Volksbegehren zu beteiligen! Je mehr von uns mitmachen, desto weniger Arbeit ist es für jeden Einzelnen! Für Berlin endet die Frist bereits am 28.09.2012! Jeder der irgendwie kann, sollte bei der Arbeit, bei Freunden und Nachbarn Unterschriften sammeln. Alles dazu Erforderliche findet sich für die Berliner auf der Webseite: http://nachtflugverbot-berlin.de/
Um Kerosin zu sparen, kürzen Fluggesellschaften in Tegel und Schönefeld oft ab.
Jetzt steht es schwarz auf weiß. Bislang war es nur ein Gerücht: Flugzeuge in Tegel und Schönefeld kürzen über Berlin ab, weil sie Sprit sparen wollen. Doch jetzt gibt die Deutsche Flugsicherung (DFS) erstmals zu:
Kommentar
Beim Lesen der Pressemitteilung drängt sich dem Leser ein eigenartiger Eindruck auf. Die Richter des vierten Senats des Bundesverwaltungsgerichts haben sich sehr viel Mühe gegeben, mit ihren Argumenten die angebliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses vom 13.8.2004 zu begründen. Dabei sind sie wohl unbeabsichtigt bei einigen Argumenten über das Ziel hinausgeschossen und zeigen dem aufmerksamen Leser damit deutlich, was sie wirklich bezwecken.
Weiterlesen: zur Pressemitteilung 77/2012 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.7.2012
07.07.2012 · Planungschaos und ausufernde Kosten am Hauptstadtflughafen - jetzt ist der Ärger groß. Aber Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit wusste, was er tat.
Von Christiane Hoffmann
Anfang Juni 2001 stand Berlin auf dem Höhepunkt des Bankenskandals. Klaus Wowereit, Fraktionsvorsitzender der SPD im Abgeordnetenhaus, hielt eine Rede vor dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller. Klaus-Rüdiger Landowsky, die Hauptfigur der Affäre, war zu diesem Zeitpunkt schon vom Vorstand der Berlin Hyp und vom CDU-Fraktionsvorsitz zurückgetreten.
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http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/berliner-grossflughafen-es-brennt-11813262.html
Die Darstellung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der vom Flugroutenbetrug Betroffene sich bereits mit Klagen im Erstverfahren 2004 hätten einbringen können, mutet abenteuerlich an. Denn nach der ständigen Rechtssprechung des Gerichts galt bisher, dass von den ausgelegten Unterlagen eine Anstossfunktion ausgehen muss, d.h. die Bürger müssen aus der Darstellung des Projekts ihre Betroffenheit erkennen können. Nur dann nämlich können sie ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen, die sich auf Artikel 103 des Grundgesetzes (Anspruch auf rechtliches Gehör) stützen. Jetzt aber sollen nur möglicherweise Betroffene aufs Blaue hinein klagen, selbst wenn die Unterlagen noch nicht einmal in der Wohngemeinde auslagen, wie im Fall von Kleinmachnow.