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„Wir wollen 2015 mit einer verlässlichen Arbeit am Schallschutzprogramm zeigen, dass wir ein guter Nachbar sind.“ verkündete vollmundig Noch-Geschäftsführer Mehdorn per Pressemitteilung vom 29.01.2015
Nur 2 Tage später entlarvt der FBB-Leiter Schallschutz in seinem aktuellen Monatsbericht zum Stand der Umsetzung des Schallschutzprogrammes die Propaganda Mehdorns als wahrheitswidrig, denn die Realität sieht völlig anders aus:
Pressemitteilung vom 29.01.2014
Mit der Kleinen Anfrage Nr. 128 hat der Abgeordnete Christoph Schulze im Landtag Brandenburg nachge-fragt, wie es denn um den Schallschutz für die Anwohner des BER bestellt ist. Bitte entnehmen Sie die Kleine Anfrage der Anlage. Insbesondere geht es darum, welche Rechtswege den Bürgerinnen und Bürgern offenstehen.
Wie nicht anders zu erwarten, hat die Landesregierung Brandenburg die Kleine Anfrage wieder einmal so unpräzise wie nur irgendwie möglich beantwortet. Die Landesregierung führt u.a. zu Frage 3 aus, dass Land nur dann einschreiten wird, wenn es systematische Verfehlungen bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms bei der FBB gibt und auch zur Frage 5 äußert sich die Landesregierung nicht bei welchem Gericht die Bürgerinnen und Bürger klagen müssen, wenn sie denn mit der entsprechenden Anspruchsermittlung der Flughafengesellschaft nicht einverstanden sind.
Weiterlesen: Nichts ist klar – Landesregierung drückt sich um klare Antworten
Bei Zweifeln in den Widerspruch / Ärger mit dem Schallschutz und kein Ende
Als im Juni 2012 der Flughafen BER eröffnet werden sollte, war nicht nur die Brandschutzanlage nicht fertig, sondern auch der bauliche Schallschutz für die rund 25.500 Anwohnerhaushalte in den Schutzgebieten war nicht fertig, ja noch nicht mal angefangen. Auch damals schon hätte die Flughafengesellschaft mindestens ein halbes Jahr zuvor die dafür notwendigen Schallschutzunterlagen korrekt berechnet und den Anwohnern ausgehändigt haben müssen. Damit das hätte funktionieren können, sollten bis zum Mai 2011 eigentlich alle Probleme beim Schallschutz für die Anwohner geklärt sein. Nun hat das Jahr 2015 begonnen, der Flughafen ist noch immer nicht in Betrieb und auch beim Schallschutz ist der Umsetzungsstand höchst unbefriedigend und noch immer sind zahlreiche Probleme ungelöst.
Der Bescheid der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde vom 12.12.14 zur befristeten Inbetriebnahme der Südbahn während der geplanten Nordbahnsanierung ab 02.05.15:
http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/Bescheid_Nordbahnsanierung_11122014.pdf
oder
http://bvbb-ev.de/index.php/dokumente-und-unterlagen/category/22-schallschutz
Die Übersichtskarte zu den sogenannten Teilvollzugsgebieten:
Weiterlesen: Zur befristeten Inbetriebnahme der Südbahn während der geplanten Nordbahnsanierung
Hohes Gericht, Sehr geehrte Damen und Herren,
leider erlauben es mir berufliche Gründe nicht, an der heutigen Verhandlung teilzunehmen. Um aber keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit meiner Klage aufkommen zu lassen, habe ich eine kurze Erklärung vorbereitet.
Ich kann mich noch gut an das Betreten des Großen Sitzungssaals in Leipzig am ersten Tag zur Verhandlung über die Klagen zum Nachtflug erinnern. Hinter dem Richtertisch stand eine Landkarte, auf der mit roten und blauen Fäden die im Winkel auffächernden Korridore der An und Abflugrouten am BER dargestellt waren. Mein erster Gedanke damals: Offensichtlich will der Senat auch etwas zu den Flugrouten sagen, über die gerade heftig in der Öffentlichkeit gestritten wurde.
Weiterlesen: Persönliche Erklärung zur Abgabe vor dem OVG BerlinBrandenburg am 8. Dezember 2014
Haben Sie kürzlich von der FBB ein Schreiben mit Datum vom 01.12.2014 bekommen?
Wurden Sie darin von der FBB aufgefordert, Alternativen zur von Ihnen geplanten Vorgehensweise anzukreuzen?
Sollen Sie durch Ankreuzen auswählen:
- bauliche Umsetzung beauftragt am ...
- werde Umsetzung beauftragen
- suche Baufirma und bitte um Kontakt
- möchte Schutz erst später beauftragen
Falls für Sie zutreffend, empfehlen wir dringend, ein Kästchen mit Kreuz handschriftlich hinzufügen und mit folgendem Text zu versehen:
- Ich möchte den baulichen Schallschutz schnellstmöglich umsetzen lassen, kann aber noch keine Baufirma beaftragen, da Sie mir eine grob fehlerhafte ASE zugesandt haben. Ich erwarte dringend eine korrigierte bzw. korrekte ASE.
oder
- Ich möchte den planfeststellungsgemäßen baulichen Schallschutz schnellstmöglich haben, bin aber durch die von Ihnen erhaltene ASE bisher NICHT in die Lage versetzt, bauliche Maßnahmen beauftragen zu können, insbesondere weil ...
oder
-Ich möchte den baulichen Schallschutz schnellstmöglich umsetzen lassen, sehe mich dazu aber derzeit nicht in die Lage versetzt, weil Sie mir inakzeptable Vertragsbedingungen zumuten, die alle Kosten-, Haftungs- und juristischen Risiken allein mir aufbürden.
In jedem Fall sollten Sie auf das auf "Dummenfang"ausgerichtete FBB-Schreiben sofort schriftlich reagieren, um Herrn Mehdorn keine Gelegenheit zu bieten, weiterhin wahrheitswidrig zu behaupten, dass die Ursache des ausstehenden Schallschutzes in der störrischen Ablehnung der Anwohner läge und sich damit eine behördliche Genehmigung zur Südbahnnutzung in 2015 zu erschleichen.
Liebe Mitstreiter,
gerade habe ich auf openPetition eine Petition unterschrieben, die Euch interessieren könnte. Unterzeichnet bitte auf:
https://www.openpetition.de/petition/online/ber-desaster-untersuchungsausschuss-statt-sonderausschuss
Viele Grüße Kristian-Peter Stange