Hohes Gericht, Sehr geehrte Damen und Herren,
leider erlauben es mir berufliche Gründe nicht, an der heutigen Verhandlung teilzunehmen. Um aber keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit meiner Klage aufkommen zu lassen, habe ich eine kurze Erklärung vorbereitet.
Ich kann mich noch gut an das Betreten des Großen Sitzungssaals in Leipzig am ersten Tag zur Verhandlung über die Klagen zum Nachtflug erinnern. Hinter dem Richtertisch stand eine Landkarte, auf der mit roten und blauen Fäden die im Winkel auffächernden Korridore der An und Abflugrouten am BER dargestellt waren. Mein erster Gedanke damals: Offensichtlich will der Senat auch etwas zu den Flugrouten sagen, über die gerade heftig in der Öffentlichkeit gestritten wurde.
So kam es dann auch am zweiten Tag. Nach einer Verhandlungspause am frühen Nachmittag präsentierten die Richter zur Überraschung der Parteien eine vorbereitete Erklärung, die nachfolgend mit Beklagter und Beigeladener besprochen wurde. Es handelte sich um jene Prozeßerklärung, die heute Gegenstand meiner Klage ist.
Die damals Beklagte, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, konnte sich in Person von Herrn MDg Bayr recht schnell dazu durchringen, der Erklärung zuzustimmen.
Nicht ganz so einfach gestaltete sich das dagegen mit der Beigeladenen, für die auch deren damaliger Geschäftsführer im Gerichtsaal anwesend war. Der Vorsitzende fragte nämlich auch Herrn Prof. Dr. Schwarz, ob sich der Flughafen der Erklärung anschließen könne. Ich selbst saß dabei unter den Zuschauern in der ersten Reihe, nur wenige Meter vom Geschehen entfernt.
Herr Schwarz schien zunächst von der Frage überrascht und wandte sich etwas irritiert an den direkt hinter ihm sitzenden Herr Dr. Johannsen, der am Flughafen für den Schallschutz
verantwortlich zeichnet. Der sollte nun offensichtlich mit dem vor ihm aufgeklappten Notebook schnell ermitteln, welche Mehrkosten durch die Erklärung auf den Flughafen zukommen würden. Herr Johannsen schien mit der ihm so plötzlich übertragenen Aufgabe aber etwas überfordert zu sein, was durchaus verständlich war. Herr Schwarz wiederum wollte seine Zustimmung aber nicht ohne dessen Antwort geben. So verging gefühlt eine Minute des Schweigens im Saal, bis der Vorsitzende Richter sichtlich genervt über die ausbleibende Antwort nochmals bei Herrn Schwarz nachfragte, ob man sich nicht einen Ruck geben wolle. Das tat er dann auch und erteilte die Zustimmung zur Prozeßerklärung.
Nach meinem Dafürhalten sah der 4. Senat mit Blick auf die öffentliche Diskussion über die Flugrouten weitere Klagen auf sich zukommen und wollte diese “gleich in einem Abwasch” mit den Klagen zum Nachtflug abhandeln. Unstrittig kam das dem Flughafen zugute, der damit Rechtssicherheit in der Frage der Flugrouten erhielt. Für dieses “Geschenk” erwarteten die Richter aber auch ein Entgegenkommen, dass sich in der Meistbegünstigung für jene ausdrückte, die durch die neuen Flugrouten eine Entlastung erfahren würden. In Anbetracht der im Gerichtssaal zur Schau gestellten Sorge um die Mehrkosten kann damals auch der Flughafen nichts anderes verstanden haben.
Trotzdem stehen sich nun heute wieder Betroffene und Aufsichtsbehörde vor diesem Gericht gegenüber. Für mich hat das auch viel mit dem Selbstverständnis Letzterer zu tun. Denn offensichtlich wiederholt sich, was wir schon beim Tagschutz erleben mussten. Wie Protokolle belegen, war der Behörde spätestens seit 2008 bekannt, dass der Flughafen gar nicht daran denke, die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zu erfüllen. Trotzdem ließ sie ihn über Jahre gewähren und übte gerade nicht die Aufsicht aus.
Abschließend ist es mir ein Bedürfnis, den Mitgliedern des Bürgervereins Brandenburg Berlin (BVBB) für ihren Kampf gegen die andauernde Ungerechtigkeit zu danken. Ohne ihre Unterstützung wäre diese Klage nicht möglich geworden.
Gerrit Schrader