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Es häufen sich Fragen an uns, ob es denn für die Dauer der temporären Nutzung der Südbahn ein Nachtflugverbot gäbe, so wie es seinerzeit bei Nutzungsbeginn in den Medien berichtet wurde. Zur Verwirrung tragen Antworten des Fluglärmbeauftragten an Fluglärmbeschwerdeführer bei, dass es bislang keine Nachtflugverbotsverfügung durch die Luftfahrtbehörde gäbe. Diese Antwort ist ebenso richtig wie unzureichend.
Es ist zunächst zu klären, was ein Nachtflugverbot ist. Geht man davon aus, dass die Nacht üblicherweise von 22 Uhr bis 06 Uhr dauert, gibt es kein Nachtflugverbot. Was es gibt, sind Einschränkungen des Nachtflugbetriebes. Begrifflichkeiten wie "Nachtflugverbotsverfügung", "eingeschränktes Nachtflugverbot" oder die unsägliche Wortschöpfung vom "erweiterten Nachtflugverbot" sind in Wirklichkeit propagandistische Euphemismen der wahren Situation, nämlich der eines "eingeschränkten NachtflugBETRIEBS".
Eine Woche nach dem Insolvenzantrag der Baufirma Imtech, der deutschen Tochter der niederländischen Royal Imtech N.V. erklärte das Rotterdamer Amtsgericht auch die Mutterfirma für bankrott. Royal Imtech N.V. wird jetzt zerschlagen. Die Bereiche Imtech Marine und Imtech Nordic wurden bereits verkauft. Damit sind über 22.000 Beschäftigte von Entlassungen bedroht, in Deutschland sind es 4.210.
Imtech Deutschland ist an 960 Baustellen in Deutschland tätig, darunter am Opern- und Schauspielhaus in Köln und dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Die Insolvenz des Unternehmens offenbart das ganze Chaos kapitalistischer Markt- und Profitwirtschaft, was sich am Beispiel des Flughafens BER besonders deutlich zeigt.
Klarstellung: ZEIT-Berichterstattung zu Imtech
21.07.2015
In Bezug auf die ZEIT-Berichterstattung vom 16.07.2015 stellt die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH fest:
Die Behauptung, der BER sollte ursprünglich eine Milliarde Euro kosten, ist falsch. Schon zu Beginn der Projektplanung vor über 20 Jahren ging man in der Kalkulation von mehr als der doppelten Finanzierungshöhe aus. Die im Laufe der Zeit gestiegenen Kosten sind u.a. auch Folge veränderter Rahmenbedingungen. So hat sich z.B. die Terminalfläche aufgrund der stetig ansteigenden Passagierzahlen von 220.000 auf 360.000 Quadratmeter vergrößert.
Es ist eine Firma, deren Abgründe so tief sind, dass Martin Delius nicht länger hineinsehen wollte. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Berliner Großflughafen forderte die Verantwortlichen vor wenigen Monaten auf, sich von der Firma Imtech zu trennen, um das kriminelle Treiben zu beenden. Doch der scheidende Flughafen-Chef Hartmut Mehdorn setzte sich mit dramatischen Worten zur Wehr: "Wir dürfen Imtech nicht auf der Baustelle verlieren. Der Schaden wäre enorm." Wirklich?
Ein Kommentar zum 2. Zwischenbericht der Piraten bezüglich des 7. Untersuchungsausschusses zum Flughafen Berlin.
Es ist eine ungeheure Leistung, die von dem Untersuchungsausschuss – insbesondere der Piratenpartei – in den letzten Jahren vollbracht wurde. Zur Bilanz gehört es, nicht nur Berge von Akten, teilweise nur zugänglich über Umwege, bewältigt zu haben, die Abgründe von politischer Arroganz, Verlogenheit und Unfähigkeit der Verantwortlichen belegen. Es ist auch ein Infrastrukturgroßprojekt zu begreifen sowie es fachlich, inhaltlich und gesellschaftlich zu bewerten. In den Erläuterungen zu der Arbeit im Rahmen des Untersuchungsausschusses geht unmissverständlich hervor, wie groß der politische Widerwillen ist, Licht in die dunklen Abgründe dieses Projektes kommen zu lassen. Allein sich dieser Herausforderung zu stellen, verdient Hochachtung! Die Zwischenergebnisse lassen den Schluss zu, dass der Untersuchungsausschuss bisher – ganz im Gegensatz zu den Verantwortlichen des „BBI“ bzw. BER Projektes – seiner Verantwortung gerecht wurde.
„Recht auf Lärmschutz durchsetzen!“
Die Situation spitzt sich zu – ein neuer Eröffnungstermin des BER rückt näher aber in fast allen uns bekannten Fällen glauben die Betroffenen, die ihnen von der Flughafengesellschaft vorgeschriebenen Schallschutzmaßnahmen nicht umsetzen zu können. Weder sind die Maßnahmen akzeptabel oder abgesprochen noch sind die Rahmenbedingungen zur Realisierung in irgendeiner Form geeignet. Der Flughafengesellschaft, den Ministerien, der Landesregierung sind die Gründe durch die Unmenge von Beschwerden der Betroffenen bekannt. Dennoch wird nicht adäquat gehandelt. Nachdem auch Initiativen wie die der Schutzgemeinschaft „Umland Flughafen Schönefeld“, der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, von Vereinen (BVBB, VUV, VDGN) das Potential bürgerschaftlichen Handelns, wie zuletzt bei der Anhörung zum Lärmschutz im Brandenburgischen Landtag, nahezu ausgeschöpft haben, muss über nächste Schritte nachgedacht und beraten werden.
Weiterlesen: Gemeinsame Informationsveranstaltung der Arbeitsgruppe Lärmschutz des VDGN und des...
„Recht auf Lärmschutz durchsetzen!“
Die Situation spitzt sich zu – ein neuer Eröffnungstermin des BER rückt näher, aber in fast allen uns bekannten Fällen glauben die Betroffenen, die ihnen von der Flughafengesellschaft vorgeschriebenen Schallschutzmaßnahmen nicht umsetzen zu können. Weder sind die Maßnahmen akzeptabel oder abgesprochen, noch sind die Rahmenbedingungen zur Realisierung in irgendeiner Form geeignet. Der Flughafengesellschaft, den Ministerien, der Landesregierung sind die Gründe durch die Unmenge von Beschwerden der Betroffenen bekannt. Dennoch wird nicht adäquat gehandelt.
Deshalb sind jetzt juristische Schritte notwendig, um das Recht der BER-Anwohner auf akzeptablen Lärmschutz einzuklagen. Diese können solidarisch von vielen Betroffenen finanziert werden. Darüber sowie über den Stand des Schallschutzes wird auf der gemeinsamen Veranstaltung der Arbeitsgruppe Lärmschutz des VDGN und des BVBB informiert.
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